BT-Drucksache 18/9488

Illegaler Wildtierhandel mit Rhinozeros-Horn und Elfenbein

Vom 25. August 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9488
18. Wahlperiode 25.08.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Menz, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Annette Groth,
Inge Höger, Andrej Hunko, Ralph Lenkert, Niema Movassat,
Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Illegaler Wildtierhandel mit Rhinozeros-Horn und Elfenbein

In den letzten Jahren haben die Wilderei sowie der illegale Handel mit Wildtieren
rasant zugenommen. Vor allem Tiere, die durch das Washingtoner Artenschutz-
übereinkommen „Convention on International Trade in Endangered Species of
Wild Fauna and Flora“ (CITES) als besonders geschützt gelten, geraten immer
häufiger ins Visier der Wilderer (vgl. www.wwf.de/themen-projekte/weitere-
artenschutzthemen/wilderei/stoppt-das-mordsgeschaeft/).
Innerhalb weniger Jahre erreichte die Jagd auf afrikanische Elefanten (Loxodonta
africana) sowie Breit- und Spitzmaulnashörner (Diceros bicornis & Ceratothe-
rium simum) ein neues Niveau. Elfenbein und Rhinozeros-Horn erzielen auf
den Schwarzmärkten Rekordpreise. Der Preis für einen Stoßzahn liegt derzeit bei
etwa 30 000 US-Dollar. Für ein Kilogramm Rhinozeros-Horn sind es sogar bis
zu 65 000 US-Dollar, die vor allem in Asien gezahlt werden (vgl. www.
tagesspiegel.de/weltspiegel/elfenbein-china-koennte-mit-handelsstopp-elefanten-
und-nashoerner-retten/11847682.html).
Neben dem Vollzug der EG-Artenschutzverordnung und damit des Washingto-
ner Artenschutzübereinkommens erfüllt das Bundesamt für Naturschutz (BfN)
die Aufgabe einer wissenschaftlichen Behörde. Zu den Aufgaben gehört u. a.
auch die naturschutzfachliche Bewertung der Einfuhranträge von CITES-geliste-
ten Arten und Produkten.
Die Bestände der afrikanischen Elefanten und der Spitz- und Breitmaulnashörner
sind innerhalb kürzester Zeit stark gesunken. Der IUCN (Weltnaturschutzunion)
zufolge stieg vor allem die Nashornwilderei im Zeitraum von 2009 bis 2015 ra-
pide an. Allein im Jahr 2015 wurden in Afrika 1 338 Nashörner getötet – etwa 13
waren es dagegen noch im Jahr 2007 (vgl. www.iucn.org/content/iucn-reports-
deepening-rhino-poaching-crisis-africa).
Vor allem mit dem stetig wachsenden Wohlstand in Ländern wie China oder
Thailand steigt die Nachfrage. Auch Deutschland und die Europäischen Union
sind einer der Hauptabnehmer von Wildtieren und deren Produkten sowie Tran-
sitroute für Schmuggel und illegalen Handel. Erst am 20. Mai 2016 wurden auf
dem Flughafen Berlin-Schönefeld insgesamt 625 Kilogramm Elfenbein beschlag-
nahmt (vgl. www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2016/05/elfenbeinhandel-625-
kilogramm-flughafen-schoenefeld.html).

Drucksache 18/9488 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Vor allem in Subsahara-Afrika finanzieren sich kriminelle Banden und terror-
istische Gruppierungen zu großen Teilen aus den Erlösen des illegalen Wildtier-
handels und der Wilderei (vgl. Abschlusserklärung G7-Gipfel 2015, S. 12-13 und
www.spiegel.de/wissenschaft/natur/elefanten-wilderei-in-afrika-elfenbein-dna-
verraet-hotspots-a-1038898.html). Die Folgen wirken in vielen Gebieten Afrikas
destabilisierend und befeuern lokale Konflikte. Der Handel mit Elfenbein und
Rhinozeros-Horn hat somit nicht nur Auswirkungen auf den Bestand der Arten,
sondern gefährdet ebenso die Sicherheit ganzer Regionen.
Viele Staaten, darunter auch die USA, Frankreich und jüngst Kenia, verbrannten
ihre zum Teil riesigen Elfenbein-Lagerbestände im Wert von mehreren Millionen
Euro. Die Bundesregierung unterzeichnete im Februar 2014 bei einer Konferenz
in London die Deklaration zur Vernichtung beschlagnahmter Wildtierprodukte.
Mit der Zerstörung soll verhindert werden, dass zum Beispiel Elfenbein aus La-
gerbeständen wieder auf den Schwarzmarkt und damit zurück in den Wirtschafts-
kreislauf gelangen kann. Im Zuge der Elfenbeinverbrennung vom 30. April 2016
in Kenia kündigte die französische Ministerin für Umwelt und Energie Ségolène
Royal an, in Frankreich ein fast vollständiges Verbot des Binnenhandels für El-
fenbein verhängen zu wollen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welchen Ebenen arbeitet die Bundesregierung mit Herkunfts- und Ab-

nehmerländern von Elfenbein und Rhinozeros-Horn zusammen (bitte nach
Ländern und Projekten angeben)?

2. Führt bzw. unterstützt die Bundesregierung Aufklärungskampagnen in Zu-
sammenarbeit mit Abnehmerländern, wie beispielsweise China, die zur Sen-
sibilisierung der Konsumenten beitragen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

3. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung staatliche, nicht-
staatliche und private Akteure bei der Bekämpfung der Wilderei?
An welchen Stellen können Ressourcen gebündelt werden, und wo gehen die
Interessen auseinander?

4. Welche Maßnahmen und/oder Kampagnen unterstützt die Bundesregierung
in afrikanischen, von Wilderei betroffenen Gebieten (bitte Projekte benennen
und beschreiben)?

5. Hat die Bundesregierung Kenntnis, welche terroristischen Gruppierungen sich
in Afrika maßgeblich durch den illegalen Wildtierhandel und der Wilderei
finanzieren?
Wenn ja, welche (bitte aufzählen, Land/Region)?

6. Wird die Bundesregierung eine Übernahme des afrikanischen Elefanten von
Anhang II in Anhang I auf der nächsten CITES-Vertragsstaatenkonferenz am
24. September 2016 in Johannesburg unterstützen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?

7. Welche Ressorts sind federführend an der Bekämpfung der Wilderei und des
illegalen Wildtierhandels beteiligt, und wie ist deren Zusammenarbeit aus-
gestaltet?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9488
8. Nach welchen Kriterien bewertet das BfN Anträge zur Einfuhr von CITES-
gelisteten Arten und Produkten, und in welchem Umfang wurden in den Jah-
ren 2007 bis 2015 Genehmigungen ausgesprochen (bitte Arten und Anzahl
und gegebenenfalls Verwendung angeben)?

9. Auf welchen Ebenen und mit welchen Maßnahmen setzt sich die Bundesre-
gierung derzeit dafür ein, den internationalen Handel mit Elfenbein und Rhi-
nozeros-Horn zu beenden?

10. Wie groß ist die Menge der in Deutschland beschlagnahmten Wildtierpro-
dukte?

11. Wie groß ist die Menge des in Deutschland beschlagnahmten Elfenbeins und
Rhinozeros-Horns?

12. Wie hoch sind die Kosten für die Lagerung der beschlagnahmten Wildtier-
produkte jährlich?

13. Wie viel beschlagnahmtes Elfenbein und Elfenbeinprodukte werden derzeit
in der Bundesrepublik Deutschland gelagert?

14. In wie vielen verschiedenen Lagerstätten ist die gesamte beschlagnahmte
Ware untergebracht?

15. Wie viele laufende Verfahren gibt es derzeit wegen illegalen Wildtierhandels
und -schmuggels in Deutschland, und wie viele davon wegen illegalen Han-
dels mit Elfenbein und Rhinozeros-Horn?

16. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob auch in deutschen Museen Einbrüche ver-
übt und Teile von ausgestellten Nashörnern gestohlen wurden?
Wenn ja, in welchen Museen und in welchem Wert (bitte aufzählen)?

17. Wird die Bundesregierung dem Vorbild Frankreichs folgen und ebenfalls ein
vollständiges Verbot des Binnenhandels mit Elfenbein einführen?
Wenn nein, warum nicht?

18. Wann und in welcher Form plant die Bundesregierung die Zerstörung der
hiesigen Lagerbestände?
Wenn nein, warum nicht?

19. Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Zerstörung der Lager-
bestände in anderen Mitgliedstaaten einsetzen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 24. August 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.