BT-Drucksache 18/9442

Bau der S-Bahn-Linie S21 (Nord-Süd-S-Bahn) in Berlin

Vom 18. August 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9442
18. Wahlperiode 18.08.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden),
Dr. Valerie Wilms, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl,
Christian Kühn (Tübingen), Tabea Rößner, Markus Tressel und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bau der S-Bahn-Linie S21 (Nord-Süd-S-Bahn) in Berlin

Zur Einbindung des im Jahr 2006 neu eröffneten Berliner Hauptbahnhofes in das
Berliner S-Bahn-Netz in der Nord-Süd-Achse ist der Bau und die Inbetriebnahme
der S-Bahn-Linie S21 vorgesehen. In der letzten Nutzen-Kosten-Untersuchung
(NKU) erreichte das Projekt S-Bahn-Linie S21 unter Einbeziehung des ersten und
zweiten Bauabschnittes (Nordring – Berlin Hauptbahnhof und Berlin Hauptbahn-
hof – Berlin Potsdamer Platz) einen Nutzen-Kosten-Faktor von 1,35. Die Bun-
desregierung nahm daraufhin im Jahr 2010 das Projekt S-Bahn-Linie S21 in das
Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) auf.
Der erste Bauabschnitt zwischen dem Nordring (Berlin Westhafen/Berlin-Wed-
ding) und dem Berliner Hauptbahnhof befindet sich bereits im Bau. Hierbei
zweigt die zu errichtende S-Bahn-Strecke von den Bahnhöfen „Berlin-Wedding“
und „Berlin Westhafen“ in unmittelbarer Nähe zu den bereits bestehenden Glei-
sen der Regional- und Fernbahn in Richtung Süden ab. Die vom Nordring ab-
zweigenden Gleise werden südlich der Perleberger Brücke zusammengeführt.
Die im Nordteil oberirdisch geführte Trasse wird vor Querung der B 96 in Tun-
nellage fortgeführt. Der Berliner Hauptbahnhof als Endpunkt des ersten Bauab-
schnittes wird in einer unterirdischen Tunnelstation parallel zur bestehenden
U-Bahn-Station U55 unterhalb der Humboldthafenbrücke erreicht. Der zweite
Bauabschnitt zwischen den Bahnhöfen „Berlin Hauptbahnhof“ und „Berlin Pots-
damer Platz“ wird unterirdisch entlang des Kapelle-Ufers, Schiffbauerdamms,
Friedrich-Ebert-Platzes und der Ebertstraße geführt.
Der Bund finanziert 60 Prozent der Kosten des Projekts S-Bahn-Linie S21, das
Land Berlin die weiteren 40 Prozent der anfallenden Kosten aus dem Projekt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann soll die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

eingeforderte Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) für das im GVFG-Bun-
desprogramm aufgenommene Projekt S-Bahn-Linie S21 in Berlin abge-
schlossen sein?

2. Welche Gründe sind für die verzögerte Bearbeitungsdauer der aktuellen vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veranlassten Nut-
zen-Kosten-Untersuchung für das GVFG-Projekt S-Bahn-Linie S21 ursäch-
lich, deren Ergebnisse nach Auskunft des Berliner Senats gegenüber dem
Abgeordnetenhaus von Berlin (Drucksache 17/16570 des Abgeordnetenhau-
ses von Berlin) „bis Ende 2015 vorliegen“ sollten?

Drucksache 18/9442 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Welche Ergebnisse und welches Nutzen-Kosten-Verhältnis resultieren aus
der aktualisierten Nutzen-Kosten-Untersuchung?

4. Wie hoch belaufen sich aktuell die Kostensteigerungen gegenüber den bisher
veranschlagten Plankosten von 190 Mio. Euro für den ersten Bauabschnitt
des Projekts S21 (Abschnitt Ringbahn – Berlin Hauptbahnhof)?

5. Wie hoch belaufen sich aktuell die Kostensteigerungen gegenüber den bisher
veranschlagten Plankosten von 127 Mio. Euro für den zweiten Bauabschnitt
des Projekts S21 (Abschnitt Berlin Hauptbahnhof – Berlin Potsdamer Platz)?

6. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse aus den Ab-
stimmungen der Projektbeteiligten zur Kostentragung des bislang entstande-
nen und des noch entstehenden Mehrbedarfs aus den Kostensteigerungen
beim Projekt S-Bahn-Linie S21?

7. Wie bewertet die Bundesregierung die Realisierung des optionalen S-Bahn-
hofes „Perleberger Brücke“ innerhalb des ersten Bauabschnittes des Projekts
S21?

8. War der optionale S-Bahnhof „Perleberger Brücke“ bereits Teil der Nutzen-
Kosten-Untersuchung von 2010, die unter Einbeziehung des ersten und zwei-
ten Bauabschnittes (Berlin Westhafen/Berlin-Wedding – Berlin Potsdamer
Platz) einen Nutzen-Kosten-Faktor von 1,35 ergab?
Wenn nein, weshalb nicht?

9. Wann erteilte nach Kenntnis der Bundesregierung das Land Berlin erstmals
einen Kostenauftrag zur Ermittlung der projektierten Kosten für die Errich-
tung des S-Bahnhofes „Perleberger Brücke“ an die Deutsche Bahn AG?

10. Wie bewertet die Bundesregierung eine Realisierung des Projekts S-Bahn-
Linie S21 ohne Bau des zweiten Abschnittes zwischen Berlin Hauptbahnhof
und Berlin Potsdamer Platz?

11. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuell geplante Inbetrieb-
nahmetermin des ersten Bauabschnittes des Projekts S21 zwischen Ringbahn
und Berlin Hauptbahnhof?

12. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Medienberichte zutreffend, wo-
nach mit Inbetriebnahme des ersten Bauabschnittes bis Berlin Hauptbahnhof
für die Endstation „Hauptbahnhof“ ein provisorischer Tunnel-Bahnsteig
nördlich der Invalidenstraße eingerichtet werden soll (http://signalarchiv.de/
Meldungen/10003960)?

13. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Medienberichte zutreffend, wo-
nach mit Inbetriebnahme eines solchen vorübergehenden provisorischen
Tunnel-Bahnsteiges „Hauptbahnhofes“ nördlich der Invalidenstraße ein tem-
porärer Aufzug vorgesehen ist (http://signalarchiv.de/Meldungen/10003960)?

14. Wie hoch belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für
den provisorischen Tunnel-Bahnsteig „Hauptbahnhof“ nördlich der Invali-
denstraße mitsamt der notwendigen Zugangswege (Fortführung der Pas-
serelle, Treppen, Rolltreppen und Aufzüge) von und zum Berliner Haupt-
bahnhof für das GVFG-geförderte Gesamtprojekt S-Bahn-Linie S21?

15. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Medienberichte zutreffend, wo-
nach beim Bau des Berliner Hauptbahnhofes im Bereich unterhalb der Hum-
boldthafenbrücke keine ingenieurtechnisch und sicherheitstechnisch hinrei-
chenden Bauvorleistungen für die zu jenem Zeitpunkt bereits geplante
S-Bahn-Linie S21 geschaffen worden sind (http://signalarchiv.de/Meldungen/
10003960)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9442

16. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Medienberichte zutreffend, wo-

nach für die Anlegung des endgültigen S-Bahnhofes „Hauptbahnhof“ der
S-Bahn-Linie S21 unterhalb der Humboldthafenbrücke parallel zur U-Bahn-
Linie U55 die Fundamente des Berliner Hauptbahnhofes verändert werden
müssen (http://signalarchiv.de/Meldungen/10003960)?

17. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Unterbrechung des S-Bahn-Ver-
kehrs sowie des Schienenpersonennah- und -fernverkehrs auf der im Bereich
des Hauptbahnhofes aufgeständerten Berliner Stadtbahn im Zuge einer etwa-
igen Veränderung der Fundamente des Hauptbahnhofes für die Fertigstel-
lung des im Planfeststellungsbeschlusses vorgesehenen Bahnhofes „Haupt-
bahnhof“ parallel zur U-Bahn-Linie U55 absehbar, und wenn ja, für welchen
Zeitraum ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine derartige Unterbre-
chung des Bahnverkehrs auf der Berliner Stadtbahn absehbar?

18. Wann erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Inbetriebnahme des
S-Bahnhofes „Hauptbahnhof“ parallel zur U-Bahn-Linie U55 unterhalb der
Humboldthafenbrücke entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss des
Projekts?

19. Wann erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Entscheidung über den
Bau des zweiten Bauabschnittes zwischen Berlin Hauptbahnhof und Berlin
Potsdamer Platz?

20. Wann erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung der Beginn des zweiten
Bauabschnittes zwischen Berlin Hauptbahnhof und Berlin Potsdamer Platz?

21. Veranlasst die Bundesregierung für den anvisierten dritten Bauabschnitt der
S-Bahn-Linie S21 zwischen Berlin Potsdamer Platz und Berlin Südkreuz
(Cherusker-Kurve) eine weitere Nutzen-Kosten-Untersuchung?

22. Wann erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung der Beginn des dritten
Bauabschnittes zwischen Berlin Potsdamer Platz und Berlin Südkreuz
(Cherusker-Kurve)?

23. Fordert die Bundesregierung eine Rückerstattung der bis dahin gewährten
Mittel des Bundes aus dem GVFG-Bundesprogramm vom Land Berlin ein,
für den Fall, dass die aktuelle Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) für das
Projekt S-Bahn-Linie S21 mit einem Wert von unter 1,0 abgeschlossen wird?

Berlin, den 18. August 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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