BT-Drucksache 18/9389

Angebot der Patientenberatung durch die Sanvartis GmbH

Vom 11. August 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9389
18. Wahlperiode 11.08.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche,
Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Franziska Brantner,
Katja Dörner, Kai Gehring, Ulle Schauws, Tabea Rößner, Doris Wagner,
Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Angebot der Patientenberatung durch die Sanvartis GmbH

Der GKV-Spitzenverband hat sich im September 2015 im Einvernehmen mit dem
Patientenbeauftragten der Bundesregierung im Rahmen eines europaweiten Aus-
schreibungsverfahrens gegen die bisherige Angebotsgemeinschaft aus dem Sozi-
alverband VdK Deutschland e. V., dem Verbraucherzentrale Bundesverband
e. V., sowie dem Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP e. V.) und für die
Sanvartis GmbH als neuen Auftragnehmer der Unabhängigen Patientenberatung
Deutschland gGmbH (UPD) entschieden. Die Sanvartis GmbH hat zum Jahres-
beginn die Beratungstätigkeit aufgenommen. Seit Anfang Juli 2016 soll, nach ei-
ner sechsmonatigen Anlaufphase, das gesamte Beratungsspektrum zur Verfügung
stehen (Antwort auf die Kleine Anfrage „Künftiges Angebot der Unabhängigen
Patientenberatung (UPD) durch die Sanvartis GmbH“ der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136).
Mehrfach hat der Patientenbeauftragte der Bundesregierung erklärt, die erhöhten
Fördermittel sollten zu einem wirksamen Ausbau der Patientenberatung füh-
ren – hin zu einer besseren Erreichbarkeit, mehr Qualität, mehr Regionalität
und mehr Bürgernähe (u. a. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ge-
sundheit – BMG – vom 11. Mai 2016). Fraglich ist, ob diese Ziele mit einem
auf Callcenter spezialisierten Unternehmen erreicht werden können. Das Duis-
burger Unternehmen betreibt u. a. Callcenter für Krankenkassen und Pharmafir-
men. Damit unterhält es Geschäftsbeziehungen genau zu den Akteuren, mit denen
Patientinnen und Patienten u. a. im Konflikt stehen, wenn sie sich an die UPD
wenden. Zudem wurden die Personalstellen für die Beratung in den Regionalstel-
len massiv gekürzt. Insgesamt sind nur noch sechs Vollzeitäquivalente für die
Regionalstellen vorgesehen (vgl. Antwort zu Frage 10b der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136). Das
bedeutet, dass die Beratungsstellen durchschnittlich nur noch an zwei halben Ta-
gen pro Woche für Ratsuchende erreichbar sind. Zu befürchten ist nach Auffas-
sung der Fragesteller, dass die ursprünglich auf Information angelegte Beratung
auf eine reine telefonische Informationsauskunft reduziert wird.
Der Bayerische Rundfunk (BR) hat in der Sendung „Gesundheit!“ erste Testan-
fragen mit ungenügenden Ergebnissen veröffentlicht (BR, „Unabhängige Patien-
tenberatung: Wie macht sich der neue Anbieter?“, 7. Mai 2016). Von vier online
versandten Testanfragen wurde nur eine Frage zügig beantwortet. Auf zwei Fra-
gen musste die Testperson bis zu zwölf Tage lang warten, eine Frage blieb unbe-
antwortet. Zudem war eine Antwort irreführend und wurde erst nach zweimaliger
Beschwerde von der UPD korrigiert.

Drucksache 18/9389 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Die antragstellende Fraktion möchte in Erfahrung bringen, ob das Beratungsan-
gebot der neuen UPD dem im Vergabeverfahren abgegebenen Angebot der San-
vartis GmbH entspricht, als auch inwieweit es die Ziele des Patientenbeauftragten
der Bundesregierung – bessere Erreichbarkeit, mehr Qualität, mehr Regionali-
tät und mehr Bürgernähe – erreicht.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) In welcher Höhe standen der UPD nach Kenntnis der Bundesregierung im

Jahr 2015 Fördermittel zur Verfügung und wie hoch sind die Fördermittel
für das Jahr 2016?

b) Wie viele Beratungen insgesamt hat die UPD nach Kenntnis der Bundes-
regierung im Juli 2015 sowie im Juli 2016 durchgeführt und wie viele
Fördermittel standen ihr dazu jeweils zur Verfügung?

2. a) In welcher Höhe hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Beginn der neuen Förderphase Fördermittel verausgabt (bitte nach Berei-
chen wie Technik, Personal, Öffentlichkeitsarbeit etc. aufschlüsseln)?

b) Wie viele Aufträge hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Beginn der neuen Förderphase an Dritte vergeben, und wie viele Kosten
sind ihr dadurch entstanden (bitte aufschlüsseln nach Unternehmen der
Vendus Sales & Communication Group GmbH und anderen)?

3. Wie viele Ratsuchende hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung von
Januar bis einschließlich Juli 2016
 telefonisch
 schriftlich
 online
 in den Regionalstellen
 in den UPD-Mobilen sowie
 zu Hause
beraten (bitte nach Monaten sowie den einzelnen Bereichen aufschlüsseln)?

Telefonische, schriftliche und online Beratung
4. a) Hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar bis ein-

schließlich Juli 2016 bei der telefonischen Erreichbarkeit die angestrebte
Annahmequote von 90 Prozent sowie die Gesprächsannahme innerhalb
von 20 Sekunden bei 80 Prozent der eingehenden Anrufe erreicht (vgl.
Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136)?

b) Wenn nein, wie hoch war die Annahmequote sowie die Quote der Ge-
sprächsannahme innerhalb von 20 Sekunden von Januar bis einschließlich
Juli 2016 (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

5. Wie waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Reak-
tionszeiten der UPD bei Inanspruchnahme des Rückrufservices von Januar
bis einschließlich Juli 2016 (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

6. Wie lange waren die durchschnittlichen Wartezeiten nach Kenntnis der Bun-
desregierung von Januar bis einschließlich Juli 2016 sowie von Januar bis
einschließlich Juli 2015 bis Ratsuchende die UPD nicht nur telefonisch er-
reichten, sondern eine inhaltliche Beratung erhielten (bitte nach Monaten
aufschlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9389
7. Welchen Anteil an der Telefonberatung machten nach Kenntnis der Bundes-
regierung Anfragen nach 18 Uhr von Januar bis einschließlich Juli 2016 aus
(bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

8. a) In wie vielen Fällen der Online-Beratung hat die UPD nach Kenntnis der
Bundesregierung, wie von ihr angeboten, seit Januar 2016 E-Mail-Anfra-
gen innerhalb von 24 Stunden beantwortet (vgl. Antwort zu Frage 19 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestags-
drucksache 18/7136)?

b) Wie lange war die durchschnittliche Reaktionszeit?
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über technische Probleme und

datenschutzrechtliche Sicherheitslücken bei der Online-Beratung der UPD
und insbesondere
a) über das vom Geschäftsführer der UPD geäußerte Problem, dass Antwor-

ten vom Server zurückgewiesen und daher die Empfänger nicht erreicht
würden (BR, „Unabhängige Patientenberatung: Wie macht sich der neue
Anbieter?“, vom 7. Mai 2016) sowie

b) über den Versand unverschlüsselter E-Mails aufgrund nicht funktionie-
render Zugangscodes für die Online-Plattform?

Beratung vor Ort
10. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die UPD nach Kenntnis der

Bundesregierung bislang für die Beratung in den Regionalstellen eingestellt?
11. Wie viele Vollzeitäquivalente standen nach Kenntnis der Bundesregierung

im Juli 2015 und im Juli 2016 für die Beratung pro Regionalstelle zur Ver-
fügung (bitte Regionalstellen einzeln benennen)?

12. Wie viele Stunden pro Woche wurden von April bis einschließlich Juli 2015
und von April bis einschließlich Juli 2016 Beratungen in den einzelnen Re-
gionalstellen nach Kenntnis der Bundesregierung angeboten (bitte nach Mo-
naten aufschlüsseln)?

13. a) Wie viele Ratsuchende hat die UPD von April bis Juli 2016 nach Kenntnis
der Bundesregierung durch Hausbesuche beraten (bitte nach Monaten auf-
schlüsseln)

b) Wurden die Termine nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb von
48 Stunden ermöglicht (vgl. Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136;
bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Wenn nein, welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, weshalb
dies nicht ermöglicht wurde?

14. In wie vielen Städten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mithilfe
der drei UPD-Mobile von April bis Juli 2016 Beratungen angeboten (bitte
nach Monaten aufschlüsseln)?
a) Wie lange waren die UPD-Mobile nach Kenntnis der Bundesregierung

durchschnittlich in einer Stadt verfügbar?
b) Wie oft wird in diesem Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung ein mo-

biles Beratungsangebot pro Stadt jeweils verfügbar sein und für wie
lange?

c) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
Probleme der Ratsuchenden gelöst werden, wenn eine einmalige Bera-
tung dafür nicht ausreicht und der nächste Besuch des UPD-Mobils erst
Monate später erfolgt?

Drucksache 18/9389 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
d) Was geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn notwendig zu-
zuschaltende Expertinnen und Experten nicht verfügbar sind?

15. a) Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die angebotenen
Öffnungszeiten der UPD-Mobile bislang von Ratsuchenden in Anspruch
genommen?

b) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der konkrete Beratungsbe-
darf ermittelt, damit sich die Beratung durch die UPD-Mobile künftig am
konkreten Bedarf orientieren wird (Antwort zu Frage 15 der Kleinen An-
frage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache
18/7136)?

16. Welche konkreten Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Bekanntmachung der UPD als Breitenangebot bislang durchgeführt worden
(vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Bundestagsdrucksache 18/7136: „zielgerichtete Presse- und Öffent-
lichkeitsarbeit in lokalen, regionalen und bundesweiten Medien“)?

Personalbesetzung
17. a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt hat die UPD nach

Kenntnis der Bundesregierung bislang eingestellt und entspricht dies den
im Angebot vorgesehenen 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie
79 Vollzeitäquivalenten (vgl. Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136)?

b) Wenn nein, in welchen Bereichen sind Stellen nach Kenntnis der Bundes-
regierung noch unbesetzt, und aus welchen Gründen?

c) Wie werden kurzfristige Personalausfälle in den Regionalstellen und den
UPD-Mobilen nach Kenntnis der Bundesregierung kompensiert?

18. Wie sind die Personalstellen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Be-
reiche telefonische und schriftliche Beratung, Online-Beratung, Beratung in
Regionalstellen, in den UPD-Mobilen, Beratung durch Hausbesuche und
Kompetenzzentrum verteilt (bitte nach Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter sowie nach Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln)?

19. a) Wie viele Stunden pro Woche arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter der UPD nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich (bitte
aufschlüsseln nach telefonischer, schriftlicher, Online- und Vor-Ort-Be-
ratung)?

b) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten nach Kenntnis der
Bundesregierung unter 10 Stunden pro Woche, und wie viele zwischen
10 und 15 Stunden pro Woche (bitte aufschlüsseln nach telefonischer,
schriftlicher, Online- und Vor-Ort-Beratung)?

20. Wie sind die Personalstellen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Be-
reiche rechtliche, gesundheitliche und psychosoziale Beratung verteilt (bitte
nach Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie nach Vollzeitäqui-
valenten aufschlüsseln)?

21. Wie sind die Personalstellen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Be-
reiche Annahme-, Fach- und Expertenlevel verteilt (bitte nach Anzahl der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie nach Vollzeitäquivalenten auf-
schlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9389

22. a) Welche Qualifikationen und Vorerfahrungen weist das Personal nach

Kenntnis der Bundesregierung auf (bitte aufschlüsseln nach Annahme-,
Fach- und Expertenlevel sowie nach Beratungssprache)?

b) Wie stellt sich die Verteilung der Qualifikationen und Vorerfahrungen in
der telefonischen, schriftlichen, Online- und Vor-Ort-Beratung dar?

23. Inwiefern können nach Ansicht der Bundesregierung studentische Hilfs-
kräfte, die auf FAQ-Basis Anfragen beantworten, eine gute und evidenzba-
sierte Beratung sicherstellen (vgl. Stellenausschreibung der UPD,
https://upd-deutschland.concludis.de/prj/shw/37693cfc748049e45d87b8c7d
8b9aacd_0/23/Studentische_Mitarbeiter_fuer_die_Uebernahme_arabischer_
Anfragen_in_unserer_Beratungszentrale_m_w.htm?stellort=1&xid=2)?

24. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UPD arbeiten nach Kenntnis
der Bundesregierung gleichzeitig für die Sanvartis GmbH, weitere Unterneh-
men der Vendus Sales & Communication Group GmbH oder Leistungser-
bringer im Gesundheitssystem?

25. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UPD haben nach Kenntnis
der Bundesregierung zuvor bei einem Unternehmen der Vendus Sales &
Communication Group GmbH gearbeitet?

26. Wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bislang vor, dass
bei Kapazitätsengpässen ein sogenanntes Überlaufteam der Sanvartis GmbH
bei der UPD zum Einsatz gekommen ist?
a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sanvartis GmbH wurden

nach Kenntnis der Bundesregierung speziell für die Annahme von Anru-
fen im System der UPD geschult (vgl. Antwort zu Frage 39 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksa-
che 18/7136)?

b) Welchen Inhalt haben die Schulungen für die Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter der Sanvartis GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung, und
von wem wurden sie durchgeführt?

c) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass bei dem
gleichzeitigen Einsatz für die Sanvartis GmbH und die UPD keine Inte-
ressenkonflikte entstehen und Verletzungen des Datenschutzes ausge-
schlossen werden?

27. Wie viele freiberufliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind nach Kenntnis
der Bundesregierung für die UPD tätig, und in welchen Bereichen?

28. Inwiefern sind die Beraterinnen und Berater der UPD nach Kenntnis der
Bundesregierung mit den Strukturen der Gesundheitsversorgung in der Re-
gion vertraut, und mit den jeweiligen Institutionen und Akteuren vernetzt,
um Ratsuchende über passende Angebote in ihrer Nähe zu informieren und
sie weiterzuvermitteln?

Muttersprachliches Beratungsangebot
29. Wie viele russisch-, türkisch- und arabischsprachige Beratungsgespräche

wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Januar und Juli 2016
geführt?

30. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Muttersprache Russisch,
Türkisch oder Arabisch ist, hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung
eingestellt und wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht dies (bitte auf-
schlüsseln nach Online-, Telefon- und Vor-Ort-Beratung sowie nach Annah-
melevel, Fachabteilung und Expertenlevel)?

Drucksache 18/9389 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

31. In wie vielen Fällen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar

bis Juli 2016 Dolmetscherinnen und Dolmetscher zu der Beratung hinzuge-
zogen werden, weil die Beratung durch eine Expertin oder einen Experten
ohne entsprechende Sprachkenntnisse notwendig war (vgl. Antwort zu
Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Bundestagsdrucksache 18/7136)?

Qualitätssicherung
32. Inwiefern erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Beratung durch die

UPD auf Basis eines theoretisch und methodisch fundierten Beratungskon-
zepts (bitte Konzept im Einzelnen erläutern)?

33. a) Mit welcher Verfahrensweise wird nach Kenntnis der Bundesregierung
sichergestellt, dass die Beratung auf Basis des bestverfügbaren Wissens
sowie nach Arbeitsweisen und Methoden der evidenzbasierten Medizin
erfolgt?

b) Arbeitet die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Institut für
Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen zusammen, um bei-
spielsweise Berater und interne Rechercheteams zu schulen und Recher-
cheleitfäden zu entwickeln (vgl. Vorgehensweise der alten UPD)?
Wenn nein, warum nicht?

34. Wie viele Schulungen und Workshops hat die UPD nach Kenntnis der Bun-
desregierung von Januar bis Juli 2016 monatlich zur Qualitätssicherung
angeboten und zu welchen Themen (Antwort zu Frage 7b der Kleinen An-
frage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache
18/7136)?
a) Wie lange dauerten Schulungen und Workshops jeweils?
b) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, gemessen an der Ge-

samtzahl der Mitarbeiter, an den Schulungen und Workshops teilgenom-
men?

c) An wie vielen Workshops und Schulungen haben die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter durchschnittlich teilgenommen?

d) Wer führt die Schulungen und Workshops durch, und welche Qualifika-
tionen besitzen die Durchführenden?

35. Unter welchen Voraussetzungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Fallbesprechungsrunden bei der UPD geführt, wer nimmt daran teil, und wie
oft sind Fallbesprechungsrunden von Januar bis Juli 2016 monatlich durch-
geführt worden (Antwort zu Frage 7b der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136)?

36. Wie viele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UPD haben nach Kennt-
nis der Bundesregierung an den Qualitätszirkeln der UPD teilgenommen und
wie oft haben diese Qualitätszirkel zwischen Januar und Juli 2016 monatlich
stattgefunden (Antwort zu Frage 7b der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136)?

37. a) Wer, und wie häufig erstellt nach Kenntnis der Bundesregierung die Qua-
litäts- und Beschwerdeberichte bei der UPD (Antwort zu Frage 7b der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestags-
drucksache 18/7136)?

b) Werden die Berichte veröffentlicht und ausgewertet, und wenn ja, wann
und wo?
Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9389

38. Auf welche Weise wird nach Kenntnis der Bundesregierung „für die interes-

sierte Öffentlichkeit eine vollständige Transparenz über die Qualität der Ar-
beit erzeugt“ (vgl. Antwort zu den Fragen 25a und b der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136)?

39. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UPD arbeiten nach Kenntnis
der Bundesregierung im multiprofessionellen Qualitätsmanagement, und
welche Qualifikationen weisen sie vor?
Wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht dies?

40. Ist das Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO EN 9001:2008 und
DIN EN 15838 nach Kenntnis der Bundesregierung bereits zertifiziert (vgl.
Antwort zu den Fragen 25a und b der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136)?
Wenn nein, warum nicht, und wann rechnet die Bundesregierung mit einer
Zertifizierung?

41. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Beschwerdemanagement
der UPD aufgebaut (vgl. Antwort zu den Fragen 25a und b der Kleinen An-
frage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache
18/7136)?
a) Wie viele Personalstellen sind dafür besetzt?
b) Wie werden Ratsuchende auf welche Beschwerdemöglichkeiten hinge-

wiesen?
c) Werden die Beschwerden veröffentlicht und ausgewertet, und wenn ja, wo?

Wenn nein, warum nicht?
42. Wie viele und welche Beschwerden über die Erreichbarkeit des Beratungs-

angebots der UPD und dessen Qualität sind nach Kenntnis der Bundesregie-
rung seit Anfang des Jahres bei der UPD eingegangen?

43. Wie viele und welche Beschwerden über die Erreichbarkeit des Beratungs-
angebots der UPD und dessen Qualität sind seit Anfang des Jahres bei dem
Patientenbeauftragten der Bundesregierung eingegangen?

44. Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung ein Bericht der Beratungstä-
tigkeit, entsprechend dem alten „UPD-Monitor“, der jährlich im Juli vorge-
stellt wurde, veröffentlicht?

45. Ist die externe Evaluation des Angebots der UPD nach Kenntnis der Bundes-
regierung bereits vergeben?
Wenn nein, warum nicht, und wann ist die Vergabe geplant?
a) Wenn ja, wer wird die externe Evaluation durchführen?
b) Wenn ja, welcher Zeitraum soll evaluiert werden, und bis wann soll die

Evaluation vorliegen und veröffentlicht werden?
c) Wenn ja, inwiefern ist sichergestellt, dass ein direkter Qualitätsvergleich

mit dem Angebot der bisherigen UPD ermöglicht wird?
46. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Auditor zur Kontrolle der Neut-

ralität und Unabhängigkeit der UPD benannt worden?
a) Wenn nein, warum nicht, und ab wann wird der Auditor voraussichtlich

im Einsatz sein?
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund der fehlenden Be-

setzung der Stelle ergriffen?

Drucksache 18/9389 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

47. Wann wurde der Beirat nach Kenntnis der Bundesregierung zuletzt über die

Entwicklung der UPD informiert und welche Information wurde ihm zur
Verfügung stellt?

Beherrschungsvertrag zwischen der Sanvartis GmbH und der UPD
48. Haben die Sanvartis GmbH und die UPD nach Kenntnis der Bundesregie-

rung einen Beherrschungsvertrag geschlossen, um steuerrechtlich eine Org-
anschaft zu bilden, mit dem Ziel, die UPD von der Umsatzsteuerpflicht zu
befreien?

49. Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung die für eine Organ-
schaft gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 UStG erforderliche finanzielle, wirt-
schaftliche und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft (UPD)
in das Unternehmen des Organträgers (Sanvartis GmbH) vereinbar mit dem
Gebot, eine unabhängige Einrichtung sowie Beratungstätigkeit sicherzustel-
len, welches die UPD insbesondere verpflichtet, eine – auch mittelbare –
Steuerung der Beratungstätigkeit oder -inhalte durch die Trägerorganisatio-
nen auszuschließen (vgl. § 65b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch –
SGB V –, Nummer 3 der Leistungsbeschreibung sowie § 6 der Förderverein-
barung)?

50. Ist die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung von der Umsatzsteuerpflicht
befreit?
Wenn ja, mit welcher Begründung?

51. Hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung Rücklagen gebildet für den
Fall, dass sie nicht von der Umsatzsteuerpflicht befreit wird?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht?

52. War nach Kenntnis der Bundesregierung die vorangegangene UPD bis Ende
2015 von der Umsatzsteuerpflicht befreit, weil auch bei ihren Gesell-
schaftern (Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., Sozialverband VdK
Deutschland e. V., Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD) die
Gemeinnützigkeit anerkannt war?
Wenn nein, aus welchen Gründen war die damalige UPD nicht umsatzsteu-
erpflichtig?

53. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
UPD den vereinbarten Leistungsumfang auch bei Zahlung der Umsatzsteuer
erfüllen wird?

Berlin, den 11. August 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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