BT-Drucksache 18/9302

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2016

Vom 27. Juli 2016


 

Deutscher Bundestag Drucksache 18/9302
18. Wahlperiode 27.07.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Frank Tempel, Katrin Kunert,
Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der
Fraktion DIE LINKE.

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand
30. Juni 2016

Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungs-
bzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten,
abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlingen und genauere Angaben
zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar, wes-
halb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt (vgl.
zuletzt die Bundestagsdrucksache 18/7800, ursprünglich: Bundestagsdrucksache
16/8321). Der Begriff „Flüchtlinge“ umfasst in dieser Vorbemerkung nicht nur
anerkannte Flüchtlinge im Rechtssinne, sondern auch Asylsuchende, Geduldete,
Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltsstatus und Ausreisepflichtige. Der
Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat im Jahr 2013
seine statistische Erfassung von in Deutschland lebenden Personen mit einem
Flüchtlingsstatus geändert und den Antworten der Bundesregierung auf die An-
fragen der Fraktion DIE LINKE. angepasst (siehe Hinweis in: „UNHCR Mid-
Year Trends 2013“, S. 6).
Aufgrund der Angaben der Bundesregierung ergibt sich, dass die Zahl der in der
Bundesrepublik Deutschland lebenden Flüchtlinge im Jahr 1997 mit über einer
Million Menschen weitaus höher war als etwa Ende des Jahres 2014 mit etwa
629 000 Geflüchteten. Von 1997 bis 2011 sank die Zahl der in Deutschland le-
benden Flüchtlinge auf unter 400 000, seit dem Jahr 2012 steigt die Zahl wieder
an. Ende des Jahres 2015 wurden im Ausländerzentralregister (AZR) etwa
950 000 Geflüchtete erfasst, allerdings fehlt hierbei eine unbekannte Zahl Asyl-
suchender, die aufgrund behördlicher Engpässe noch keinen Asylantrag stellen
konnten (schätzungsweise bis zu 300 000 Personen).
Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit Flücht-
lingsschutz) verringerte sich von über 200 000 im Jahr 1997 auf 113 000 im Jahr
2011, vor allem infolge massenhafter Asylwiderrufe (über 70 000 im letzten Jahr-
zehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen. Ende des Jahres 2015
lebten über 250 000 anerkannte Flüchtlinge in Deutschland, davon über 100 000
Geflüchtete aus Syrien. Zudem hatten gut 50 000 Menschen einen so genannten
subsidiären Schutzstatus, ihre Zahl steigt aktuell im Jahr 2016 infolge einer geän-
derten Asylentscheidungspraxis deutlich an.
Rund 62 000 Personen verfügten Ende des Jahres 2015 über eine Aufenthaltser-
laubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§§ 22, 23 Absatz 1,
§§ 104a, 18a und 25a des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), knapp 50 000 auf-
grund langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreisemöglichkeit (§ 25 Ab-
satz 5 AufenthG) sowie knapp 25 000 Personen aus dringenden humanitären oder

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persönlichen Gründen (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Weitere gut 6 000 Personen
verfügten über einen Aufenthaltstitel aufgrund einer individuellen Härtefallent-
scheidung nach § 23a AufenthG.
Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge
sank zunächst von knapp 650 000 Ende des Jahres 1997 auf etwa 134 000 im Jahr
2011 und stieg dann bis Ende des Jahres 2015 wieder auf über 500 000 an (zu-
züglich der benannten Dunkelziffer).
Die Gesamtzahl der so gezählten Flüchtlinge mit unterschiedlichem Aufenthalts-
status in Deutschland, mit und ohne rechtliche Anerkennung, lag nach offiziellen
Angaben Ende des Jahres 2015 mit 950 000 noch unter der Zahl von über einer
Million Geflüchteten im Jahr 1997.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik

Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren
und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?

2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge
(vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG – und § 60 Absatz 1 Satz 1
AufenthG) lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufent-
halt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?

3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2
bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG (internatio-
naler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den
Unterfragen) lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufent-
halt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundeslän-

der?
4. Bei wie vielen der in den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein Wider-

rufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 30. Juni 2016 an-
hängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und dem Status
differenzieren)?

5. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach
aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

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6. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestoppanordnung
nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder
unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundes-
ländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wel-
che Abschiebestoppregelungen gelten derzeit in den einzelnen Bundeslän-
dern?

7. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftslän-
dern und den Teilgruppen a, b und c in § 18a Absatz 1 Nummer 1 AufenthG
differenzieren)?

8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis
zum 30. Juni 2016 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der
Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren und Bundesländern differenzieren)?

9. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklä-
rung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

10. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung
nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder
unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundes-
ländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

11. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 bzw. Ab-
satz 2 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Ge-
schlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder we-
niger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftslän-
dern differenzieren)?

12. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik Deutsch-
land, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. 104b AufenthG er-
teilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bun-
desländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

13. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde?

14. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Auf-
enthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wich-
tigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren)?

15. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b
AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzie-
ren)?

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16. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Auf-
enthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

17. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Auf-
enthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Bundesländern, Absätzen und den 15 wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren und gegebenenfalls ungefähre Schätzwerte nen-
nen, falls noch keine validen Daten vorliegen sollten), und wie bewertet die
Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse in Bezug auf
die Neuregelung des § 25b AufenthG?

18. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier,
fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter
(0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50
bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre) und den 15 wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen eine Auflistung
der genauen Duldungsgründe nach § 60a AufenthG (vgl. Plenarprotokoll
18/126, S. 12263, Anlage 29), differenziert nach Bundesländern und den 15
wichtigsten Herkunftsländern vornehmen)?

19. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Ge-
schlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder we-
niger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftslän-
dern differenzieren)?

20. Wie viele Personen lebten nach der Einschätzung fachkundiger Bundesbe-
diensteter zum Stand 30. Juni 2016 in Deutschland als Asylsuchende, die
noch keinen Asylantrag stellen konnten, und wie viele von ihnen verfügten
über eine Duldung, da dies nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Frage-
steller in zumindest einigen Bundesländern in solchen Fällen die Praxis sein
soll, soweit noch keine Ankunftsnachweise erteilt wurden (soweit möglich
bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern
und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

21. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flücht-
lingskonvention (GFK) anerkannte Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthalts-
status und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

22. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen
bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden
im ersten Halbjahr 2016 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren)
ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jah-
ren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9302
 

 

23. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 30. Juni 2016
mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentschei-
dung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

24. Wie viele Personen waren zum 30. Juni 2016 im AZR erfasst, die weder ei-
nen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen,
wie viele EU-Bürgerinnen und -Bürger waren hierunter, wie viele dieser Per-
sonen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte jeweils nach Geschlecht,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern diffe-
renzieren), wie hoch war Ende des Jahres 2015 die Zahl der Ausreisepflich-
tigen ohne Duldung, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
bezogen, und wie erklärt die Bundesregierung die etwaige Differenz zwi-
schen dieser Zahl und der Zahl der im AZR zum selben Zeitpunkt registrier-
ten Ausreisepflichtigen ohne Duldung anders als damit, dass diese Personen
ausgereist oder untergetaucht sein müssen?

25. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 30. Juni 2016
vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzie-
ren)?

26. Wie viele Personen hatten zum Stand 30. Juni 2016 einen Antrag auf Ertei-
lung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

27. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG leb-
ten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Ge-
schlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17
oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und gesondert
nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren)?

28. Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3
oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Ge-
setzes über das Ausländerzentralregister – AZRG –: illegale Einreise/Auf-
enthalt) verurteilt wurden, waren zum 30. Juni 2016 im AZR erfasst, wie
viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Auf-
enthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR im ersten Halbjahr 2016

nach § 54 Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und
wie viele von ihnen lebten zum 30. Juni 2016 noch in der Bundesrepublik
Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufent-
haltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Ge-
schlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

b) Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2016 bzw. waren zum
30. Juni 2016 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen leb-
ten zu diesem Stichtag noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jah-
ren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Geschlecht und den zehn wich-
tigsten Herkunftsländern differenzieren)?

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c) Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2016 aufgegriffen, die
über keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel/Visum
abgelaufen war (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn wich-
tigsten Herkunftsländern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Geschlecht differenziert
antworten)?

29. Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im ersten Halbjahr
2016 bzw. insgesamt bis zum 30. Juni 2016 die Zustimmung zur Beschäfti-
gung erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im Folgenden), und
wie viele von ihnen lebten zum 30. Juni 2016 noch in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger
als sechs Jahren, Geschlecht und den 15 wichtigsten Herkunftsländern diffe-
renzieren)?
a) Wie viele Zustimmungen im ersten Halbjahr 2016 erfolgten ohne Vorrang-

prüfung nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bzw. Nummer 2 AufenthG
(bitte nach Geschlecht und den einzelnen Gründen differenzieren)?

b) Wie viele Zustimmungen wurden im ersten Halbjahr 2016 nach § 32 der
Beschäftigungsverordnung (BeschV) an geduldete Personen oder Asylsu-
chende erteilt (bitte nach Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunfts-
ländern differenzieren)?

c) In wie vielen Fällen kam im ersten Halbjahr 2016 die Zustimmungsfiktion
nach § 36 BeschV zur Anwendung, und wie häufig nutzten Arbeitgeber
die Beschleunigungsmöglichkeit nach § 36 Absatz 2 BeschV?

d) Wie häufig wurde im ersten Halbjahr 2016 eine Zustimmung nach § 37
BeschV erteilt?

Berlin, den 27. Juli 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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