BT-Drucksache 18/9397

Flächenverbrauch des Bundesverkehrswegeplans

Vom 11. August 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9397
18. Wahlperiode 11.08.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Friedrich Ostendorff, Annalena Baerbock,
Harald Ebner, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen),
Nicole Maisch, Peter Meiwald, Oliver Krischer, Markus Tressel und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Flächenverbrauch des Bundesverkehrswegeplans

Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
werden durch die Verkehrsprojekte des neuen Bundesverkehrswegplans bis 2030
täglich 2,98 Hektar Fläche neu in Anspruch genommen, was mit insgesamt ca.
163 km2 fast 23 000 Fußballfeldern oder einer Fläche entspricht, die größer ist als
die der Stadt Bonn. Die Bundesregierung hat hier jedoch offensichtlich nur die
Projekte des Vordringlichen Bedarfs berücksichtigt. Angaben zum Flächenver-
brauch des Weiteren Bedarfs wurden bisher trotz Nachfrage nicht gemacht (vgl.
Antwort auf die Schriftliche Frage 45 der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms auf
Bundestagsdrucksache 18/9341). Zudem geben die Angaben zum Flächenver-
brauch nicht die Gesamtflächeninanspruchnahme wieder. Es fehlen z. B. die er-
forderlichen Flächen für Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen (Bundes-
tagsdrucksache 18/9205). Einschließlich notwendiger Kompensationsmaßnah-
men ist die Gesamtflächeninanspruchnahme des Gesamtplans um ein vielfaches
höher.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist die Gesamtflächeninanspruchnahme für Straßenprojekte des

Bundesverkehrswegeplans 2030 (bitte Gesamtangaben für jedes Bundesland
aufgeschlüsselt nach Vordringlicher Bedarf, Vordringlicher Bedarf-Eng-
passbeseitigung, Weiterer Bedarf, Weiterer Bedarf mit Planungsrecht, dau-
erhafte Inanspruchnahme und versiegelte Fläche)?

2. Inwiefern sind in der im Kabinettsbeschluss zum Bundesverkehrswegeplan
angegebenen Flächeninanspruchnahme von 2,98 Hektar/Tag Projekte aus
der sog. Schleppe sowie aus dem Potentiellen Bedarf berücksichtigt, und wie
verändert sich ggf. die tägliche Flächeninanspruchnahme bei deren Berück-
sichtigung?

3. Wie hoch ist der Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch die Flächen-
inanspruchnahme für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (bitte aufgeschlüs-
selt nach Bundesland angeben)?

4. Welche Kostenentwicklung für den Kauf von Ackerflächen und Grünland
gab es nach Kenntnissen der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 in den ein-
zelnen Bundesländern (bitte getrennt nach Bundesländern, in Euro je Quad-
ratmeter sowie prozentuale Steigerung aufführen)?

Drucksache 18/9397 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Welche Kostenentwicklung für die Pacht von Ackerflächen und Grünland
gab es nach Kenntnissen der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 (bitte ge-
trennt nach Bundesländern, in Euro je Quadratmeter sowie prozentuale Stei-
gerung aufführen)?

6. Welche Auswirkungen hat die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans
aus Sicht der Bundesregierung auf die Entwicklung der Preise für land- und
forstwirtschaftlich genutzte Flächen?

7. Inwiefern wurde die zukünftige Kostenentwicklung für ländliche Grundstü-
cke (Bodenpreise) bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans be-
rücksichtigt, insbesondere in Hinblick auf die Berechnung der Nutzen-Kos-
ten-Verhältnisse der einzelnen Projekte?

8. Inwiefern berücksichtigt die Berechnung der Nutzen-Kosten-Verhältnisse
die Auswirkungen eines Projektes auf die Land- und Forstwirtschaft?

Berlin, den 11. August 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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