BT-Drucksache 18/9728

Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen von bundeseigenen Schienenwegen

Vom 21. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9728
18. Wahlperiode 21.09.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Steffi Lemke, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn,
Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald,
Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen von bundeseigenen Schienenwegen

Seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Jahr 2009
besteht die Pflicht für Eisenbahnen, neu installierte Mittelspannungsfreileitungen
(bei den Bahnen die Oberleitungsanlagen) vogelschutzgerecht auszuführen (vgl.
§ 41 BNatSchG). Auch bestehende Masten und technische Bauteile von Mit-
telspannungsleitungen mit hoher Gefährdung von Vögeln mussten bis zum
31. Dezember 2012 nachgerüstet werden, allerdings gilt dies nicht für die
Oberleitungsanlagen der Eisenbahnen, denen dafür eine Ausnahmeregelung ge-
stattet wurde. Die bestehende Richtlinie zu bundeseigenen Schienenwegen
(RiL 997.9114 Vogelschutz an Oberleitungsanlagen) gewährleistet aus Sicht der
Fragesteller den vorgeschriebenen Vogelschutz nach dem BNatSchG nicht.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Mittelspannungsfreileitungen an bundeseigenen Schienenwegen

sind seit dem Jahr 2009 bis einschließlich heute nach Kenntnis der Bundes-
regierung neu errichtet worden (bitte prozentual und absolut angeben)?

2. Wurden diese Leitungen nach Kenntnis der Bundesregierung nach den recht-
lichen Vorgaben zum Vogelschutz des im Jahr 2009 novellierten BNatSchG
(vgl. § 41 BNatSchG) errichtet?

3. Nach welcher Richtlinie werden neue Mittelspannungsfreileitungen an den
bundeseigenen Schienenwegen errichtet?
Wird dadurch ein wirksamer Vogelschutz, insbesondere für die gefährdeten
Großvogelarten, erreicht?

4. Sind Mittelspannungsfreileitungen an bundeseigenen Schienenwegen nach
Kenntnis der Bundesregierung nach den Vorgaben des im Jahr 2009 novel-
lierten BNatSchG (vgl. § 41 BNatSchG) freiwillig vogelschutzgerecht nach-
gerüstet worden (bitte prozentual und absolut angeben)?

5. Wann wird die bestehende Richtlinie zu bundeseigenen Schienenwegen
(RiL 997.9114 Vogelschutz an Oberleitungsanlagen) überarbeitet und ange-
wendet?

6. Weshalb wurde die bestehende Richtlinie zu bundeseigenen Schienenwegen
(RiL 997.9114 Vogelschutz an Oberleitungsanlagen) noch nicht überarbei-
tet?

Drucksache 18/9728 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
7. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit ein ausreichender Vo-
gel- und Kleintierschutz an Mittelspannungsfreileitungen von bundeseigenen
Schienenwegen gewährleistet?

8. Wie viele Kurzschlüsse durch Vögel und Kleintiere sind in den vergangenen
Jahren an Mittelspannungsfreileitungen an bundeseigenen Schienenwegen
erfasst worden (bitte für die Jahre seit dem Jahr 2009 angeben und nach Be-
standsleitungen vor dem Jahr 2009 und danach aufteilen)?

9. Wie viele Kurzschlüsse an Mittelspannungsfreileitungen verursacht durch
Vögel und Kleintiere an bundeseigenen Schienenwegen wurden nach Kennt-
nis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren aufgezeichnet (bitte für
die Jahre seit dem Jahr 2012 angeben)?

10. Welche Folgen hatten die Abschaltungen von Streckenabschnitten nach
Kenntnis der Bundesregierung durch die Kurzschlüsse jeweils (bitte erläu-
tern und ggf. monetären Wert angeben)?

11. Plant die Bundesregierung, die Ausnahme für die Nachrüstung der Mit-
telspannungsleitungen bei der Bahn zu beenden?
Wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 21. September 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.