BT-Drucksache 18/9885

Maßnahmen des "Klimaschutzaktionsprogramms 2020" im Schienensektor

Vom 28. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9885
18. Wahlperiode 28.09.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Harald Ebner, Stephan Kühn (Dresden),
Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Maßnahmen des „Klimaschutzaktionsprogramms 2020“ im Schienensektor

Laut dem im Bundeskabinett am 3. Dezember 2014 beschlossenen „Klimaschutz-
aktionsprogramm 2020“ der Bundesregierung soll sichergestellt werden, dass die
CO2-Emissionen in Deutschland bis 2020 im Vergleich zum Referenzjahr 1990
um 40 Prozent gesenkt werden sollen. Mit den im Kapitel für den Verkehrssektor
enthaltenen Maßnahmen soll unter anderem die Schiene, insbesondere im Güter-
verkehr, gestärkt werden.
Hierzu werden als konkrete Maßnahmen aufgeführt: „Beseitigung der Engpässe
in der Schieneninfrastruktur für den Schienengüterverkehr, insbesondere für die
Korridore Rhein-Schiene und Nordseehäfen-Hinterlandanbindung und kleinere
infrastrukturelle Maßnahmen (Elektrifizierung, neue Nebengleise, Optimierung
der Knoten)“ sowie „[i]n der Priorisierungsstrategie des BVWP 2015 ist die
Schwerpunktsetzung der Engpassbeseitigung im Schienennetz festgeschrieben
und wird dort auch bei der Aufteilung der Finanzmittel auf die Verkehrsträger
berücksichtigt. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit der Bahn weiter verbes-
sert“.
Die Maßnahmen sollen durch eine deutliche Erhöhung der Haushaltsmittel und
„in Kombination mit den Maßnahmen im Straßengüterverkehr“ zu einer CO2-
Äquivalente (Äq)-Minderung von 1,5 bis 1,8 Mio. t CO2-Äq im Güterverkehr
führen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchem Umfang werden seitens des Bundes zusätzliche Haushaltsmittel

im Haushaltsjahr 2016 im Vergleich zur 2014 gültigen Mittelfristplanung zur
Verfügung gestellt, und wie wurden die Ansätze für 2017 und 2018 in der
aktuellen Mittelfristplanung verändert?

2. Welche Maßnahmen im Bereich der Schieneninfrastruktur werden dadurch
zusätzlich in diesem Jahr realisiert, und welche treibhausgassenkenden Ef-
fekte sind damit im Jahr 2016 sowie in den Folgejahren bis 2020 einzeln und
kumuliert voraussichtlich verbunden?

3. Welche finanziellen und treibhausgassenkenden Effekte ergeben sich dar-
über hinaus aus einem ggf. unveränderten Beschluss des Bundesverkehrs-
wegeplanes (BVWP) 2030 der Bundesregierung bzw. des Bundesschienen-
wegeausbaugesetzes bis zum Jahr 2020 unter Berücksichtigung der bis 2030
auf einen Prozentpunkt bezifferten Verschiebung des Modal Splits zu Guns-
ten der Schiene?

Drucksache 18/9885 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Worauf bezieht sich die Aussage der „Kombination“ von Effekten mit Maß-
nahmen aus dem Straßengüterverkehr?

5. Welche zusätzlichen Haushaltsmittel des Bundes werden daneben für die se-
parat dargestellte „klimafreundliche Gestaltung des Personenverkehrs“ mit
Klimaeffekten in Höhe einer Minderung von 1,2 bis 1,8 Mio. t CO2-Äq durch
Infrastrukturausbau über die in Frage 1 genannten Punkte hinaus, Regionali-
sierungsmittel, Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, Ent-
flechtungsgesetz-Mittel, Stärkung des Rad-/Fußverkehrs, Förderung von
Mobilitätsmanagement, Förderung alternativer Antriebe im öffentlichen Per-
sonennahverkehr, und welche zusätzlichen treibhausgassenkenden Effekte
werden bis 2020 im Vergleich zur Planung vor dem Kabinettsbeschluss hier-
durch erwartet?

6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, „über 2020 hinaus einen
Ausbau des Schienennetzes als flankierende Maßnahme und zur Stärkung
des Güterverkehrs“ zu erreichen?
Sofern die im BVWP 2030 vorgeschlagenen Ausbaumaßnahmen bis 2030
(bzw. nach 2030 in der sogenannten „Schleppe“) angeführt werden, welcher
quantitative (Ausgaben, Netzlänge und -kapazität, Treibhausgassenkung)
Unterschied ergibt sich im Verhältnis zum laufenden BVWP 2003?

7. Wie erklärt sich die Bundesregierung den vom Umweltbundesamt festge-
stellten Anstieg der verkehrsbedingten CO2-Emissionen in den zurückliegen-
den fünf Jahren?

8. Gibt es Überlegungen, die Förderung von Hybrid-Lkw auch auf Dieselfahr-
draht-(Hybrid-)Lokomotiven auszudehnen?
Wenn ja, wie ist der Stand der Vorbereitungen?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 28. September 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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