BT-Drucksache 18/9182

Umsetzung des Sustainable Development Goal 12 - Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen

Vom 7. Juli 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9182
18. Wahlperiode 07.07.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Peter Meiwald, Dr. Valerie Wilms, Nicole Maisch,
Renate Künast, Markus Tressel, Harald Ebner, Uwe Kekeritz, Annalena Baerbock,
Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke,
Corinna Rüffer, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung des Sustainable Development Goal 12 – Nachhaltige Konsum- und
Produktionsmuster sicherstellen

Im vergangenen September verabschiedete die UN-Generalversammlung mit der
Agenda 2030 ihre Post-2015-Entwicklungsagenda, welche insgesamt 17 Ziele für
nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) mit insgesamt
169 Unterzielen umfasst. Gemeinsam sollen die weltweiten Herausforderungen
einer nachhaltigen Entwicklung im Zusammenspiel der drei Dimensionen Sozia-
les, Ökonomie und Ökologie in Angriff genommen werden. Diese SDG gelten,
anders als die Millennium Development Goals (MDG), für alle Länder gleicher-
maßen und stellen aufgrund ihres umfassenden Charakters auch für Industriestaa-
ten eine große Herausforderung dar. Der zeitliche Horizont für die Umsetzung in
den einzelnen Ländern erstreckt sich auf die nächsten 15 Jahre. In Deutschland
werden die SDG in der Fortschreibung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
(NHS) verankert.
Ziel 12 zielt auf die Veränderung unserer Lebensstile und Wirtschaftsweise als
notwendige Voraussetzung einer nachhaltigen Entwicklung und fordert, nachhaltige
Konsum- und Produktionsmuster sicherzustellen („Ensure sustainable consump-
tion and production patterns“, www.un.org/sustainabledevelopment/sustainable-
consumption-production/). Im Entwurf zur Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrate-
gie vom 30. Mai 2016 wird der Anspruch formuliert, dass „Wachstum und Wohl-
stand so weit wie möglich von der Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen ent-
koppelt werden“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/
Nachhaltigkeit/0-Buehne/2016-05-31-download-nachhaltigkeitsstrategie-entwurf.
pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 167).
Weiterhin wird auf die Verantwortung der Industrieländer zur Entwicklung eben-
solcher Produktionsmuster hingewiesen, da Produktionsmethoden von den Ent-
wicklungs- und Schwellenländern nachgeahmt würden. Auch das Konsumverhal-
ten werde imitiert.
Deutschland belegt bei einer Bestandsaufnahme der Bertelsmann Stiftung zu den
Voraussetzungen für die Zielerreichung insbesondere bei Ziel 12 hintere Plätze
unter den entwickelten Staaten (www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/
BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Studie_NW_Sustainable-Development-
Goals_Are-the-rich-countries-ready_2015.pdf).

Drucksache 18/9182 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie wird die Bundesregierung konkret den Zehnjahres-Programmrahmen

für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster umsetzen (www.un.org/
depts/german/gv-70/a70-l1.pdf, Ziel 12.1)?

2. Mit welchen messbaren Indikatoren, quantifizierbaren Zielen, zur Verfügung
stehenden Ressourcen und Umsetzungsfristen ist das „Nationale Programm
für Nachhaltigen Konsum“ vom Februar 2016 in den einzelnen Handlungs-
feldern hinterlegt?

3. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung zur Steigerung des Marktanteils
von Produkten, die mit staatlichen Umweltzeichen gekennzeichnet sind
(bitte einzeln nach Siegeln auflisten – aktueller Marktanteil und Marktan-
teil/Zieljahr), und welche Maßnahmen sollen hierzu auf den Weg gebracht
werden?

4. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung zur Senkung des Energiever-
brauchs bzw. der CO2-Emissionen aus dem Konsum privater Haushalte, und
mit welchen Maßnahmen sollen diese Ziele erreicht werden?

5. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, bis zum Jahr „2030 die
nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressour-
cen zu erreichen“ (www.un.org/depts/german/gv-70/a70-l1.pdf, Ziel 12.2)?

6. Wie hat sich die Rohstoffproduktivität seit dem Referenzjahr 1994 bis heute
entwickelt, und mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, das Ziel
einer Verdoppelung der Rohstoffproduktivität bis zum Jahr 2020 noch zu er-
reichen?

7. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung auf welcher Stufe
der Nahrungsmittelkette, um „bis [zum Jahr] 2030 die weltweite Nahrungs-
mittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene
[zu] halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden
Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten [zu] verringern“
(www.un.org/depts/german/gv-70/a70-l1.pdf, Ziel 12.3)?
Mit welchem Reduktionsbeitrag (in kg/Jahr) rechnet die Bundesregierung je-
weils durch welche Maßnahme, und bis wann?

8. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung bis zum Jahr 2020 einen
umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während
ihres gesamten Lebenszyklus in Übereinstimmung mit den vereinbarten
internationalen Rahmenregelungen erreichen (www.un.org/depts/german/
gv-70/a70-l1.pdf, Ziel 12.4)?

9. Welche konkreten Reduktionsziele für welche Chemikalien verfolgt die
Bundesregierung bei der Umsetzung des Ziels 12.4, wonach die Freisetzung
in Luft, Wasser und Boden erheblich verringert werden soll und die nachtei-
ligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf ein
Mindestmaß zu beschränken sind?

10. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Anreize für
die Produktion von Farben, Lacken und Kunststoffen auf Basis nachwach-
sender Rohstoffe zu setzen und die Verwendung von Rest- und Abfallstoffen
zu fördern?

11. Hält die Bundesregierung unter der Maßgabe des Ziels 12.4 den Vorschlag
der Europäischen Kommission zur Definition wissenschaftlicher Kriterien
zur Einordnung von Chemikalien als endokrine Disruptoren für ausreichend
(bitte begründen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9182
 

12. Hält die Bundesregierung die bestehenden Kontrollsysteme zur Überwa-
chung der Einhaltung von Chemikalienverboten und/oder Grenzwerten für
ausreichend, insbesondere vor dem Hintergrund zunehmenden globalen
Handels und wöchentlicher Meldungen im europäischen Warnsystem zu ek-
latanten Grenzwertüberschreitungen (bitte begründen)?
Wenn nein, welche Änderungsvorschläge hat sie wann auf EU- und nationaler
Ebene (z. B. im Rahmen der Verbraucherschutzministerkonferenz) gemacht,
und mit welchem Ergebnis?

13. Hält die Bundesregierung den Verordnungsvorschlag für die Bereitstellung
von Düngeprodukten mit CE-Kennzeichnung (insbesondere in den Punkten
Kennzeichnung von Schadstoffen, divergierende stoffliche Anforderungen
und teilweise Handelsbeschränkungen für Düngemittel, die kein CE-Zeichen
haben) für geeignet, um das in Ziel 12.4 formulierte Mindestmaß an Umwelt-
auswirkungen zu erreichen (bitte begründen)?
Wenn nein, welche Änderungsvorschläge hinsichtlich welcher Schadstoffe
hat die Bundesregierung gemacht, und mit welchem Ergebnis?

14. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Abfall-
aufkommen bis zum Jahr 2030 deutlich zu verringern (www.un.org/depts/
german/gv-70/a70-l1.pdf, Ziel 12.5)?
Welche Reduktionsbeiträge (in kg/Person/Jahr) werden durch jeweils welche
Maßnahme in voraussichtlich welchem Zeitraum erreicht (Vermeidung, Ver-
minderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung)?

15. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kreislaufwirtschaft in
Deutschland und Europa so weiterentwickelt wird, dass es in Zukunft keinen
oder kaum Müll gibt?

16. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die G7-Be-
schlüsse zur Bekämpfung des Mülls im Meer und zur Verringerung des Ge-
brauchs von Einwegprodukten konkret umsetzen?

17. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Abfallaufkommen
durch Einweg-Getränkeverpackungen in den letzten zehn Jahren entwi-
ckelt, und welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung aufgrund
welcher Analysen bei Umsetzung der aktuellen Selbstverpflichtung der Ge-
tränkeindustrie (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/pfandflaschen-
einweg-verpackungen-bekommen-kennzeichnung-a-1100443.html)?
Welchen Anteil an Mehrweg-Getränkeverpackungen hofft die Bundesregie-
rung durch welche Maßnahmen bis wann zu erreichen?

18. Genügen nach Auffassung der Bundesregierung die Anforderungen des
Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes und der Vergaberechtsmodernisie-
rungsverordnung aus Sicht der Bundesregierung als nationaler Aktionsrah-
men zur Umsetzung von Ziel 12.7 (www.un.org/depts/german/gv-70/a70-
l1.pdf), und wie sind dort insbesondere folgende Handlungsfelder
a) die besonderen Herausforderungen an soziale Dienstleistungen;
b) die Verbindlichkeit qualitativer sozialer und ökologischer Kriterien in Zu-

schlags- und Ausführungsbestimmungen;
c) die Bekämpfung von Kinderarbeit
im Sinne der Nachhaltigkeit geregelt?

19. Plant die Bundesregierung, insbesondere den Anteil von fair oder ökologisch
erzeugten Produkten in ihrer eigenen Beschaffung zu erhöhen, und wenn ja,
mit welchem Zielwert, wie, und bis wann?

Drucksache 18/9182 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

20. Welche über die Anforderungen des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes
hinausgehenden Nachhaltigkeitskriterien legt die Bundesregierung im Sinne
von Ziel 12.7 (www.un.org/depts/german/gv-70/a70-l1.pdf) ihrer eigenen
Beschaffung zugrunde (Vorbildfunktion)?

21. Welche Defizite sieht die Bundesregierung beim Umweltbewusstsein der
Deutschen, bzw. welche negativen Entwicklungen über den Zeitverlauf der
jeweiligen Umweltbewusstseinsstudien, und welche Maßnahmen ergreift sie,
um die jeweiligen Informationslücken gemäß Ziel 12.8 (www.un.org/depts/
german/gv-70/a70-l1.pdf) zu schließen?
In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung besonderen Informations-
bedarf, und welche Mittel hat der Bund in diesem Bereich in den vergange-
nen zehn Jahren jeweils aufgewendet (zur Stärkung des Umweltbewusst-
seins, nicht für die Studien; bitte unter Nennung des Titels)?

22. Welche Mittel stehen derzeit für welche Programme im Bundeshaushalt zur
Verfügung, um „Entwicklungsländer bei der Stärkung ihrer wissenschaftli-
chen und technologischen Kapazitäten im Hinblick auf den Übergang zu
nachhaltigeren Konsum- und Produktionsmustern [zu] unterstützen“ (www.
un.org/depts/german/gv-70/a70-l1.pdf, Ziel 12.a), und welche Ausgaben
plant die Bundesregierung in den kommenden Jahren (insgesamt und nach
Programmschwerpunkten)?

23. Welche Instrumente zur Beobachtung der Auswirkungen eines nachhaltigen
Tourismus im Sinne von Ziel 12.b (www.un.org/depts/german/gv-70/a70-
l1.pdf) wurden bisher nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt, und
wie plant die Bundesregierung, deren Anwendung zu unterstützen?
a) Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde zur Unterscheidung

von nachhaltigem und nicht nachhaltigem Tourismus (bitte unter Nen-
nung von Beispielen)?

b) Welchen Anteil hat der nachhaltige Tourismus im Sinne der genannten
Kriterien einerseits am Tourismusgeschehen in Deutschland und dem
Auslandstourismus der Deutschen andererseits nach Kenntnis der Bun-
desregierung, und mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung im
Sinne der Zielerreichung, die Nachhaltigkeit auf beiden Feldern zu stei-
gern?

c) Wie viele Arbeitsplätze umfasst derzeit nach Kenntnis der Bundesregie-
rung der Wirtschaftszweig Tourismus, welcher Anteil entfällt dabei auf
den nachhaltigen Tourismus, und mit welchen Maßnahmen im Sinne von
Ziel 12.9 plant die Bundesregierung, nachhaltigen Tourismus zu stärken?

d) Wie hoch ist die Bruttowertschöpfung nach Kenntnis der Bundesregie-
rung im Tourismusbereich, und welcher Anteil entfällt dabei auf den Be-
reich des nachhaltigen Tourismus?
Inwieweit hilft diese Wertschöpfung nach Kenntnis der Bundesregierung,
um die Nachhaltigkeit von Tourismusangeboten weiter auszubauen (bitte
unter Nennung von Beispielen)?

e) Welche Definition „lokaler Produkte“ legt die Bundesregierung bei der
Umsetzung von Ziel 12.9 zugrunde, und welche Maßnahmen zu deren
Förderung plant sie im Sinne der Zielerreichung?

24. Um welchen Betrag sind die ökologisch schädlichen Subventionen in den
vergangenen zehn Jahren in Deutschland laut Umweltbundesamt angestie-
gen, und aus welchen Gründen?

25. Welche konkreten Maßnahmen sind im Bereich des Abbaus der ineffizienten
Subventionierung fossiler Brennstoffe geplant (www.un.org/depts/german/
gv-70/a70-l1.pdf, Ziel 12.c)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9182
 

26. Wie will die Bundesregierung dafür sorgen, dass Deutschland in Zukunft un-
abhängiger von Erdöl wird?

27. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Pro-Kopf-Verbrauch
fossiler Brennstoffe in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland entwi-
ckelt (bitte nach Brennstoffen aufschlüsseln)?

28. Welche fiskalischen Maßnahmen plant die Bundesregierung bei welchen
fossilen Brennstoffen, um den in Ziel 12.c adressierten „verschwenderischen
Verbrauch“ zu reduzieren?

29. Welche Strategie verfolgt die Europäische Kommission nach Kenntnis der
Bundesregierung zur Übernahme der Agenda 2030 in ihr Arbeitsprogramm?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Fortschreibung der europäischen
Nachhaltigkeitsstrategie geplant?
Wenn ja, wie ist der Zeitplan hierfür?
Wenn nein, warum nicht?

30. Welche Gesetzgebungsakte auf EU-Ebene sind zur Umsetzung des SDG 12
nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, und wie ist der jeweilige Zeit-
plan?
Welchen konkreten Beitrag zur Zielerreichung erwartet die Bundesregierung
jeweils in den einzelnen Bereichen durch EU-Gesetzgebung, und in welchen
Bereichen hält sie darüber hinausgehende nationale Regelungen für nötig?

31. Plant die Bundesregierung, sich im Rahmen der Weiterentwicklung der EU-
Ökodesign-Richtlinie dafür einzusetzen, dass in der genannten Richtlinie
Vorgaben für den Einsatz von Recyclaten in Produkten im Sinne einer Wei-
terentwicklung der Kreislaufwirtschaft aufgenommen werden?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

32. Plant die Bundesregierung im Rahmen eines Wertstoffgesetzes auch Vorga-
ben für den Einsatz von Recyclaten in Produkten im Sinne einer Weiterent-
wicklung der Kreislaufwirtschaft?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

33. Plant die Bundesregierung gesetzliche Regelungen, um dem frühzeitigen
Verschleiß von Elektro- und Elektronikgeräten entgegenzuwirken (z. B. An-
forderungen bezüglich Reparaturfähigkeit o. a.)?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 7. Juli 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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