BT-Drucksache 18/9938

zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 18/8706 Achtung der Menschenrechte in Burundi einfordern - Friedensdialog fördern

Vom 11. Oktober 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9938
18. Wahlperiode 11.10.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 18/8706 –

Achtung der Menschenrechte in Burundi einfordern – Friedensdialog
fördern

A. Problem
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD beschreiben in ihrem Antrag die sich be-
reits seit einem Jahr verschärfende politische Krise in Burundi, in deren Folge
sich nicht nur die Wirtschaftslage und die Sicherheit Burundis, sondern insbeson-
dere die Situation der Menschenrechte zunehmend verschlechtert haben und in
deren Verlauf bereits Hunderte von Menschen getötet wurden.

Es sei deshalb eine dringliche Daueraufgabe, von der burundischen Regierung die
Einhaltung der Menschenrechte einzufordern, vermittelnd einzuwirken und paral-
lel dazu die Zivilgesellschaft zu unterstützen. Außerdem müssten die Flüchtlinge
in den Nachbarländern humanitär versorgt werden.

Mit dem Antrag soll der Deutsche Bundestag deshalb die Bundesregierung unter
anderem auffordern, weiterhin gegenüber der burundischen Regierung auf
Rechtsstaatlichkeit sowie die Einhaltung der Menschenrechte und des humanitä-
ren Völkerrechts zu dringen, um die Sicherheit der burundischen Bevölkerung zu
gewährleisten. Die Bundesregierung soll außerdem weiterhin gegenüber der bu-
rundischen Regierung auf der Einhaltung ihrer internationalen Verpflichtungen
im Rahmen des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte be-
stehen, zu denen insbesondere die Achtung der Grundfreiheiten und die Freiheit
der Meinungsäußerung sowie die Pressefreiheit zählen, und sich auch weiterhin
für einen innerburundischen inklusiven politischen Dialog unter internationaler
Vermittlung und Beachtung des Abkommens von Arusha sowie der Achtung der
Verfassung Burundis einsetzen.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Drucksache 18/9938 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9938
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/8706 anzunehmen.

Berlin, den 27. September 2016

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Michael Brand
Vorsitzender

Frank Heinrich (Chemnitz)
Berichterstatter

Gabriela Heinrich
Berichterstatterin

Annette Groth
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

Drucksache 18/9938 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Frank Heinrich (Chemnitz), Gabriela Heinrich, Annette
Groth und Tom Koenigs

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/8706 in seiner 176. Sitzung am 9. Juni 2016 beraten
und an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung und an den Aus-
wärtigen Ausschuss, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie an den Aus-
schuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD beschreiben in ihrem Antrag die sich bereits seit einem Jahr verschärfende
politische Krise in Burundi, in deren Folge sich nicht nur die Wirtschaftslage und die Sicherheit Burundis, sondern
insbesondere die Situation der Menschenrechte zunehmend verschlechtert hat. Die positiven gesellschaftlichen
Entwicklungen der vergangenen Jahre, wie z. B. die Herausbildung einer aktiven Zivilgesellschaft, eine begin-
nende Pressefreiheit und ein Ausgleich der ethnischen Gegensätze, seien stark gefährdet.

Es sei eine dringliche Daueraufgabe, von der burundischen Regierung die Einhaltung der Menschenrechte einzu-
fordern, vermittelnd einzuwirken und parallel dazu die Zivilgesellschaft zu unterstützen. Außerdem müssten die
Flüchtlinge in den Nachbarländern humanitär versorgt werden. Deutschland habe deshalb dem UNHCR im ver-
gangenen Jahr 3,5 Millionen Euro aus den Mitteln der humanitären Hilfe zur Verfügung gestellt und dem Welt-
ernährungsprogramm für die Flüchtlingslager in Tansania weitere 14 Millionen Euro aus der bilateralen finanzi-
ellen Zusammenarbeit.

Deutschland gehöre mit seinem im Jahr 2016 geleisteten Beitrag von 20 Millionen Euro zu den wichtigsten Ge-
bern im Rahmen des Zentralen Nothilfe-Fonds der VN, der allein im März 2016 zwei Millionen US-Dollar für
burundische Flüchtlinge in Tansania bereitstellte.

Mit dem Antrag soll der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern,

1. weiterhin gegenüber der burundischen Regierung auf Rechtsstaatlichkeit sowie der Einhaltung der Menschen-
rechte und des humanitären Völkerrechts zu dringen, um die Sicherheit der burundischen Bevölkerung zu ge-
währleisten;

2. gegenüber der burundischen Regierung auf der Einhaltung ihrer internationalen Verpflichtungen im Rahmen
des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte zu bestehen, zu denen insbesondere die Achtung
der Grundfreiheiten und die Freiheit der Meinungsäußerung sowie die Pressefreiheit zählen;

3. sich weiterhin für einen innerburundischen inklusiven politischen Dialog unter internationaler Vermittlung und
unter Beachtung des Abkommens von Arusha und der Achtung der Verfassung Burundis einzusetzen;

4. sich im Sinne der VN-Resolution 1325 (2000) dafür einzusetzen, dass spezielle Maßnahmen zum Schutz von
Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere vor Vergewaltigung und anderen Formen
des sexuellen Missbrauchs, ergriffen und Frauen in Verhandlungen einbezogen werden;

5. sich auch nach der Aussetzung regierungsnaher Programme mit entwicklungspolitischem Instrumentarium so-
wohl bilateral als auch im EU-Kontext für die weitere Unterstützung der Zivilgesellschaft durch bevölkerungs-
nahe und grundbedürfnisbefriedigende Projekte einzusetzen;

6. die Umsetzung der Initiative der Internationalen Konferenz für die Großen Seen, der Erklärung von Lusaka,
zur Eindämmung des Handels mit Konfliktrohstoffen weiterhin zu unterstützen, um diese wesentliche Finanzie-
rungsquelle von bewaffneten Gruppen in der Region auszutrocknen, und parallel dazu auf EU-Ebene für eine
verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien aus Konfliktgebieten einzutreten;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9938
7. das Engagement für die Ausgestaltung des Konzeptes der Schutzverantwortung auf internationaler Ebene aktiv
fortzusetzen und dabei der Stärkung seiner präventiven Säule weiterhin besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

8. in der Unterstützung der in die Nachbarländer Burundis geflohenen Menschen nicht nachzulassen und dabei
Projekten, die Jugendlichen im Hinblick auf ihre Bildung und Ausbildung zugutekommen, besondere Beachtung
zu schenken und sich für den ungehinderten Zugang internationaler und regionaler Hilfsorganisationen zu allen
Flüchtlingslagern der Region einzusetzen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/8706 in seiner 71. Sitzung am 22. Juni 2016 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage in seiner 66. Sitzung
am 28. September 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage in seiner 69. Sitzung am
28. September 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/8706 in seiner
69. Sitzung am 27. September 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE., den Antrag anzunehmen.
Berlin, den 28. September 2016

Frank Heinrich (Chemnitz)
Berichterstatter

Gabriela Heinrich
Berichterstatterin

Annette Groth
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

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