BT-Drucksache 18/9101

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Luise Amtsberg, Özcan Mutlu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/6198 - Zugang zu Bildung und Ausbildung für junge Flüchtlinge sicherstellen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Luise Amtsberg, Özcan Mutlu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/6345 - Vielfalt stärkt Wissenschaft - Studienchancen für Flüchtlinge schaffen

Vom 6. Juli 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9101
18. Wahlperiode 06.07.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Luise
Amtsberg, Özcan Mutlu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/6198 –

Zugang zu Bildung und Ausbildung für junge Flüchtlinge
sicherstellen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Luise Amtsberg, Özcan
Mutlu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/6345 –

Vielfalt stärkt Wissenschaft – Studienchancen für Flüchtlinge schaffen

A. Problem
Zu Buchstabe a

Über die Hälfte der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Deutschland ist un-
ter 25 Jahren alt. Gerade für Kinder und Jugendliche sind eine gute Bildung und
Ausbildung Anker und Zukunftshoffnung zugleich: Kita, Schule, Betrieb oder
Hochschule schaffen nicht nur einen neuen Alltag, sondern sichern berufliche Per-
spektiven und sind der erste Schritt in ein selbstbestimmtes Leben. Deswegen
brauchen junge Flüchtlinge möglichst schnell einen uneingeschränkten Zugang
zum deutschen Bildungssystem. Von ihrer frühen und umfassenden gesellschaft-
lichen Teilhabe profitieren sie selbst, aber auch die deutsche Gesellschaft.

Drucksache 18/9101 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der Ausbildung von Asylsuchenden und Geduldeten stehen aber noch immer un-
sichere Bleibeperspektiven entgegen. Bei der Neuregelung des Bleiberechts und
der Aufenthaltsbedingungen hat die Bundesregierung die Chance ungenutzt ge-
lassen, der Ausbildung junger Asylsuchender und Geduldeter einen gesetzlichen
Rahmen zu geben, der Sicherheit für Auszubildende und Betriebe schafft. Ein-
schränkungen gelten auch bei der Ausbildungsförderung von Asylsuchenden und
Geduldeten. Die Ausbildung von jungen Menschen und ihre Integration in die
Gesellschaft dürfen in Zukunft nicht mehr an aufenthalts- und sozialrechtlichen
Hürden scheitern.

Zu Buchstabe b

Nach Schätzungen für das Jahr 2015 sind bis zu einer halben Million Flüchtlinge
in Deutschland unter 25 Jahren alt. Davon sind vermutlich Zehntausende für die
Aufnahme eines Studiums qualifiziert oder verfügen bereits über Studienerfah-
rungen oder auch Studienabschlüsse in ihren Herkunftsländern. Nach Auffassung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN könnte Deutschland kulturell, wissen-
schaftlich, gesellschaftlich und wirtschaftlich von den Potentialen der jungen
Flüchtlinge profitieren. Allerdings sei eine Modernisierung der Infrastrukturen
deutscher Hochschulen, Unterstützung bei der Sicherung des Lebensunterhalts
und der Unterbringung von Studierenden auch ohne die zusätzliche Aufnahme
studierfähiger und -williger Flüchtlinge an den Hochschulen längst überfällig.

B. Lösung
Zu Buchstabe a

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, die Länder und Kommunen bei
der Öffnung des Zugangs zu Bildung und Ausbildung für junge Flüchtlinge mit
geeigneten Maßnahmen zu unterstützen. Insbesondere sollen schul- und berufs-
vorbereitende Bildungsangebote und Sprachkurse angeboten, Integrationskurse
des Bundes ausgebaut, Rechtssicherheit für Auszubildende und Betriebe im Hin-
blick auf das Bleiberecht hergestellt, der Zugang zur Ausbildungsförderung sowie
ausbildungsbegleitende Hilfen eröffnet und Wartezeiten bzw. die Voraufenthalts-
dauer für Leistungen und Maßnahmen auf drei Monate reduziert werden.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/6198 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, gemeinsam mit den Ländern,
Hochschulen und anderen wichtigen Akteuren wie Hochschul- und Studierenden-
verbände sowie Sozialpartner auf einem „Chancengipfel“ eine „Willkommens-
agenda“ zu beschließen. Sie soll den jungen Flüchtlingen mit einem Bündel von
Maßnahmen unter anderem den Zugang zu Hochschulen, vielfältige studienbe-
gleitende Förderung und soziale Absicherung ermöglichen.

Ferner soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die legalen Einwande-
rungswege mit einem Einwanderungsgesetz zu verbreitern. Das Gesetz soll auch
den Wechsel des aufenthaltsrechtlichen Status ermöglichen, sofern Asylsuchende
oder abgelehnte Asylbewerber/-innen die Einwanderungskriterien erfüllen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/6345 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9101

C. Alternativen
Zu Buchstabe a

Annahme des Antrags auf Drucksache 18/6198.

Zu Buchstabe b

Annahme des Antrags auf Drucksache 18/6345.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/9101 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 18/6198 abzulehnen;

b) den Antrag auf Drucksache 18/6345 abzulehnen.

Berlin, den 6. Juli 2016

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Patricia Lips
Vorsitzende

Cemile Giousouf
Berichterstatterin

Dr. Karamba Diaby
Berichterstatter

Dr. Rosemarie Hein
Berichterstatterin

Beate Walter-Rosenheimer
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9101
Bericht der Abgeordneten Cemile Giousouf, Dr. Karamba Diaby, Dr. Rosemarie Hein
und Beate Walter-Rosenheimer

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/6198 in seiner 128. Sitzung am 2. Oktober 2015
beraten und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung
sowie dem Innenausschuss, dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales und dem Ausschuss
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/6345 in seiner 133. Sitzung am 5. November 2015
beraten und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung
sowie dem Auswärtigen Ausschuss, dem Innenausschuss, dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend und dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führt aus, dass über die Hälfte der Asylbewerberinnen und Asylbe-
werber in Deutschland unter 25 Jahre alt seien und ihre Zahl in Zukunft weiter zunehmen werde. Sie betont, dass
gerade für Kinder und Jugendliche eine gute Bildung und Ausbildung Anker und Zukunftshoffnung zugleich
seien. Kita, Schule, Betrieb oder Hochschule schafften nicht nur einen neuen Alltag, sondern sicherten berufliche
Perspektiven und seien der erste Schritt in ein selbstbestimmtes Leben. Deswegen bräuchten junge Flüchtlinge
auch möglichst schnell einen uneingeschränkten Zugang zum deutschen Bildungssystem. Von ihrer frühen und
umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe profitierten sie selbst, aber auch die deutsche Gesellschaft. Auch die
Wirtschaft habe erkannt, dass junge Flüchtlinge große Potentiale mitbrächten. Einige Betriebe nähmen ihre gesell-
schaftliche Verantwortung schon heute vorbildlich wahr und bildeten junge Flüchtlinge zu Fachkräften aus. Sie
leisteten damit einen wichtigen Beitrag zur Willkommenskultur, stärkten die Zukunftsfähigkeit der deutschen
Wirtschaft und erbrächten eine integrationspolitisch bedeutende Leistung. Die Antragsteller kritisieren jedoch,
dass Flüchtlinge und Betriebe bisher von staatlicher Seite noch nicht ausreichend in ihren Bemühungen unterstützt
würden.

Der Ausbildung von Asylsuchenden und Geduldeten stünden noch immer unsichere Bleibeperspektiven entgegen.
Bei der Neuregelung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbedingungen habe die Bundesregierung die Chance
ungenutzt gelassen, der Ausbildung junger Asylsuchender und Geduldeter einen gesetzlichen Rahmen zu geben,
der Sicherheit für Auszubildende und Betriebe schaffe. Einschränkungen gelten auch bei der Ausbildungsförde-
rung von Asylsuchenden und Geduldeten. Die Ausbildung von jungen Menschen und ihre Integration in die Ge-
sellschaft dürften in Zukunft nicht mehr an aufenthalts- und sozialrechtlichen Hürden scheitern. Die Bundesregie-
rung müsse eine rechtssichere Lösung für Geduldete, Asylsuchende und Betriebe für die gesamte Zeit der Ausbil-
dung und die anschließende Beschäftigung schaffen.

Die Bundesregierung solle daher aufgefordert werden, die Länder und Kommunen bei der Öffnung des Zugangs
zu Bildung und Ausbildung für junge Flüchtlinge mit geeigneten Maßnahmen zu unterstützen, um damit sicher-
zustellen, dass der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere dem in Artikel 28 postulierten
Recht auf Bildung, in Deutschland Rechnung getragen werde. Insbesondere sollen schul- und berufsvorbereitende
Bildungsangebote und Sprachkurse angeboten, Integrationskurse des Bundes ausgebaut, Rechtssicherheit für
Auszubildende und Betriebe im Hinblick auf das Bleiberecht hergestellt, der Zugang zur Ausbildungsförderung

Drucksache 18/9101 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
und Ausbildungsbegleitende Hilfen eröffnet und Wartezeiten bzw. die Voraufenthaltsdauer auf drei Monate redu-
ziert werden.

Zu Buchstabe b

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, dass nach Schätzungen für das Jahr 2015 bis zu einer halben
Million Flüchtlinge in Deutschland unter 25 Jahre alt und davon vermutlich Zehntausende für die Aufnahme eines
Studiums qualifiziert seien oder bereits über Studienerfahrungen oder Studienabschlüsse in ihren Herkunftslän-
dern verfügten. Ihre Motivation, Talente, Wissen und Kompetenzen seien eine gute Ausgangsbasis für die Auf-
nahme oder Fortsetzung eines Studiums. Deutschland könne kulturell, wissenschaftlich, gesellschaftlich und wirt-
schaftlich von den Potentialen der jungen Flüchtlinge profitieren. Allerdings sei eine Modernisierung der Infra-
strukturen deutscher Hochschulen, die Unterstützung bei der Sicherung des Lebensunterhalts und der Unterbrin-
gung von Studierenden auch ohne die zusätzliche Aufnahme studierfähiger und -williger Flüchtlinge längst über-
fällig.

Die Antragsteller heben das zivilgesellschaftliche Engagement und die studienbegleitende Unterstützung der Stu-
dierenden, Hochschullehrer/-innen und Wissenschaftler/-innen im Hinblick auf eine aktive Unterstützung bei der
Integration von Flüchtlingen hervor. Die Etablierung und Verstärkung einer Willkommenskultur und eine ent-
schiedene Ablehnung von Rassismus und Menschenfeindlichkeit an den Hochschulen wirke einem drohenden
schweren Imageverlust des Hochschul- und Wissenschaftsstandorts Deutschland entgegen.

Nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollten die begonnenen Integrationsbemühungen
von Bund, Ländern, Kommunen und Hochschulen jedoch noch verstärkt und nachhaltig ausgestaltet werden.

Die Bundesregierung solle daher aufgefordert werden, gemeinsam mit den Ländern, Hochschulen und anderen
wichtigen Akteuren wie Hochschul- und Studierendenverbände sowie Sozialpartner auf einem „Chancengipfel“
eine „Willkommensagenda“ zu beschließen. Sie solle den jungen Flüchtlingen mit einem Bündel von Maßnahmen
unter anderem den Zugang zu Hochschulen, vielfältige studienbegleitende Förderung und soziale Absicherung
ermöglichen. In diesem Zusammenhang seien auch der längst überfällige Ausbau und die Modernisierung der
„Infrastrukturen des Wissens“ wie Hörsäle, Bibliotheken und digitale Informations- und Kommunikationstechni-
ken voranzutreiben.

Ferner solle die Bundesregierung aufgefordert werden, die legalen Einwanderungswege mit einem Einwande-
rungsgesetz zu verbreitern. Das Gesetz solle auch den Wechsel des aufenthaltsrechtlichen Status ermöglichen, so-
fern Asylsuchende oder abgelehnte Asylbewerber/-innen die Einwanderungskriterien erfüllten.

Die Bundesregierung solle darüber hinaus über die zusätzliche Unterstützung von Anlaufstellen wie die Büros
des Deutschen Akademischen Austauschdienstes in der Türkei und den Heimatländern von Flüchtlingen als Be-
ratungsmöglichkeiten ausbauen. Schließlich solle sie sich weltweit stärker in bilateralen wie auch multilateralen
Abkommen und im Rahmen der UN für die Einhaltung der Menschenrechte und damit auch für die Forschungs-
und Wissenschaftsfreiheit einsetzen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der mitberatende Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 16. März 2016 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfoh-
len, den Antrag auf Drucksache 18/6198 abzulehnen.

Der mitberatende Innenausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Soziales und der Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend haben jeweils in ihren Sitzungen am 6. Juli 2016 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfoh-
len, den Antrag auf Drucksache 18/6198 abzulehnen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9101
Zu Buchstabe b

Der mitberatende Auswärtige Ausschuss hat in seiner Sitzung am 11. November 2015 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/6345 abzulehnen.

Der mitberatende Innenausschuss, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Aus-
schuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe haben jeweils in ihren Sitzungen am 6. Juli 2016 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/6345 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss hat die Anträge auf den Drucksachen 18/6198 und 18/6345 in seiner 73. Sitzung am 6. Juli 2016
beraten. Er empfiehlt:

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/6198 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/6345 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, dass sie mit den beiden vorliegenden Anträgen bereits im
Herbst 2015, also lange vor der Debatte um das Integrationsgesetz, deutlich gemacht hätte, dass junge Geflüchtete
auf ihrem Weg in Bildung und Qualifizierung besser und vor allem auch frühzeitig unterstützt werden müssten.
Sie kritisiert die Bundesregierung, dass sie trotz monatelanger Forderungen auch seitens der Wirtschaft, Beispiel
Drei-Plus-Zwei-Regelung, zu lange jede Möglichkeit ungenutzt gelassen habe, für Rechtssicherheit während der
Berufsausbildung von Geflüchteten zu sorgen und noch immer nicht in ausreichendem Maße bereit sei, unsinnige
Zugangsbeschränkungen zu wichtigen Integrationsangeboten abzubauen. Sie weigere sich nach wie vor, allen
jungen Geflüchteten unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und ihrer Bleibeperspektive, die Chance auf frühe
Teilhabe durch Qualifizierung und Beschäftigung zu ermöglichen. Seit dem erleichterten Arbeitsmarktzugang im
November 2014 hätten Asylbewerberinnen und Asylbewerber zwar grundsätzlich die Möglichkeit, eine Beschäf-
tigung, beziehungsweise eine Berufsausbildung aufzunehmen, diese Öffnung sei aber nicht durch entsprechende
Förderangebote flankiert worden. Die Politik der Bundesregierung sei widersprüchlich, weil einerseits von Flücht-
lingen die schnelle Integration in die Gesellschaft und auch in den Arbeitsmarkt gefordert werde, sie andererseits
jedoch nicht bereit sei, entsprechende Unterstützungsangebote bereitzustellen. Gleiches gelte auch für den Zugang
zur Hochschulbildung.

Benötigt würden aus Sicht der Antragsteller breitere Zugänge zu Fachhochschulen und Universitäten, eine schnel-
lere Anerkennung von Abschlüssen und Qualifikationen, eine bedarfsgerechte Sprachförderung, mehr Personal
und der Ausbau der Infrastrukturen an den Hochschulen. Mehrere zehntausend junge Geflüchtete seien bereits für
die Aufnahme eines Studiums qualifiziert und dazu hochmotiviert. Dafür seien zusätzliche Studienplätze und
bezahlbarer studentischer Wohnraum zur Verfügung zu stellen, ein schnellerer BAföG-Zugang zu gewährleisten,
Stipendienchancen zu eröffnen sowie einen sicheren Aufenthaltsstatus zu ermöglichen. Die Fraktion fordere vor
diesem Hintergrund eine wirksame Bildungsoffensive, die allen Geflüchteten, unabhängig vom Aufenthaltsstatus
und der Bleibeperspektive, auf allen Bildungsstufen die Chance auf Teilhabe durch Qualifizierung ermögliche.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist darauf hin, dass sie die Forderung des Antrags „Zugang zur
Bildung und Ausbildung für junge Flüchtlinge sicherstellen“ nach den vergangenen Fachgesprächen und Debatten
im Hinblick auf Voraufenthaltsfristen überarbeitet habe. Sie lehne jede Voraufenthaltsfrist und Beschränkung
beim Zugang zum Arbeitsmarkt und damit auch beim Förderzugang ab. Trotzdem sei der Antrag nach wie vor
aktuell mit den Forderungen einer frühzeitigen Förderung unabhängig vom Status und der Bleibeperspektive, der
Öffnung der Integrationskurse, eines bundesseitigen Ausbauprogramms für die beruflichen Schulen oder des Auf-
und Ausbaus von Beratungsstrukturen. Es wird betont, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GFRÜNEN ihre Po-

Drucksache 18/9101 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
sition in der Debatte um eine sinnvolle Integrationspolitik weiter geschärft habe und sich damit als lernfähig und
flexibel gezeigt habe. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe insbesondere den Handlungsbedarf bereits
sehr früh erkannt.

Die Fraktion der CDU/CSU stellt fest, dass sich der Bund hinsichtlich einer höheren Bundesfinanzierung am
16. Juni 2016 auf der Ministerpräsidentenkonferenz dazu verpflichtet habe, die Kosten der Unterbringung von
anerkannten Flüchtlingen für drei Jahre zu übernehmen. Dadurch würden Länder und Kommunen unterstützt und
um zusätzliche 400 Mio. € im Jahr 2016, um 900 Mio. € im Jahr 2017 und um 1,3 Mrd. € im Jahr 2013 entlastet.
Insgesamt solle der Zuschuss für diese drei Jahre 2,6 Mrd. € betragen.

Aufgrund des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern sei die Aufteilung der Integrationskosten noch
nicht abschließend geklärt; allerdings erarbeite die Bundesregierung – neben dem Integrationsgesetz – derzeit
gemeinsam mit den Ländervertretern ein Integrationskonzept, in welchem alle Detailfragen, zum Beispiel hin-
sichtlich der Kitaausbildung oder Sprachförderung, diskutiert würden.

Die Forderung nach einer Aufhebung des sogenannten Kooperationsverbots im Bildungsbereich sei wegen der
Kulturhoheit der Länder sowie der daraus folgenden einseitigen finanziellen Mehrbelastung des Bundes zuguns-
ten der Länder abzulehnen; auch eine mehrheitliche Zustimmung der Länder für eine solche Verfassungsänderung
sei nicht zu erwarten. In diesem Zusammenhang hebt die Fraktion CDU/CSU das bisher wohl umfassendste und
finanziell stärkste Engagement des Bundes, namentlich durch den Hochschulpakt, die Qualitätsoffensive, die Leh-
rerausbildung, den Qualitätspakt Lehre sowie durch die vollständige Übernahme der BAföG-Finanzierung, her-
vor.

Zu der Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eines schnelleren Zugangs zu Hochschulen, wird
erklärt, dass Einigkeit darin bestehe, dass Bildung der Schlüssel für eine gelungene Integration sei und die Bil-
dungsministerin Johanna Wanka aus diesem Grunde im Herbst 2015 zwei Maßnahmenpakete für die Integration
von Flüchtlingen vorgestellt habe: Das erste Paket konzentriere sich auf den Erwerb der deutschen Sprache. Mit
dem zweiten Paket stelle das BMBF 230 Mio. € für Integrationshilfen, wie beispielsweise die persönliche Bera-
tung, sprachliche Vorbereitung und fachliche Unterstützung, zur Verfügung. Dabei wird von der Fraktion
CDU/CSU jedoch betont, dass das Ziel des zweiten Pakets nicht die Bevorzugung von Flüchtlingen, sondern die
Feststellung und Ausschöpfung vorhandener Potentiale sei.

Die Bereitstellung von Studienplätzen für Studierfähige sei außerdem eine Investition, die sich für Deutschland
lohne; erst im Jahre 2014 hätten Bund und Länder den Hochschulpakt an die tatsächliche Studiennachfrage ange-
passt und in den darauffolgenden Jahren über 760.000 zusätzliche Studienmöglichkeiten finanziert. Wie groß al-
lerdings die Herausforderung für Hochschulen in Bezug auf die Integration studierfähiger Flüchtlinge tatsächlich
werde, sei derzeit noch nicht absehbar. Der Hochschulpakt sei zudem großzügig dimensioniert und ermögliche
den Ländern Flexibilität im Umgang mit ihren Mitteln.

Vor dem Hintergrund der Forderung nach einem Ausbau der Integrationskurse sowie der berufsbezogenen
Sprachkurse, macht die Fraktion CDU/CSU darauf aufmerksam, dass der Haushaltsausschuss die Erhöhung des
Stundensatzes für Sprachlehrer beschlossen habe. Das Bundesinnenministerium könne nunmehr den Kostener-
stattungssatz an die Kursträger von derzeit 3,10 € auf bis zu 4 € pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit erhöhen.
Dabei müsse sichergestellt sein, dass das zusätzliche Geld auch bei den Lehrkräften ankomme und nicht bei den
Trägern hängen bleibe. So seien im Jahr 2016 insgesamt zusätzliche 250 Mio. € für eine Stärkung der Integrati-
onskurse verwendet.

Zum Thema „Ausbildung“ wird erklärt, dass Auszubildende aufgrund der sog. Zwei-Plus-Drei-Regelung eine
Duldung für die Gesamtdauer ihrer Ausbildung erhielten sowie zwei bis drei Jahre im Anschluss daran, wodurch
zugleich Rechtssicherheit für Betriebe und Auszubildende hergestellt werde.

Ziel der Fraktion CDU/CSU sei es, Asylbewerbern und Asylbewerberinnen mit guter Bleibeperspektive die Auf-
nahme und das Absolvieren einer betrieblichen Ausbildung zu erleichtern, wozu auch eine Berufsbildungsbei-
hilfe, Ausbildungsbegleitende Hilfen, assistierte Ausbildung sowie berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen ge-
hörten. Eine solche Unterstützung sei allerdings erst nach 15 Monaten erforderlich, da die Finanzierung von Asyl-
bewerbern und Asylbewerberinnen in den ersten 15 Monaten durch das Asylbewerberleistungsgesetz erfolge.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9101
Zu der Forderung eines schnelleren Zugangs zum BAföG wird ausgeführt, dass die Mindestaufenthaltsdauer für
die in § 8 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 2a BAföG genannten Ausländer mit dem bereits am 1. Januar 2016 in Kraft getre-
tenen Änderungsgesetz für den Bezug von Ausbildungsförderung von vier Jahren auf 15 Monate herabgesetzt
worden sei.

Für die Fraktion CDU/CSU sei es außerdem wichtig, dass bei den Maßnahmen einer Ausbildungsförderung ins-
besondere die Bleibeperspektive und ein zweckgebundener Aufenthaltsstatus beachtet werden müsse. Nach einer
Einreise seien zunächst Integrations- und Sprachkurse geboten, bevor eine sinnvolle Unterstützung mithilfe des
BAföG angesetzt werden könne.

Abschließend sei festzustellen, dass durch die getroffenen Maßnahmen bereits viel verbessert worden sei.

Die Fraktion der SPD stellt zunächst fest, dass sie das sogenannte Kooperationsverbot ebenso wie die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisch sehe. Die vorliegenden Anträge ignorierten jedoch, was bereits im Bereich
Ausbildung entweder durch das Integrationsgesetz geregelt werden solle bzw. was bereits realisiert worden sei.
Auch die Bemühungen der Länder und Kommunen seien nicht ausreichend zur Kenntnis genommen worden. Da-
bei habe es sich um wichtige Meilensteine für den Bereich „Integration“ und „Teilhabe“ gehandelt. Gleiches gelte
für das geplante Integrationsgesetz und für die Asyl-Pakete I und II. Zudem würden die Anträge die Vielzahl an
Maßnahmen verkennen, die seitens der Länder und des Bundes bereits durchgeführt würden, um die Bildungs-,
Ausbildungs- und Wissenschaftseinrichtungen als Orte der Vielfalt und der Integration zu stärken. Zudem berühr-
ten einige Forderungen originäre Aufgaben und Kompetenzen der Länder und Kommunen. Hier schließe sich die
SPD-Fraktion den Ausführungen des Koalitionspartners an.

Zum Integrationsgesetz sei es besonders wichtig zu wissen, dass dort die Ausbildungsregel „Drei plus Zwei“ gel-
te, dass sich an eine dreijährige Ausbildung eines Asylbewerbers bzw. Geduldeten ein zweijähriges Bleiberecht
anschließe. Damit hätten Betriebe und die Auszubildenden im Rahmen der dualen Ausbildung die größtmögliche
Rechtssicherheit. Wichtig sei, dass bei Ausbildungsabbruch einmalig eine Duldung für sechs Monate erteilt wer-
de, um einen neuen Ausbildungsplatz zu suchen. Das habe die Fraktion der SPD noch in den Gesetzentwurf ein-
bringen können. Gefördert würden gezielt die Berufsausbildung von bestimmten Ausländern und die Ausbil-
dungsbegleitenden Hilfen. Die Assistierte Ausbildung und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen stünden je
nach Zielgruppe früher als bisher zur Verfügung. Flankierend wolle man auch die bisher bestehende Altersgrenze
aufheben sowie eine sechsmonatige Karenzzeit für den Fall eines Ausbildungsabbruches einführen. Auch seien
die Stundenzahlen der Integrationskurse angehoben worden. Insgesamt seien die richtigen Weichen gestellt wor-
den, um eine Teilhabe von Geflüchteten, aber auch Geduldeten in Deutschland an der Bildung sicherzustellen.

Aus Sicht der SPD-Fraktion sei festzustellen, dass Betriebe bestraft werden könnten, wenn sie im Ausbildungs-
bereich Meldeverpflichtungen nicht nachkämen. Man müsse diese Problematik vor dem Hintergrund sehen, dass
nur 15 Prozent der Betriebe in Deutschland Migranten ausbildeten. Wenn diese ohnehin geringe Bereitschaft noch
zusätzlich durch eine Strafandrohung belastet werde, sei dies nicht hilfreich für die Integration von Migranten.

Zu den Themen „BAföG“ und „Asylbewerberleistungsgesetz“ sei festzustellen, dass aufgrund besonderer Um-
stände im Einzelfall Förderlücken entstehen könnten. Aus Sicht der SPD-Fraktion gelte es, diese Förderlücken zu
schließen.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt zu den vorliegenden Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
dass sie die dort gestellten Forderungen an die Bundesregierung im Wesentlichen teile. Sie wolle aber darauf auf-
merksam machen, dass man es der gesamten Bildungspolitik vorwerfen könne, wenn Forderungen für einen offe-
nen Zugang von Geflüchteten zu allen Bildungsstufen gestellt werden müssten. Es sei notwendig, dafür zu sorgen,
dass gleichzeitig auch die Defizite im gesamten Bildungssystem behoben werden. Nur dann werde auch eine gute
Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen gelingen. Es werde die Notwendigkeit betont, die frühzei-
tige Möglichkeit der Bildungsteilhabe über den Zugang zu Kindertagesstätten und Schulen zu sichern. Dies sei
derzeit nicht noch nicht gewährleistet, auch wenn es eigentlich schon einen diesbezüglichen Rechtsanspruch gebe.

Drucksache 18/9101 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Zur Problematik fehlender Lehrkräfte, insbesondere was Integrationskurse und den Sprachunterricht angehe, wer-
de auf einen massiven Lehrermangel an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schule in fast allen Ländern
hingewiesen. Die Lehrkräfte seien in den letzten sieben bis zehn Jahren nicht ausgebildet worden. Im Übrigen
bräuchten die Lehrkräfte für Integrationskurse über die Fähigkeit, Deutsch als Fremdsprache zu vermitteln hinaus,
zusätzliche Qualifikationen. Es werde von über hunderttausend freischaffende Lehrerinnen und Lehrer gespro-
chen. Dies stünden aber – aus welchen Gründen auch immer – nicht für diese Integrationskurse oder den Unter-
richt an Schulen zur Verfügung. Man werfe der Bundesregierung vor, dass sie sich zu der Problematik nicht äu-
ßere. Sie habe vielleicht auch vor dem Hintergrund des Kooperationsverbotes kein angemessenes Problembe-
wusstsein.

Die Fraktion der CDU/CSU fordert angesichts der in ihren Augen undifferenzierten Ausführungen der Oppositi-
onsfraktionen, die Debatte auf den politischen Kern zurückzuführen. Die Situation in Deutschland habe sich zwi-
schenzeitlich verändert, und es müsse durchaus nach Bleibeperspektiven von Flüchtlingen differenziert und auch
die Frage nach sicheren Herkunftsstaaten gestellt werden. Auch die Koalitionsfraktionen vermieden es, von Mi-
granten ohne Perspektive auf Anerkennung als Flüchtlinge zu reden oder von Migranten ohne Perspektive auf
Anerkennung als politisch Verfolgte. Dies sei jedoch der Kern der Debatte und es sei notwendig, im Hinblick auf
Fluchtursachen zu differenzieren.

Was den Zugang von Geflüchteten zur Ausbildung betrifft, sei in schwierigen Verhandlungen mit den zuständigen
Innenpolitikern eine großzügige Ausnahmeregelung getroffen worden. Die Kritik an dieser Regelung werde zu-
rückgewiesen, da damit die gemeinsamen Anstrengungen, junge Flüchtlinge in eine berufliche Bildung zu integ-
rieren, konterkariert würden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist die kritischen Ausführungen der Fraktion der CDU/CSU zurück.
Die Realitäten in Deutschland hätten sich in der Tat zwischenzeitlich geändert. Dies sei auch in dem Fachgespräch
„Bildung in der Einwanderungsgesellschaft“ deutlich geworden. Die Fraktion habe sich nicht negativ gegenüber
der Drei-Plus-Zwei-Regelung geäußert. Es sei nur nicht angebracht, zwischen „guten Flüchtlingen“ und „schlech-
ten Flüchtlingen“ zu unterscheiden und entsprechend Duldungen zu ermöglichen oder aber auch nicht. Die Wirt-
schaft fordere eine Perspektive für die jungen Geflüchteten durch Arbeit und Ausbildung. Das vorliegende Integ-
rationsgesetz sei noch unzureichend und lückenhaft, es weise jedoch in Teilen in die richtige Richtung. Zum
Vorwurf, die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seien überholt, wird erklärt, dass diese bereits
frühzeitig zum letzten Jahreswechsel vorgelegt worden seien, als die Koalitionsfraktionen die Debatte noch nicht
richtig begonnen hätten und sich zudem der Kern der Forderungen nicht überholt habe, sondern lediglich Anpas-
sungen vorgenommen worden seien. Das Fachgespräch habe deutlich gemacht, dass die Fehler der Vergangenheit
im Zusammenhang mit dem Umgang mit Gastarbeitern sich nicht wiederholen dürften. Es werde daher gebeten,
eine ideologisch geführte Auseinandersetzung zu beenden.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärt, dass die Bundesregierung im Jahre 2005 die Integrationskurse eingeführt und
sich damit dem Vorwurf der „Zwangsgermanisierung“ seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausge-
setzt gesehen habe.

Insgesamt sei es problematisch, dass die Debatte über die Integration von Flüchtlingen so emotional ausgetragen
werde. Damit würde denjenigen in die Hände gespielt, die vor zu großer Überfremdung und einem Scheitern der
Integration warnten. Es sei wichtig, auch auf die in den letzten Jahren erzielten Erfolge im Bereich der Integration
hinzuweisen und diese anzuerkennen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Deutschland im Vergleich zu an-
deren Ländern gut dastehe.

Zu der Kritik der Fraktion DIE LINKE. das Integrationsgesetz sei nicht dazu geeignet, in ein Einwanderungsge-
setz zu münden, erklärt die CDU/CSU-Fraktion, dass dies auch nicht Ziel des Integrationsgesetzes gewesen sei,
sondern man habe von Beginn an klar gestellt, dass das Integrationsgesetz nicht zu einem Einwanderungsgesetz
führen solle. Die CDU/CSU-Fraktion betont, sie unterstütze den Erwerb der deutschen Sprache, um eine Integra-
tion in den Arbeitsmarkt und dadurch in die deutsche Gesellschaft zu ermöglichen.

Insgesamt sei das Angebot für die Integrationskurse durch Alphabetisierungskurse bis hin zu Ergänzungskursen
verbreitert worden. Seit dem Jahre 2014 würde außerdem eine Kinderbetreuung angeboten. Die Bundesregierung
habe gemeinsam mit den Ländern das Konzept für die Integrationsstellen ausgearbeitet. Diesen obliege die Aufga-
be, den Besuch eines jeden Teilnehmers – gegebenenfalls durch alternative Angebote – sicherzustellen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9101
Von Seiten der Fraktion der SPD wird die emotional geführte und polarisierende heutige Debatte bedauert. Dies
sei angesichts der großen Anstrengungen und auch Erfolge in den letzten Monaten unangemessen. Das vorgelegte
Integrationsgesetz sei ein einmaliger historischer Schritt, und nötige Kompromisse seien in diesem Zusammen-
hang zur Kenntnis zu nehmen.

Berlin, den 6. Juli 2016

Cemile Giousouf
Berichterstatterin

Dr. Karamba Diaby
Berichterstatter

Dr. Rosemarie Hein
Berichterstatterin

Beate Walter-Rosenheimer
Berichterstatterin

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