BT-Drucksache 18/9443

Stand Klimaschutzplan 2050

Vom 18. August 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9443
18. Wahlperiode 18.08.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden,
Oliver Krischer, Friedrich Ostendorff, Christian Kühn (Tübingen),
Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel,
Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stand Klimaschutzplan 2050

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde die Erstellung eines
Klimaschutzplanes 2050 vereinbart. Damit wurde gegenüber der Opposition auch
die Ablehnung eines rechtlich verbindlichen Klimaschutzgesetzes begründet. Bis
heute, rund ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl, liegen dem Parlament und
der Öffentlichkeit kein Klimaschutzplan vor.
Es ist bisher völlig unklar, wie die auf dem G7-Gipfel in Elmau von Bundeskanz-
lerin Dr. Angela Merkel verkündete „Dekarbonisierung“ – nötig zur Einhaltung
der Zwei-Grad-Obergrenze für die globale Erwärmung gegenüber dem vorindust-
riellen Niveau – national umgesetzt werden soll. Für eine Dekarbonisierung ist
das „Langfristziel einer praktisch klimaneutralen, kohlenstoffarmen Volkswirt-
schaft bis 2050“ (Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-
schutz, Bau und Reaktorsicherheit am 25. Juni 2016: www.bmub.bund.de/presse/
pressemitteilungen/pm/artikel/hendricks-startet-dialog-zum-klimaschutzplan-
2050/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=3915) nötig. Zudem hat sich die Bundesre-
publik Deutschland im Rahmen des Pariser Klimaabkommens dazu verpflichtet,
eine Strategie vorzulegen, die einem solchen Ziel entspricht.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(BMUB) hat hierzu eine Reihe von Vorschlägen gemacht und einen breiten Be-
teiligungsprozess gestartet, welcher nicht nur Vertreterinnen und Vertreter der
Wirtschaft zu Wort kommen ließ, sondern auch Verbände und Bürgerinnen und
Bürger („Bürgerreport“) gleichberechtigt anhörte.
Berichten aus der Presse (SPIEGEL ONLINE vom 30. Juni 2016: www.
spiegel.de/wissenschaft/natur/klimaschutzplan-2050-ausstieg-aus-der-kohle-
doch-langsamer-a-1100578.html) war in den vergangenen Wochen zu entneh-
men, dass bereits vor Einleitung der offiziellen Ressortverhandlungen etliche
Passagen aus dem Entwurf des federführenden BMUB gestrichen werden muss-
ten. Zudem zeigt ein an die Öffentlichkeit geratenes Dokument (Download im
Beitrag von klima-retter.info: www.klimaretter.info/politik/hintergrund/21665-
kanzlerin-laesst-am-klimaschutzplan-saegen) aus dem Bundeskanzleramt, dass
dort weitere zentrale Elemente des Entwurfs für einen Klimaschutzplan kritisch
gesehen und in Frage gestellt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Bis wann wird die Bundesregierung der Öffentlichkeit eine abgestimmte

Version des Klimaschutzplanes 2050 vorlegen?

Drucksache 18/9443 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Plant die Bundesregierung weiterhin einen Kabinettsbeschluss des Klima-
schutzplanes, und wann soll dieser nun erfolgen, nachdem der ursprünglich
für Juni 2016 angekündigte Termin nicht eingehalten wurde?

3. Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Klimaschutzplan
2050 vorlegen, und wenn nein, warum nicht?

4. Plant die Bundesregierung mit dem Klimaschutzplan 2050, die im Pariser
Klimaabkommen vereinbarten Ziele zu erreichen, und wenn ja, welche wis-
senschaftliche Expertise kann die Bundesregierung zur Bestätigung dieser
Aussage heranziehen, und wenn nein, warum nicht?

5. Welche nationalen Emissionsminderungsziele resultieren aus dem Pariser
Klimaabkommen für Deutschland, und auf welcher wissenschaftlichen Ex-
pertise basieren diese?

6. Wird die Bundesregierung die im Rahmen des Beteiligungsprozesses ent-
standenen Vorschläge (https://buergerdialog.klimaschutzplan2050.de/dito/
explore?action=browserlistajax&id=1860) evaluieren und eine Übernahme
bzw. Ablehnung transparent (öffentlich und für die Bürgerinnen und Bürger,
welche sich eingebracht haben) begründen?
Wenn nein, warum nicht?

7. Welche Position vertritt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi) hinsichtlich des im Koalitionsvertrag vereinbarten Klimaschutzpla-
nes 2050 als zentrales Handlungsinstrument für den Klimaschutz in Deutsch-
land?

8. Unterstützt das BMWi die Festlegung von Zwischenzielen zur Emissions-
minderung im Klimaschutzplan 2050, und wenn nein, warum nicht?

9. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn nach der
Kanzleramtsbewertung „eine Reihe von Punkten […] Potenzial für politisch
kontroverse Diskussionen haben bzw. bereits zu Diskussionen geführt ha-
ben“, und welche Diskussionen und Maßnahmen sind damit jeweils genau
gemeint?

10. Will die Bundesregierung mit dem Klimaschutzplan u. a. verhindern, dass
Investitionen in fossile Strukturen mit einer Nutzungsdauer über 2050 hinaus
zu Kapitalvernichtung und hohen unternehmerischen und gesellschaftlichen
Folgekosten führen, und soll dieses Ziel im Klimaschutzplan auch explizit
benannt werden?
Wenn nein, warum nicht?

11. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die europäischen Klimaschutz-
ziele und ihre Umsetzungsinstrumente sich am Ambitionsniveau der natio-
nalen Klimaschutzziele orientieren sollten?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung diesbezüglich?

12. Plant die Bundesregierung, aus den sich aus der europäischen „Effort Sha-
ring Decision“ ergebenden nationalen Minderungszielen für die Sektoren au-
ßerhalb des EU-ETS ein rechtsverbindliches nationales Gesamtziel für 2030
zu schaffen?
Wenn ja, bis wann, wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9443

13. Leitet die Bundesregierung aus dem Pariser Klimaabkommen und der expli-

ziten Nennung des deutlich ambitionierteren 1,5-Grad-Ziels eine nationale
Zielverschärfung ab, und wenn nicht, wie und von wem soll sonst das in Paris
vereinbarte Ziel einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen von deutlich
unter 2 Grad erreicht werden?

14. Welcher Sektor darf in welchem Maße nach Auffassung der Bundesregie-
rung im Falle einer Zielerreichung und weitgehender Vermeidung der Emis-
sionen um 80 bis 95 Prozent noch die verbleibenden 5 bis 15 Prozent Budget
für sich beanspruchen, und mit welcher Begründung (bitte aufschlüsseln wer
in etwa wie viel)?

15. Plant die Bundesregierung die Einführung von Zielkorridoren für die Reduk-
tion von Treibhausgasemissionen, so wie sie dies für den Ausbau der erneu-
erbaren Energien im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verankert
hat?
Wenn nein, warum nicht?

16. Differenziert die Bundesregierung zwischen den Begriffen „dekarbonisiert“
und „CO2-neutral“, wenn ja, wie und mit welcher Begründung, wenn nein,
warum nicht?

17. Hält die Bundesregierung an der beim G7-Gipfel in Elmau 2015 beschlosse-
nen „Dekarbonisierung“ der Weltwirtschaft (zweite Hälfte des Jahrhunderts)
bzw. der eigenen Energiewirtschaft (bis Mitte des Jahrhunderts) fest oder hat
sie diese Ziele mittlerweile aufgegeben (bitte begründen)?

18. Welcher Widerspruch ist nach Kenntnis der Bundesregierung gemeint, wenn
es – laut Kanzleramtsdokument – heißt, die inhaltliche Basis für den Klima-
schutzplan 2050 seien die festgelegten nationalen Klimaziele, während For-
mulierungen wie „ist das Ziel einer weitgehenden Treibhausgasneutralität bis
2050“ dem nicht Rechnung tragen und angepasst werden müssten?

19. In welchem Zeitrahmen plant das BMWi die Umstellung der Energiewirt-
schaft auf erneuerbare Energien, und prüft das Bundesministerium die Ko-
härenz der eigenen Position mit den Vereinbarungen des Pariser Klimaab-
kommens?

20. Vertritt das BMWi innerhalb der Bundesregierung eine Position zur Anpas-
sung und schrittweisen Abnahme der Kapazitäten der Kohleverstromung?
Wenn ja, bis wann sollen die Kapazitäten in welchem Umfang reduziert wer-
den?

21. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Ergänzung bzw. Neujus-
tierung der Erneuerbare-Energien-Ziele um konkrete Terawattstunden-Ziele
für die Stromerzeugung gerade angesichts der notwendigen stärkeren Sekto-
renkopplung notwendig und hilfreich wäre?
Wenn nein, warum nicht?

22. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller und auch der
Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks (http://dipbt.bundestag.de/
dip21/btp/18/18182.pdf), dass, um Deutschlands klimapolitischen Ver-
pflichtungen nachzukommen, der Erneuerbaren-Deckel von 45 Prozent bis
2025 in der nächsten Legislaturperiode wird nachgeschärft werden müssen?
Wenn nein, warum nicht?

23. Wie bewertet die Bundesregierung den Widerspruch, dass aktuell noch große
Investitionen in die Kohleverstromung – etwa in den Neubau von zusätzli-
chen Kohlekraftwerken oder den Aufschluss neuer Tagebaufelder – fließen,
die nicht mit den Verpflichtungen des Klimaabkommens von Paris vereinbar
sind, und wie will sie diesen beseitigen?

Drucksache 18/9443 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

24. Hat die Bundesregierung ein Ziel für den Bruttostromverbrauch bis zum Jahr

2030 festgelegt?
Wenn ja, welches und auf welcher Basis?
Wenn nein, warum nicht?

25. Sieht die Bundesregierung in der Unterschreitung des Ausbaukorridors für
Photovoltaik eine Gefahr für die Ausbau- und die Klima-Ziele?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung auf die Unter-
schreitung reagieren?

26. Sollten nach Auffassung des BMWi Hemmnisse und Risiken für Bürgerener-
giegesellschaften besser identifiziert und gegebenenfalls herabgesetzt wer-
den?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?

27. Um welche Menge CO2-Äquivalente müsste nach Auffassung der Bundesre-
gierung der Gebäudesektor seine Emissionen bis 2030 reduzieren, und wel-
che Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Höhe der Anforderun-
gen in diesem Sektor auf die Anforderungen anderer Sektoren bis 2030 vor
dem Hintergrund der nationalen Minderungsziele?

28. Wie will die Bundesregierung den Einbau neuer klimaschädlicher Heizsys-
teme wirksam verhindern, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass
ab dem Jahr 2030 keine Neuinstallationen von Heizsystemen auf Basis fos-
siler Brennstoffe mehr stattfinden, wenn nein, warum nicht?

29. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der bis zum Jahr 2030 er-
reichbare Rückgang der CO2-Emissionen im Verkehrssektor, wenn die be-
stehenden Maßnahmen fortgeschrieben werden?

30. Soll nach Auffassung der Bundesregierung auch der Dieselantrieb einen Bei-
trag zur Erreichung der CO2-Ziele leisten, welchen Beitrag strebt die Bun-
desregung dabei konkret an, und auf welche Expertise stützt sie ihre Mei-
nung?

31. Hätte nach Kenntnis der Bundesregierung der sukzessive Abbau der bisheri-
gen bestehenden Steuerprivilegien für Diesel-Kraftstoff einen positiven Ef-
fekt auf die Treibhausgas-Emissionsbilanz des Verkehrssektors, wenn ja,
welchen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

32. Hält die Bundesregierung an ihrem Ziel fest, bis 2030 mindestens sechs Mil-
lionen Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen?
Wenn ja, wie untermauert sie diesen Anspruch angesichts der derzeit immer
noch geringen Kaufzahlen?

33. Welche weiteren Maßnahmen zur Förderung der Elektrifizierung insbeson-
dere auch des ÖPNV und des Straßengüterverkehrs wird die Bundesregie-
rung bis zum Herbst 2017 ergreifen und wird der Aufbau einer öffentlich
zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge dazugehören?

34. Welche Rolle sieht die Bundesregierung bis 2030 für Antriebe mit regenera-
tiv erzeugten synthetischen Kraftstoffen, und mit welchen zusätzlichen Maß-
nahmen wird dieser Entwicklungspfad flankiert?

35. Bis wann wird die Bundesregierung ein Konzept zur Reduktion der Treib-
hausgasemissionen des Straßenverkehrs bis 2030 vorlegen, und wird die Ex-
pertise des Bundesumweltministeriums dabei eingeholt werden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9443

36. Wird die Bundesregierung die im Bürgerdialog geforderte „Neudefinition

der Stromspeicher im Energiewirtschaftsgesetz“ in dieser Legislaturperiode
umsetzen, wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?

37. Auf welchem Niveau werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Treib-
hausgasemissionen der Landwirtschaft im Jahr 2030 liegen (Angaben in t
CO2-Äquivalente und anteilig, inklusive der Emissionen aus dem Kraftstof-
feinsatz landwirtschaftlicher Maschinen und Fahrzeuge) und stimmt sie mit
den Fragestellern überein, dass auch die Landwirtschaft einen wirksamen
Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemissionen leisten muss?

38. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Treibhausgasemis-
sionen der Landwirtschaft zu senken, und inwiefern plant die Bundesregie-
rung, durch Förderung von landwirtschaftlichen Produktionsweisen, die mit
weniger Emissionen auskommen, hier zu unterstützen (bitte Maßnahmen
aufschlüsseln)?

39. Wie werden sich nach aktuellem deutschem Projektionsbericht bei gleich-
bleibenden Maßnahmen die Emissionen in der Landwirtschaft bis 2030 ent-
wickeln?

40. Sind die aktuellen Maßnahmen in der Landwirtschaft ausreichend, um die
angestrebten Reduktionsziele bis 2030 bzw. bis 2050 zu erreichen?
Wenn nein, wieso werden keine weiteren Maßnahmen vorgeschlagen?

41. Wie müssen sich die Emissionen in der Landwirtschaft bis 2020, 2030 und
2040 entwickeln, um die angestrebte Halbierung bis 2050 zu erreichen?

42. Um wie viel Prozent muss sich der Fleischkonsum ändern, um den Empfeh-
lungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zu entsprechen?

43. Welche Auswirkung hätte nach Kenntnis der Bundesregierung diese Ände-
rung der Ernährungsgewohnheiten auf die Tierhaltung in Deutschland, vo-
rausgesetzt, das Exportvolumen von Agrarprodukten würde sich nicht erhö-
hen?

44. Welche Emissionsreduktion würde nach Kenntnis der Bundesregierung
durch eine Reduktion des Fleischkonsums in Deutschland um 25 bzw.
50 Prozent realisiert werden?

45. Welche Rolle misst die Bundesregierung der Weiterführung der ökologi-
schen Finanzreform zu, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen,
und plant die Bundesregierung die Erarbeitung eines entsprechenden Kon-
zeptes noch in dieser Legislaturperiode, und wenn nein, warum nicht?

46. Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich des „Divestments“?
Hat nach ihrer Kenntnis diese weltweite Bewegung zur Vermeidung von
Fehlanreizen bei Investitionen einen positiven Effekt auf die Treibhaus-
gasemissionsbilanz, sieht sie einen Zusammenhang zu den Erfordernissen
des Pariser Klimaabkommens, und was ist in diesem Bereich von der Bun-
desregierung geplant?

47. Stimmt die Bundesregierung den Fragestellern zu, dass eine Festlegung von
konkreten und verbindlichen Fristen für die Erstellung bzw. Aktualisierung
des Maßnahmenprogrammes hilfreich bei der Umsetzung der einzelnen
Maßnahmen ist?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, werden diese im Klimaschutzplan 2015 festgeschrieben?

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48. Wird das für nationale und internationale Klimapolitik sowie viele weitere

Aspekte der Klimapolitik zuständige Bundesumweltministerium auch die
Federführung bei den regelmäßig zu erstellenden Klimaschutzberichten und
Maßnahmenprogrammen haben?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 18. August 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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