(1) Diese Verordnung tritt, mit Ausnahme des § 7 Abs. 2, am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Das Inkrafttreten des § 7 Abs. 2 wird in der Verordnung nach § 21b des Atomgesetzes bestimmt.
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 20.5.2021 I 1194
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