BT-Drucksache 18/9906

Ankündigungen des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt zum Tierschutz bei Nutztieren und Stand der Umsetzung

Vom 28. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9906
18. Wahlperiode 28.09.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner,
Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ankündigungen des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft
Christian Schmidt zum Tierschutz bei Nutztieren und Stand der Umsetzung

Die deutsche Landwirtschaft trifft auf hohe gesellschaftliche Erwartungen, die
stetig wachsen. Die Art und Weise, wie Landwirtschaft und hier insbesondere die
Tierhaltung betrieben wird, rücken immer mehr ins Blickfeld der Bevölkerung.
CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, „die kritische
Diskussion zur Tierhaltung in der Gesellschaft“ aufzunehmen. Des Weiteren wur-
den von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt bereits zahlreiche An-
kündigungen zu mehr Tierschutz in der Landwirtschaft gemacht.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Verbesserungen bei den Haltungsbedingungen von Nutz-

tieren kamen im Laufe dieser Legislaturperiode durch welche konkreten
rechtlichen Anpassungen des Bundesministeriums für Ernährung und Land-
wirtschaft (BMEL) zustande?

2. Welchen Tieren wird es, wie vom Bundeslandwirtschaftsminister Christian
Schmidt beim Start seiner Initiative für mehr Tierwohl verkündet, am Ende
dieser Legislaturperiode „besser gehen“ (Pressemitteilung Nr. 213 des
BMEL vom 17. September 2014)?

3. In welcher legislativen Phase befinden sich die vom Bundeslandwirtschafts-
minister Christian Schmidt angekündigten einheitlichen Prüf- und Zulas-
sungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen, und wann
kann damit gerechnet werden, dass diese den legislativen Zyklus durchlaufen
haben?
Wann können voraussichtlich die ersten Haltungssysteme entsprechend ge-
prüft werden?
Wie viele Tiere (geordnet nach Tiergruppen) und Betriebe werden in dieser
Legislaturperiode von dem Prüf- und Zulassungsverfahren profitieren?

4. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand der vom Bundeslandwirtschaftsmi-
nister Christian Schmidt für das dritte Quartal 2015 angekündigten freiwilli-
gen Vereinbarung mit der Wirtschaft zum schmerzfreien Enthornen von Rin-
dern, und welchen Zeithorizont sieht diese Vereinbarung vor?

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5. Wird das BMEL dem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom
20. März 2015 folgen, in dem sich die Länder dafür aussprechen, dass bei
der Enthornung von Kälbern nach § 5 des Tierschutzgesetzes zur Ausschöp-
fung aller Möglichkeiten der Reduzierung von Schmerzen oder Leiden neben
der Gabe von Schmerzmitteln auch die Gabe von Sedativa als verpflichtend
anzusehen ist?

6. Wie weit ist die vom Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt für
Ende 2015 angekündigte Entwicklung und standardisierte Bewertung von
Tierschutzindikatoren gediehen, welche Indikatoren wurden identifiziert,
und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage beruhen diese (bitte geeignete
Indikatoren geordnet nach Tiergruppen angeben)?
Wenn keine Indikatoren vorliegen, warum nicht?

7. In welchem rechtlichen Rahmen sollen die Tierschutzindikatoren verankert
werden, und inwiefern fließen die bereits von dem Kuratorium für Technik
und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL) entwickelten Tierschutz-
indikatoren (KTBL-Schrift 507: „Tierschutzindikatoren – Vorschläge für die
betriebliche Eigenkontrolle“) in konkrete legislative Entwürfe mit ein?

8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die infolge der Änderung des
Tierschutzgesetzes (§ 11 Absatz 8) verpflichteten Nutztierhalterinnen und
Nutztierhalter betriebliche Eigenkontrollen durchführen und tierbezogene
Indikatoren zur Bewertung der Tiergerechtheit erheben, und inwieweit nutzt
die Bundesregierung die gewonnenen Erkenntnissen und Daten aus den be-
trieblichen Eigenkontrollen für ein nationales Tierwohl-Monitoring?

9. Welche konkreten Änderungsvorschläge und Finanzierungsmöglichkeiten
stellt die Bundesregierung bezüglich des in der Vereinbarung mit der Geflü-
gelwirtschaft vom 9. Juli 2015 formulierten Ziels „die Züchtung, die Hal-
tungseinrichtungen und Haltungsmanagement den Bedürfnissen der Tiere so
weit anzupassen, dass eine Haltung von Geflügel mit ungekürzten Schnabel-
spitzen möglich ist, ohne dass es dabei zu vermehrten Verletzungen und Aus-
fällen kommt“ bereit?
Welcher Zeitpunkt ist für die Umsetzung dieses Ziels anvisiert, und wer
überprüft die Zielerreichung (bitte involvierte Institutionen, Verbände etc.
nennen)?

10. Welche konkreten Fortschritte wurden im Tierschutz nach Kenntnis der Bun-
desregierung auf EU-Ebene erzielt, seit im Dezember 2014 Bundeslandwirt-
schaftsminister Christian Schmidt zusammen mit den zuständigen Ministern
und Ministerinnen aus Dänemark und den Niederlanden eine „Joint Declara-
tion on Animal Welfare“ unterschrieben hat?

11. Welche Gutachten wurden im Bereich der Tierhaltung seit Beginn dieser Le-
gislaturperiode vom BMEL in Auftrag gegeben (bitte Name der Forschungs-
einrichtung, Titel der Studie, Kosten und Abschlussdatum angeben)?
In welcher Weise hat die Bundesregierung die gewonnenen Erkenntnisse
umgesetzt (bspw. in Form von Gesetzesänderungen, abgeschlossenen Ver-
einbarungen o. Ä.)?

12. Gibt der Zwischenbericht des Projektes SiGN (Untersuchungen zum Anteil
von Trächtigkeiten bei geschlachteten Tieren und zu den Ursachen für die
Abgabe trächtiger Schlachttiere unter Berücksichtigung der verschiedenen
Tier- und Nutzungsarten) Hinweise auf eine Verringerung der trächtig ge-
schlachteten Tiere, woraus abgeleitet werden könnte, dass der Appell des
BMEL (Pressemitteilung Nr. 120 vom 23. Mai 2014) Wirkung zeigt?

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13. Wird vor dem Hintergrund der Äußerungen des Bundeslandwirtschaftsmi-

nisters Christian Schmidt in der Fernsehsendung „REPORT MAINZ“
(Juli 2015) zu einem Gesetzentwurf, der „so schnell wie möglich“ erarbeitet
wird, um die Schlachtung trächtiger Tiere zu verbieten, bis zum Ende dieser
Legislaturperiode eine Gesetzesvorlage erarbeitet?

14. Sind der Bundesregierung die faktischen Verschlechterungen der Situation
der Tiertransporte in Deutschland bekannt (www.noz.de/deutschland-welt/
wirtschaft/artikel/772137/drastisch-mehr-verstoesse-bei-tiertransporten#
gallery&0&0&772137; www.sz-online.de/sachsen/gravierende-verstoesse-
bei-tiertransporten-3480843.html; www.kreiszeitung-wochenblatt.de/winsen/
blaulicht/viele-verstoesse-bei-lkw-kontrollen-im-landkreis-geahndet-d74256.
html), und nimmt die Bundesregierung diesen Umstand zum Anlass, die
Aussage zu revidieren, wonach keine nationalen Regelungen bei Tiertrans-
porten vorgesehen sind (Bundestagsdrucksache 18/6619)?

15. Wie lange dauerten nach Kenntnis der Bundesregierung Lebendrindertrans-
porte aus Deutschland in die Türkei in diesem Sommer, und ist die Forderung
eines Verbots von Lebendexporten in EU-Drittländer Bestandteil der Forde-
rungen der Bundesregierung an die Europäische Kommission, wonach die
Vorschriften der EU-Tierschutztransportverordnung im Hinblick auf den
Tierschutz zu verbessern seien (Bundestagsdrucksache 18/6619)?

16. Wie lange waren nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Sommer die
Abfertigungszeiten an der EU-Außengrenze zur Türkei bei Lebendtranspor-
ten von Rindern, und welche Tierschutzprobleme sind dadurch entstanden?
Ist die Forderung einer maximalen Transportdauer von acht Stunden bei Le-
bendtransporten Bestandteil der Forderungen der Bundesregierung an die
Europäische Kommission, wonach die Vorschriften der EU-Tierschutztrans-
portverordnung im Hinblick auf den Tierschutz zu verbessern seien (Bun-
destagsdrucksache 18/6619)?

17. Hält die Bundesregierung am Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration
zum 1. Januar 2019 fest, und welche konkreten Anstrengungen hat die Bun-
desregierung unternommen, um dieses Verbot einerseits auf EU-Ebene um-
zusetzen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, und andererseits, um
Landwirte bei der Anwendung alternativer Verfahren, wie der Jungebermast
oder Immunokastration, zu unterstützen?

18. Wann macht die Bundesregierung von der Ermächtigung gemäß § 56a des
Arzneimittelgesetzes (AMG) Gebrauch, um den Einsatz von als höchst prio-
ritär klassifizierten Antibiotika der Humanmedizin vorzubehalten und den
Einsatz von Reserveantibiotika restriktiver zu gestalten, wie der Bundesland-
wirtschaftsminister Christian Schmidt es am Rand der EU-Agrarminister-
konferenz zu seinem Ziel erklärt hat (BMEL-Pressemitteilung Nr. 21 vom
10. Februar 2016)?

19. Wann legt das BMEL eine Liste mit den antibakteriell wirksamen Wirkstof-
fen vor, die als Reserveantibiotika bezeichnet werden und Gegenstand von
Anwendungsbeschränkungen sein sollen, wie es die Länder in dem Be-
schluss der AMK vom 20. März 2015 erbeten haben?

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20. Hat die Bundesregierung die Absicht, in dieser Legislaturperiode die Verord-

nung über tierärztliche Hausapotheken zu ändern, um den Einsatz von be-
sonders wichtigen antibiotischen Wirkstoffen in der Tierhaltung strikter zu
reglementieren, und in welcher legislativen Phase befindet sich dieses Vor-
haben?

Berlin, den 28. September 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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