BT-Drucksache 18/9780

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/8951 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Artikel 8 und 39 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr

Vom 27. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9780
18. Wahlperiode 27.09.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/8951 –

Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung der Artikel 8 und 39
des Übereinkommens vom 8. November 1968
über den Straßenverkehr

A. Problem
Vor dem Hintergrund sich stetig weiter entwickelnder technischer Systeme zur
Unterstützung des Fahrers (Fahrerassistenzsysteme, automatisierte Fahrfunktio-
nen) wurde das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr geändert. Die
Änderung sieht vor, dass Systeme, welche die Führung eines Fahrzeugs beeinflus-
sen, als zulässig erachtet werden, wenn diese den einschlägigen technischen Re-
gelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN-
ECE) entsprechen oder die Systeme so gestaltet sind, dass sie durch den Fahrer
übersteuerbar oder abschaltbar sind. Durch die Änderung des Wiener Überein-
kommens wird Rechtssicherheit hinsichtlich bereits im Verkehr befindlicher As-
sistenz- bzw. automatisierter Systeme hergestellt und die weitere Entwicklung au-
tomatisierter Fahrsysteme unterstützt.

Die von der Arbeitsgruppe Straßenverkehrssicherheit bei der Wirtschaftskommis-
sion der Vereinten Nationen für Europa erarbeitete und mit der Notifizierung ab-
geschlossene Änderung des Wiener Übereinkommens bedarf zu ihrer innerstaat-
lichen Umsetzung eines Vertragsgesetzes nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des
Grundgesetzes, weil sie sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung bezieht.

B. Lösung
Zustimmung gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes zu der Ände-
rung des Wiener Übereinkommens durch Annahme des Gesetzentwurfs der Bun-
desregierung.

Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 18/9780 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9780
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8951 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 21. September 2016

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender

Herbert Behrens
Berichterstatter
Drucksache 18/9780 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht des Abgeordneten Herbert Behrens

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8951 in seiner 183. Sitzung am 7. Juli 2016
beraten und an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Beratung überwiesen. Der Parlamentari-
sche Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf beinhalt die Zustimmung gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes zu der Ände-
rung des Wiener Übereinkommens. Die Änderung sieht vor, dass Systeme, welche die Führung eines Fahrzeugs
beeinflussen, als zulässig erachtet werden, wenn diese den einschlägigen technischen Regelungen der Wirtschafts-
kommission der Vereinten Nationen für Europa (UN-ECE) entsprechen oder die Systeme so gestaltet sind, dass
sie durch den Fahrer übersteuerbar oder abschaltbar sind. Durch die Änderung des Wiener Übereinkommens soll
Rechtssicherheit hinsichtlich bereits im Verkehr befindlicher Assistenz- bzw. automatisierter Systeme hergestellt
und die weitere Entwicklung automatisierter Fahrsysteme unterstützt werden.

III. Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat folgende gutachtliche Stellungnahme (Ausschuss-
drucksache 18(23)79-3) übermittelt:

„Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drs. 18/559) in seiner 49. Sitzung am 1. Juni 2016 mit dem Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung der Artikel 8 und 39 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenver-
kehr (BR-Drs. 243/16) befasst.

Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfes getroffen:

„Die Managementregeln und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurden geprüft. Durch die Um-
setzung der Änderungen des Übereinkommens über den Straßenverkehr durch dieses Gesetz selbst werden keine
Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung berührt. Im Übrigen werden von der Weiterentwicklung des automati-
sierten Fahrens eine Steigerung der Verkehrseffizienz und Reduzierung mobilitätsbedingter Emissionen erwar-
tet.“

Formale Bewertung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung:

Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfes ist nicht gegeben.

Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung ist plausibel.

Eine Prüfbitte ist nicht erforderlich.“

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Gesetzentwurf in seiner 74. Sitzung am 21. Septem-
ber 2016 beraten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9780
Die Fraktion der CDU/CSU begrüßte den Gesetzentwurf und hob hervor, dass man eine Beantwortung der of-
fenen Fragen beim Thema „automatisiertes Fahren“ bereits mit dem Koalitionsantrag „Intelligente Mobilität för-
dern – Die Chancen der Digitalisierung für den Verkehrssektor nutzen“ auf den Weg gebracht habe. Die Bundes-
regierung habe die Beantwortung dieser Fragen konsequent in Angriff genommen. Entsprechende Regeln würden
dort geschaffen, wo es notwendig sei.

Die Fraktion der SPD hob hervor, dass die aus dem Jahr 1968 stammenden Regelungen des Wiener Überein-
kommens an die veränderte Technik angepasst werden müssten. Es handle sich bei dem Gesetz um einen wichti-
gen Schritt, um in Bezug auf bestehende Systeme Rechtssicherheit zu schaffen. Die Änderung stelle aber nur
einen Baustein dar; um zu allen offenen Fragen Regelungen zu schaffen, müsse noch viel getan werden.

Die Fraktion DIE LINKE. stellte fest, sie befürworte zwar die vorgesehene Änderung des Wiener Übereinkom-
mens, doch gebe es beim „automatisierten Fahren“ noch eine ganze Reihe offener Fragen, die geklärt werden
müssten. Diese beträfen den Datenschutz und die Haftung der Hersteller, aber auch die Interpretation von Begrif-
fen wie „Wahrnehmungsbereitschaft“ und „Mindestmaß an Aufmerksamkeit“. Unklar sei auch, auf welcher Art
von Speichermedium protokolliert werden solle, wann der Fahrer und wann die Bordelektronik das Fahrzeug
kontrolliert habe. Zu der von ihr aufgeworfenen Frage, ob künftige Änderungen der technischen Regeln einer
erneuten Zustimmung des Gesetzgebers bedürften oder automatisch gelten würden, sagte die Bundesregierung
eine Prüfung und Beantwortung zu.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, die vorgesehene Änderung des Wiener Übereinkommens
werde von ihr befürwortet, zumal die USA diesem Abkommen nicht beigetreten seien und daher ohne die Ände-
rung Wettbewerbsverzerrungen in der Automobilindustrie zu befürchten seien. Sie werde sich aber bei der Ab-
stimmung enthalten, da sie der Auffassung sei, dass eine Reihe unklarer Fragen beim automatisierten Fahren
zwingend parallel zu dem Vertragsgesetz durch weitere Rechtsanpassungen geklärt werden müssten. Das betreffe
etwa den Datenschutz, die Haftungsregeln sowie Regelungen zur Mensch-Maschine-Interaktion.

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetz-
entwurfs auf Drucksache 18/8951.

Berlin, den 21. September 2016

Herbert Behrens
Berichterstatter

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