BT-Drucksache 18/9840

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Kerstin Andreae, Kai Gehring, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/7872 - Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU-Forschungsförderungsgesetz)

Vom 28. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9840

18. Wahlperiode 28.09.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Kerstin Andreae, Kai Gehring,

Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/7872 –

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung
und Entwicklung kleinerer und mittlerer Unternehmen
(KMU-Forschungsförderungsgesetz)

A. Problem

Der Gesetzentwurf problematisiert, die bisherige Innovationsförderung in
Deutschland erreiche kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nur unzureichend
und benachteilige sie im Vergleich zu großen Unternehmen.

Kleine und mittlere Unternehmen würden einen stärkeren Anreiz brauchen, neue
Produkte und Verfahren zu entwickeln und Zukunftsbereiche zu erschließen.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf sieht einen Forschungsbonus in Form einer Steuerermäßigung
von 15 Prozent aller FuE-Ausgaben für alle Unternehmen bis zu 249 Mitarbeitern
vor. Die Steuergutschrift soll zusätzlich zur bestehenden Projektförderung einge-
führt werden. Dieser Forschungsbonus führt zu einer Verbesserung der internen
Finanzierungsmöglichkeiten und entfaltet eine erhebliche mobilisierende Wir-
kung für zusätzliche Investitionen in Forschung und Entwicklung.

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 18/9840 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

C. Alternativen

Alternativ käme die steuerliche Forschungsförderung aller Unternehmen in Be-
tracht. Das hätte jedoch wesentlich höhere Kosten zur Folge. Außerdem profitie-
ren vor allem große Unternehmen derzeit von der in Deutschland bestehenden
Projektförderung, kleine und mittlere Unternehmen hingegen weit weniger. Der
Gesetzentwurf stellt daher gezielt auf die Unterstützung kleiner und mittlerer Un-
ternehmen ab.

D. Kosten

Durch den neuen Forschungsbonus ergeben sich für die öffentlichen Haushalte
Steuermindereinnahmen von rund 770 Millionen Euro. Dabei wird eine Steige-
rung der relevanten FuE-Ausgaben infolge der Förderung von 20 Prozent ange-
nommen.

Die Ermittlung der durch dieses Gesetz entstehenden Steuermindereinnahmen ba-
siert auf den Zahlen der FuE-Datenerhebung der Wissenschaftsstatistik, die im
Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für das Jahr 2014
erhoben wurden.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9840

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/7872 abzulehnen.

Berlin, den 28. September 2016

Der Finanzausschuss

Ingrid Arndt-Brauer
Vorsitzende

Dr. Philipp Murmann
Berichterstatter

Dr. Thomas Gambke
Berichterstatter

Drucksache 18/9840 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Philipp Murmann und Dr. Thomas Gambke

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/7872 in seiner 162. Sitzung am
18. März 2016 dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Haushaltsausschuss, dem Aus-
schuss für Wirtschaft und Energie sowie dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
zur Mitberatung überwiesen. Die Vorlage wurde dem Haushaltsausschuss zudem gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf problematisiert, die bisherige Innovationsförderung in Deutschland erreiche kleine und mitt-
lere Unternehmen (KMU) nur unzureichend und benachteilige sie im Vergleich zu großen Unternehmen.

Kleine und mittlere Unternehmen würden einen stärkeren Anreiz brauchen, neue Produkte und Verfahren zu ent-
wickeln und Zukunftsbereiche zu erschließen.

Der Gesetzentwurf sieht einen Forschungsbonus in Form einer Steuerermäßigung von 15 Prozent aller FuE-Aus-
gaben für alle Unternehmen bis zu 249 Mitarbeitern vor. Die Steuergutschrift soll zusätzlich zur bestehenden
Projektförderung eingeführt werden. Dieser Forschungsbonus führt zu einer Verbesserung der internen Finanzie-
rungsmöglichkeiten und entfaltet eine erhebliche mobilisierende Wirkung für zusätzliche Investitionen in For-
schung und Entwicklung.

Um den Anreiz für Innovationsausgaben zu steigern, gewährt der Gesetzentwurf kleineren und mittleren Unter-
nehmen eine Steuerermäßigung bei Aufwendungen zur Forschung und Entwicklung zusätzlich zur Geltendma-
chung als Betriebsausgabe („Forschungsbonus“). Von dieser Regelung profitieren alle, die über gewerbliche Ein-
künfte verfügen, wie z.B. offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften. Über einen Verweis im
Körperschaftsteuergesetz gilt dies auch für juristische Personen wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
Aktiengesellschaften und dergleichen. Den Forschungsbonus können sowohl unbeschränkt Steuerpflichtige als
auch beschränkt Steuerpflichtige, bei denen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in wirtschaftli-
chem Zusammenhang mit ihren inländischen Einkünften stehen, in Anspruch nehmen. Kleinere und mittlere Un-
ternehmen sind solche, die über einen Mitarbeiteranteil von nicht mehr als 249 verfügen und die entweder einen
Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43
Millionen EUR beläuft.

Die Steuerermäßigung beträgt 15% aller abzugsfähigen Aufwendungen. Bei den Aufwendungen muss es sich um
Betriebsausgaben nach § 4 Absatz 4 EStG handeln. Insgesamt kann ein Unternehmen eine Steuerermäßigung von
15 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben in Anspruch nehmen. Die Voraussetzungen für die Inan-
spruchnahme des Forschungsbonus richten sich nach den Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsver-
ordnung, Verordnung Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission (AGVO). Beihilferegelungen sind gemäß Art.
3 Absatz 1 AGVO mit dem Binnenmarkt vereinbar im Sinne des Art. 107 Abs. 2 oder 3 AEUV und von der
Anmeldepflicht nach Art. 108 Abs. 3 AEUV freigestellt, sofern diese Beihilfen die entsprechenden Vorausset-
zungen und Höchstgrenzen der Verordnung erfüllen.

III. Öffentliche Anhörung

Der Finanzausschuss hat in seiner 86. Sitzung am 19. September 2016 eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetz-
entwurf auf Drucksache 18/7872 durchgeführt. Folgende Einzelsachverständige, Verbände und Institutionen hat-
ten Gelegenheit zur Stellungnahme:

1. Belitz, Dr. Heike, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9840

2. Bühler, Dr. Joachim, Bitkom e.V.

3. Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.

4. Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK)

5. Licht Dr. Georg, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW)

6. Schnitzer, Prof. Dr. Monika, Ludwig-Maximilians-Universität München

7. Straathof, Bas, CPB Netherlands Bureau for Economic Policy Analysis

8. Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI)

9. Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA).

Das Ergebnis der öffentlichen Anhörung ist in die Ausschussberatungen eingegangen. Das Protokoll einschließ-
lich der eingereichten schriftlichen Stellungnahmen ist der Öffentlichkeit zugänglich.

IV. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 73. Sitzung am 27. April 2016 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf in seiner 89. Sitzung am 28. September 2016
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat den Gesetzentwurf in seiner
75. Sitzung am 28. September 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung des Gesetzentwurfs.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/7872 in seiner 84. Sitzung am 6. Juli 2016 erst-
malig beraten und die Durchführung einer öffentlichen Anhörung beschlossen. Nach Durchführung der Anhörung
am 19. September 2016 hat der Finanzausschuss die Beratung des Gesetzentwurfs in seiner 88. Sitzung am
28. September 2016 abgeschlossen.

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/7872.

Die Fraktion der CDU/CSU erinnerte an die Anhörung des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf. Dort sei
deutlich geworden, dass eine steuerliche Forschungsförderung einen zusätzlichen Nutzen bringen könnte. Gleich-
zeitig sei aber auch die derzeit praktiziere Projektförderung als sehr erfolgreich dargestellt worden. Die Experten
hätten die Beschränkung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu einer Mitarbeiterzahl von 249 kriti-
siert. Außerdem würde die vorgesehene Zertifizierungsstelle zusätzliche Bürokratie bedeuten, obwohl dadurch
andererseits eine gewisse Rechtssicherheit geschaffen würde. Die Fraktion der CDU/CSU lehne den Gesetzent-
wurf ab, da man mit der bisherigen Förderung von Forschung und Entwicklung durch Projekte in Deutschland
gut aufgestellt sei. Dafür seien im Bundeshaushalt erhebliche Mittel vorgesehen.

Die Fraktion der SPD schloss sich grundsätzlich den Ausführungen der Fraktion der CDU/CSU an. Darüber
hinaus bewerte man den Gesetzentwurf insgesamt positiv, da er versuche, eine Forschungsförderung zu etablieren,
die das Problem der Privilegierung von Großunternehmen vermeide. In der Anhörung sei deutlich geworden, dass
die im Gesetzentwurf vorgesehene Grenze von 249 Mitarbeitern umstritten sei, weil möglicherweise die hiermit
erfassten Unternehmen zu klein seien, um intensive Forschung und Entwicklung zu betreiben. Der Gesetzentwurf
sei noch nicht ausgereift, daher werde die Fraktion der SPD ihn ablehnen. Allerdings bleibe diese Thematik auf
der Tagesordnung.

Drucksache 18/9840 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Die Fraktion DIE LINKE. erläuterte, sie bezweifle, dass der Gesetzentwurf innovative KMU tatsächlich errei-
chen würde. Die KMU seien eine inhomogene Zielgruppe. Viele dieser Unternehmen würden nur unregelmäßig
forschen. Eine Studie des DIW habe gezeigt, dass die Forschungsaktivitäten dieser Unternehmen nur schwer steu-
erlich avisiert werden könnten. Kleineren Unternehmen würde die entsprechende Infrastruktur, wie etwa eine
eigene Forschungsabteilung, fehlen, um kontinuierlich Forschungsaktivitäten gegenüber der Zertifizierungsstelle
zu dokumentieren. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Berücksichtigung der Kosten für lizenziertes Wissen und
externe Forschung schaffe zusätzliche Möglichkeiten für Mitnahmeeffekte und ziele nicht treffsicher auf die För-
derung interner Forschung und Entwicklung ab. Die Fraktion DIE LINKE. halte eine gezielte Innovationsförde-
rung für geeigneter.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, dass eine Reihe von Mitgliedern von CDU, CSU und SPD
inhaltlich vollumfänglich die Idee einer steuerlichen Forschungsförderung unterstützen würden. Dies sei in öf-
fentlichen Äußerungen dokumentiert. Offensichtlich habe in der laufenden Legislaturperiode der politische Wille
gefehlt, dieses Projekt zu realisieren. In der öffentlichen Anhörung hätten so gut wie alle Experten eine steuerliche
Forschungsförderung befürwortet – vor allem mit der Zielrichtung der Förderung von Forschung und Entwicklung
in Kleineren und Mittleren Unternehmen (KMU). Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe zur Abgren-
zung der KMU die Definition der EU verwendet, die diese Unternehmensgruppe bei maximal 249 Mitarbeitern
abgrenze. Man habe an dieser Stelle keine neue Definition einführen wollen.

Die Forschungsintensität der KMU lasse statistisch messbar nach, das sei in der Anhörung deutlich geworden.
KMU würden außerdem im Durchschnitt einen geringeren Teil ihrer Mittel für Forschung und Entwicklung auf-
wenden als größere Unternehmen. Daher rühre die große Unterstützung der Sachverständigen bei der Anhörung
für eine steuerliche Forschungsförderung. Dass der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) den KMU-An-
satz problematisiere, sei nicht überraschend. Man müsse aber ebenfalls sehen, dass der Begriff des Mittelstandes
in Deutschland nur sehr schwammig definiert sei. Dies gelte sowohl für die Gesellschaftsform, die Größe als auch
für die Branche als Abgrenzungskriterien. Diese würden oftmals unterschiedlich angewendet. Es sei eine Debatte
nötig, den Begriff des Mittelstandes in Deutschland besser greifbar zu machen. Betrachte man allein das Größen-
kriterium gemessen an der Mitarbeiterzahl, müsste es den Begriff eines „Mittleren Unternehmens“ geben, das
250 bis 2000 Mitarbeiter umfasse.

Aufgrund der Notwendigkeit, gegen das Nachlassen der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der KMU vor-
zugehen, und aufgrund der Tatsache, dass von den Projektförderungen nur ein sehr begrenzter Kreis von Unter-
nehmen profitieren würde und diese Förderungsart lediglich mit erheblichem Bürokratie- und Beratungsaufwand
für die Unternehmen erschließbar sei, konzentriere sich der vorliegende Gesetzentwurf auf die Gruppe der KMU.
Eine steuerliche Forschungsförderung würde deutlich niedrigere Schwellen aufweisen und eine größere Zahl ins-
besondere der KMU erreichen können.

Gerade einige der für die Konkurrenzfähigkeit der Deutschen Wirtschaft so wichtigen „Hidden Champions“ wür-
den durch die bestehende Projektförderung oftmals nicht erreicht. Eine steuerliche Forschungsförderung könnte
die erheblichen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung solcher Firmen begünstigen.

Schließlich machte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf aufmerksam, dass eine steuerliche For-
schungsförderung die Zusammenarbeit von Unternehmen mit den Hochschulen nicht benachteiligen würde. Diese
Befürchtung sei unbegründet. Der Ansatz des Gesetzentwurfs sehe die Förderung von Auftragsforschung an den
Universitäten und Fachhochschulen vor.

Man sei zuversichtlich, dass die steuerliche Forschungsförderung zu Beginn der kommenden Legislaturperiode
dann auch neben der fachlichen, die notwendige politische Unterstützung erfahren werde, damit ein entsprechen-
der Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden könne.

Berlin, den 28.September 2016

Dr. Philipp Murmann
Berichterstatter

Dr. Thomas Gambke
Berichterstatter

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