BT-Drucksache 18/9171

Auswirkungen der Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung

Vom 13. Juli 2016


 

Deutscher Bundestag Drucksache 18/9171
18. Wahlperiode 13.07.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Kerstin Kassner, Jan Korte,
Cornelia Möhring, Dr. Kirsten Tackmann, Pia Zimmermann und
der Fraktion DIE LINKE.

Auswirkungen der Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung

Die Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV) regelt die Anzahl und die Qualifi-
kation der Besatzung auf Handelsschiffen unter deutscher Flagge. Am 1. Juli
2016 trat eine Änderung der SchBesV in Kraft. Diese sieht unter anderem vor,
dass die vorgeschriebene Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen
Union unter der Besatzung gesenkt wird. Künftig muss zum Beispiel neben dem
Kapitänsposten nur noch ein Offiziersposten durch Unionsbürger besetzt sein.
Vorgebliches Ziel der Verordnung ist es, durch die Reduzierung von europäi-
schem Personal die Besatzungskosten zu senken und damit die Wettbewerbsfä-
higkeit von Seeschiffen unter deutscher Flagge gegenüber denen unter anderen
Flaggen zu erhöhen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich die Anzahl der deutschen Handelsschiffe unter deutscher Flagge

im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2016 verändert (bitte in Säulendiagrammen
für jedes Jahr darstellen und für 2016 die zuletzt verfügbaren Daten ange-
ben)?

2. Wie viele Schiffe sollen nach Auffassung der Bundesregierung zum Zeit-
punkt der Evaluation der Änderung der SchBesV unter deutscher Flagge fah-
ren?

3. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, wenn die Zahl der
Schiffe unter deutscher Flagge bei der Evaluation der Auswirkungen im Ver-
gleich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen SchBesV weiter gesunken
ist?

4. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die Reduzierung
der vorgeschriebenen Anzahl der EU-Europäerinnen und -Europäer auf
Schiffen unter deutscher Flagge auf den Arbeitsmarkt für Seeleute mit deut-
scher Staatsangehörigkeit?

5. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch den Wegfall der
verpflichtenden Ausbildung von Schiffsmechanikerinnen und Schiffsmecha-
nikern auf die zukünftigen Ausbildungszahlen?
Wie will die Bundesregierung zukünftig die Attraktivität und die Qualität der
Ausbildung erhöhen?
Warum wurde mit dem Verband Deutscher Reeder keine verpflichtende An-
zahl an Ausbildungen pro Jahr vereinbart?

Drucksache 18/9171 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

 

6. Welche verpflichtenden Alternativen der Ausbildung von Schiffsmechanike-
rinnen und Schiffsmechanikern hat die Bundesregierung geprüft?
Warum wurden diese in der neuen SchBesV nicht berücksichtigt?

7. Welche Sanktionen werden wirksam, wenn es der Verband Deutscher Ree-
der trotz Zusage nicht schafft, die Anzahl der am hiesigen Standort ansässi-
gen Seeleute mit deutscher Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit ei-
nes Mitgliedstaates der Europäischen Union bei seinen Mitgliedsunterneh-
men zu stabilisieren und zu steigern?
Wurden Zusagen in Bezug auf den Anteil von Seeleuten mit deutscher
Staatsangehörigkeit gemacht?
Wenn nein, warum nicht?

8. Was sind die verbindlichen Kriterien des Monitoring der Auswirkungen der
Veränderung der SchBesV?

9. Wieso ist eine Evaluation erst nach vier Jahren vorgesehen?
Warum wird nicht umgehend mit einem Monitoring begonnen und mindes-
tens einmal jährlich ein Sachstandsbericht gegeben, wie es die Staatsräte und
Staatssekretäre der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklen-
burg-Vorpommern, Hamburg und Bremen in ihrem Schreiben an den Parla-
mentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale
Infrastruktur, Enak Ferlemann, vom 31. Mai 2016 fordern?

10. Welche Organisation wird die Evaluation vornehmen?
11. Welche finanzielle Entlastung erwartet die Bundesregierung für die Schiff-

fahrtsunternehmen durch die Änderung der SchBesV pro Jahr (bitte in Mio.
Euro angeben)?

12. Warum hat keine Diskussion der Änderung der SchBesV mit allen Partnern
des Maritimen Bündnisses stattgefunden, wie es die Staatsräte und Staats-
sekretäre der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vor-
pommern, Hamburg und Bremen in ihrem Schreiben an den Parlamentari-
schen Staatssekretär Enak Ferlemann vom 31. Mai 2016 berichten?

13. Welche Auswirkungen infolge des Ausschlusses von Partnern des Maritimen
Bündnisses von der Diskussion der Änderungen der SchBesV erwartet die
Bundesregierung auf zukünftige Diskussionen im selbigen?

14. Wie bewertet die Bundesregierung den Austritt der Gewerkschaft ver.di als
Vertretung von Beschäftigten aus dem Maritimen Bündnis?
Hält die Bundesregierung das Bündnis für gescheitert?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 12. Juli 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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