BT-Drucksache 18/9455

Schutz für Löwen und Elefanten – 17. Konferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens

Vom 22. August 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9455
18. Wahlperiode 22.08.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Steffi Lemke, Annalena Baerbock, Matthias Gastel,
Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen),
Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Dr. Valerie Wilms und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Schutz für Löwen und Elefanten – 17. Konferenz des Washingtoner
Artenschutzübereinkommens

Vom 24. September bis 5. Oktober 2016 findet in Johannesburg, Südafrika die
17. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens
(CITES) statt. Das Artenschutzübereinkommen reguliert den internationalen
Handel mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten und trat bereits 1975 interna-
tional in Kraft. Als verbindlich geltender internationaler Rechtsrahmen, kann
CITES für viele Tier- und Pflanzenarten ein wichtiger Baustein zu ihrem Schutz
sein. Allerdings muss man zur Kenntnis nehmen, dass es einen boomenden ille-
galen Handel mit wilden Tieren und Pflanzen gibt. In der Liste zur organisierten
Kriminalität Interpols bestreitet der Wildtierhandel den vierten Platz nach Dro-
gen-, Menschenhandel und Produktpiraterie mit einem Umsatz von ca. 19 Milli-
arden US-Dollar jährlich.
Dennoch ist es wichtig, den Rechtsrahmen von CITES bestmöglich zu nutzen.
Anträge für die Listung von Tier- und Pflanzenarten in den entsprechenden An-
hängen des Übereinkommens werden auf den Vertragsstaaten gestellt und oft in
langwierigen und schwierigen Verfahren abgestimmt. Letztendlich ist damit eine
Listung auch immer eine politische Entscheidung der Vertragsstaaten. Umstritten
ist z. B. der Umgang mit Elfenbein. Für die kommende Konferenz liegen zwei
gegensätzliche Anträge zu einem Entscheidungsmechanismus für den zukünfti-
gen Elfenbeinhandel vor. Während die große Mehrheit afrikanischer Staaten die
Entwicklung eines Mechanismus zum legalen Verkauf von Elfenbein ablehnt und
ein Ende des Elfenbeinhandels fordert, halten drei südafrikanische Staaten daran
fest. Ein weiterer Antrag betrifft die afrikanischen Löwen. Neun afrikanische
Staaten beantragen die Aufnahme sämtlicher Löwenbestände Afrikas in die
höchste Schutzkategorie von CITES, Anhang I, um ein Verbot des kommerziellen
Handels mit Löwenprodukten und eine strengere Regulierung der Ein- und Aus-
fuhr von Jagdtrophäen sicherzustellen. Die bedeutendsten Exportländer sind Süd-
afrika, Tansania, Sambia, Simbabwe, Botswana und Namibia. Der Handel insbe-
sondere mit Löwenknochen hat zugenommen und ist eine der größten Bedrohun-
gen für wildlebende Löwen in Afrika, wie im Communiqué, der Konferenz Afri-
kanischer Statten von Mai 2016 festgehalten wurde. In Südafrika werden tau-
sende Löwen auf Farmen gezüchtet. Viele Jungtiere dienen zunächst als Touris-
tenattraktionen, bevor Trophäenjäger sie bei sogenannten Gatterjagden
Drucksache 18/9455 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

(canned hunting) töten. Immer mehr Löwenknochen werden als „Nebenpro-
dukte“ dieser Jagdindustrie aus Südafrika in asiatische Länder exportiert, vor al-
lem um dort in der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) verwendet zu
werden. Daher ist eine vorliegende Resolution zu strengeren Anforderungen an
die Ausfuhr von Jagdtrophäen sehr relevant.
Die Bundesregierung berät derzeit innerhalb der Europäischen Union über eine
abgestimmte EU-Position für die vorliegenden Anträge bei der 17. CITES Ver-
tragsstaatenkonferenz.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Unterstützt die Bundesregierung die Initiative der neun afrikanischen Staa-

ten, die afrikanischen Löwenbestände in Anhang I zu listen?
Falls nicht, warum nicht?

2. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, die Löwenbestände man-
cher Länder auf Anhang II zu belassen?
Für welche Länder und auf welcher Grundlage wäre dies nach Ansicht der
Bundesregierung ggf. begründbar?

3. Wie steht die Bundesregierung zum Antrag von zwölf afrikanischen Ländern
und Sri Lankas, alle Elefantenpopulationen in Anhang I von CITES aufzu-
nehmen und damit ein dauerhaftes, internationales Handelsverbot zu verhän-
gen?
Wird sie ihn innerhalb der EU und auf der CITES-Konferenz unterstützen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?

4. Wie steht die Bundesregierung zu einer zukünftigen Wiederaufnahme des
Elfenbeinhandels?
Lehnt sie diese aufgrund der damit verbundenen Gefahren für Elefanten
grundsätzlich ab oder unterstützt sie eine zukünftige Wiederaufnahme und
wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
a) Was ist aus Sicht der Bundesregierung unter einem „hinnehmbaren Maß“

an Wilderei zu verstehen?
b) Unterstützt die Bunderegierung die Forderung der großen Mehrheit afri-

kanischer Staaten mit Elefantenbeständen, die Diskussion um einen Ent-
scheidungsmechanismus für zukünftigen Elfenbeinhandel endgültig zu
beenden?

5. a) Aus welchen Herkunftsländern wurden die in der Antwort der Bundesre-
gierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Einfuhr von Jagdtrophäen“ (Bundestagsdrucksache 18/6317) angeführ-
ten 195 Löwentrophäen importiert (bitte separat nach Herkunftsländern
und jeweils für die einzelnen Jahre von 2005 bis einschließlich 2016 auf-
listen)?

b) Wie viele dieser Trophäen stammten von wildlebenden Löwen, und wie
viele von Zuchtlöwen aus Gatterjagden?

6. Aus welchen Herkunftsländern stammen die in der Antwort auf die Kleine
Anfrage „Einfuhr von Jagdtrophäen“ (Bundestagsdrucksache 18/6317) an-
geführten Jagdtrophäen von Elefanten, Leoparden, Geparden, Braunbären,
Eisbären und Wölfen (bitte separat nach Tierart, Herkunftsländern und für
die Jahre 2004 bis 2016 auflisten)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9455
7. Teilt die Bundesregierung die Sorge führender Experten und vieler Her-
kunftsländer, dass der boomende Handel mit Löwenknochen, als Ersatz für
Tigerprodukte, eine Bedrohung für wildlebende Löwen darstellt?
Falls nein, warum nicht?
a) Was unternimmt die Bundesregierung angesichts der im September 2016

beginnenden 17. CITES-Vertragsstaatenkonferenz, um den Handel mit
Löwenknochen und anderen -produkten auf internationaler Ebene zu ver-
bieten bzw. zu reduzieren?

b) Welche konkreten Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um der zu-
nehmenden Bedrohung wildlebender Löwen durch den Handel mit Lö-
wenknochen – insbesondere aus der südafrikanischen Zucht- und Jagdin-
dustrie – entgegenzutreten?

8. Inwiefern und auf Grundlage welcher Informationen setzen die EU und
Deutschland derzeit die Anforderung der Richtlinie der Wissenschaftlichen
Prüfgruppe der EU um, wonach die Einfuhr von Jagdtrophäen streng ge-
schützter Arten nur dann genehmigungsfähig ist, wenn diese einen „nach-
weislichen und greifbaren“ Beitrag zum Erhalt der betroffenen Art leistet?

9. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Forderungen nach einer
Genehmigungspflicht und verbindliche Prüfkriterien, die in der für die
17. Vertragsstaatenkonferenz eingebrachten Resolution zu strengeren Anfor-
derungen an die Ausfuhr von Jagdtrophäen stehen, auch im EU Artenschutz-
recht umgesetzt werden?

10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, bis wann und wie konkret die
EU die gezielte Überwachung der Durchführung der EU-Vorschrift für die
Einfuhr von Jagdtrophäen in die EU umsetzen will, entsprechend dem EU-
Aktionsplan gegen illegalen Wildtierhandel und der erneuten Bekräftigung
dieser Forderung durch den Umweltrat am 20. Juni 2016?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung auf nationaler Ebene aus
dieser Aufforderung?

11. Wie lange werden die Ermittlungen zu den am 20. Mai 2016 am Flughafen
Berlin-Schönefeld beschlagnahmten 625 Kilogramm illegalen Elfenbeins
voraussichtlich dauern?

Berlin, den 22. August 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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