(1) 1Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. August 2017 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Gewerbeabfallverordnung vom 19. Juni 2002 (BGBl. 3I S. 1938), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 2. Dezember 2016 (BGBl. 4I S. 2770) geändert worden ist, außer Kraft.
(2) § 4 Absatz 2, § 6 Absatz 1 und Absatz 3 bis 6 treten am 1. Januar 2019 in Kraft.
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 28.4.2022 I 700
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