BT-Drucksache 18/9851

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/8183 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Vom 28. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9851
18. Wahlperiode 28.09.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/8183 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung
des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

A. Problem
Die bestehenden Regelungen im Hinblick auf Ausbildungsstätten für die be-
schleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung im Rahmen der Berufs-
kraftfahrerqualifikation haben sich in der Praxis als ergänzungsbedürftig heraus-
gestellt. Berichte über missbräuchlichen Umgang auf dem Gebiet der beschleu-
nigten Grundqualifikation und Weiterbildung mehren sich. Es bestehen Schwie-
rigkeiten z. B. in der Überwachung der Ausbildungsstätten, hinsichtlich der
Transparenz der anerkannten Ausbildungsstätten und der Kenntnis der Kontroll-
behörden über alle durchgeführten und durchzuführenden Kurse. Aufgrund des
Berufskraftfahrermangels ist Deutschland auf Fahrer aus anderen Mitgliedstaaten
der EU angewiesen und sollte eine den Fahrern in Grenzgebieten entgegenkom-
mende Lösung schaffen.

B. Lösung
Konkretisierung der Voraussetzungen im Hinblick auf die Anerkennung und
Überwachung von Ausbildern, Unterrichtsorten und Teilnehmerzahl sowie Mit-
teilung von Daten und Zeit der geplanten Weiterbildungsveranstaltungen; Erwei-
terung der Bußgeldtatbestände zur Bekämpfung von Missbrauch sowie strengere
Sanktionen und Schaffung der Möglichkeit der Einführung der weiteren von der
EU-Richtlinie vorgesehenen Nachweismöglichkeit für die Weiterbildung in Form
des Fahrerqualifizierungsnachweises für Grenzgänger.

Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie einstimmige Annahme
einer Entschließung.

Drucksache 18/9851 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9851
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8183 unverändert anzunehmen;

2. folgende Entschließung anzunehmen:

„a) Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifi-
kations-Gesetzes werden die bestehenden Regelungen im Hinblick auf
Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die
Weiterbildung im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifikation ergänzt.
Der missbräuchliche Umgang auf dem Gebiet der beschleunigten
Grundqualifikation und Weiterbildung wird damit erschwert. Weiter-
gehende Verbesserungsvorschläge aus der Transport- und Logistik-
branche bedürfen noch intensiver Prüfung und Vorbereitung durch die
Bundesregierung sowie weitergehender Abstimmung zwischen dem
Bund und den Ländern. Sie konnten daher im laufenden Gesetzge-
bungsverfahren noch nicht berücksichtigt werden.

Den Forderungen aus der Branche nach einheitlichen Anerkennungs-
und Überwachungssystemen, einem zentralen Register der Ausbil-
dungsstätten mit Teilnehmerdokumentation und einem bundesweiten
Fahrer-Qualifikationsnachweis als Ersatz für die Eintragung der
Schlüsselzahl 95 sollte der Gesetzgeber in einem nächsten Schritt ent-
sprechen. Eine Digitalisierung der Systeme ist dabei zielführend. Die
eingeforderte Transparenz kann damit abgesichert werden. Die Geneh-
migungs- und die Prüfungsbehörden würden Mittel erhalten, ihnen vor-
gelegte Nachweise nachvollziehbar und unbürokratisch überprüfen zu
können.

Dieser nächste Modernisierungsschritt ist sorgfältig zu planen.

Mit Kommunikations- und Datenbanktechnik soll den Betrugsmöglich-
keiten ein Riegel vorgeschoben werden. Ein Zentralregister soll es
möglich machen, die Daten der Ausbildungsteilnehmer und der Ausbil-
dungsstätten mit geringem Aufwand abzugleichen. So können Hin-
weise auf mögliche Manipulationen rechtzeitig erkannt und die ord-
nungsgemäße Ausstellung der Bescheinigungen überprüft werden. Ist
die Teilnahme nachvollziehbar dokumentiert und sind die Teilnehmer-
listen zentral einsehbar, werden schnelle Kontrollen möglich. Ein zent-
rales Register als Onlineregister soll zudem der Anforderung der Bran-
che nach Flexibilität gerecht werden.

Ein bundesweit als Karte ausgegebener Fahrerqualifikationsnachweis
würde daneben den bürokratischen Aufwand für alle Betroffenen er-
heblich reduzieren. Deutliche Kosteneinsparungen würden möglich.
Die Grenzgängerproblematik würde behoben. Damit würde auch den
Forderungen der Bundesländer nach Bundeseinheitlichkeit entspro-
chen. Auch für diesen Fahrerqualifizierungsnachweis sollen digitale
Einsatzmöglichkeiten zukunftsoffen ermöglicht werden.

Die erforderlichen Modernisierungskosten sind durch den erheblichen
Mehrwert gerechtfertigt.

Drucksache 18/9851 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

b) Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. ein zentrales Register der Ausbildungsstätten für die beschleunigte
Grundqualifikation und die Weiterbildung im Rahmen der Berufs-
kraftfahrerqualifikation mit Teilnehmerdokumentation und

2. einen bundesweiten Fahrer-Qualifikationsnachweis als Ersatz für
die Eintragung der Schlüsselzahl 95 zu planen,

3. wobei Register und Karte den Ansprüchen modernster Digitalisie-
rung zukunftsoffen entsprechen sollen.

4. Planungsergebnisse mit Umsetzungsperspektive sollen dem Aus-
schuss für Verkehr und digitale Infrastruktur bis Ende März 2017
vorgelegt werden.“

Berlin, den 28. September 2016

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender

Thomas Lutze
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9851
Bericht des Abgeordneten Thomas Lutze

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8183 in seiner 167. Sitzung am 28. April
2016 beraten und an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur federführenden Beratung sowie an
den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für
Arbeit und Soziales und den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung
überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen die Konkretisierung der Voraussetzungen im Hinblick auf die
Anerkennung und Überwachung von Ausbildern, Unterrichtsorten, Teilnehmerzahl sowie die Mitteilung von Da-
ten und Zeit der geplanten Weiterbildungsveranstaltungen; eine Erweiterung der Bußgeldtatbestände zur Bekämp-
fung von Missbrauch sowie strengere Sanktionen und die Schaffung der Möglichkeit der Einführung der weiteren
von der EU-Richtlinie vorgesehenen Nachweismöglichkeit für die Weiterbildung in Form des Fahrerqualifizie-
rungsnachweises für Grenzgänger.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8183 in seiner
112. Sitzung am 28. September 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme. Mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfiehlt er zudem die Annahme des Entschließungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
auf Ausschussdrucksache 18(15)351.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf in seiner 89. Sitzung am 28. September 2016
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Frakti-
onen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme. Mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt er
zudem die Annahme des Entschließungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache
18(15)351.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8183 in seiner 86. Sitzung am
28. September 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme. Einstimmig empfiehlt er zu-
dem die Annahme des Entschließungsantrags der Koalition auf Ausschussdrucksache 18(11)719.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat den Gesetzentwurf auf Drucksa-
che 18/8183 in seiner 75. Sitzung am 28. September 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen An-
nahme. Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt er zudem die Annahme des Entschließungsantrags auf Aus-
schussdrucksache 18(18)265.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat zu dem Gesetzentwurf folgende Stellungnahme
übermittelt (Ausschussdrucksache 18(23)70-2):

„Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige

Drucksache 18/9851 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drucksache 18/559) in seiner 43. Sitzung am 16. März 2016 mit dem
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Bundesratsdruck-
sache 72/16) befasst.

Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfes getroffen:

„Die Managementregeln und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurden geprüft. Das Gesetz be-
rührt den Nachhaltigkeitsaspekt Bildung. Eine Bekämpfung des Missbrauchs im Bereich Berufskraftfahrerwei-
terbildung wird das Image des Berufsstandes verbessern und somit dazu beitragen, die Nachwuchssorgen der
Branche zu lösen. Die Qualität der Grundqualifikation und Weiterbildung der Berufskraftfahrer wird erhöht. Bei-
des zusammen wird den Beruf für Berufseinsteiger attraktiv machen und helfen, die Jugendarbeitslosigkeit zu
verringern.“

Formale Bewertung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung:

Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfes ist bedingt gegeben.

Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung ist plausibel.

Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.“

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zu dem Gesetzentwurf in seiner 66. Sitzung am 11. Mai
2016 die Durchführung einer öffentlichen Anhörung beschlossen.

Diese hat er in seiner 72. Sitzung am 22. Juni 2016 durchgeführt. An der Anhörung nahmen teil, Wolfgang Bau-
meister, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK); Frank Faßbender, Bundesamt für Güterverkehr
(BAG); Dieter Quentin, Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF); Jörg-Michael Satz, MOVING Inter-
national Road Safety Association e. V.; Prof. Dr. Karlheinz Schmidt, Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik
und Entsorgung (BGL) und Ralph Werner, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Die Stellungnahmen der Sachverständigen beinhalten im Wesentlichen Folgendes:

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Verringerung des vorgeschriebenen Mindestalters
für Fahrten ohne Fahrgäste von 20 auf 18 Jahre begrüßt. Mit den Änderungen und Ergänzungen in § 7 und § 7a
BKrFQG würden bestehende Regularien konkretisiert und weitere Elemente integriert, die nach ihrer Auffassung
gut geeignet seien, Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der beschleunigten Grundqualifikation und Wei-
terbildung von Berufskraftfahrern weitestgehend zu verhindern. In Bezug auf die Regelung zu § 8 Absatz 4
BKrFQG erklärte ver.di, man sehe eine Missbrauchsgefahr und plädiere stattdessen dafür, mit Frankreich eine
bilaterale Lösung über die gegenseitige Anerkennung von Ausbildungsnachweisen gemäß Richtlinie 2003/59/EG
anzustreben.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßte die Absenkung des Mindestalters für Fahr-
ten mit leeren Omnibussen auf 18 Jahre. Der Ansatz, sowohl bei der Anerkennung als auch bei der Durchführung
der Schulungen, größeren Wert auf die Überwachung zu legen, werde ebenfalls befürwortet. Es sei jedoch bedau-
erlich, dass die Gelegenheit nicht genutzt werden solle, das gesamte System der Anerkennung und der Überwa-
chung zu überarbeiten und zu bündeln. Man empfehle eine bundeseinheitliche Regelung zur Einführung eines
Fahrerqualifikationsnachweises. Zur Erweiterung von Bußgeldtatbeständen führt der DIHK aus, es sei zu überle-
gen, ob die Zuständigkeit für die Bußgelder nicht zentral oder zumindest zentral in den einzelnen Bundesländern
geregelt werden solle. Außerdem sei eine bundeseinheitliche „Bußgeld-Regeltabelle“ hilfreich. Der DIHK plä-
dierte zudem für eine einheitliche Anerkennung von Ausbildungsstätten. Auch nach der geplanten Korrektur
werde die Inlandsauflage für 21-jährige Absolventen einer großen Grundqualifikationsprüfung bestehen bleiben,
woraus sich ein Widerspruch zu § 1 Abs. 1 Nr. 7 FeV ergebe.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßte die Festschreibung der
Anerkennung und Überwachung der Ausbildungsstätten und der Ausbilder. Man erwarte, dass alle Ausbildungs-
stätten und Ausbilder den gleichen Anerkennungs- und Überwachungsanforderungen unterlägen und rege an, dass
die Anerkennung und Überwachung durch eine landesweit zuständige Stelle erfolge. Die Einführung einheitlicher

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9851
Bescheinigungen für beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung entspreche einer seit Jahren erhobenen
Forderung des BGL. Zustimmung des BGL finde die Einführung eines Fahrerqualifizierungsnachweises, jedoch
solle dieser bundesweit verbindlich geregelt werden. Der BGL begrüße die Aufnahme der regelmäßigen Überwa-
chung der Ausbildungsstätten mindestens alle zwei Jahre, jedoch solle diese bei festgestellten Mängeln häufiger
erfolgen. Der BGL begrüße zudem, dass für Grenzgänger ein Fahrerqualifizierungsnachweis eingeführt werden
solle. Dieser solle aber generell neben dem Eintrag der harmonisierten Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein
gleichberechtigt eingeführt werden.

Die MOVING International Road Safety Association e. V. erklärte, sie sehe zu dem Gesetzentwurf Ergän-
zungs- und Änderungsbedarf. Man fordere die Einführung eines zentralen Registers, um hinsichtlich anerkannter
Aus- und Weiterbilder Transparenz für alle zu schaffen, um eine obligate Anmeldung eines jeden Kurstermins
durchzuführen und um damit letztlich effektive Kontrollen zu ermöglichen sowie um die Teilnehmer zu verwal-
ten. Es müsse auch eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit Teilnehmerlisten mit der Unterschrift der
Teilnehmer bei allen Weiterbildungen geführt würden. Zudem fordere man eine bundesweite Einheitlichkeit in
den Kriterien für die Anerkennung von Ausbildungsstätten sowie einheitliche Überwachungskriterien. Eine bun-
desweite Einheitlichkeit in den Kontrollen von Ausbildungsstätten solle sichergestellt werden. Außerdem fordere
man eine regelmäßige Fortbildung der Dozenten sowie einen Kriterienkatalog für Dozenten in der Grundqualifi-
kation und Weiterbildung. Zudem spreche man sich für eine Prüfung der Einführung einer Lernzielkontrolle (ohne
rechtliche Konsequenzen) aus.

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. begrüßte die beabsichtigten Änderungen. Zu § 5 vertrete
man aber die Auffassung, dass, um Missbrauch vorzubeugen, mindestens derjenige, der die Verantwortung für
die Ausbildung trage sowie der Teilnehmer zwingend im Original unterschreiben müssten. Zu § 6 Abs. 2 sei man
der Meinung, dass eine Meldung über verwendetes Ausbildungsmaterial ausreiche. Die Bundesvereinigung ver-
trat zu § 7 die Auffassung, dass für die Anzahl der Weiterbildungsteilnehmer eine Höchstzahl verbindlich festge-
legt werden solle und zu § 8, dass eine anerkannte Fahrlehrerweiterbildung mit Nutzfahrzeugbezug die Anforde-
rungen erfülle. Aus Gründen der Verbraucherorientierung solle im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz die
Option auf eine Anpassung der geplanten Unterrichtsveranstaltungen möglich sein. Eine Überwachung befür-
worte man, aber nicht periodisch, sondern nur anlassbezogen. Man spreche sich für eine Anerkennung von § 33a-
Fortbildungen mit Nutzfahrzeugbezug auch für die Fahrlehrer im Bereich des BKrFQG aus. Eine Kostenmehrbe-
lastung für Weiterbildungsträger lehne man ab.

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) stellte fest, dass sich die Einführung eines zentralen Registers zu-
nächst nicht auf die Kontrollpraxis des Bundesamtes selbst auswirke. Das Kontrolldefizit bestehe vielmehr bei
den Fahrerlaubnisbehörden, die die Eintragung im Führerschein vornehmen bzw. den Fahrqualifizierungsnach-
weis ausstellen müssten und denen möglicherweise Bescheinigungen vorgelegt würden, die nicht den Tatsachen
entsprächen. Ein zentrales Register sei sehr zeit- und kostenaufwendig, aber man habe auf Grund seiner Zustän-
digkeit für die Zuwendungsverfahren für den Güterkraftverkehr auch Erkenntnisse gewonnen, dass Missbrauch
betrieben werde. Insofern sei hier eine zeitnahe Lösung erforderlich. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf solle
versucht werden, mit möglichst wenig Aufwand und zeitnah Strukturen zu schaffen, die eine bessere Überwa-
chung der Weiterbildungsbetriebe ermöglichten; dafür enthalte der Gesetzentwurf die entsprechenden Regelun-
gen.

Im Übrigen wird auf das (auch im Internet veröffentlichte) Protokoll der 75. Sitzung des Ausschuss für Verkehr
und digitale Infrastruktur verwiesen, welches auch die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen bein-
haltet.

In seiner 75. Sitzung am 28. September 2016 hat der Ausschuss den Gesetzentwurf abschließend beraten. Die
Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben dazu einen Entschließungsantrag eingebracht (Ausschussdrucksache
18(15)351), dessen Inhalt sich aus Nr. 2 der Beschlussempfehlung ergibt.

Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, es sei unstrittig, dass es im Bereich der Berufskraftfahrerqualifikation
Handlungsbedarf gebe. Vor allem sei es erforderlich, Missbrauchsmöglichkeiten zu beseitigen. Es sei auch un-
strittig, dass gegenüber dem Gesetzentwurf weitergehende Maßnahmen möglich seien. Dazu müsse man aber eine
Lösung gemeinsam mit den Bundesländern finden. Wenn sich etwa das Bundesministerium für Verkehr und di-
gitale Infrastruktur und alle Fachministerien in den Bundesländern gegen ein Zentralregister aussprächen, sei es
problematisch, ein solches Zentralregister ohne weitere Debatte einzuführen. Hier sei aber eine Überprüfung er-
forderlich und dem trage man mit dem Entschließungsantrag Rechnung.

Drucksache 18/9851 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Fraktion der SPD erklärte, sie befürworte den Gesetzentwurf auch im Hinblick auf Erfahrungen mit Fällen
von Missbrauch bei der Weiterbildung in diesem Bereich; hier seien strengere Regeln erforderlich. Es sei aber
auch erforderlich, wie es in dem Entschließungsantrag deutlich gemacht werde, das Gesetz fortzuentwickeln. So
seien etwa ein zentrales Register und eine zentrale Fahrerkarte in Deutschland wünschenswert. Man sei auf den
Inhalt des Berichts gespannt, den es dazu bis Ende März 2017 geben solle.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte, dass endlich eine Regelung geschaffen werden solle, die Probleme in Be-
zug auf den Ausbildungsnachweis für Berufskraftfahrer in Grenzgebieten angehe. Insbesondere im Verhältnis
zu Frankreich sei eine solche Regelung schon lange überfällig. Auch die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen
Verbesserungen durch die Schaffung zusätzlicher Kontrollmöglichkeiten sei nachvollziehbar. Der Entschlie-
ßungsantrag beinhalte Nachbesserungen zu dem Gesetzwurf, bei denen nicht nachvollziehbar sei, weshalb man
sie nicht von vornherein in den Gesetzentwurf aufgenommen habe. Deshalb werde man dem Entschließungsan-
trag zustimmen und sich bei dem Gesetzentwurf enthalten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, die Anhörung habe ergeben, dass der Gesetzentwurf in
die richtige Richtung gehe, aber noch wichtige Elemente fehlten. Das betreffe etwa das Register für die Ausbil-
dungsstätten und die Frage der Einführung eines zentralen Registers. Daher sei der Entschließungsantrag der Ko-
alitionsfraktionen zu begrüßen, dem man sich auch anschließen werde. Man sehe aber auch Bedarf für Regelungen
zur bundeseinheitlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten und die regelmäßige Weiterbildung der Dozenten.
Daher werde man sich bei dem Gesetzentwurf enthalten.

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/8183. Einstimmig empfiehlt er zudem die Annahme des Ent-
schließungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Gesetzentwurf auf Ausschussdrucksache
18(15)351.

Berlin, den 28. September 2016

Thomas Lutze
Berichterstatter

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