BT-Drucksache 18/9424

Wassersport-Aktivitäten auf Nord- und Ostsee

Vom 18. August 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9424
18. Wahlperiode 18.08.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Markus Tressel, Annalena Baerbock,
Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer,
Stephan Kühn (Dresden), Christian Kühn (Tübingen) und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wassersport-Aktivitäten auf Nord- und Ostsee

Aktivitäten von bestimmten Wassersportarten können teilweise negative Auswir-
kungen auf die Tier- und Pflanzenwelt an der Küste mit sich bringen. So wurde
kürzlich durch die Landesregierung Schleswig-Holstein angestoßen, das Kitesur-
fen durch den Bund im Nationalpark Wattenmeer beschränken zu lassen (vgl.
www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Schleswig-Holstein/Schleswig-
Holstein/Ostsee-offen-Kitesurf-Streit-in-Zonen-der-Nordsee-geloest). Das was-
serseitige Befahren in den Nationalparks regelt der Bund.
Aber auch von Wasserjetski kann eine große Belästigung für die Umgebung aus-
gehen, vor allem durch Motorenlärm, aber ebenfalls durch eine mögliche Zerstö-
rung der Tier- und Pflanzenwelt. Jetski werden an der deutschen Küste vor allem
auf der Ostsee genutzt.
Die Position der Bundesregierung ist in der Öffentlichkeit noch wenig bekannt,
auch nicht, ob und inwieweit sie diesbezüglich regulatorische Maßnahmen plant.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind von Küstenbundesländern Anträge bei der Bundesregierung eingegan-

gen, die zum Ziel haben, das Kitesurfen im Nationalpark Wattenmeer einzu-
schränken, und wenn ja, wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand?

2. Welche negativen Auswirkungen können mit dem Kitesurfen auf der Nord-
see nach Auffassung der Bundesregierung verbunden sein?

3. Welche positiven Effekte, etwa durch Tourismuseinnahmen, können mit dem
Kitesurfen auf der Nordsee nach Auffassung der Bundesregierung verbunden
sein?

4. Inwieweit ist nach Auffassung der Bundesregierung der Erhalt des National-
parks Wattenmeer durch die Nutzung durch Kitesurfer nicht bzw. nur einge-
schränkt gewährleistet?

5. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung das mögliche Ausweisen von spe-
ziellen Kitegebieten?

6. Inwieweit wird in der aktuellen Befahrensverordnung zum Befahren der
Wattenmeergebiete durch Kitesurfer oder Jetski eingegangen, und welche
Maßnahmen plant die Bundesregierung diesbezüglich bis wann zu ergreifen?

Drucksache 18/9424 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
7. Welche negativen Auswirkungen können mit der Nutzung von Wasserjetski
auf der Ostsee nach Auffassung der Bundesregierung verbunden sein?

8. Welche positiven Effekte, etwa durch Tourismuseinnahmen, können mit der
Nutzung von Wasserjetski auf der Nordsee nach Auffassung der Bundesre-
gierung verbunden sein?

9. Durch welche Maßnahmen ist bereits nach Kenntnis der Bundesregierung an
welchen Stellen der Betrieb von Wasserjetski eingeschränkt bzw. verboten
worden?

10. In welchen Bereichen welcher Bundeswasserstraßen hat der Bund nach
Kenntnis der Bundesregierung den Betrieb von Wasserjetski eingeschränkt
bzw. verboten, und in welchen Gebieten plant er dies, und bis wann?

Berlin, den 18. August 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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