BT-Drucksache 18/9349

Stand der Sicherungsmaßnahmen für das Zwischenlager Nord

Vom 4. August 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9349
18. Wahlperiode 04.08.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke,
Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Markus Tressel,
Dr. Julia Verlinden, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stand der Sicherungsmaßnahmen für das Zwischenlager Nord

Aufgrund eines Erlasses des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU; heute Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit, BMUB) vom 28. März 2011 forderte das Bundesamt
für Strahlenschutz (BfS) die Betreiber von Atommüll-Zwischenlagern mit Schreiben
vom 15. April 2011 auf, die zur Verbesserung der Sicherungsmaßnahmen der Zwi-
schenlager erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, vgl. Plenarprotokoll 17/151, An-
lage 18. Unter dem Begriff der Sicherung von Atomanlagen versteht man in Ab-
grenzung zum Begriff der Sicherheit den Schutz gegen Störmaßnahmen oder
sonstige Einwirkungen Dritter (kurz SEWD), also beispielsweise Wachschutz-
maßnahmen. Umgangssprachlich wird die Sicherung oft auch verengt als Terror-
schutz bezeichnet.
Das von der bundeseigenen Energiewerke Nord GmbH (EWN) als Betreiber des
bei Lubmin gelegenen Nuklearstandorts Zwischenlager Nord zunächst entwi-
ckelte und beantragte Konzept zur SEWD-Nachrüstung des Standorts erwies sich
als nicht genehmigungsfähig. Die EWN zogen daher den betreffenden Genehmi-
gungsantrag mit Schreiben vom 20. Juli 2015 an das für die Genehmigung zu-
ständige BfS zurück. Die Bundesregierung ging in der Folge davon aus, dass die
Formulierung eines neuen Genehmigungsantrags baldmöglichst erfolgen werde,
vgl. Bundestagsdrucksache 18/6961.
Ein Jahr nach Rücknahme des ursprünglichen Antrags ist der Stand der Arbeiten
an diesem neuen Genehmigungsantrag öffentlich unklar.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist die Optionenprüfung der EWN zu baulichen und technischen SEWD-

Maßnahmen am Standort Zwischenlager Nord nach Kenntnis der Bundesre-
gierung bereits abgeschlossen?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht, und bis wann soll die Prüfung nach
derzeitigem Stand voraussichtlich – hilfsweise schätzungsweise – abgeschlos-
sen sein?
Wenn ja, was sind die Ergebnisse der Prüfung, und welcher Zeitbedarf ist für
a) die Beantragung und
b) die Umsetzung
derjenigen Maßnahmen, die als umsetzungswert bzw. sinnvoll aus der Prüfung
hervorgingen, voraussichtlich – hilfsweise schätzungsweise – anzusetzen?

Drucksache 18/9349 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

2. Haben die EWN beim BfS bereits einen Genehmigungsantrag zur SEWD-
Nachrüstung des Standorts Zwischenlager Nord eingereicht?
Wenn nein,
– bis wann soll der Antrag nach derzeitigem Stand nach Kenntnis der Bun-

desregierung voraussichtlich – hilfsweise schätzungsweise – erstellt sein,
– bis wann sollte er nach ursprünglicher Planung nach Kenntnis der Bundes-

regierung erstellt sein,
– aus welchen konkreten Gründen ist der Antrag nach Kenntnis der Bundes-

regierung noch nicht erstellt, und
– ist zumindest das für einen solchen Antrag nötige Konzept für den Gesamt-

standort nach Kenntnis der Bundesregierung erstellt oder kurz vor der Fer-
tigstellung (ggf. bitte mit konkretisierender zeitlicher Angabe)?

Berlin, den 4. August 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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