BT-Drucksache 18/9098

zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/5406 - Änderung der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung zur Erhöhung der Sicherheit im Eisenbahnverkehr

Vom 6. Juli 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9098
18. Wahlperiode 06.07.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5406 –

Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung zur Erhöhung der
Sicherheit im Eisenbahnverkehr

A. Problem
Nach Ansicht der Antragsteller hat die Längsneigung von Gleisen in Bahnhöfen
in Zeiten moderner Züge, die sehr leicht in Bewegung zu setzen sind, große Be-
deutung für die Sicherheit des Bahnverkehrs. Durch technisches oder menschli-
ches Versagen könne es dazu kommen, dass sich stehende Züge im Bahnhof selb-
ständig in Bewegung setzten. Dies könne zu schweren Unfällen beim Fahrgast-
wechsel auf dem Bahnsteig oder zu Zusammenstößen mit anderen Zügen führen.
Deshalb wird die Bundesregierung aufgefordert, die Eisenbahn-Bau- und Be-
triebsordnung (EBO) entsprechend zu ändern und die Längsneigung von Bahn-
hofsgleisen bei Neubauten auf 0,5 sowie generell auf 2,5 Promille zu beschrän-
ken.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/9098 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/5406 abzulehnen.

Berlin, den 6. Juli 2016

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender

Annette Sawade
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9098
Bericht der Abgeordneten Annette Sawade

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/5406 in seiner 133. Sitzung am 5. November 2015
in erster Lesung beraten und zur Beratung an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nach Ansicht der Antragsteller hat die Längsneigung von Gleisen in Bahnhöfen in Zeiten moderner Züge, die
sehr leicht in Bewegung zu setzen sind, große Bedeutung für die Sicherheit des Bahnverkehrs. Durch technisches
oder menschliches Versagen könne es dazu kommen, dass sich stehende Züge im Bahnhof selbständig in Bewe-
gung setzten. Dies könne zu schweren Unfällen beim Fahrgastwechsel auf dem Bahnsteig oder zu Zusammenstö-
ßen mit anderen Zügen führen. Deshalb wird die Bundesregierung aufgefordert, die Eisenbahn-Bau- und Betriebs-
ordnung (EBO) entsprechend zu ändern und die Längsneigung von Bahnhofsgleisen bei Neubauten auf 0,5 Pro-
mille sowie generell auf 2,5 Promille zu beschränken.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Keine mitberatenden Voten.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat in seiner 54. Sitzung am 16. Dezember 2015 die Bera-
tungen über den Antrag auf Drucksache 18/5406 aufgenommen und beschlossen, zu der Vorlage eine Öffentliche
Anhörung durchzuführen.

Die Anhörung fand in der 61. Sitzung des Ausschusses am 16. März 2016 statt. Als Sachverständige waren gela-
den:

Dr. rer. nat. Christoph Engelhardt, Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Fengler (Institut für Bahnsysteme und Öffentlichen
Verkehr, TU Dresden), Prof. Dr.-Ing. Markus Hecht (Institut für Land- und Seeverkehr (ILS), Fachgebiet Schie-
nenfahrzeuge, TU Berlin), Gerald Hörster (Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes), Dr. Tobias Lesinski
(DB Netz AG), Frank Sennhenn (Vorstandsvorsitzender der DB Netz AG) und Prof. Dr.-Ing. habil. Jürgen Sieg-
mann (Institut für Land- und Seeverkehr (ILS), Fachgebiet Schienenfahrwege und Bahnbetrieb, TU Berlin).

Zum Ergebnis der Anhörung wird auf das Wortprotokoll der 61. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale
Infrastruktur verwiesen.

Der Ausschuss hat die Beratungen über den Antrag in seiner 73. Sitzung am 6. Juli 2016 fortgesetzt und abge-
schlossen. Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag auf Drucksache 18/5406 abzulehnen.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, dass die EBO in der jetzigen Fassung sachgerecht sei und daher unverän-
dert bleiben sollte. Sie biete den notwendigen Ermessensspielraum zwischen Sicherheitserfordernissen auf der
einen Seite und Wirtschaftlichkeit auf der anderen Seite. Es komme sicherlich auch niemand auf die Idee, dass ir-
gendwo Bürgersteige ohne Neigung gebaut werden müssten. Theoretisch bestehe auch hier die Gefahr, dass ein
Kinderwagen sich in Bewegung setzen und auf die Straße rollen könnte. Insofern sei die Forderung, die die Frak-
tion DIE LINKE. in ihrem Antrag erhebe, einfach unverhältnismäßig.

Drucksache 18/9098 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die geltende Verordnung biete in der bestehenden Form ausreichenden Spielraum für die Planung auch großer
Bauvorhaben wie der eines neuen Bahnhofs.

Die Fraktion der SPD wies darauf hin, dass es zu der EBO eine öffentliche Anhörung gegeben habe, bei der bis
auf einen alle Sachverständigen der Meinung gewesen seien, dass eine Änderung der EBO nicht notwendig sei.
Zum Beispiel habe Prof. Fengler von der TU Dresden ausgeführt, dass niemals eine hundertprozentige Sicherheit
zu erreichen sei und dass bei einer Änderung der bauliche Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zum Er-
trag stehen würde. Einschränkungen in Bezug auf die Längsneigung wären demnach nur dann notwendig, wenn
auf dem Bahnsteig regelmäßig Fahrzeuge angehängt oder abgekuppelt würden. Nach Aussage der Sachverstän-
digen bestehe in Stuttgart 21 keine Gefahr für die Fahrgäste, weil an diesem Bahnhof keine Rangiervorgänge
stattfinden würden. Die Fraktion der SPD werde den Antrag ablehnen, weil sie wie die Experten der Meinung sei,
dass es keine hundertprozentige Sicherheit geben könne und dass keine erhöhte Gefahr für die Fahrgäste bestehe.

Die Fraktion DIE LINKE. stellte fest, bei der Anhörung sei deutlich geworden, dass es enorm hohe Kosten ver-
ursachen würde, wenn man die Bahnhöfe, die den Vorgaben hinsichtlich der Gleisneigung nicht entsprächen, um-
bauen würde. Dies sei jedoch nicht das Ziel des Antrages. Es gehe vielmehr um die Frage der Längsneigung beim
Neubau von Bahnhöfen. Hierfür sei der Bahnhof Stuttgart 21 das prägnanteste Beispiel. Bei der Genehmigung
von Stuttgart 21 müsse der Nachweis erbracht werden, dass der Bahnhof mit seinen stark geneigten Gleisen ge-
nauso sicher sei wie andere Bahnhöfe. Bei der vorgesehenen Stärke der Gleisneigung könne der Fahrgastverkehr
nicht sicher abgewickelt werden. Um mögliche Gefährdungen durch die erhöhte Gleisneigung bei diesem Neu-
bauprojekt auszuschließen, sollten die Planungen bei Stuttgart 21 daher entsprechend geändert werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, dass es für eine Beurteilung des Antrages notwendig sei,
nicht pauschal zu argumentieren, sondern ins Detail zu gehen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teile
grundsätzlich das Anliegen der Fraktion DIE LINKE., die hohen Kapazitäten an den Bahnhöfen zu erhalten und
gleichzeitig die Sicherheit zu gewährleisten. Die Maximalforderung, die in dem Antrag erhoben werde, lehne man
hingegen ab, weil eine gewisse Flexibilität angesichts der jeweiligen topographischen Gegebenheiten notwendig
sei. So müsse es auch möglich sein, an Bestandsstrecken neue Haltepunkte oder Bahnhöfe zu errichten. Eine Ver-
änderung der Gleisneigung wäre hier nur mit einem gigantischen Aufwand zu realisieren, der das ganze Vorhaben
unwirtschaftlich machen würde. Solche differenzierten Erwägungen müssten bei einer möglichen Neufassung der
EBO, für die es gute Gründe gebe, berücksichtigt werden.

Berlin, den 6. Juli 2016

Annette Sawade
Berichterstatterin

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