1§ 30a ist auf Verwaltungsakte im Bereich der Kostenordnung auch nach dem Inkrafttreten des 2. 2Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. 3I S. 2586) weiter anzuwenden.
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 25.10.2024 I Nr. 332
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