BT-Drucksache 18/9140

Entwicklung des regionalen Bäckerei- und Fleischereihandwerks

Vom 6. Juli 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9140
18. Wahlperiode 06.07.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Tressel, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden),
Tabea Rößner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwicklung des regionalen Bäckerei- und Fleischereihandwerks

Das Lebensmittelhandwerk ist ein wichtiges Bindeglied zwischen landwirtschaft-
licher Produktion und Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die kurzen Liefer-
wege schonen Umwelt und Klima und erhalten die regionale Vielfalt von Lebens-
mitteln. Die Verkaufsstellen der Bäckereien und Fleischereien ermöglichen Ver-
braucherinnen und Verbrauchern zudem die wohnortnahe Versorgung mit fri-
schen Lebensmitteln. Das regionale Lebensmittelhandwerk hält außerdem quali-
fizierte Arbeitsplätze in der Region und stärkt regionale Wertschöpfungsketten.
Seit Jahren jedoch geht die Zahl der handwerklichen Bäckereien und Fleische-
reien zurück. Ebenso sinkt der Marktanteil des Lebensmittelhandwerks zugunsten
der Lebensmittelindustrie.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich Anzahl und Beschäftigtenzahl der Bäckereien und Fleische-

reien im Vergleich zur Lebensmittelindustrie der gleichen Bereiche in den
letzten 20 Jahren (bis einschließlich 2015) nach Kenntnis der Bundesregie-
rung entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2. Plant die Bundesregierung eine Änderung der besonderen Ausgleichsrege-
lung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), um die Benachteiligung
von Betrieben des Lebensmittelhandwerks gegenüber Großverbrauchern der
industriellen Lebensmittelproduktion zu verringern, und was beinhalten die
Pläne (bitte mit Begründung)?

3. Inwiefern gehören die Branchen Herstellung von Dauerbackwaren und Her-
stellung von Teigwaren zu den strom- und handelsintensiven Branchen nach
§ 64 Anlage 4 EEG, insbesondere im Vergleich zu den Branchen Herstellung
von Back- und Teigwaren und Herstellung von Backwaren (ohne Dauerback-
waren)?
Inwiefern stehen diese Branchen in besonderer Weise in einer internationa-
len Wettbewerbssituation nach § 63 EEG (bitte mit Begründung)?

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4. Mit welcher Begründung sind die folgenden Unternehmen nach § 64 An-
lage 4 von der EEG-Umlage befreit?
Inwiefern gehören nachfolgende Unternehmen also zu strom- und handels-
intensiven Branchen und stehen nach § 63 EEG in einer internationalen
Wettbewerbssituation:
a) Ulmer Nahrungsmittel GmbH, Herstellung von Dauerbackwaren,
b) Erfurter Teigwaren GmbH, Herstellung von Teigwaren,
c) Newlat GmbH, Herstellung von Teigwaren?

5. Mit welcher Begründung sind die folgenden Unternehmen der Branche Her-
stellung von Fleischwaren nach § 64 Anlage 4 EEG von der EEG-Umlage
befreit:
Inwiefern gehören nachfolgende Unternehmen also zu strom- und handels-
intensiven Branchen und stehen nach § 63 EEG in einer internationalen
Wettbewerbssituation:
a) Bell Schwarzwälder Schinken GmbH,
b) Berliner KS Fleisch- und Wurstwaren GmbH,
c) Cappelner Tiefkühlfeinkost Produktions GmbH,
d) EG Fleischwarenfabrik Dieter Hein GmbH & Co. KG,
e) EWG Eberswalder Wurst GmbH,
f) Fine Food Feinkost Mühlberg GmbH & Co KG,
g) FVZ-Westfood Convenience GmbH,
h) G.A. Müller GmbH,
i) Hans Kupfer & Sohn GmbH & Co. KG,
j) Heidemark Mästerkreis GmbH&Co.KG,
k) Kramer GmbH,
l) Lutz Fleischwaren Chemnitz GmbH,
m) Lutz Fleischwaren Landsberg GmbH,
n) Norderstedter Fleisch- und Wurstwaren Peter Faden GmbH & CoKG,
o) NWT GmbH,
p) Rüdiger Thomsen EG-Tiefkühl- und Lagerhaus GmbH & Co. KG,
q) Schinken-Einhaus GmbH & Co.KG,
r) Schinkenhof GmbH & Co. KG,
s) Sueddeutsches Schweinefleischzentrum Ulm Donautal GmbH,
t) Teutoburger Wurstfabrik Heinrich Böggemann GmbH & Co.KG?

6. Plant die Bundesregierung im Rahmen der EEG-Novelle eine Feststellung
der internationalen Wettbewerbssituation neben dem Kriterium der Stromin-
tensität (bitte mit Begründung) und eine Feststellung der Marktwirkung einer
Befreiung auf dem deutschen Markt (bitte mit Begründung)?

7. Plant das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die in
Anlage 4 zu § 64 EEG enthaltenen Branchen nochmals im Hinblick auf die
Kriterien zu überprüfen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9140
 

8. Nach welcher rechtlichen Grundlage sind folgende Unternehmen, die keiner
Branche der Anlage 4 entsprechen, von der EEG-Umlage befreit, und was ist
die Begründung für die Befreiung:
a) Bonback GmbH & Co. KG, Herstellung von Back- und Teigwaren,
b) Coolback GmbH, Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren),
c) Fricopan Back GmbH Immekath, Herstellung von Backwaren (ohne Dau-

erbackwaren),
d) GBB TK GmbH & Co. KG, Herstellung von Backwaren (ohne Dauer-

backwaren)?
9. Wie viele Unternehmen sind insgesamt nach § 103 Absatz 4 EEG im Bereich

der Teig- und Backwaren und im Bereich der Fleischverarbeitung von der
EEG-Umlage befreit, und um welche Unternehmen handelt es sich?

10. Sind hier nach Einschätzung der Bundesregierung Unternehmen befreit wor-
den, die zu wesentlichen Teilen industrielle Back- und Fleischwaren für den
deutschen Markt produzieren (bitte mit Begründung)?

11. Inwiefern ist sichergestellt, dass § 103 Absatz 4 EEG nicht die Ziele des Ge-
setzes gefährdet, nämlich nur die Unternehmen strom- und handelsintensiver
Branchen von der EEG-Umlage zu befreien, um der internationalen Wettbe-
werbssituation Rechnung zu tragen und eine Abwanderung ins Ausland zu
verhindern (§ 64 EEG)?

12. Plant die Bundesregierung, die Übergangs- und Härtefallregelung nach § 103
Absatz 4 EEG zeitlich zu befristen (bitte mit Begründung)?

13. Welche Ergebnisse erbrachte die Befragung von Unternehmen im Bereich
des Lebensmittelhandwerks im Rahmen des Arbeitsprogramms „Bessere
Rechtssetzung“ der Bundesregierung von April bis Juni 2015?
Wie werden die Ergebnisse der Befragung Eingang in Regierungshandeln
finden?

14. Wie hoch war der Anteil der über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesse-
rung der regionalen Wirtschaftsstruktur geförderten kleinen und mittelstän-
dischen Betriebe der Lebensmittelbranche an den Zuwendungsempfängern
und an der Bewilligungssumme im Vergleich zu Großunternehmen im Jahr
2015?

15. Ist bei der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung
der regionalen Wirtschaftsstruktur ein Förderschwerpunkt regionale Wert-
schöpfung oder Regionalvermarktung vorgesehen?

16. Ist bei der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ein Förderschwerpunkt Direktver-
marktung oder regionale Wertschöpfung vorgesehen?

17. Welche Förder- und Beratungsmöglichkeiten bestehen darüber hinaus der-
zeit für Betriebe des regionalen Lebensmittelhandwerks (bitte nach Grün-
dungs-, Unternehmens- und Innovationsförderung sowie Finanzierung von
Energie- und Umweltinstitutionen unterscheiden)?

18. Wie hoch war der Anteil der über diese Programme geförderten kleinen und
mittelständischen Betriebe der Lebensmittelbranche an den Zuwendungs-
empfängern und an der Bewilligungssumme im Vergleich zu Großunterneh-
men im Jahr 2015?

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19. Welche Ergebnisse erbrachte das Pilotprojekt BDO 2.0 zur Etablierung eines
durchgängig onlinebasierten Antrags- und Zusage-Prozesses für Förderkre-
dite der KfW, und welche weiteren Maßnahmen ergreift die Bundesregie-
rung, um, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verein-
bart, Förderprogramme zu bündeln und Antragsverfahren zu vereinfachen?

20. Wie und auf welcher Datengrundlage bewertet die Bundesregierung die Aus-
wirkungen des am 1. April 2012 in Kraft getretenen Gesetzes über die Fest-
stellung und Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG, Bundes-
tagsdrucksache 17/6260) auf die Fachkräftesituation im regionalen Lebens-
mittelhandwerk (bitte unter Angabe der Anerkennungsquoten im Ausland er-
worbener Berufsabschlüsse im Bereich des Lebensmittelhandwerks für die
Jahre 2010 bis 2015)?

21. Wie hat sich die Anzahl der Neugründungen zulassungspflichtiger Hand-
werksbetriebe, die Anzahl der Betriebe industrieller Produktion und die An-
zahl der Betriebe mit handwerklichem Hilfsbetrieb, beziehungsweise Ge-
werbe mit handwerklicher Tätigkeit in nur unerheblichem Umfang, im Le-
bensmittelbereich in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregie-
rung verändert, und welche Gründe sieht die Bundesregierung für diese Ent-
wicklung?

22. Welche Ergebnisse brachte die Plattform Einzelhandel für den Bereich der
ländlichen Nahversorgung, haben Vertreterinnen und Vertreter des Lebens-
mittelhandwerks und von Verbänden der Direktvermarktung teilgenommen,
und wie werden die Ergebnisse im Regierungshandeln Eingang finden?

Berlin, den 6. Juli 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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