BT-Drucksache 18/9370

Sanierung der Bundesfernstraßen im Saarland

Vom 4. August 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9370
18. Wahlperiode 04.08.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel,
Stephan Kühn (Dresden), Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn,
Oliver Krischer, Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden, Dr Valerie Wilms und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sanierung der Bundesfernstraßen im Saarland

In den letzten Monaten hat der kritische Zustand der Bundesverkehrsinfrastruktur
im Saarland für einige Schlagzeilen gesorgt. Grund dafür war insbesondere die
mehrwöchige Vollsperrung der Fechinger Talbrücke an der Autobahn 6, die auf-
grund kurzfristig erkannter statischer Mängel als nicht länger verkehrs-
sicher angesehen wurde (www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/
bruecken/talbruecke_wieder_offen100.html). Nach Verstärkungs- und Entlas-
tungsarbeiten konnte die Brücke mittlerweile zumindest für den PKW-Verkehr
wieder geöffnet werden. Weiter bestehen bleibt jedoch die Umleitung für den
LKW-Verkehr, was zu erheblichen Belastungen für die Anwohnerinnen und An-
wohner der Umgehungsstraßen führt (www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_
wirtschaft/bruecken/talbruecke_wiedereroeffnung100.html). Ein zügiger Neubau
der Fechinger Talbrücke scheint nach Auffassung der Fragesteller dringend ge-
boten, aufgrund der momentan absehbaren Dauer des Planungsverfahrens kann
ein Baubeginn jedoch frühestens in acht Jahren stattfinden (www.sr.de/sr/home/
nachrichten/politik_wirtschaft/bruecken/fechinger_talbruecke_bauzeit100.html).
Darüber hinaus müssen in den nächsten Jahren auch für zahlreiche weitere Brü-
cken an Bundesfernstraßen im Saarland Ersatzneubauten errichtet sowie weitere
Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden (vgl. die Antwort der Bundesregie-
rung vom 28. Juni 2016 auf die Schriftliche Frage 52 des Abgeordneten Markus
Tressel auf Bundestagsdrucksache 18/8999). Aufgrund der Verzögerungen bei
der Planung und der plötzlichen Sperrung der Fechinger Talbrücke ist fraglich,
wie gut die Träger der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen im Saarland
auf die anstehenden Aufgaben vorbereitet sind.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Höhe sind seit dem Jahr 2010 Kosten für Sanierungsmaßnahmen

an Bundesfernstraßen im Saarland entstanden?
a) Welche Kosten davon entfielen auf Baumaßnahmen an Brücken an Bun-

desfernstraßen?
b) Welche Kosten davon entfielen auf Baumaßnahmen an der Fechinger Tal-

brücke?

Drucksache 18/9370 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

2. Bei welchen Teilbauwerken an Bundesfernstraßen im Saarland ist nach
Kenntnis der Bundesregierung ein Ersatzneubau notwendig?
a) Welche Kosten werden dafür jeweils veranschlagt?
b) Welcher Zeitrahmen ist jeweils vorgesehen?

3. Mit welchen Kosten für Sanierungsmaßnahmen an Bundesfernstraßen im
Saarland rechnet die Bundesregierung bis zum Jahr 2021?
a) Welche Kosten davon entfallen auf Baumaßnahmen an Brücken an Bun-

desfernstraßen?
b) Welche sind dabei die fünf größten einzelnen Sanierungsprojekte (nicht

Ersatzneubauten)?
4. Bei welchen Sanierungsprojekten sind nach Kenntnis der Bundesregierung

in den nächsten Jahren längere Vollsperrungen von Bundesfernstraßen im
Saarland im Zuge von Baumaßnahmen erforderlich?

5. Verfügt der saarländische Landesbetrieb für Straßenbau nach Kenntnis der
Bundesregierung über die notwendigen personellen Ressourcen, um die not-
wendigen Baumaßnahmen abzuwickeln?

6. Wie viele und welche Bauwerke an Bundesfernstraßen im Saarland werden
sich nach Kenntnis der Bundesregierung erfahrungsgemäß in den nächsten
fünf Jahren so weit in ihrem Zustand verschlechtern, dass eine grundlegende
Sanierung bzw. ein Ersatzneubau voraussichtlich notwendig wird?

7. An welchen konkreten Brücken an Bundesfernstraßen im Saarland sind wel-
che Einschränkungen hinsichtlich Fahrzeuggewicht und Geschwindigkeit
u. Ä. aufgrund von baulichen Mängeln vorzufinden?
Seit wann bestehen diese Mängel, und wie lange wird es diese Einschrän-
kungen noch geben?

8. Haben bereits Gespräche zwischen der saarländischen Landesregierung und
dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über eine Be-
schleunigung des Planungsverfahrens durch eine Aufnahme der Fechinger
Talbrücke in den Anhang zu § 17e des Bundesfernstraßengesetzes stattge-
funden, bzw. wurde eine solche Aufnahme durch die saarländische Landes-
regierung angefragt?

9. Gab es seit dem Jahr 2008 Beanstandungen seitens des Bundesverkehrsmi-
nisteriums hinsichtlich der eingereichten Planungen (Kosten oder Art der Sa-
nierung) oder der endgültigen Ausführung des saarländischen Landesbe-
triebs für Straßenbau bei der Sanierung von Bundesfernstraßen?
Wenn ja, welche konkreten Gründe lagen bei welchem Projekt vor?

Berlin, den 4. August 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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