BT-Drucksache 18/9419

Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM)

Vom 15. August 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9419
18. Wahlperiode 15.08.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Niema Movassat, Ulla Jelpke, Annette Groth, Heike Hänsel,
Inge Höger, Kerstin Kassner, Katrin Kunert und der Fraktion DIE LINKE.

Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der Internationalen Organisation für
Migration (IOM)

Die 1951 gegründete IOM bezeichnet sich selbst als weltweit „führende zwi-
schenstaatliche Organisation im Bereich Migration“. Derzeit sind 162 Staaten
Mitglied der Organisation, die mit rund 9000 Mitarbeitern in über 100 Ländern
aktiv ist. Die IOM führt im Auftrag der Mitgliedstaaten unterschiedlichste Dienst-
leitungen rund um das Thema Migration durch. Ihr Jahresbudget beträgt rund
1,7 Milliarden Dollar, 90 Prozent ihres Budgets sind projektgebunden.
Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1954 Mitglied der IOM, einer der ältes-
ten Mitgliedstaaten und drittgrößter Beitragszahler. Zwischen den Jahren 2010
und 2014 hat Deutschland 89 Mio. Euro für die Umsetzung von weltweiten Mig-
rationsprojekten bereitgestellt. Im Rat der Organisation bestimmen die Mitglied-
staaten gemeinsam die Zielsetzungen sowie das Programm und den Haushalts-
plan der Organisation. Anders als das Flüchtlingskommissariat UNHCR gehörte
die IOM bis heute nicht zum System der Vereinten Nationen. Die schon länger
verhandelte Integration wird aber voraussichtlich im September 2016 abgeschlos-
sen. Laut Selbstdefinition fördert sie die Suche nach praktischen Lösungsansätzen
bei Problemen mit Migrationsbewegungen und setzt sich gleichzeitig für Migran-
tinnen und Migranten in Not ein, etwa indem sie ihnen humanitäre Hilfe zukom-
men lässt. Sie betont sie sei „stets dem Grundsatz verpflichtet, sich für eine huma-
ne und geordnete Migration einzusetzen“ (http://germany.iom.int/sites/default/
files/REAG/AVRR_Report_2014.pdf).
Diesem Anspruch kann sie als reine Durchführungsorganisation ohne eigenen po-
litischen Gestaltungsspielraum jedoch nicht gerecht werden. Sie unterstützt zahl-
reiche Staaten in ihren Bemühungen, Migrationsbewegungen in das eigene Land
auch aus Sicht der Fragesteller mit menschenrechtlich fragwürdigen Mitteln zu
begrenzen. Für die australische Regierung betrieb sie Internierungslager für un-
erwünschte Flüchtlinge auf den pazifischen Inseln Nauru und Manus, wo Men-
schen aus Sicht der Fragesteller unter systematischen Menschenrechtsverletzungen
kaserniert werden. Ein aktueller Medienbericht titelt etwa „Die Hölle von Nauru“
(www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/missbrauch-in-fluechtlingslager-die-
hoelle-von-nauru-14381383.html). Für die Schweiz produzierte sie abschre-
ckende Fernsehspots, um potentielle afrikanische Flüchtlinge fernzuhalten. Sie
wirbt in lateinamerikanischen Ländern Erntehelfer für die Plantagen in Südeuropa
und in Bangladesch Wanderarbeiter für Großbaustellen der autokratischen Re-
gime am Persischen Golf an (vgl. 111.heise.de/tp/artikel/28/48499/1.html).
Auch wenn die IOM viele Programme für Migrantinnen und Migranten positive
Programme betreibt, bleibt die Gesamtbilanz zweifelhaft. Menschenrechtsorga-
nisationen werfen der IOM Beteiligung am Völkerrechtsbruch vor. Human Rights

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Watch stellt fest, die Aktivitäten der IOM „scheinen ganz oder teilweise die
Rechte von jenen Menschen zu behindern, denen IOM eigentlich helfen soll.“
Wegen des Betriebes der australischen Internierungslager auf abgelegene Südsee-
inseln schrieb Amnesty International in einem Bericht, die IOM habe die Rolle
eines „Inhaftierungs-Beauftragten“ übernommen.
Ebenfalls in der Kritik stehen die IOM-Programme zur „freiwilligen Rückkehr
von Flüchtlingen“ für abgelehnte Asylbewerber in Deutschland. Human Rights
Watch weist darauf hin, dass von Freiwilligkeit keine Rede sein kann, da die ein-
zige Alternative zur Einwilligung meist zwangsweise Abschiebung oder Haft
sind. Der Flüchtlingsrat Berlin e. V. kritisiert zudem die Praxis einiger Sozialäm-
ter, Flüchtlinge unter der Androhung der Kürzung von Leistungen, die ihm nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen, zur Teilnahme an Beratungen zur
freiwilligen Rückkehr durch die IOM zu zwingen. Hier sollen die Betroffenen
dann einen rechtlich problematischen umfassenden Verzicht auf jegliche sozial-
rechtliche und ausländerrechtliche Ansprüche unterzeichnen, was Dolmetscher
der Ausländerbehörden wiederholt und fälschlicherweise als unproblematisch
dargestellt haben. (Quelle: Flüchtlingsrat Berlin)
Die IOM bietet Asylbewerberinnen und Asylbewerber, abgelehnten Asylbewer-
berinnen und Asylbewerber, Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen sowie anderen
ausreisepflichtigen Ausländern, Personen, denen der Aufenthalt aus völkerrecht-
lichen, humanitären oder politischen Gründen gewährt wurde und Opfern von
Zwangsprostitution oder Menschenhandel, die aus Deutschland freiwillig in ihr
Heimatland zurückkehren wollen, seit dem Jahr 1979 finanzielle Unterstützung
an. Seit dem Jahr 2000 liegt die Verantwortung für die REAG (Reintegration and
Emigration Program for Asylum-Seekers in Germany) und GARP (Government
Assisted Repatriation Program) genannten Programme beim Bundesministerium
des Innern. Nach eigenen Angaben hat die IOM seit Bestehen der Programme
eine halbe Million Migrantinnen und Migranten bei ihrer freiwilligen Rückkehr
aus Deutschland ins Heimatland oder bei der Weiterwanderung in ein Drittland
finanziell unterstützt. Die IOM bezeichnet REAG/GARP als humanitäre Hilfs-
programme. (http://germany. iom.int/de/reaggarp).
Das Auswärtige Amt hat im April 2016 erklärt, der Organisation 4,5 Mio. Euro
zur Förderung von Frieden und Stabilität in Libyen zur Verfügung zu stellen. Im
Fokus des Projekts nahe der Grenze zu Niger und Tschad stehen unter anderem
die Widerherstellung von Basisinfrastruktur, der Aufbau von Gemeindezentren
sowie Bildungs- und Beratungsaktivitäten für Vertriebene, Flüchtlinge, Migran-
ten und aufnehmende Gastgemeinden und die Unterstützung des Friedensprozes-
ses.
Seit September 2015 sammelt das IOM Global Migration Data Analysis Centre in
Berlin eine große Fülle Daten aus 157 Mitgliedstaaten zu globalen Migrationsfra-
gen zentral. Die IOM begegnet nach eigenen Angaben damit der wachsenden Nach-
frage nach einer verbesserten Beschaffung und Nutzung von Migrationsdaten. Am
12. Juli 2016 kündigte das Auswärtige Amt finanzielle Unterstützung für ein neues
Datenportal zur globalen Migration an, das das IOM-Datenzentrum in Berlin
einrichten wird. Ziel des Portals sei es „die Zusammenarbeit zwischen der IOM
und anderen Stellen wie der Weltbank, dem UNHCR, der Statistischen Kommis-
sion der Vereinten Nationen, der OECD und EUROSTAT zu fördern, um ver-
lässliche, kohärente und zugängliche Daten sowie eine Analyse der Flüchtlings-
und Migrantenbewegungen bereit[zu]stellen“ (www.auswaertiges-amt.de/DE/
Infoservice/Presse/Meldungen/2016/160712_Runder_Tisch_Flucht_Migration_
Chairman_Conclusions.html?searchArchive=0&searchEngineQueryString=iom&
path=%2Fdiplo%2FDE*&searchIssued=0&searchIssuedAfter=27.11.2013).
Anfang Juli 2016 führte das Auswärtige Amt außerdem den im Winter 2015 von
Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier begonnenen Dialogprozess

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mit internationalen Flüchtlings- und Migrationsorganisationen über eine ver-
stärkte globale Zusammenarbeit in der Flüchtlingskrise fort. Bei einem runden
Tisch verständigten die Teilnehmer sich über weitere Schritte bei der Migrations-
steuerung, u. a. eine intensivere Kooperation der internationalen Organisationen
mit der Wirtschaft. Bei einem anschließenden Treffen mit hochrangigen Wirt-
schaftsvertretern nahm auch IOM Generaldirektor William Swing teil. Auf der
Internetseite fasst das Auswärtige Amt als Ergebnis unter anderem zusammen:
„Die Krise in Syrien hat verdeutlicht, dass die Staaten aus humanitären Gründen
zeitlich begrenzte Einreiseprogramme anbieten und dabei eng mit dem UNHCR
zusammenarbeiten müssen. Deutschland unterstützt darüber hinaus die Idee, Pro-
gramme für Umsiedlungen, Familienzusammenführungen und andere Einreise-
möglichkeiten durch den Privatsektor finanzieren zu lassen. […] Wir haben be-
kräftigt, dass alle Migranten, unabhängig von ihrem Rechtsstatus, auf ihrem Weg
das Recht auf Sicherheit und Würde haben. Wir haben vereinbart, zur Verhütung
weiterer Todesfälle im Mittelmeer und auf anderen Migrationswegen nach Eu-
ropa und in andere Regionen der Welt zusammenzuarbeiten.“ (www.auswaertiges-
amt.de/DE/Infoservice/Presse/Meldungen/2016/160710_BM_Dialog_Fluechtlings_
Migrationsorga_.html?searchArchive=0&searchEngineQueryString=iom&path=
%2Fdiplo%2FDE*&searchIssued=0&searchIssuedAfter=27.11.2013).
Am 19. September 2016 berät die Generalversammlung der Vereinten Nationen-
über den Umgang mit großen Flüchtlings- und Migrantenbewegungen und für
den Folgetag hat US-Präsident Barack Obama einen Gipfel der Staats- und Re-
gierungschefs zu Flüchtlingsfragen einberufen, der gemeinsam von Deutschland,
Kanada, Äthiopien, Jordanien, Mexiko und Schweden ausgerichtet wird.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche finanziellen Mittel hat die Bundesrepublik Deutschland der IOM seit

dem Jahr 2010 bis heute direkt für bilaterale Projekte zur Verfügung gestellt
(bitte für jedes Jahr separat ausweisen)?

2. Welche Mittel sind in diesem Zeitraum nach Kenntnis der Bundesregierung
aus Landeshaushalten für Projekte zwischen dem Bund, den Ländern und der
IOM an die Organisation geflossen (bitte für jedes Jahr separat ausweisen)?

3. Welche Mittel haben nach Kenntnis der Bundesregierung Bund und Länder
zusätzlich seit dem Jahr 2010 in Gemeinschaftsprojekte mit anderen Staaten
investiert (bitte für jedes Jahr separat ausweisen)?

4. Welche Beträge flossen in diesen Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung
an EU-Mitteln an die IOM (bitte jedes Jahr separat ausweisen)?

5. In welche Projekte sind diese Beträge nach Kenntnis der Bundesregierung
genau geflossen (bitte nach Jahr, Projekt, Bundesrepublik Deutschland und
EU auflisten)?

6. Wurden die einzelnen Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung evalu-
iert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

7. Welches Bundesministerium unterstützt aktuell welche Projekte der IOM,
welche sind zukünftig geplant, und welche sind seit dem Jahr 2010 ausge-
laufen (bitte für jedes Ressort gesondert auflisten)?

8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Menschenrechtsorganisati-
onen, die IOM verletze das Völkerrecht und behindere die Rechte jener Men-
schen, denen sie eigentlich helfen soll?

9. Worauf basieren die IOM-Programme zur freiwilligen Rückkehr rechtlich?
10. Inwieweit berücksichtigen die IOM-Programme zur freiwilligen Rückkehr

in Afghanistan und Nordirak internationales Flüchtlingsrecht, wie das Zu-
rückweisungsverbot nach Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention?

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11. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Sozialämter es zur Be-

dingung gemacht haben, Anträge auf Leistungen nach dem Asylbewerber-
leistungsgesetz nur dann zu prüfen, wenn die Betroffenen an einer Beratung
zur freiwilligen Rückkehr durch die IOM teilnehmen?

12. Wie steht die Bundesregierung zur Praxis einiger Länder, die Rückkehrbera-
tung zunehmend von Behörden durchführen zu lassen, statt qualifizierte und
unabhängige Wohlfahrtsverbände damit zu betrauen?

13. Hält die Bundesregierung eine Rückkehrberatung, die mit Abschiebeandro-
hung und weiteren Zwangsmaßnahmen kombiniert wird, für nachhaltig im
Sinne einer gelingenden Reintegration?

14. Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Praxis rechtlich?
15. Wenn nein, wäre eine solche Praxis nach Ansicht der Bundesregierung recht-

mäßig?
16. Wie viele Menschen mit welchem Aufenthaltstitel haben nach Kenntnis der

Bundesregierung seit dem Jahr 2010 ihrer freiwilligen Rückführung aus der
Bundesrepublik Deutschland in welche Staaten zugestimmt (bitte jeweils
nach Aufenthaltstitel, Jahr und Staat aufgliedern)?

17. Wie viele von diesen Menschen sind in diesem Zeitraum tatsächlich ausge-
reist (bitte jeweils nach Jahr und Ausreiseziel aufgliedern)?

18. Wie viele dieser Personen befanden sich zum Zeitpunkt ihrer Einwilligung
in Abschiebehaft oder waren anderweitig von einer Abschiebung bedroht
(bitte separat ausweisen)?

19. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand der eine „freiwilligen Rück-
kehr“ logisch voraussetzt, dass die Betroffenen eine reale Alternative zum
Verlassen der Bundesrepublik Deutschland haben?

20. Wie ist Freiwilligkeit bei den genannten IOM-Projekten definiert, sodass
eine Zustimmung zur Rückkehr als freiwillig bezeichnet werden kann?

21. Inwieweit ist die Einschätzung von Flüchtlingshilfsorganisationen berech-
tigt, das Ziel der Finanzierung der IOM-Programme zur freiwilligen Rück-
kehr sei Einwanderung einzuschränken?

22. Wenn das Auswärtige Amt 4,5 Mio. Euro zur Förderung von Frieden und
Stabilität etwa in Libyen zur Verfügung stellt, um damit unter anderem die
Widerherstellung von Basisinfrastruktur zu fördern, wieso wählt die Bundes-
regierung hier und in anderen Fällen dafür statt klassischer Durchführungs-
organisation der Entwicklungszusammenarbeit die IOM als Partner, obwohl
diese Aufgabe nicht zu ihrem Kerngeschäft gehört?

23. Welche konkreten Maßnahmen soll die IOM im Auftrag des Auswärtigen
Amts in Libyen durchführen?

24. Wie viele Personen haben sich bis zum Auslaufen des gemeinsamen Projekts
der EU und der Bundesregierung „Reintegrationshilfe Marokko-Tunesien-
Senegal“ am 30. Juni 2016 um eine Teilnahme beworben, was sind die Kri-
terien bei der Auswahl, wann ist das Projekt gestartet, warum wurde es ein-
gestellt, was hat es gekostet, und mit welcher Zahl konkret Ausreisender
rechnet die Bundesregierung bis zu welchen Zeitpunkt (bitte für Marokko,
Tunesien und Senegal einzeln auflisten)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9419

25. Seit wann betreibt die IOM in der Bundesrepublik Deutschland die Informa-

tions- und Rückkehrberatungen nach Vietnam und nach Kenia, wann ist das
Projekt gestartet, welche Kosten fallen für die Bundesregierung an, welche
Laufzeit hat es, wie viele Personen haben sich bisher um eine Teilnahme be-
worben, welche Anzahl wurde aufgenommen, was sind die Kriterien bei der
Auswahl, wie viele Personen sind bisher im Rahmen dieses Programms aus-
gereist, mit welcher Zahl konkret Ausreisender rechnet die Bundesregierung
bis zu welchen Zeitpunkt, und wie viele Personen haben bis zu 2 000 Euro
Reintegrationsunterstützung erhalten (bitte für Vietnam und Kenia einzeln
auflisten)?

26. Wie viele Personen haben sich bis zum Auslaufen des gemeinsam von der
IOM und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge betriebenen Rück-
kehrprogramm „MAGNET II“ am 31. März 2016 um eine Ausreise in den
Nordirak beworben, was sind die Kriterien bei der Auswahl, wann ist das
Projekt gestartet, warum wurde es eingestellt, was hat es gekostet, wie viele
Personen sind bisher im Rahmen dieses Programms ausgereist, mit welcher
Zahl konkret Ausreisender rechnet die Bundesregierung bis zu welchen Zeit-
punkt, und welche Unterstützungen wurden bisher konkret gewährt?

27. Wie viele Menschen sind im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 im Rah-
men des Assisted Voluntary Return and Reintegration-Programm (AVRR)
des IOM aus Deutschland nach Afghanistan zurückgekehrt, seit wann exis-
tiert es, welche Laufzeit hat es, wie hoch sind die jährlichen Kosten, und was
ist die konkrete Zielsetzung dieses Programms?

28. Gibt es ein regelmäßiges Monitoring der Reintegrationsprogramme und der
Wirksamkeit der Hilfen, mit denen die Bundesregierung die IOM beauftragt,
und wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?

29. Wie stellt die IOM nach Kenntnis der Bundesregierung sicher, dass die
Rückkehrenden eine sichere Existenz gründen können, wenn sie nur Sach-
leistungen gewährt, und welche Mittel wurden in welcher Form an die Be-
günstigten aus den verschiedenen Programmen ausgegeben (bitte die kon-
kreten Leistungen aus den verschiedenen Länderprogrammen einzeln benen-
nen)?

30. Stehen die Daten aus dem IOM Global Migration Data Analysis Centre in
Berlin nach Kenntnis der Bundesregierung auch der Europäischen Agentur
für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union (FRONTEX) zur Verfügung oder dienen sie in an-
derem Rahmen der Verbesserung der Flüchtlingsabwehr?

31. Was ist das substantiell Neue an dem vom Auswärtigen Amt angekündigten
„neue[n] Datenportal zur globalen Migration […], das das IOM-Datenzent-
rum in Berlin einrichten wird“?

32. Werden die Daten aus diesem neuen Portal auch der FRONTEX zur Verfü-
gung stehen oder dienen sie in anderem Rahmen der Verbesserung der
Flüchtlingsabwehr?

33. Welche Daten hat das IOM Global Migration Data Analysis Centre nach
Kenntnis der Bundesregierung bisher erhoben, wer hatte darauf Zugriff, wel-
che Daten wird das „neue Datenportal“ im Unterschied dazu erheben, und
wer wird darauf zugreifen können?

34. Was sind „verlässliche und vereinbarte Basisdaten“ im Bereich Migration, die
Politiker für ihre Entscheidungen benötigen (www.auswaertiges-amt.de)?

35. Welche konkreten Effekte sollen sich aus der Verbesserung der Migrations-
steuerung durch „[…] eine intensivere Kooperation der internationalen Or-
ganisationen mit der Wirtschaft“ ergeben (www.auswaertiges-amt.de)?

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36. Wer hat an dem Treffen im Anschluss an den runden Tisch im Rahmen des

Dialogprozesses mit internationalen Flüchtlings- und Migrationsorganisati-
onen des Auswärtigen Amts mit hochrangigen Wirtschaftsvertretern teilge-
nommen (bitte nach Auswärtigen Amt, internationalen Organisationen und
Wirtschaftsvertretern auflisten)?

37. Was waren die konkreten Ergebnisse dieses Treffens mit Wirtschaftsvertre-
tern?

38. Wenn das Auswärtige Amt zusammenfasst „Die Krise in Syrien hat verdeut-
licht, dass die Staaten aus humanitären Gründen zeitlich begrenzte Einreise-
programme anbieten müssen“, welche konkreten Planungen laufen diesbe-
züglich vor allem im Hinblick darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland
und die EU bisher diese Möglichkeit explizit verweigern und flüchtende
Menschen bis heute deshalb zu tausenden im Mittelmeer ertrinken?

39. Haben Vertreter des Privatsektors bereits zugesagt, Familienzusammenfüh-
rungen zu finanzieren, und wenn nein, was veranlasst die Bundesregierung
zu der Annahme, privatwirtschaftliche Akteure könnten über ihre wirtschaft-
lichen Interessen an hochqualifizierten Arbeitskräften hinaus grundsätzlich
Umsiedlungen, Familienzusammenführungen und andere Einreisemöglich-
keiten finanzieren, und was ist mit diesen „anderen Einreisemöglichkeiten“
genau gemeint?

40. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet, nachdem das
Auswärtige Amt gemeinsam mit den internationalen Organisationen und
dem Privatsektor vereinbart hat „[…] zur Verhütung weiterer Todesfälle im
Mittelmeer und auf anderen Migrationswegen nach Europa und in andere
Regionen der Welt zusammenzuarbeiten […]“?

41. Was sind die zentralen Inhalte, die die Bundesregierung am 19. September
2016 in die Beratungen der Generalversammlung der Vereinten Nationen
über den Umgang mit großen Flüchtlings- und Migrantenbewegungen ein-
bringen wird, wird die Bundeskanzlerin an diesem Treffen teilnehmen, und
wenn nein, warum nicht, und wer wird sie vertreten?

42. Was sind die Ziele der Bundesregierung, wenn sie am Folgetag gemeinsam
mit Kanada, Äthiopien, Jordanien, Mexiko und Schweden einen Gipfel der
Staats- und Regierungschefs zu Flüchtlingsfragen ausrichtet?

43. Wird die Bundeskanzlerin bei dieser Gelegenheit deutliche Kritik an den
USA darüber äußern, dass diese viel zu wenige Flüchtlinge etwa aus Syrien
aufnehmen, obwohl sie nach Auffassung der Fragesteller durch den völker-
rechtswidrigen Irakkrieg den Aufstieg des IS erst möglich gemacht haben?

Berlin, den 15. August 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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