BT-Drucksache 18/9174

Ernteausfälle und Hungersnöte aufgrund von Klimawandel

Vom 13. Juli 2016


 

Deutscher Bundestag Drucksache 18/9174
18. Wahlperiode 13.07.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Niema Movassat, Eva Bulling-Schröter,
Caren Lay, Birgit Menz, Sabine Leidig und der Fraktion DIE LINKE.

Ernteausfälle und Hungersnöte aufgrund von Klimawandel

Hungersnöte gehören zu den vermeidbaren Krisen der Menschheit. Die weltweite
Nahrungsmittelproduktion genügt rechnerisch auch heute, um alle Menschen mit
ausreichend Nahrungsmitteln zu versorgen. Ursachen für akute Hungersnöte wer-
den – neben Kriegen – in Preisexplosionen durch Nahrungsmittelspekulationen
ebenso vermutet wie in Ernteausfällen aufgrund klimatischer Schwankungen.
Welche Faktoren hierbei eine übergeordnete Rolle spielen und inwieweit der Kli-
mawandel für regionale Hungersnöte ursächlich ist, wird in der Fachwelt unter-
schiedlich bewertet.
Gleichwohl ist die Landwirtschaft erheblich vom Wetter abhängig und insofern
durch klimatische Schwankungen besonders betroffen. Es ist daher naheliegend,
dass der Klimawandel einen erheblichen Einfluss auf die Produktivität bestimm-
ter Nahrungsmittel in bestimmten Regionen der Erde hat. Das Ernährungspro-
gramm der Vereinten Nationen „UN World Food Programme“ (WFP) geht daher
davon aus, dass im Zusammenhang mit dem Klimawandel bis zum Jahr 2050 die
Zahl der hungernden Kinder weltweit um 24 Millionen steigen könnte.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann und aus welchen Gründen rief nach Kenntnis der Bundesregierung

die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen
(FAO) in den vergangenen 50 Jahren die UN-Mitgliedstaaten um zusätzliche
Hilfen an, um Hungersnöten zu begegnen (bitte mit Jahr, Umfang der Hilfe
und Ursachen für Hilfsbedürftigkeit angeben)?

2. Wann und aus welchen Gründen leistete die Bundesrepublik Deutschland
nach Kenntnis der Bundesregierung bilaterale Hilfen außerhalb der UN-Or-
ganisation, um Hungersnöten zu begegnen?

3. Bei welchen Aufrufen der FAO der vergangenen 50 Jahre beteiligte sich die
Bundesrepublik Deutschland darüber hinaus mit welchen Hilfen (bitte Art
und Höhe der Hilfen je Vorgang angeben?)

4. Wurden die in Frage 3 in Bezug genommenen Hilfen ganz oder teilweise aus
den geplanten Mitteln für Entwicklungszusammenarbeit bezahlt?

5. Wie hoch war der jährliche Anteil der Entwicklungsgelder, der in akute So-
fortprogramme floss im Vergleich zu dem Anteil, der in langfristige Projekte
ging?

6. Welcher Anteil der geplanten Mittel für Entwicklungszusammenarbeit wird
für Maßnahmen aufgebracht, um dem Klimawandel zu begegnen, und wie
entwickelte sich dieser Anteil in der Vergangenheit?

Drucksache 18/9174 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

 

7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass bei einer Verwendung von
Mitteln für langfristige Entwicklungszusammenarbeit für Soforthilfen das ei-
gentliche Ziel einer langfristig positiv wirkenden Wirtschaftsentwicklung
durch Entwicklungshilfe verlorengeht (bitte begründen)?

8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Mittel für Soforthilfen nicht
aus Fonds für langfristige Entwicklungszusammenarbeit entnommen, son-
dern zusätzlich aufgebracht werden sollten (bitte begründen)?

9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Ernteausfälle aufgrund kli-
matischer Schwankungen in der Bundesrepublik Deutschland, den heutigen
EU-Mitgliedstaaten und weltweit?

10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe von Entschädi-
gungszahlungen bei Ernteausfällen aufgrund klimatischer Schwankungen in
der Bundesrepublik Deutschland und den heutigen EU-Mitgliedstaaten in
den vergangenen 25 Jahren (bitte nach Jahren und Mitgliedstaaten auflis-
ten)?

Berlin, den 12. Juli 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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