BT-Drucksache 18/9871

Weiterentwicklung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Vom 21. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9871
18. Wahlperiode 21.09.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner,
Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Weiterentwicklung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) gilt für das Halten
von Nutztieren zu Erwerbszwecken. Es werden jeweils Mindestanforderungen
zum Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren, nämlich von Kälbern, Legehen-
nen, Masthühnern, Schweinen, Kaninchen und Pelztieren definiert. Noch immer
sind nicht alle landwirtschaftlichen Tiere in der TierSchNutztV vertreten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Allgemeines
1. Hält die Bundesregierung die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in ih-

rer jetzigen Form für ausreichend, um dem Staatsziel Tierschutz Rechnung
zu tragen?

2. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung verbindliche Fort- und Weiterbil-
dungsangebote für am Tier tätige Mitarbeiter in landwirtschaftlichen Betrie-
ben?

3. Gibt es detaillierte Vorschläge seitens der Bundesregierung, wie oft und auf
welche Art und Weise Mitarbeiter in Tierhaltungsbetrieben Fort- und Wei-
terbildungsangebote wahrnehmen müssen, entsprechend beispielsweise der
Fortbildungspflicht bei Tierärzten?

Elterntiere von Legehennen
4. Wie viele Betriebe in Deutschland halten nach Kenntnis der Bundesregie-

rung Elterntiere von Legehennen (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen,
Bundesland aufschlüsseln)?

5. In welchen Haltungssystemen werden die Elterntiere von Legehennen nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gehalten (bitte nach Tierplät-
zen und Haltungssystem aufschlüsseln)?

6. Welches Platzangebot steht den weiblichen Elterntieren von Legehennen
nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung?

7. In welchen Haltungssystemen werden die Hähne der Elterntierlinien für die
Eierproduktion nach Kenntnis der Bundesregierung gehalten (bitte nach
Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)?

Drucksache 18/9871 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
8. Werden bei den Elterntieren von Legehennen nach Kenntnis der Bundesre-
gierung Schnabelkürzungen vorgenommen?
Wenn ja, wie hoch ist der Anteil der Betriebe, die diese Eingriffe durchfüh-
ren?

9. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzungs-/Lebensdauer
von Elterntieren von Legehennen (bitte durchschnittliche Nutzungsperiode
und Lebenstage angeben, aufgeschlüsselt nach Geschlecht)?

10. Warum ist die Haltung von Legehennen-Elterntieren nicht in der Tier-
SchNutztV geregelt, die der Legehennen selbst aber schon?

11. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Haltung der Elterntiere
von Legehennen über die allgemeinen Regeln der TierSchNutztV hinaus
(insbesondere die §§ 3 und 4) zu regeln?
Wenn nein, warum nicht?

Elterntiere von Masthühnern
12. Wie viele Betriebe in Deutschland halten nach Kenntnis der Bundesregie-

rung Elterntiere von Masthühnern (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen,
Bundesland aufschlüsseln)?

13. In welchen Haltungssystemen werden die Elterntiere von Masthühnern nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gehalten (bitte nach Tierplät-
zen und Haltungssystem aufschlüsseln)?

14. Welches Platzangebot steht den weiblichen Elterntieren von Masthühnern
nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung?

15. In welchen Haltungssystemen werden die Hähne der Elterntierlinien für die
Mast nach Kenntnis der Bundesregierung gehalten (bitte nach Tierplätzen
und Haltungssystem aufschlüsseln)?

16. Werden bei den Elterntieren von Masthühnern nach Kenntnis der Bundesre-
gierung Schnabelkürzungen vorgenommen?
Wenn ja, wie hoch ist der Anteil der Betriebe, die diese Eingriffe durchfüh-
ren?

17. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzungs-/Lebensdauer
von Elterntieren von Masthühnern (bitte durchschnittliche Nutzungsperiode
und Lebenstage angeben, aufgeschlüsselt nach Geschlecht)?

18. Warum ist die Haltung von Masthühnern-Elterntieren nicht in der Tier-
SchNutztV geregelt, die der Legehennen selbst aber schon?

19. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Haltung der Elterntiere
von Masthühnern über die allgemeinen Regeln der TierSchNutztV hinaus
(insbesondere die §§ 3 und 4) zu regeln?
Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9871
20. Ist der Bundesregierung die Studie bekannt, die, gefördert durch das Bayeri-
sche Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, die gängige restriktive
Fütterungspraxis von Elterntieren der Mastlinien untersucht (Heyn E,
Damme K, Sacher S, Staudt M, Pledl M, Ahrens F, Riel T, Erhard MH. Ver-
gleichende Untersuchungen zum Verhalten der Elterntiere von Masthähn-
chen bei unterschiedlichem Fütterungsmanagement. In: KTBL (Hrsg.): Ak-
tuelle Arbeiten zur artgemäßen Tierhaltung 2006)?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Forschungsergebnis, dass die Tiere aufgrund ihres genetisch enormen Mas-
seansatzes restriktiv gefüttert werden, um Verfettung zu verhindern, und dass
durch diese restriktive Fütterung Verhaltensmerkmale außerhalb des Nor-
malverhaltens auftreten, die auf ein chronisches Hungergefühl schließen las-
sen?

21. Ist nach Ansicht der Bundesregierung trotz des Umstandes, dass die Eltern-
tiere von Masthühnern restriktiv gefüttert werden, § 4 Absatz 1 Satz 1 Num-
mer 4 TierSchNutztV erfüllt, wonach alle Tiere täglich entsprechend ihrem
Bedarf mit Futter und Wasser in ausreichender Menge und Qualität zu ver-
sorgen sind?

22. Ist nach Einschätzung der Bundesregierung und angesichts der Forschungs-
ergebnisse (siehe Frage 20), wonach durch die restriktive Fütterung Verhal-
tensmerkmale außerhalb des Normalverhaltens auftreten, die auf ein chroni-
sches Hungergefühl schließen lassen, die vom Europarat im Europäischen
Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltun-
gen formulierte Empfehlung erfüllt, dass die Futtermenge nicht so gering
sein darf, dass die Tiere darunter leiden (Anhang II der Zusatzbestimmungen
für Zuchtbetriebe, die Hühner zur Fleischproduktion halten)?

23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Forschungs-
ergebnis, dass die Tiere, sofern sie nicht restriktiv, sondern bedarfsgerecht
gefüttert werden, so stark verfetten, dass dadurch gesundheitliche Schäden
bis hin zu 30 Prozent Verlusten aufgetreten sind?

24. Sieht die Bundesregierung bei der Beurteilung der Elterntiere von Masthüh-
nern den Tatbestand der Qualzucht erfüllt?
Wenn nein, warum nicht?

Puten
25. Wie viele Betriebe in Deutschland halten nach Kenntnis der Bundesregie-

rung Mastputen (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland auf-
schlüsseln)?

26. In welchen Haltungssystemen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Mastputen in Deutschland gehalten (bitte nach Tierplätzen und Haltungssys-
tem aufschlüsseln)?

27. Wie viele Betriebe in Deutschland halten nach Kenntnis der Bundesregie-
rung Elterntiere von Mastputen (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bun-
desland aufschlüsseln)?

28. In welchen Haltungssystemen werden die Elterntiere von Mastputen nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gehalten (bitte nach Tierplät-
zen und Haltungssystem aufschlüsseln)?

29. Welches Platzangebot steht den weiblichen Elterntieren von Mastputen nach
Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung?

Drucksache 18/9871 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
30. In welchen Haltungssystemen werden die Hähne der Elterntierlinien für die
Putenmast nach Kenntnis der Bundesregierung gehalten (bitte nach Tierplät-
zen und Haltungssystem aufschlüsseln)?

31. Warum ist die Haltung von Puten nicht in der TierSchNutztV geregelt?
32. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Haltung der Elterntiere

von Masthühnern über die allgemeinen Regeln der TierSchNutztV hinaus
(insbesondere die §§ 3 und 4) zu regeln?
Wenn nein, warum nicht?

33. Wie findet nach Kenntnis der Bundesregierung die Fortpflanzung in der mo-
dernen Putenzucht statt?

34. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Puten standardmäßig künstlich be-
fruchtet werden, da aufgrund der enormen Körpermasse kein natürlicher Be-
samungsvorgang möglich ist?
Wie steht die Bundesregierung zu der künstlichen Befruchtung in Elternpu-
tenbeständen?

35. Sieht die Bundesregierung den Tatbestand der Qualzucht erfüllt, wenn eine
Tierart durch einseitige Zuchtausrichtung nicht mehr zur natürlichen Fort-
pflanzung in der Lage ist?
Wenn nein, warum nicht?

Enten
36. Wie viele Betriebe in Deutschland halten nach Kenntnis der Bundesregie-

rung Enten (bitte nach Entenbrüterei, Entenaufzucht und Entenmast sowie
hier je nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland aufschlüsseln)?

37. In welchen Haltungssystemen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
die Enten in der Mast sowie deren Elterntiere in Deutschland gehalten (bitte
nach Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)?
Welches Platzangebot steht diesen zur Verfügung?

38. Warum ist die Haltung von Enten nicht in der TierSchNutztV geregelt?
39. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Haltung von Enten und

deren Elterntieren in der TierSchNutztV zur regeln?
Wenn nein, warum nicht?

40. Welcher Anteil der entenhaltenden Betriebe gewährt den Enten nach Kennt-
nis der Bundesregierung Zugang zu zusätzlichem Wasserangebot, das den
Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkom-
mens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen von 1999
genügt?

41. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
der Enten sowie der entenhaltenden Betriebe, die Zugang zu offenen Was-
serflächen (z. B. Flachbecken) haben?

42. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Haltung von Enten ohne Zu-
gang zu Wasser den Ansprüchen einer artgerechten Haltungsform ent-
spricht?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9871
Rinder
43. Wie werden Milchkühe nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland

gehalten (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland aufschlüsseln)?
44. Wie viele Milchviehbetriebe praktizieren nach Kenntnis der Bundesregie-

rung Weidehaltung (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland auf-
schlüsseln)?

45. Hat die Bundesregierung vor, die Haltung von Milchkühen in die Tier-
SchNutztV aufzunehmen?
Wenn nein, warum nicht?

46. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzungsdauer (der
Merzungen) von Milchkühen in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte An-
gabe in Monaten und nach Rasse, Betriebsgröße, Bundesland aufschlüsseln)?

47. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf häufigsten Abgangs-
ursachen bei Milchkühen?

48. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Marktpreis für Kälber
(Holstein-Friesian) in den letzten fünf Jahren entwickelt?

49. Hat die Bundesregierung vor, die Haltung von Mastbullen in die Tier-
SchNutztV aufzunehmen?
Wenn nein, warum nicht?

50. Wie werden Bullen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland zur
Mast gehalten (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland auf-
schlüsseln)?

51. Wie bewertet die Bundesregierung die Haltung von Mastbullen auf Voll-
spaltenböden aus verhaltensethologischer Sicht?

52. Welche Kenntnis über Schlachtbefunde bei Mastbullen liegt der Bundesre-
gierung vor?

Sauen
53. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Halten von Sauen in Kasten-

ständen verhaltens- und tiergerecht ist?
54. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die TierSchNutztV anzupas-

sen und dabei insbesondere die in Dänemark geltende Regelung zu berück-
sichtigen, wonach die Sauen sich mindestens zu 80 Prozent ihrer Lebenszeit
frei bewegen können?
Wenn nein, warum nicht?

55. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass eine Übergangsfrist von 20 Jah-
ren für Änderungen bestehender Verordnungen eine zumutbare Anforderung
an Tierhalter ist, um den gesellschaftlichen Ansprüchen nach mehr Tierwohl
gerecht zu werden?

56. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus vorliegenden
Fachgutachten (insbesondere die der Europäischen Behörde für Lebensmit-
telsicherheit und des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Land-
wirtschaft), die zu dem Ergebnis kommen, dass die Haltung von Sauen in
Kastenständen über einen längeren Zeitraum im herkömmlichen System
nicht verhaltens- und tiergerecht ist?

Drucksache 18/9871 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
57. Wird das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein Kon-
zeptpapier erarbeiten, das vollumfänglich prüft und analysiert, welche An-
passungsprozesse notwendig sind, wie sie durchgeführt und durch Förderung
begleitet werden können?
Wenn ja, wird ein solches Konzept noch innerhalb dieser Legislaturperiode
veröffentlicht werden?

Berlin, den 21. September 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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