BT-Drucksache 18/9549

Aktueller Stand der Umrüstung bei manipulierten Dieselfahrzeugen

Vom 2. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9549
18. Wahlperiode 02.09.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter,
Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Sabine Leidig, Thomas Lutze,
Birgit Menz, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Aktueller Stand der Umrüstung bei manipulierten Dieselfahrzeugen

Seit Januar 2016 ruft der Volkswagen-Konzern in Deutschland Fahrzeuge in die
Werkstätten zurück, bei denen die Abgasreinigungsanlage vom Hersteller mani-
puliert wurde. Die Fahrzeuge erhalten eine Umrüstung. Ihre Abgasemissionen
sollen anschließend den geltenden Grenzwerten entsprechen. Am Freitag, den
22. Juli 2016 erteilte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dem Volkswagen-Kon-
zern die Genehmigung für die Umrüstung von 800 000 weiteren manipulierten
Dieselfahrzeugen (vgl. www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_
harz_goettingen/VW-kann-800000-weitere-Diesel-zurueckrufen,vw3128.html).
Die nicht reparierten Fahrzeuge werden am Ende der Aktion vom KBA an die
Zulassungsbehörden gemeldet. Diese können die Zulassung für Fahrzeuge, die
nicht repariert worden sind, entziehen. Der Bundesminister für Verkehr und digi-
tale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, ließ seinerzeit mitteilen, die von ihm im
September 2015 eingesetzte Untersuchungskommission werde die Rückrufaktion
begleiten.
Auch bei anderen Herstellern wurde die Manipulation von Abgasemissionen
nachgewiesen. Diese Hersteller führen derzeit auf freiwilliger Basis Rückrufakti-
onen durch.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele der 800 000 freigegebenen Wagen sind in Deutschland zugelas-

sen?
2. Für welche Fahrzeugmodelle des Volkswagen-Konzerns liegt die Genehmi-

gung der Umrüstung vor, und wann wurde die Genehmigung jeweils erteilt
(bitte nach Marke, Modell und Stückzahl aufschlüsseln)?

3. Für welche Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns liegt noch keine Genehmi-
gung vor (bitte nach Marke, Modell und Stückzahl aufschlüsseln)?
a) Warum gibt es für diese Modelle noch keine Genehmigung zur Umrüs-

tung?
b) Zu welchem Datum erwartet die Bundesregierung jeweils die Freigabe

zur Umrüstung?
c) Geht die Bundesregierung weiterhin davon aus, dass die Umrüstung aller

in Deutschland zugelassenen Pkw noch im Jahr 2016 abgeschlossen sein
wird (bitte begründen)?

Drucksache 18/9549 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Wie viele und welche Fahrzeuge wurden bisher insgesamt umgerüstet (bitte
nach Marke, Modell und Stückzahl aufschlüsseln)?

5. Warum ist der Rückruf durch den Volkswagen-Konzern verbindlich, die
Umrüstung der manipulierten Fahrzeuge durch die Kundinnen und Kunden
aber freiwillig, obwohl diese nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen?

6. Gibt es bereits Meldungen der Automobilhersteller über nicht reparierte
Fahrzeuge an das KBA, die am Ende der Rückrufaktion für entsprechende
Modelle vorgesehen sind und dazu führen können, dass nicht reparierten
Fahrzeugen die Zulassung entzogen werden kann?

7. Warum wird keine Frist zur Umrüstung aller Fahrzeuge mit Abschalteinrich-
tungen oder zweifelhaften Thermofenstern gesetzt?

8. Bis wann erwartet die Bundesregierung die vollständige Umrüstung oder
Außerbetriebnahme aller Fahrzeuge mit Abschalteinrichtungen oder zwei-
felhaften Thermofenstern in Deutschland?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Enthüllung illegaler Abschalteinrich-
tungen bei Fahrzeugen der Adam Opel AG im Mai 2016 durch den Recher-
cheverbund SPIEGEL, Monitor (WDR) und der Deutschen Umwelthilfe
e. V. (DUH)?
Wann wird die Bundesregierung bei den betroffenen Modellen einen Rück-
ruf anordnen oder die Typzulassung entziehen?

10. Für welche Fahrzeuge der Modelle anderer Hersteller, die im Rahmen des
Berichts der Untersuchungskommission „Volkswagen“ nach Auffassung der
Bundesregierung zweifelhafte Thermofenster verwenden (Fahrzeuge der
Gruppe II), wurden seit der Veröffentlichung des Berichts ein Umrüstkon-
zept vorgelegt?

11. Welches Umrüstverfahren kommt bei welchem Fahrzeugtyp zur Anwendung
(bitte nach Hersteller und Fahrzeugmodell aufschlüsseln)?
Welche und wie viele Fahrzeuge der Modelle anderer Hersteller, die im Rah-
men des Berichts der Untersuchungskommission „Volkswagen“ nach Auf-
fassung der Bundesregierung zweifelhafte Thermofenster verwenden (Fahr-
zeuge der Gruppe II), wurden seit der Veröffentlichung des Berichts bereits
umgerüstet (bitte nach Marke, Modell und Stückzahl aufschlüsseln)?

12. Mit welchem Messverfahren und durch welche Organisation wird die Ein-
haltung der Grenzwerte nach der Umrüstung bei den in den Fragen 2 und 10
bezeichneten Fahrzeugen kontrolliert (bitte Messparameter mit angeben)?

13. Inwiefern werden die Stickstoffoxid-Emissionen durch die Umrüstung je-
weils reduziert (in Prozent und absoluten Zahlen für alle Modelle und unter-
schieden für die verschiedenen Messverfahren)?

14. Wie definiert die Bundesregierung ihr Kriterium für die Genehmigung eines
Umrüstkonzepts einer „signifikanten Verbesserung“ der Stickstoffoxid-
Emissionen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu
Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 18/8793)?

15. Welche weiteren Fahrzeugmodelle wurden seit Vorlage des Abschlussbe-
richts der Untersuchungskommission „Volkswagen“ zusätzlich überprüft?
a) Nach welchen Kriterien wurden diese ausgesucht?
b) Welche Werte (Darstellung analog Untersuchungsbericht) erbrachten die

Messungen?
c) In welchen Gruppen (analog Untersuchungsbericht) sind diese Fahrzeuge

jeweils eingestuft worden (bitte jeweils begründen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9549

16. Wie viele und welche neuen Typgenehmigungen hat das KBA seit dem

22. April 2016, seitdem die Hersteller ihre Emissionsstrategie offenlegen
müssen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu den Fra-
gen 2 bis 4, Bundestagsdrucksache 18/9110), erteilt?
Sind seitdem auch Tests auf der Straße oder andere, vom NEFZ (NEFZ:
Neuer Europäischer Fahrzyklus) abweichende Messungen analog denen der
Untersuchungskommission Teil des Typgenehmigungsverfahrens zur Über-
prüfung, ob keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet werden,
Teil der Typzulassung (bitte begründen)?

17. Wie viele und welche neuen Typgenehmigungen hat das KBA seit Be-
kanntwerden der Manipulationen durch VW im September 2015 und dem
22. April 2016 erteilt, und inwiefern unterschieden sich die Anforderungen
an die Typzulassungen in diesem Zeitraum von denen vor Bekanntwerden
der VW-Abgasmanipulationen?

18. Wann sollen die sogenannten Doping-Tests starten?
a) Wie viele Fahrzeuge sollen pro Jahr überprüft werden?
b) Wie sollen diese ausgesucht werden?
c) Wie verhalten sich die vom Umweltbundesamt (UBA) geplanten Mess-

fahrten auf der Straße (RDE) zu diesen Tests des KBA, und welche Zu-
sammenarbeit wird es zwischen KBA und UBA hierbei geben?

d) Wird die Untersuchung weiterer Fahrzeuge durch die Untersuchungs-
kommission so lange fortgeführt werden, bis das KBA die „Doping-
Tests“ selber durchführen kann (bitte begründen)?

e) Inwiefern werden sich die „Doping-Tests“ von den Messungen der Un-
tersuchungskommission unterscheiden und warum?

19. In welcher Weise wird die Untersuchungskommission aktiv, um ihre vom
Bundesverkehrsminister übertragene Aufgabe der Begleitung der Rückruf-
aktion umzusetzen?
Welche anderen Maßnahmen (Gespräche, Prüfungen, Messungen) sind in
der die Rückrufaktion begleitenden Tätigkeit der Untersuchungskommission
ergriffen worden?
Welche Maßnahmen sind in Planung?

20. Wann wird das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
den gesonderten Bericht zu den CO2-Emissionen der von der Untersuchungs-
kommission überprüften Fahrzeuge vorlegen?
Werden darin auch die Werte der Fahrzeuge dargestellt, die seit Vorlage des
Abschlussberichts von der Untersuchungskommission überprüft wurden
(bitte begründen, wenn nicht)?

21. Warum wurden in der Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen
„Abgasverhalten von in Betrieb befindlichen Fahrzeugen und emissionsrele-
vanten Bauteilen – Feldüberwachung“ (Berichte der Bundesanstalt für Stra-
ßenwesen, Fahrzeugtechnik, Heft F 105) auch die Kohlenstoffdioxid-Emis-
sionen überprüft?

Drucksache 18/9549 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

22. Wer hat das juristische Gutachten zur Zulässigkeit vorhandener Abschaltein-

richtungen für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
erstellt bzw. wurde von diesem damit beauftragt (siehe Antwort der Bundes-
regierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache
18/8793)?
a) Seit wann liegt der Endbericht vor, bzw. wann wird er voraussichtlich

vorliegen?
b) Welche Kosten sind dafür angefallen?
c) Aufgrund welcher Kriterien und in welchem Verfahren wurde der Auf-

tragnehmer ausgewählt?
d) Wann wird dieses Gutachten veröffentlicht?

Berlin, den 31. August 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.