BT-Drucksache 18/9079

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 18/8858 - Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung

Vom 6. Juli 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9079
18. Wahlperiode 06.07.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 18/8858 –

Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer
Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung

A. Problem
Leben und Wirken des fünften deutschen Bundeskanzlers Helmut Schmidt sollen
in einer Erinnerungsstätte gewürdigt werden. Dies wird insbesondere damit be-
gründet, dass sich über den Lebensweg eines der wichtigsten deutschen Staats-
männer des 20. Jahrhunderts auch wichtige Entwicklungen in Politik und Gesell-
schaft der Bundesrepublik Deutschland nachvollziehen lassen.

B. Lösung
Es werden die gesetzlichen Voraussetzungen zur Errichtung der „Bundeskanz-
ler-Helmut-Schmidt-Stiftung“ geschaffen, die als rechtsfähige Stiftung des öf-
fentlichen Rechts ihren Sitz in Hamburg hat.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Die zur Erfüllung des Stiftungszwecks erforderlichen Mittel trägt der Bund.

Drucksache 18/9079 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8858 mit folgender Maßgabe, im Übrigen
unverändert anzunehmen:

„§ 2 Absatz 4 wird aufgehoben.“

Berlin, den 6. Juli 2016

Der Ausschuss für Kultur und Medien

Siegmund Ehrmann
Vorsitzender

Michael Kretschmer
Berichterstatter

Hiltrud Lotze
Berichterstatterin

Sigrid Hupach
Berichterstatterin

Ulle Schauws
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9079
Bericht der Abgeordneten Michael Kretschmer, Hiltrud Lotze, Sigrid Hupach und
Ulle Schauws

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8858 in seiner 179. Sitzung am 23. Juni 2016
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen sowie zur Mitberatung an den
Innenausschuss und den Haushaltsausschuss.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Gesetzentwurf werden die Voraussetzungen für die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-
Stiftung geschaffen. Die rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts soll ihren Sitz in Hamburg nehmen. Der
Gesetzentwurf orientiert sich am Muster der Stiftungen mit ähnlicher Zielrichtung (Willy-Brandt-Stiftung, Bun-
deskanzler-Adenauer-Haus etc.). Die Rechtsform soll die überparteilich unabhängige und der unmittelbaren staat-
lichen Einflussnahme entzogene Stiftungsarbeit ermöglichen. Im Gesetzentwurf sind unter anderem der Stiftungs-
zweck sowie die Stiftungsorgane und ihre Zusammensetzung geregelt.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat in seiner 86. Sitzung am 6. Juli 2016 einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs emp-
fohlen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 79. Sitzung am 6. Juli 2016 einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs
in der Fassung des Änderungsantrags auf Ausschussdrucksache 18(22)187 empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner 65. Sitzung am 6. Juli 2016 beraten und
einstimmig Annahme in geänderter Fassung empfohlen. Auch der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD auf Ausschussdrucksache 18(22)187 war zuvor einstimmig beschlossen worden.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, mit der Errichtung der Stiftung werde nicht nur die Leistung Helmut
Schmidts als Bundeskanzler gewürdigt, sondern auch seine Rolle als Lehrer für Demokratie und Freiheit. Gerade
im Hinblick auf die Streitkultur könnten sich heute viele ein Beispiel an ihm nehmen. Das Haus der Eheleute
Schmidt werde als authentischer und anregender Ort für kommende Generationen erhalten.

Die Fraktion der SPD würdigte die Bedeutung Helmut Schmidts für die Bundesrepublik Deutschland und be-
tonte, mit seinem Tod habe das Land einen großen, bis zuletzt in der Öffentlichkeit präsenten Staatsmann verloren.
Die Gründung einer Stiftung, die das Erbe Helmut Schmidts wahrt, sei sehr angemessen. In der gewählten Kon-
struktion sei die Stiftung überdies zukunftsorientiert, weil sie im Sinne Helmut Schmidts für die Freiheit und die
Einheit des deutschen Volkes, für Frieden und die Einigung Europas sowie für Verständigung unter den Völkern
eintreten werde.

Die Fraktion DIE LINKE. gab an, sie trage die Einrichtung einer Bundesstiftung zur Würdigung des verstorbe-
nen Altkanzlers mit. Da die Stiftung nicht nur das Vermächtnis des streitbaren Mahners und Ratgebers verwalten

Drucksache 18/9079 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
werde, sondern sich mit der geopolitischen Rolle Deutschlands, mit außen-, sicherheits- und wirtschaftspoliti-
schen Fragen befassen werde, sei darauf zu achten, dass der Stiftungsbeirat international und mit renommierten
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern besetzt werde.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützte die Gründung einer Stiftung im Gedenken an Helmut
Schmidt ebenfalls, verband damit allerdings die Anregung, grundsätzlich über die Aufgaben von Stiftungen nach-
zudenken, die einer bestimmten Person gewidmet sind. Schließlich werde die Helmut-Schmidt-Stiftung nicht nur
beauftragt, den Verstorbenen in Erinnerung zu halten, sondern auch Analysen zu Deutschlands künftiger Rolle in
der Außen-, Sicherheits- und Wirtschaftspolitik zu erarbeiten.

B. Besonderer Teil
Soweit die Bestimmungen des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/8858 unverändert geblieben sind, wird auf de-
ren Begründung verwiesen. Die vom Ausschuss empfohlene Änderung des Gesetzentwurfs wird wie folgt be-
gründet:

Zu § 2 Absatz 4

§ 2 Absatz 4 beruhte auf einem Missverständnis. Das Helmut-Schmidt-Archiv der sozialen Demokratie der Fried-
rich-Ebert-Stiftung in Bonn existiert bereits. Eine Gründung ist daher nicht vonnöten. Das Helmut-Schmidt-Ar-
chiv im Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung in Bonn hat keinen Beirat. Sollte dieser
erforderlich sein, so entstünde er auch auf Initiative der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Berlin, den 6. Juli 2016

Michael Kretschmer
Berichterstatter

Hiltrud Lotze
Berichterstatterin

Sigrid Hupach
Berichterstatterin

Ulle Schauws
Berichterstatterin

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