BT-Drucksache 18/920

Zustand der Eisenbahnbrücken in Baden-Württemberg

Vom 20. März 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/920
18. Wahlperiode 20.03.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden),
Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, Christian Kühn (Tübingen)
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zustand der Eisenbahnbrücken in Baden-Württemberg

Der Vorsitzende des Vorstands der Deutschen Bahn AG, Dr. Rüdiger Grube,
wird in der Zeitung „DIE WELT“ vom 22. Januar 2014 dahingehend zitiert, dass
bei 1 400 Brücken in Deutschland dringender Sanierungsbedarf bestehe und
sich der Sanierungsstau auf inzwischen 30 Mrd. Euro belaufe.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit hält die Bundesregierung den seitens der Deutschen Bahn AG be-

zifferten Sanierungsrückstand in Höhe von 30 Mrd. Euro für realistisch?
2. Wie hoch fällt der Sanierungsrückstand nach Kenntnis der Bundesregierung

im Bundesland Baden-Württemberg aus?
3. Wie viele Eisenbahnbrücken sind in Baden-Württemberg gemäß der DB-

Richtlinie 804 dringend sanierungsbedürftig, und wie hoch ist ihr Anteil an
der gesamten Anzahl der Eisenbahnbrücken in Baden-Württemberg (bitte um
eine tabellarische Übersicht)?

4. Welche Eisenbahnbrücken sind in Baden-Württemberg dringend sanierungs-
bedürftig (bitte um eine tabellarische Übersicht)?

5. In welchem Zustand (Zustandskategorie bzw. Zustandsnote) sind die nicht
sanierungsbedürftigen Brücken in Baden-Württemberg (bitte um eine tabel-
larische Übersicht)?

6. Wie haben sich die Zustandsnoten der Brücken in Baden-Württemberg in den
letzten zehn Jahren, insbesondere im Zeitrahmen der Leistungs- und Finan-
zierungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Deutschen Bahn AG seit dem Jahr 2009, verändert?

7. Auf welchen Abschnitten des Schienennetzes in Verantwortung der DB Netz
AG und auf welcher Gesamtlänge in Baden-Württemberg müssen heute
Schienenbahnen aufgrund verminderter Infrastrukturqualität langsamer fah-
ren als vor zehn bzw. fünf Jahren?

8. Bei welchen Brücken bestehen zustandsbedingte Nutzungsbeschränkungen,
etwa durch Herabsetzung der zulässigen Radsatz-/Meterlasten oder der zu-
lässigen Höchstgeschwindigkeit?

9. Sind der Bundesregierung zustandsbedingte Mängel an Eisenbahnbrücken
bekannt, die dazu geführt haben, dass die Streckenklasse entsprechend herab-
gestuft werden musste?
Wenn ja, bei welchen Brücken bzw. Strecken trifft dies zu?

Drucksache 18/920 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
10. Bei welchen Brücken bestehen derzeit zustandsbedingt Langsamfahrstellen
(bitte zulässige Geschwindigkeit angeben), und wie haben sich dort, ausge-
hend von der jemals höchsten zulässigen Geschwindigkeit, die zulässigen
Geschwindigkeiten entwickelt?

11. Ist es der Bundesregierung bekannt, ob Langsamfahrstellen auf Brücken in
das Verzeichnis örtlich zulässiger Geschwindigkeiten übernommen wur-
den? Wenn ja, bei welchen Brücken trifft dies zu?

12. Ist es richtig, dass die Bundesregierung laut eines in der „Frankfurter All-
gemeine Zeitung“ vom 1. Dezember 2013 zitierten Vermerks aus dem Bun-
desministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den beklagenswerten
Brückenzustand nicht auf eine zu geringe Mittelausstattung, sondern auf
unternehmerische Fehlentscheidungen und falsche Prioritätensetzungen der
Bahnseite zurückführt, und welche Fehlentscheidungen der Bahnseite hat
die Bundesregierung dabei konkret im Blick?

Berlin, den 20. März 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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