BT-Drucksache 18/9883

Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde zum Programm Step Up! und Stand weiterer Programme des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE)

Vom 28. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9883
18. Wahlperiode 28.09.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn,
Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke,
Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde zum Programm Step Up! und Stand
weiterer Programme des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE)

Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) hat die Bun-
desregierung unter dem Namen Step Up! eine wettbewerbliche Ausschreibung
für Unternehmen zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen eingeführt.
Das Programm Step Up! bildet mit einer prognostizierten Einsparung von 26 bis
51,5 Petajoule bis 2020 eine der zentralen Säulen des NAPE und soll einen rele-
vanten Anteil zur Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Energie-Effizienz-
Richtlinie beitragen. Am 1. September 2016 ging nach einer eineinhalbjährigen
Vorbereitung die erste Ausschreibungsrunde zu Ende.
Neben Step Up! hat die Bundesregierung mit dem NAPE eine Reihe weiterer
Maßnahmen umgesetzt. Dabei ergab sich in mehreren Fällen eine Verzögerung
des anvisierten Starts der Maßnahmen. Die steuerliche Förderung der energe-
tischen Gebäudesanierung scheiterte am Widerstand des bayrischen Minister-
präsidenten Horst Seehofer (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/energetische-
sanierung-koalition-stoppt-steuerbonus-fuer-waermedaemmer-1.2368404). Vor
diesem Hintergrund bleibt offen, ob die Bundesregierung die im NAPE prognos-
tizierten Einsparungen erreichen kann.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anträge wurden in der ersten Ausschreibungsrunde zu Step Up!

gestellt, und welche Akteursgruppen haben sich beteiligt (bitte nach Akteurs-
gruppen und nach offenen und geschlossenen Ausschreibungen aufschlüs-
seln)?

2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um eine möglichst große Bandbreite
an Akteuren zur Teilnahme zu aktivieren – sowohl kommunikativ als auch
bei der Ausgestaltung des Programms?

3. Werden die Erfahrungen aus der ersten Ausschreibungsrunde zu Anpassun-
gen des Programms in der zweiten oder weiteren Runden führen?
Wenn ja, zu welchen?

4. An wen erfolgten Zuschläge, und wie hoch sind die Volumina je Antragstel-
ler?

5. Wie hoch waren das jeweils erste und das letzte bezuschlagte Angebot in
Förderhöhe pro eingesparter Kilowattstunde?

Drucksache 18/9883 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe für die Nicht-
beteiligung einzelner Akteursgruppen, und welche Schlussfolgerungen zieht
sie daraus?

7. Wie hoch sind die voraussichtlich erzielten Einsparwirkungen bis 2020 aus
den umgesetzten Maßnahmen des NAPE unter Berücksichtigung teilweise
verspäteter Umsetzung, tatsächlicher Abrufzahlen von Fördermitteln, der
Umsetzung ordnungsrechtlicher Bestimmungen und Beteiligungen von Un-
ternehmen an weiteren Maßnahmen wie der Initiative Energieeffizienznetz-
werke (bitte detaillierte Darstellung nach Programm, Zielgröße, Umset-
zungsstand, Mittelabrufen, Teilnehmerzahlen, Zeitpunkt der Evaluation und
aktualisierten Wirkungsprojektionen)?

8. Wie passen die Einsparwirkungen zu den klimapolitischen Zielen der Bun-
desregierung für das Jahr 2020 (bitte begründen), und welche Schlussfolge-
rungen zieht die Bundesregierung daraus?

9. Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung über Einsparprogramme in an-
deren EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf Ausgestaltung, Kosten und Nutzen,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

10. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Erfüllungsquote der Auditpflicht
für Nicht-KMU (kleine und mittlere Unternehmen) auf Grund der bisher
durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durchgeführten
Stichproben?

11. Wie viele Stichproben wurden durchgeführt?
12. Wie viele Ordnungsverfahren wurden eingeleitet?
13. Wann wird die Bundesregierung einen Vorschlag für die nationale Definition

des von der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) geforderten
„Niedrigstenergiegebäudes“ machen, die ab 2021 als verbindliches energeti-
sches Mindestniveau für alle Neubauten und bereits ab 2019 für Neubauten
der öffentlichen Hand gelten soll?

14. Wie will die Bundesregierung hierbei der ebenfalls geforderten Vorbildfunk-
tion der öffentlichen Hand gerecht werden?

15. Wie sollen hierbei das Prinzip „Efficiency First“ und der im Grünbuch erläu-
terte energiepolitische Dreiklang Anwendung finden?

16. Welche konkreten Schritte wurden im Rahmen der Nationalen Top-Runner-
Initiative (NTRI) bisher unternommen?

17. Wie hoch wird der Anteil der Wirkung der NTRI an den prognostizierten
85 Petajoule des Maßnahmenpakets „Top-Runner-Strategie“ geschätzt?

18. Anhand welcher Indikatoren wird die Evaluation der NTRI erfolgen?
Wurden Benchmarks für einzelne Indikatoren gesetzt, die mindestens er-
reicht werden sollen?
Wenn ja, bitte um Ausführung, wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9883
19. Wie ist der Stand des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesre-
publik Deutschland durch die Europäische Kommission in Bezug auf die
Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie?
Welche der gemeldeten Maßnahmen werden im Einzelnen beanstandet, und
warum?
Wurden monetäre Sanktionen verhängt, und wenn ja, in welche Höhe?

Berlin, den 28. September 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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