BT-Drucksache 18/9714

Deutsches Engagement beim Syria Recovery Trust Fund

Vom 21. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9714
18. Wahlperiode 21.09.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen,
Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu
und der Fraktion DIE LINKE.

Deutsches Engagement beim Syria Recovery Trust Fund

Ein zentrales Instrument der Arbeit der Bundesregierung in Syrien ist der seit dem
Jahr 2013 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingerichtete „Syria
Recovery Trust Fund“ (SRTF). Die Bundesrepublik Deutschland und die Verei-
nigten Arabischen Emirate (VAE) haben innerhalb der sogenannten Gruppe der
Freunde des syrischen Volkes den Vorsitz der Arbeitsgruppe für wirtschaftlichen
Wiederaufbau und Entwicklung inne. In dieser Funktion beauftragten sie die KfW
mit dem Aufbau des Fonds. Für die Umsetzung der Maßnahmen wurde eine „Ma-
nagement Unit“ eingerichtet, die im türkischen Gaziantep angesiedelt ist.
Geber des Fonds sind neben den Gründern Deutschland, VAE und USA inzwi-
schen auch Dänemark, Finnland, Schweden, Italien, Frankreich, Großbritannien,
Japan, die Niederlande und Kuwait (www.kfw-entwicklungsbank.de/PDF/
Entwicklungsfinanzierung/L%C3%A4nder-und-Programme/Nordafrika-Nahost/
Projekt-Syrien-SRTF-2014-EN.pdf). Thematisiert wurde das Vorhaben u. a. be-
reits auf Bundestagsdrucksachen 18/6997 und 18/8564.
Der SRTF dient nach eigenen Angaben „als gemeinschaftlicher Finanzierungs-
mechanismus der Mitgliedsstaaten der Freunde Syriens zur zivilen Unterstützung
der Nationalen Koalition“. Es werden nur Projekte „in von der gemäßigten Op-
position kontrollierten Gebieten“ unterstützt (ebd.).
Diesen Ausführungen zum Trotz gestaltet sich die Arbeit des SRTF aus Sicht
der Fragesteller intransparent, was auch an widersprüchlichen Angaben liegt:
Die KfW spricht von 26 Projekten (www.kfw-entwicklungsbank.de/PDF/
Entwicklungsfinanzierung/Länder-und-Programme/Nordafrika-Nahost/Projekt-
Syrien-SRTF-2014-EN.pdf), die Internetpräsent des SRTF führt 28 Projekte
auf (www.srtfund.org/sections/3_approved-projects?articlepage=3&p=3), die
Bundesregierung informiert über 50 Projekte (siehe Antwort der Bundesregie-
rung auf die Kleine Anfrage zu Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 18/8564).
Problematisch für die politische und haushalterische Kontrolle des SRTF, der mit
der Unterstützung der „Nationale[n] Koalition der syrischen Revolutions- und
Oppositionskräfte“ eine explizit politische Rolle innehat, ist die aus Sicht der Fra-
gesteller unzureichende Bereitschaft der Bundesregierung, dem Deutschen Bun-
destag nachvollziehbare Informationen zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft
Projekte, Kooperationspartner, das Revisionswesen und die Finanzierung.

Drucksache 18/9714 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Struktur
1. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von deutscher

Seite an den Leitungsgremien „Steering Board“, Management Committee“
und „Management Unit“ des Syria Recovery Trust Fund (SRTF) beteiligt?

2. Wie viele Personen sind an den genannten Gremien nach Kenntnis der Bun-
desregierung insgesamt beteiligt?

3. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem im Organigramm des
SRTF aufgeführten „external auditing“ betraut (www.srtfund.org/articles/
4_srtf-structure)?
a) Liegen der Bundesregierung Prüfberichte vor

(wenn ja, bitte die monatlichen Prüfberichte der letzten sechs Monate und
den letzten halbjährlichen Bericht der Wirtschaftsprüfer anfügen)?

b) Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Existenz derartiger Prüfbe-
richte?

4. Wie viele und welche Nichtregierungsorganisationen und sonstigen unter
„implementing entities“ (ibd.) aufgeführten Empfänger sind seit der Grün-
dung des SRTF nach Kenntnis der Bundesregierung in den Genuss von Hilfs-
leistungen gekommen?

5. An welche Firmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Leis-
tungen vergeben?

6. Wer leitet nach Kenntnis der Bundesregierung das SRTF-Büro im türkischen
Gaziantep?

7. Welche deutschen Organisationen neben der KfW sind nach Kenntnis der
Bundesregierung am SRTF beteiligt?

II. Finanzierung
8. Welche Geldmittel hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort zu Frage 46

auf Bundestagsdrucksache 18/8564 in den SRTF eingezahlt?
9. Welche Mittel haben die übrigen Geberstaaten nach Kenntnis der Bundesre-

gierung seit der Gründung insgesamt eingezahlt?
10. Wie werden die Gelder den Empfängern zugeleitet, persönlich, per Bank-

überweisung oder auf anderen Wegen?
11. Wie werden Bargeldzahlungen, die von der türkischen Seite nach Syrien ver-

bracht werden, nach Kenntnis der Bundesregierung buchhalterisch erfasst
und im Sinne einer transparenten Rechnungsprüfung kontrolliert?
a) In welcher Höhe wurden bisher Bargeldzahlungen geleistet?
b) An wen gingen die Bargeldzahlungen?

III. Kooperationspartner und Zielorte
12. Von welchen syrischen Oppositionsverbänden werden die Gebiete, in denen

der SRTF arbeitet, nach Kenntnis der Bundesregierung militärisch kontrol-
liert?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9714

13. Sind seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache

18/8564 nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Projekte des SRTF in
die Hände bewaffneter Gruppierungen gefallen, die nicht zu den Kooperati-
onspartnern des SRTF zählen, und/oder unter Kontrolle der Führung von
Baschar al-Assad geraten?
Wenn ja, um welche Gruppierungen handelt es sich?

14. Sind bei solchen Verlusten nach Kenntnis der Bundesregierung Daten von
Mitarbeitern in die Hände von Gruppierungen geraten, die nicht mit dem
SRTF zusammenarbeiten, und wenn ja, welche?

15. Mit welchen Gruppierungen und/oder Verbänden arbeitet der SRTF nach
Kenntnis der Bundesregierung zusammen?

16. An welchen Orten werden die Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung
durchgeführt (Antworten bitte möglichst genau)?

17. Kann die Bundesregierung garantieren, dass keine Gelder des SRTF an is-
lamistische Gruppen geflossen sind?

IV. Allgemeine Informationen zum SRTF
18. Ist der Text des Rahmenabkommens zwischen den Partnern des SRTF öf-

fentlich einsehbar (wenn nicht, bitte anhängen)?
19. Arbeitet der SRTF nach Kenntnis der Bundesregierung mit geheimdienstli-

chen Strukturen zusammen, und wenn ja, mit welchen?
20. Stehen der Bundesnachrichtendienst oder nach Kenntnis der Bundesregie-

rung andere Nachrichtendienste mit dem SRTF in Verbindung, und wenn ja,
um welche Dienste handelt es sich, und worin besteht die Zusammenarbeit?

21. Wie viele Projektanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der
Gründung des SRTF abgelehnt, und wenn ja, aus welchen Gründen?

22. Welche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Gründung
des SRTF durchgeführt (bitte einzeln mit detaillierten Informationen zum
Vorhaben sowie Start- und Enddatum auflisten)?
a) Welche Beträge sind dafür jeweils aufgewendet worden?
b) Wie hoch waren administrative und sonstige Kosten im gleichen Zeitraum

(bitte nachvollziehbar und möglichst detailliert auflisten)?

Berlin, den 21. September 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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