BT-Drucksache 18/9726

Aktueller Stand der Umsetzung des Strommarktgesetzes

Vom 21. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9726
18. Wahlperiode 21.09.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden,
Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke,
Peter Meiwald, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aktueller Stand der Umsetzung des Strommarktgesetzes

Auf Grundlage des Grün- und Weißbuches „Ein Strommarkt für die Energie-
wende“ von Oktober 2014 und Juli 2015 hat die Bundesregierung im Sommer
2016 das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes“ verabschiedet. Nach
Auffassung der Fragesteller bleiben jedoch wesentliche Herausforderungen zur
Zukunft des Strommarktes unbeantwortet.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Geht die Bundesregierung weiterhin von Gesamtkosten für die Sicherheits-

bereitschaft von Braunkohlekraftwerken von 230 Mio. Euro pro Jahr über
sieben Jahre aus, was zu einem Anstieg der Netzentgelte von 0,05 Cent pro
Kilowattstunde führt (siehe Bundestagsdrucksache 18/6832), und falls nein,
von welchen aktualisierten Zahlen geht sie stattdessen aus?

2. Von welchen Entwicklungen der Großhandelspreise infolge des Strom-
marktgesetzes im Allgemeinen und der Kohlereserve im Besonderen geht die
Bundesregierung aus, und welche Berechnungen und/oder Studien hat sie
diesbezüglich herangezogen?

3. Welche Form von Strommarktdesigns (zentraler oder dezentraler Kapazitäts-
markt, ökologischer Flexibilitätsmarkt/fokussierter Kapazitätsmarkt bzw.
strategischer Reserve) werden nach Informationen der Bundesregierung in
den anderen EU-Mitgliedstaaten diskutiert bzw. umgesetzt (bitte einzeln auf-
listen)?

4. Auf welchen konkreten Berechnungen und/oder Studien stützt die Bundes-
regierung ihre Aussage, dass die „Weiterentwicklung des Strommarktes und
Einführung einer Kapazitätsreserve […] gegenüber jeglicher Form (auch ei-
nes ökologischen Flexibilitätsmarktes bzw. anderen Teil-Kapazitätsmärkten
„mit geringeren Kosten und Kostenrisiken verbunden“ ist (siehe Aussagen
im Strommarktgesetz, abrufbar unter www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/
PDF/E/entwurf-eines-gesetzes-zur-weiterentwicklung-des-strommarktes,
property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf)?

Drucksache 18/9726 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

5. Liegen der Bundesregierung mittlerweile genauere Angaben als „Der

Kostenkorridor ist […] nur grob abschätzbar“ (siehe www.bmwi.de/
BMWi/Redaktion/PDF/E/entwurf-eines-gesetzes-zur-weiterentwicklung-
des-strommarktes,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.
pdf) zu den Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen
der Kapazitätsreserve und Netzentgelte vor, und falls ja, von welcher Höhe
geht sie mittlerweile aus, falls nein, wann werden welche vorliegen?

6. Mit welchen Akteuren der Energiewirtschaft und der Bundesregierung gab
es seit dem 1. Juli 2015 bis zum Ende der Beratungen innerhalb der Bundes-
regierung zum Thema Strommarktgesetz und Kohlereserve Gespräche (bitte
unter Angabe von Datum, Teilnehmerkreis, Thema und Ergebnis)?

7. Welche Gespräche zur Kapazitätsreserve gab es zwischen der Bundesregie-
rung und den Energielieferanten seit Inkrafttreten des Gesetzes (bitte unter
Angabe von Datum, Teilnehmerkreis und Ergebnis)?

8. Welche Gespräche gab es bisher zwischen der Bundesregierung und jenen
Kohlekraftwerksbetreibern, die für die Kohlereserve vorgesehen sind (siehe
einzelne Blöcke in § 13g des Strommarktgesetzes und bitte unter Angabe von
Datum, Teilnehmerkreis und Ergebnis)?

9. Welche weiteren Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Kohle-
kraftwerksbetreibern im Hinblick auf die Kohlereserve und zur anvisierten
Kontrahierung von 2,7 Gigawatt sind noch vorgesehen, und wann werden
diese Gespräche voraussichtlich abgeschlossen sein?

10. Gab es Änderungen durch die Gespräche mit den Kraftwerksbetreibern beim
Zeitplan oder Kraftwerksblöcken in Hinblick auf § 13g des Strommarktge-
setzes, und falls ja, welche?

11. Von welchen Summen für die einzelnen Kraftwerksblöcke bei der Kohlere-
serve geht die Bundesregierung aus (bitte einzeln nach Block und Jahr auf-
schlüsseln)?

12. Wie sieht der weitere Zeitplan zur Einrichtung der nationalen Informations-
plattform sowie der Einrichtung eines zentralen Marktstammdatenregisters
aus, und welchen Stand hat die entsprechende Rechtsverordnung des Bun-
desministeriums für Wirtschaft und Energie?

13. Welchen Verfahrensstand hat die Verordnung auf Grundlage der in § 13h im
Strommarktgesetz erteilten Verordnungsermächtigung zur Kapazitätsre-
serve, und mit welchen Akteuren der Gesellschaft wurde/wird diese Verord-
nung abgestimmt (bitte einzeln auflisten)?

14. Plant die Bundesregierung innerhalb dieser Legislaturperiode weitere Geset-
zesvorhaben zur Umsetzung der (restlichen) Empfehlungen aus dem Weiß-
buch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ über die bereits verabschiede-
ten hinaus, und wenn ja, wann genau, und mit welchem Inhalt?

Berlin, den 21. September 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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