Art. 13 BayHZG

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bayern

(1) Dieses Gesetz tritt am 20. Mai 2007 in Kraft.

(2) 1 Art. 8 Abs. 1 Satz 5 und 6 und Art. 9b treten mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft. 2Art. 9a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 29. Mai 2024 22:15

G. In dieser Fassung in Kraft seit dem 01.10.2023.
G. Bayerisches Hochschulzulassungsgesetz (BayHZG) vom 9. Mai 2007 (GVBl. S. 320, BayRS 2210-8-2-WK), das zuletzt durch §§ 1, 2, 3 und 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist

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