BT-Drucksache 18/9465

Programm zur Förderung alternativer Kältemittel

Vom 22. August 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9465
18. Wahlperiode 22.08.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Meiwald, Bärbel Höhn, Harald Ebner,
Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl,
Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Friedrich Ostendorff
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Programm zur Förderung alternativer Kältemittel

Im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 (Kabinettbeschluss vom 3. Dezem-
ber 2014) sagte die Bundesregierung im Abschnitt 4.7.2 „Reduktion von F-Gas-
Emissionen“ zu, eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Wie etwa
die Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase
(EU-F-Gas-Verordnung). Die F-Gas-V dient laut Umweltbundesamt dazu, „die
Emissionen des Industriesektors bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent gegenüber
1990 zu verringern. Die Emissionsreduktion fluorierter Treibhausgase soll durch
drei wesentliche Regelungsansätze erreicht werden:
1. Einführung einer schrittweisen Beschränkung (Phase down) der am Markt

verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis
zum Jahr 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen,

2. Erlass von Verwendungs- und Inverkehrbringungsverboten, wenn technisch
machbare, klimafreundlichere Alternativen vorhanden sind,

3. Beibehaltung und Ergänzung der Regelungen zu Dichtheitsprüfungen, Zerti-
fizierung, Entsorgung und Kennzeichnung.

Mit der neuen F-Gas-V soll insbesondere ein Anreiz zur Verwendung von Alter-
nativen anstelle von F-Gasen geschaffen werden.“ (www.umweltbundesamt.de/
themen/wirtschaft-konsum/produkte/fluorierte-treibhausgase-fckw/rechtliche-
regelungen/eu-verordnung-ueber-fluorierte-treibhausgase).
Zudem benannte die Bundesregierung „diversifizierte vorbereitende und flankie-
rende Maßnahmen zur wirkungsvollen und vorfristigen Umsetzung der F-Gas-
Verordnung inklusive zum Beispiel Stärkung der fachlichen Beratung, Aus- und
Fortbildung sowie Förderung des verstärkten Einsatzes von nichthalogenierten
Kältemitteln (wie CO2, Kohlenwasserstoffe) in der Fahrzeugklimatisierung,
Transportkälte und in stationären Kälte- und Klimaanlagen.“ Darüber hinaus sieht
das Aktionsprogramm eine „Verstetigung des Förderprogramms Kälte- und Kli-
maanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative in Unternehmen“
vor.

Drucksache 18/9465 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bestand der Kühlgeräte
in den letzten zehn Jahren entwickelt?

2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Größe
der verkauften Kühlgeräte in den letzten zehn Jahren entwickelt?

3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
Stromverbrauch der verkauften Kühlgeräte in den letzten zehn Jahren entwi-
ckelt?

4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Stromverbrauch der
verkauften Kühlgeräte im Verhältnis zu ihrer Größe in den letzten zehn Jah-
ren entwickelt?

5. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass Effi-
zienzsteigerungen bei Kühlgeräten aufgrund von Größenentwicklungen zu
nur geringen oder nicht nennenswerten Stromeinsparungen oder möglicher-
weise sogar zu Mehrverbrauch geführt haben (Reboundeffekt)?

6. Wenn ja, wie will die Bundesregierung dem entgegenwirken?
7. Wie hat sie nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der installierten

Klimaanlagen in Gebäuden in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte wenn
möglich nach Wohn- und Nichtwohngebäuden trennen)?

8. Wie viele Kühlgeräte wurden mit dem Bundesprogramm zum Austausch von
Kühlgeräten in Hartz-4-Haushalten ausgetauscht?

9. Wie viel Strom wurde mit dem Bundesprogramm zum Austausch von Kühl-
geräten in Hartz-4-Haushalten eingespart?

10. Inwieweit kommen im Rahmen des Bundesprogramms zum Austausch von
Kühlgeräten in Hartz-4-Haushalten auch Kühlgeräte mit nichthalogenierten
Kältemitteln zum Einsatz?

11. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Förderung des
verstärkten Einsatzes von nichthalogenierten Kältemitteln in der Fahrzeug-
klimatisierung, Transportkälte und in stationären Kälte- und Klimaanlagen
getroffen?

12. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?
13. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, zukünftig das Förderprogramm

Kälte- und Klimaanlagen stärker auf den Einsatz von nichthalogenierten Käl-
temitteln zu fokussieren, um das Förderprogramm in besseren Einklang mit
den Zielen der Bundesregierung zu bringen?

14. Erwartet die Bundesregierung eine vorfristige Umsetzung der F-Gas-V, wie
mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 angestrebt?

15. Wenn ja, bis wann?
16. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Verwendung nichthalogenierter

Kältemittel als zukunftsweisende Lösung in Hinblick auf die Umsetzung der
F-Gas-V, und wird sich weiterhin für deren vorrangigen Einsatz einsetzen?

17. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Stärkung der fachlichen
Beratung, insbesondere zu halogenfreien Kältemitteln und deren Effekte auf
die energetische Effizienz, getroffen?

18. Welche Maßnahmen sind bis zum Jahr 2020 noch geplant?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9465

19. Konnte die Ausbildung in Deutschland nach Einschätzung der Bundesregie-

rung hinreichend an die Vorgaben der F-Gas-V angepasst werden oder be-
stehen Defizite?

20. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Fortbildung zu stärken, und wel-
che Aspekte sieht die Bundesregierung hier im Vordergrund?

Berlin, den 22. August 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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