BT-Drucksache 18/9658

zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 18/8393 - Fluchtursachen bekämpfen - Aufnahmestaaten um Syrien sowie Libyen entwicklungspolitisch stärken

Vom 20. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9658
18. Wahlperiode 20.09.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(19. Ausschuss)

zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 18/8393 –

Fluchtursachen bekämpfen – Aufnahmestaaten um Syrien
sowie Libyen entwicklungspolitisch stärken

A. Problem
Laut Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) befinden sich welt-
weit 60 Millionen Menschen auf der Flucht, von denen ein Teil Deutschland und
Europa erreicht. Die überwältigende Mehrheit bleibt jedoch als Binnenvertriebene
im eigenen Land oder findet in Nachbarstaaten Schutz. Insgesamt halten sich fast
90 Prozent der Flüchtlinge in Entwicklungsländern auf.

Nach Ansicht der Antragsteller seien eskalierende Kriege und Konflikte akute Ur-
sachen für Flucht, die durch strukturelle Ursachen noch verstärkt würden. Armut,
Hunger, schlechte Regierungsführung, Korruption, Menschenrechtsverletzungen,
Klimafolgen und Ressourcenknappheit führten zu Perspektivlosigkeit und wür-
den zusätzlich zur Fluchtbereitschaft beitragen.

In Syrien dauere der Bürgerkrieg mittlerweile sechs Jahre an und stelle die größte
humanitäre Katastrophe seit dem Zweiten Weltkrieg dar. Aktuell seien dort 13,5
Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen, wovon etwa 6,6 Millionen
als Binnenvertriebene im Land selber Schutz suchten; bisher sei von ca. 300 000
Toten und ca. einer Million Verletzten auszugehen. Die durch Aufnahme von
Flüchtlingen und Vertriebenen besonders geforderten Aufnahmestaaten der Re-
gion um Syrien seien die Türkei, Jordanien, Libanon und der Irak. Insgesamt hät-
ten ca. 4,8 Millionen syrische Flüchtlinge bisher Aufnahme in den Nachbarstaaten
gefunden. Das sei mit erheblichen Herausforderungen auf den jeweiligen Woh-
nungs- und Arbeitsmärkten, bei den Versorgungsinfrastrukturen sowie für die Bil-
dungs- und Gesundheitssysteme verbunden. Die Akzeptanz der einheimischen
Bevölkerung gegenüber den Flüchtlingen, die in Konkurrenz um knappe Ressour-
cen stünden, sei ebenfalls nicht selbstverständlich, und umso mehr sei die große
Leistung der Aufnahmestaaten zu würdigen, die diese unter schwierigsten Rah-
menbedingungen bisher erbracht hätten.

Drucksache 18/9658 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
In Libyen bemühe sich die neue Einheitsregierung derzeit um eine Konsolidie-
rung der staatlichen Strukturen. Aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen aus
den Sub-Sahara-Staaten, aber auch der zunehmenden Fluchtbewegung aus dem
Nahen Osten bestehe die Gefahr, dass sich das Land in einen neuen Aufnahme-
und Transitstaat verwandeln könnte. Die Antragsteller sind überzeugt, dass eine
nachhaltige Stabilisierung des Landes entscheidend sei, da es für Fluchtrouten
nach Europa eine besondere Relevanz habe.

Die Antragsteller zeigen auf, dass Deutschland über ein funktionsfähiges Instru-
mentarium der entwicklungspolitischen Übergangshilfe verfüge, das das beste-
hende Engagement im multilateralen und bilateralen Bereich in der Region effek-
tiv ergänze.

Durch die Summe aller Maßnahmen könnten die Menschen dann mittelfristig in
der Region bleiben. Außerdem würde dann die Resilienz von Menschen, Institu-
tionen und Gesellschaften gestärkt werden. So könnte Deutschland einen Beitrag
zur Überbrückung leisten, bis eine politische Lösung für Syrien erreicht sei, ohne
die eine dauerhafte Fluchtursachenbekämpfung im Nahen Osten nach Überzeu-
gung der Antragsteller letztlich nicht möglich wäre.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Ablehnung des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9658
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/8393 anzunehmen.

Berlin, den 22. Juni 2016

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Dagmar G. Wöhrl
Vorsitzende

Sibylle Pfeiffer
Berichterstatterin

Stefan Rebmann
Berichterstatter

Heike Hänsel
Berichterstatterin

Claudia Roth (Augsburg)
Berichterstatterin

Drucksache 18/9658 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Stefan Rebmann, Heike Hänsel und Clau-
dia Roth (Augsburg)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/8393 in seiner 170. Sitzung am 12. Mai 2016 beraten
und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung und an
den Auswärtigen Ausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Antrag fordern die Antragsteller die Bundesregierung im Rahmen der bestehenden finanzpolitischen
Ansätze auf, die Umsetzung der auf der Londoner Geberkonferenz gegebenen Zusage der internationalen Ge-
meinschaft voranzutreiben, eine flächendeckende Absicherung des Schulunterrichts für alle Kinder in den Auf-
nahmestaaten herzustellen. In diesem Zusammenhang solle auch die internationale Initiative vom Kinderhilfswerk
der Vereinten Nationen (UNICEF) „No-lost-Generation“ unterstützt werden. Außerdem solle die Planungssicher-
heit für die Hilfswerke der Vereinten Nationen insoweit unterstützt werden, dass die Bundesregierung bei euro-
päischen und internationalen Gebern für die fristgerechte Erfüllung gegebener Zusagen werben möge.

Im Rahmen der Maßnahmen der Übergangshilfe solle ein besonderer Fokus auf die Gemeinden und Kommunen
gelegt werden. Diese würden in allen Aufnahmestaaten die Hauptlast der Flüchtlingszahlen zu schultern haben.
Hierbei sei auf eine ausgewogene Beteiligung von Flüchtlingen und Einheimischen zu achten. Man fordere die
Bundesregierung auf, sich für eine Erhöhung der Zahl der Städtepartnerschaften einzusetzen und die dafür bereits
bestehenden administrativen Voraussetzungen zu stärken.

Des Weiteren wird gefordert, dass Maßnahmen zur Stabilisierung Libyens ergriffen werden, die den Friedenspro-
zess, den wirtschaftlichen Wiederaufbau, die Stärkung staatlicher Strukturen sowie die Aufnahme und Versor-
gung von Flüchtlingen entwicklungspolitisch unterstützen würden. Die Antragsteller sprechen sich dafür aus, im
Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit die Bereiche Konfliktbearbeitung, Menschenrechte und Dialog in den
Aufnahmestaaten auch mithilfe der Deutschen Welle und des Zivilen Friedensdienstes nachhaltig zu stärken.

Es ist für die Antragsteller entscheidend, dass die entwicklungspolitischen Konzepte zur Fluchtursachenbekämp-
fung weiterhin noch stärker mit den Maßnahmen der Außen- und Sicherheitspolitik verzahnt würden. Abschlie-
ßend fordern die Antragsteller, dass dem Deutschen Bundestag über die Realisierung der avisierten Beschäftigung
im Rahmen der „Cash-for-Work“-Programme nach Abschluss der in 2016 begonnenen Maßnahmen berichtet
wird.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage 18/8393 in seiner 69. Sitzung am 1. Juni 2016 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Antrags.

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage 18/8393 in seiner 78. Sitzung am 22. Juni 2016 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Antrags.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage 18/8393 in seiner 65. Sitzung am
22. Juni 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Antrags.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9658
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage 18/8393 in seiner
65. Sitzung am 22. Juni 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Antrags.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage 18/8393 in seiner
61. Sitzung am 22. Juni 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Antrags.

Die Fraktion der SPD stellt heraus, dass es sich in dem gemeinsam mit dem Koalitionspartner eingereichten
Antrag nicht um ein allumfassendes Dokument handle. Gleichwohl befasse man sich in diesem Antrag mit einem
wichtigen Teilbereich, nämlich mit den Aufnahmeländern rund um Syrien.

Da hier auch die Fluchtrouten eine Rolle spielten, habe man noch einmal explizit Libyen mit aufgenommen. Es
gehe darum, den Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen eine Perspektive zu geben. Diejenigen, die weder eine
Perspektive der Rückkehr noch eine Perspektive vor Ort hätten, würden zwangsläufig weiterziehen. Man müsste
ihnen die Chance geben, ihr Leben in den Camps perspektivisch zu organisieren, Arbeit zu bekommen und für
ihre Kinder eine entsprechende Bildung zu erhalten. Man lege in dem Antrag Wert darauf, dass die zahlreichen
finanziellen internationalen und deutschen Zusagen eingehalten würden. Man fordere einen flächendeckenden
Schulunterricht für die Kinder in den Aufnahmeländern. Man wolle weiterhin Städtepartnerschaften fördern und
die Umsetzung des „Cash for Work“-Ansatzes und eine entsprechende Berichterstattung im Deutschen Bundestag
bis Ende des Jahres 2016. Krisenprävention und Stabilisierung seien wichtige Instrumente, um den Friedenspro-
zess und die Friedenskonsolidierung in der Region voranzubringen.

Deshalb wolle man darauf hinwirken, dass die besonderen Schutzbedürfnisse von Frauen und Kindern berück-
sichtigt würden, beispielsweise Traumaverarbeitung stattfinden könne. Dazu seien der Ausbau des Zivilen Frie-
densdienstes (ZFD) und eine stärkere Einbeziehung der Deutsche Welle vorgesehen. Man erhebe trotz zahlreicher
Ansätze nicht den Anspruch, dass man mit diesem Antrag die Fluchtursachen allumfassend bekämpfen könnte,
denn Fluchtbewegungen seien vielfältig, und sie gingen weit über das hinaus, was in einem einzelnen Antrag
aufgenommen werden könnte.

Die Fraktion der CDU/CSU merkt an, dass auch sie nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebe, denn das
wäre zu viel verlangt. Die Aufgabenstellung sei vielfältig und komplex und könne von sehr vielen Seiten betrach-
tet werden. Man habe deutlich machen wollen, dass man das Problem erkannt habe und in dem einen oder anderen
Bereich unterstützend tätig sein werde; das sei durchaus gelungen. Man müsse sich darum kümmern, wie man die
Menschen, die am Rande der Flüchtlingsländer in den Camps lebten, in Arbeit bringen könne und somit eine
eigene Versorgung ermöglichen könnte. Man müsse die Wirkungsweise von Programmen wie „Cash for Work“
beobachten, um dann daraus ein umfassendes Programm aufzubauen. Das könne auch als Vorlage für künftige
Situationen dienen, die sich vor Ort oder in anderen Ländern ergeben würden. Es sei ein gutes Programm, dem
man noch etwas Zeit geben sollte. Es sei wichtig, dass die Menschen wieder ein selbstbestimmtes Leben führen
könnten. Wenn das nicht mit solchen Programmen gelingen könnte, dann müsse man etwas anderes entwickeln.
Wenn man bei der Fluchtursachenbekämpfung nur die Länder Syrien und Libyen betrachten würde, dann sei das
kurzfristig gedacht, und deshalb problematisiere der Antrag auch die Bedingungen in den Nachbarländern. Es
stelle sich die Frage, wie man als Parlamentarier mit künftigen Fluchtbewegungen und anderen Migrationsten-
denzen umgehen wolle. Das müsse man in einem zweiten oder dritten Schritt machen, wohingegen der Antrag
zunächst einen guten und richtigen Denkansatz liefere.

Die Fraktion DIE LINKE. weist darauf hin, dass man die Gründe, weswegen Menschen fliehen würden, umfas-
sender erläutern müsste, auch wenn man sich im vorliegenden Antrag nur auf wenige Länder konzentriere. Das
Wort „Fluchtursachen“ werde zwar erwähnt, aber es gebe keinen Ansatz einer Analyse. Die erwähnten eskalie-
renden Konflikte und Kriege kämen nicht plötzlich; es müssten auch die Außenpolitik und die Rüstungsexport-
politik der Bundesregierung überprüft und Änderungen vorgenommen werden. Die Antragsteller würden jedoch
davon ausgehen, dass Kriege und Konflikte existierten und man lediglich in den Aufnahmeländern rund um diese
Konflikt- und Krisenregionen die Situation ein wenig verbessern müsse, damit die Menschen nicht mehr nach
Europa kämen. Das zeige sich an Ausdrücken wie „irreguläre Migration“. Die Fraktion DIE LINKE. habe schon

Drucksache 18/9658 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
lange angemahnt, dass man mehr in den Flüchtlingsunterkünften machen müsse, aber vonseiten der Bundesregie-
rung seien noch vor zwei Jahren Mittelkürzungen geplant gewesen. Das Auswärtige Amt hätte auch nicht immer
so viele Gelder zur Verfügung gestellt, obwohl es wichtig sei, dort entsprechende Beiträge einzubringen. Es gebe
einige gute Ansätze, beispielsweise Bildung gewährleisten zu wollen. Insgesamt müsse man sich fragen, warum
die Menschen in dieser Region auf der Flucht seien. Deutschland gehöre seit Jahren zu den Freunden Syriens, die
das Ziel verfolgt hätten, einen Regimewechsel herbeizuführen und den jetzigen Präsidenten Assad abzulösen.
Man müsse sich, nun nach mehreren Jahren fragen, ob das verantwortungsvoll gewesen sei, denn es seien heut-
zutage noch mehr Menschen auf der Flucht. Es gebe auch an anderen Orten Potentaten, wie in Eritrea und dem
Sudan. Dort kooperiere man, um Flüchtlinge in den Ländern zu halten. Das sei eine absurde Politik, und man
müsse ernsthaft überlegen, wie diese Doppelstandards international zustande gekommen seien. Solche Überle-
gungen fehlten völlig in dem vorliegenden Antrag, genauso wie Sätze zur Handelspolitik oder zu den Themen
Ressourcen und Rohstoffe. Deshalb stimme die Fraktion DIE LINKE. dem Antrag auf keinen Fall zu.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konstatiert, dass das Problem des Antrages nicht darin liege, dass
er zu kurz gedacht sei, sondern überhaupt kein Antrag zur Fluchtursachenbekämpfung sei. Er beschäftige sich
vielmehr mit der Frage, wie man mit den Symptomen der Fluchttragödie umgehen wolle, wie man Sekundärbe-
wegungen vermeiden könne, wie man also die in den Libanon oder nach Libyen geflohenen Menschen an einer
Weiterreise nach Europa hindern könne. Es gehe um die Versorgung der Geflüchteten in den Aufnahmeländern,
was ein wichtiger Aspekt, aber keine Fluchtursachenbekämpfung darstelle. Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE
GRÜNEN hätte kritische Hinterfragungen erwartet, beispielsweise zum Umgang des Aufnahmelandes Türkei mit
Geflüchteten an der Grenze, zumal Amnesty International, Human Rights Watch und die Syrische Beobachtungs-
stelle für Menschenrechte seit Monaten berichtet hätten, dass dort geschossen werde und Menschen sterben wür-
den. Der Hauptkritikpunkt an diesem Antrag sei, dass es keine glaubwürdige Auseinandersetzung mit der Frage
gebe, ob das eigene generelle politische Agieren der EU oder Deutschlands Flucht überhaupt erst möglich ge-
macht habe und man somit mitverantwortlich sei. Das wäre ein glaubwürdiger Ansatz gewesen. In diesem Antrag
fehlten jegliche Überlegungen zur Handelspolitik oder zur Agrarpolitik der EU oder Deutschlands. Bei dem An-
trag gehe es um Syrien und Libyen, aber die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung werde nicht kritisch
hinterfragt. Zum Thema Klima sei ebenfalls nichts in dem Antrag zu finden. Es sei bedauerlich, dass die Große
Koalition bei diesem Thema nicht stärker mit den Oppositionsfraktionen zusammenarbeiten würde. Aus diesem
Grunde werde die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN den Antrag ablehnen.

Berlin, den 22. Juni 2016

Sibylle Pfeiffer
Berichterstatterin

Stefan Rebmann
Berichterstatter

Heike Hänsel
Berichterstatterin

Claudia Roth (Augsburg)
Berichterstatterin

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