BT-Drucksache 18/9074

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/8578, 18/8958 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des GAK-Gesetzes

Vom 6. Juli 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9074
18. Wahlperiode 06.07.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 18/8578, 18/8958 –

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des GAK-Gesetzes

A. Problem
Auf Grundlage des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Gesetz) wirkt der Bund zur Ver-
besserung der Lebensverhältnisse bei der Erfüllung von Aufgaben der Länder ge-
mäß Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes mit. Aus den Mitteln die-
ser Gemeinschaftsaufgabe werden bisher Maßnahmen zur Entwicklung der Land-
und Forstwirtschaft sowie der ländlichen Regionen gefördert. Die ländlichen
Räume in Deutschland weisen nach Aussage der Bundesregierung unterschiedli-
che Entwicklungstendenzen auf: Während viele Regionen in Deutschland prospe-
rieren, stehen laut Bundesregierung strukturschwache und periphere ländliche Re-
gionen vor bedeutenden sozialen, ökonomischen und demographischen Heraus-
forderungen. Viele ländliche Gebiete stagnieren nach Ansicht der Bundesregie-
rung in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung oder befinden sich bereits in einer Ab-
wärtsspirale. Dadurch wird nach Meinung der Bundesregierung längerfristig auch
der Fortbestand einer vielfältigen, leistungs- und wettbewerbsfähigen sowie um-
weltgerechten Land- und Forstwirtschaft, dessen Sicherung auch zukünftig eine
Kernaufgabe der GAK sein sollte, gefährdet. Das bisherige, weitgehend unmittel-
bar land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterstützende, Maßnahmenspektrum
der GAK reicht aus Sicht der Bundesregierung allein nicht mehr aus, um die im
Grundgesetz angestrebten Ziele zu erreichen. Zur Verbesserung der Agrarstruktur
ist es für die Bundesregierung zunehmend erforderlich, die ländlichen Räume im
Rahmen eines integrierten Ansatzes als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Natur-
räume konkurrenz- und leistungsfähig zu halten.

B. Lösung
Änderung des GAK-Gesetzes.

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Drucksache 18/9074 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Bund und Länder

Aus der Gesetzesänderung ergeben sich keine Mehrkosten. Die Höhe der Ausga-
ben für die GAK richtet sich wie bisher nach den in den jährlichen Bundeshaus-
haltsplänen zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln.

Kommunen

Keine.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Keiner.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Keiner.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Keine.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung wird sich im bisherigen Rahmen be-
wegen.

F. Weitere Kosten
Keine.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9074
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksachen 18/8578, 18/8958 mit folgenden Maß-
gaben, im Übrigen unverändert anzunehmen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1 wird wie folgt geändert:

a) In Buchstabe b werden nach dem Wort „Landbewirtschaftung“ die
Wörter „einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschafts-
pflege“ eingefügt.

b) In Buchstabe d wird nach dem Wort „Union“ das Semikolon ge-
strichen und wird folgender Wortlaut angefügt:

„, welche Investitionen

a) in nicht landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben,

b) in kleine Infrastrukturen,

c) Basisdienstleistungen,

d) zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz,

e) zugunsten des ländlichen Tourismus und

f) zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von
Dörfern

umfassen können.“

2. Nummer 2 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:

‚b) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

„Die in § 1 Absatz 1 Nummer 7 genannten Maßnahmen können
nur in den von den Ländern definierten Gebieten zur Umsetzung
der europäischen Agrarpolitik für den ländlichen Raum durchge-
führt werden und im Falle der Buchstaben a bis c außerdem nur,
wenn besondere Anstrengungen zur Sicherung der Daseinsvor-
sorge erforderlich sind.“ ‘

3. Nummer 4 wird wie folgt geändert:

a) Buchstabe a Satz 3 wird aufgehoben.

b) Buchstabe b wird wie folgt gefasst:

‚b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Bis zum 30. September jedes Jahres melden die
Länder beim Bundesministerium für Ernährung und Land-
wirtschaft die von ihnen für das folgende Jahr vorgesehenen
Maßnahmen zur Durchführung des Rahmenplans an. Die An-
meldung enthält Angaben über

1. die Art und den Umfang der jährlich durchzuführenden
Maßnahmen sowie

2. die voraussichtlichen Kosten, getrennt nach Maßnah-
men, Kostenträgern und Haushaltsjahren.

Drucksache 18/9074 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Die angemeldeten Maßnahmen sind zu begründen. Überjäh-
rige Maßnahmen, die bereits in Vorjahren angemeldet, be-
gründet und zur Durchführung beschlossen wurden, müssen
in den Folgejahren nicht erneut begründet werden.“ ‘;

b) folgende Entschließung anzunehmen:

„I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Deutschland steht für seine Vielfalt. Sie macht den Reiz unseres Landes aus,
sie ist seine Stärke: Lebendige ländliche Räume, bunte Kleinstädte und pul-
sierende Metropolen. Jede Region hat ihre eigene Geschichte, jede setzt ein-
zigartige kulturelle Akzente, und jede verfügt über ein eigenes wirtschaftli-
ches Profil.

Doch nicht nur unsere Städte, sondern auch die ländlichen Räume haben sich
in den vergangenen Jahren unterschiedlich entwickelt. Ländliche Räume in
Deutschland bieten eine hohe Lebensqualität. Einige prosperieren wie nie
zuvor, andere drohen dennoch, den Anschluss zu verlieren: Alterung, Ab-
wanderung, geringe wirtschaftliche Perspektiven. In manchen Regionen
Deutschlands prägen zunehmend Leerstände die Straßenbilder von Dörfern
und Kleinstädten. Eine ortsnahe Lebensmittel- und Gesundheitsversorgung
ist keine Selbstverständlichkeit mehr, und mancherorts steht auch die Zu-
kunft sozialer und kultureller Einrichtungen infrage.

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) rechnet in
seiner „Raumordnungsprognose 2025“ für die meisten ländlich geprägten
Regionen Deutschlands bis 2025 mit einem Bevölkerungsrückgang von min-
destens drei bis zehn Prozent gegenüber dem Jahr 2005. In einigen östlichen
Regionen sind noch deutlich höhere Bevölkerungsrückgänge zu erwarten.
Ebenso geht das BBSR von einer deutlichen Zunahme des Anteils der über
60-Jährigen bis 2025, mancherorts von bis zu 40 Prozent aus.

Für diese Herausforderungen muss die Politik Antworten entwickeln – auf-
grund der Heterogenität der ländlichen Räume passgenau für jede Region
und gemeinsam mit den Menschen vor Ort. Nur so wird die Heimat der Men-
schen im ländlichen Raum auch in Zukunft lebenswert und existenzsichernd
sein. Wir bestätigen: Gleichwertige Lebensverhältnisse sind und bleiben un-
ser übergeordnetes Ziel.

Wir appellieren an die Länder, ihrer originären Verantwortung für die länd-
liche Entwicklung nachzukommen, aber auch im Bund müssen wir die För-
der- und Strukturpolitik für die ländlichen Räume an die veränderten Vo-
raussetzungen anpassen.

Ein zentrales Förderinstrument zur Entwicklung ländlicher Räume ist die
Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes“ (GAK). Aus den Mitteln der GAK werden Maßnahmen
zur Weiterentwicklung der Landwirtschaft, des Küstenschutzes und der
ländlichen Räume finanziert.

Angesichts der beschriebenen Herausforderungen wollen wir einen Schritt
weiter gehen: In Zukunft sollen im Rahmen des Artikels 91a des Grundge-
setzes mit der GAK auch Investitionen in nicht landwirtschaftliche Kleinst-
und Kleinbetriebe und in kleine Infrastrukturen und Basisdienstleistungen
gefördert werden, bei denen es darum geht, die Regionen zu stärken.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt

1. den vorgelegten Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der GAK;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9074
2. die Einrichtung des Bundesprogramms „Ländliche Entwicklung“

(BULE) zur Förderung und Erprobung innovativer Ansätze der ländli-
chen Entwicklung;

3. den Einstieg in einen konsequenten und langfristig angelegten Hoch-
wasserschutz in Deutschland;

4. die nationale Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik
(GAP) und die damit verbundene Umschichtung von 4,5 Prozent der
finanziellen Mittel von der ersten in die zweite Säule;

5. die Einrichtung eines Staatssekretärsausschusses unter Leitung des
BMEL zur Koordinierung der unterschiedlichen Ressortzuständigkei-
ten für eine Politik zur integrierten Entwicklung ländlicher Räume;

6. die Einberufung eines Sachverständigenrats für Ländliche Entwicklung
(SRLE) im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft;

7. die vorgelegten Eckpunkte des Bundes für ein gesamtdeutsches Förder-
system für strukturschwache Regionen ab 2020.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. ihrer Politik für die ländlichen Räume noch mehr Gewicht und Sicht-
barkeit zu verleihen sowie die Koordinierung der – klar voneinander
abgegrenzten – Instrumente zu stärken;

2. gute Lebensqualität der Bevölkerung in ländlichen Räumen durch ein
ressortübergreifendes, abgestimmtes Handeln zu sichern;

3. für eine integrierte Entwicklung ländlicher Räume die Ressortzustän-
digkeiten besser zu koordinieren;

4. in der Politik für den ländlichen Raum stärker die unterschiedlichen
Entwicklungsmöglichkeiten in den Regionen in den Blick zu nehmen;

5. Fördertatbestände zugunsten von Existenzgründungen, Investitionen in
nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten von Kleinstbetrieben, Investitio-
nen in die Schaffung kleiner Infrastrukturen und Basisdienstleistungen
für die ländliche Bevölkerung, Investitionen zugunsten des Tourismus
und zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes in den Dör-
fern sowie Investitionen zur Umnutzung von Gebäuden für den GAK-
Rahmenplan vorzuschlagen;

6. die Finanzierung der GAK in Anbetracht ihres ergänzten Förderspekt-
rums und ihrer Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit der ländlichen
Räume im Rahmen der finanziellen Spielräume des Bundes entspre-
chend sicherzustellen;

7. bei der Erweiterung des Maßnahmenspektrums die bewährten Kern-
maßnahmen wie das Agrarinvestitionsprogramm, die Marktstrukturver-
besserung, die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, die Agra-
rumweltmaßnahmen, die Förderung der Forst- und Holzwirtschaft, den
Küstenschutz und die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, die Flurneu-
ordnung, die integrierte ländliche Entwicklung und die Dorferneuerung
fortzuführen;

8. gemeinsam mit den Ländern im Rahmen der haushaltsrechtlichen Mög-
lichkeiten Maßnahmen zur Erleichterung des Mittelabflusses in der
GAK zu vereinbaren;

Drucksache 18/9074 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
9. mit der Neuaufstellung des Rahmenplans

a) die Potentiale der Landwirtschaft für die Entwicklung der ländli-
chen Räume zu nutzen;

b) regionale Entwicklungsentscheidungen so weit wie möglich zu be-
rücksichtigen und die Entwicklung ländlicher Räume auf Grund-
lage integrierend wirkender Entwicklungskonzepte zu fördern;

c) sicherzustellen, dass die einzelnen GAK-Maßnahmen für die Ge-
samtheit bedeutsam sind, wie es Artikel 91a des Grundgesetzes
verlangt;

d) eine umfassende Nutzung des Förderspektrums der Verordnung
über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Euro-
päischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums (ELER) vorzusehen;

e) kleine und mittlere Unternehmen, die dezentrale Strukturen bei der
Lebensmittelherstellung und -vermarktung zur Sicherung der Da-
seinsvorsorge wieder aufleben lassen, verstärkt zu unterstützen;

f) regionale Besonderheiten bei der Gestaltung der Förderpro-
gramme zu berücksichtigen;

g) eine intensivere interkommunale Kooperation zu fördern;

h) Maßnahmen zur Stärkung klimaschonender Landwirtschaft einzu-
beziehen;

i) Maßnahmen zu sichern, die das bürgerschaftliche Engagement vor
Ort stärken;

j) der besonderen Situation von Frauen im ländlichen Raum Rech-
nung zu tragen und deren Potentiale zu fördern;

k) die soziale Dorferneuerung in die Fördermöglichkeiten aufzuneh-
men;

l) die Sicherung und Neuentwicklung von Wertschöpfungspotentia-
len durch eine effektive Förderung zu unterstützen;

m) in der Dorfentwicklung den Grundsatz „Umbau statt Neubau“ fest-
zuschreiben;

n) die Abstimmung mit bestehenden Maßnahmen, bspw. der Ge-
meinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-
struktur“, der Mittelstandsförderung und dem Städtebau, zu inten-
sivieren, um Überschneidungen in der Förderung zu vermeiden;

10. im Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ (BULE) die For-
schungsprogramme für den ländlichen Raum auszubauen und im Rah-
men der finanziellen Spielräume des Bundes entsprechend zu unterle-
gen;

11. eine effizientere Erfolgskontrolle auf allen Ebenen und in allen Syste-
men der ländlichen Entwicklung zu entwickeln und zu implementieren;

12. die Kooperation von Wirtschaft und Forschung zu fördern, um die In-
novationsfähigkeit mittelständischer Unternehmen im ländlichen Raum
zu stärken;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9074
13. gemeinsam mit den Sozialpartnern die Qualität in der Ausbildung der

„Grünen Berufe“ zu heben;

14. die Rahmenbedingungen für den Landtourismus zu stärken;

15. ein gut entwickeltes und leistungsfähiges System der Gesundheitsver-
sorgung im ländlichen Raum zu unterstützen.

IV. Der Deutsche Bundestag fordert die Länder auf,

1. ihrer Verantwortung für die Entwicklung ländlicher Räume auch in Zu-
kunft nachzukommen;

2. eine Weiterentwicklung der GAK konstruktiv zu begleiten und ihre Er-
kenntnisse über die unterschiedlichen Bedingungen im ländlichen
Raum in den Prozess der Weiterentwicklung einfließen zu lassen;

3. gemeinsam mit dem Bund die bisherigen Maßnahmen der GAK zu
überprüfen und den Rahmenplan der GAK an die zukünftigen Heraus-
forderungen der ländlichen Räume anzupassen;

4. ihren Finanzierungsanteil an einer weiterentwickelten GAK nicht unter
40 Prozent fallen zu lassen;

5. gemeinsam mit dem Bund die Strukturen und Netzwerke des bürger-
schaftlichen Engagements zu sichern und zu stärken;

6. gemeinsam mit den Kommunen administrative Strukturen und Instru-
mente zu schaffen, die gerade in den ländlichen Räumen die unterneh-
merischen Initiativen stärken, Gründungen erleichtern und bestehende
Unternehmen positiv begleiten.“

Berlin, den 6. Juli 2016

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Alois Gerig
Vorsitzender

Hans-Georg von der Marwitz
Berichterstatter

Willi Brase
Berichterstatter

Heidrun Bluhm
Berichterstatterin

Markus Tressel
Berichterstatter

Drucksache 18/9074 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Hans-Georg von der Marwitz, Willi Brase, Heidrun Bluhm
und Markus Tressel

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 173. Sitzung am 2. Juni 2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf
Drucksachen 18/8578, 18/8958 erstmals beraten und an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zur
federführenden Beratung und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie dem Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz, Bau und Reaktorsicherheit überwiesen. In seiner 180. Sitzung am 24. Juni 2016 hat der Deutsche Bundes-
tag den Gesetzentwurf zusätzlich zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Auf Grundlage des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten-
schutzes“ (GAK-Gesetz) wirkt der Bund zur Verbesserung der Lebensverhältnisse bei der Erfüllung von Aufga-
ben der Länder gemäß Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes mit. Aus den Mitteln dieser Gemein-
schaftsaufgabe werden bisher Maßnahmen zur Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft sowie der ländlichen
Regionen gefördert. Die ländlichen Räume in Deutschland weisen nach Aussage der Bundesregierung unter-
schiedliche Entwicklungstendenzen auf: Während viele Regionen in Deutschland prosperieren, stehen laut Bun-
desregierung strukturschwache und periphere ländliche Regionen vor bedeutenden sozialen, ökonomischen und
demographischen Herausforderungen. Viele ländliche Gebiete stagnieren nach Ansicht der Bundesregierung in
ihrer wirtschaftlichen Entwicklung oder befinden sich bereits in einer Abwärtsspirale. Dadurch wird nach Mei-
nung der Bundesregierung längerfristig auch der Fortbestand einer vielfältigen, leistungs- und wettbewerbsfähi-
gen sowie umweltgerechten Land- und Forstwirtschaft, dessen Sicherung auch zukünftig eine Kernaufgabe der
GAK sein sollte, gefährdet. Das bisherige, weitgehend unmittelbar land- und forstwirtschaftliche Betriebe unter-
stützende, Maßnahmenspektrum der GAK reicht aus Sicht der Bundesregierung allein nicht mehr aus, um die im
Grundgesetz angestrebten Ziele gemäß Artikel 91a zu erreichen. Zur Verbesserung der Agrarstruktur ist es für die
Bundesregierung zunehmend erforderlich, die ländlichen Räume im Rahmen eines integrierten Ansatzes als Le-
bens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume konkurrenz- und leistungsfähig zu halten.

Daher sollen im GAK-Gesetz neben den bisherigen agrarbezogenen Kernmaßnahmen die Agrarumweltmaßnah-
men gestärkt und die Förderung ländlicher Infrastrukturen insoweit verankert werden, wie sie Gegenstand des
Förderspektrums der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union (EU), derzeit abgebildet durch
die Fördermaßnahmen nach der Verordnung der EU über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ent-
wicklung des ländlichen Raums (ELER) – sog. ELER-Verordnung –, sind.

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs:

In § 1 des GAK-Gesetzes soll die Nummer 1 Buchstabe b gestrichen und als eigenständige neue Nummer 2 for-
muliert werden: „Maßnahmen einer markt- und standortangepassten sowie umweltgerechten Landbewirtschaf-
tung“. Weiterhin soll der Förderkatalog des GAK-Gesetzes um „Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur
ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union“ ergänzt werden.

Die Zielsetzung der GAK soll erweitert und übersichtlicher dargestellt werden: Neben der Verbesserung der Wett-
bewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft im Gemeinsamen Markt der EU und der Verbesserung des Küs-
tenschutzes, die weiterhin Kernaufgaben der GAK bleiben sollen, sollen die Gewährleistung der Leistungsfähig-
keit ländlicher Gebiete, deren integraler Bestandteil eine umwelt- und ressourcenschonende Land- und Forstwirt-
schaft ist, neu aufgenommen werden. Über die bisher formulierten Anforderungen hinaus sollen die Ziele und

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9074
Erfordernisse des Vertragsnaturschutzes und der Landschaftspflege Berücksichtigung finden. Zudem soll klarge-
stellt werden, dass Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete nur dort durchgeführt werden
können, wo besondere Anstrengungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge erforderlich sind.

Außerdem sollen Klarstellungen, Streichungen und notwendig gewordene formale und inhaltliche Anpassungen,
z. B. bei den Verfahren zur Aufstellung des GAK-Rahmenplans, vorgenommen werden.

Der Bundesrat hat in seiner 946. Sitzung am 17. Juni 2016 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf der Bundesregie-
rung auf Drucksache 18/8578 gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes eine Stellungnahme abzugeben, auf
die eine Gegenäußerung der Bundesregierung erfolgte. Die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäuße-
rung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates sind der Drucksache 18/8958 zu entnehmen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat in seiner 86. Sitzung am 6. Juli 2016 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksachen 18/8578, 18/8958 in der Fassung des Änderungsantrags
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Ausschussdrucksache 18(10)436) anzunehmen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 85. Sitzung am 6. Juli 2016 mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksachen 18/8578, 18/8958 in der Fassung des
Änderungsantrages der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Ausschussdrucksache 18(10)436) anzunehmen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE, den Entschließungsantrag der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 18(10)437 anzunehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat in seiner 88. Sitzung am 6. Juli 2016
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksachen 18/8578,
18/8958 in der Fassung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Ausschussdrucksache
18(10)436) anzunehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE, den Ent-
schließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 18(10)437 anzunehmen.

IV. Gutachtliche Stellungnahme des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich in seiner 49. Sitzung am 1. Juni 2016 im
Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf Ver-
einbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf ei-
nes Vierten Gesetzes zur Änderung des GAK-Gesetzes“ befasst und festgestellt, dass eine Nachhaltigkeitsrele-
vanz des Gesetzentwurfs gegeben ist. Der Bezug zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ergibt sich hinsichtlich
der „Managementregel 9 (Sozialer Zusammenhalt: Armut und Ausgrenzung vorbeugen, Chancen ermöglichen,
demografischen Wandel gestalten, Beteiligung aller am gesellschaftlichen Leben)“ sowie der „Indikatoren 7
(Wirtschaftliche Zukunftsvorsorge – Gute Investitionsbedingungen schaffen und Wohlstand dauerhaft erhalten),
10 (Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit – Wirtschaftsleistung umwelt- und sozialverträglich steigern) und 16 (Be-
schäftigung – Beschäftigungsniveau steigern)“.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung weist in seiner gutachtlichen Stellungnahme – Aus-
schussdrucksache 18(10)428 – darauf hin, dass folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit in der Begründung des
Gesetzentwurfs getroffen wurden: „Die vorgesehenen Gesetzesänderungen stehen im Einklang mit der Nachhal-
tigkeitsstrategie der Bundesregierung. Ziel ist es, die ländliche Wirtschaft zu stärken, negativen Entwicklungsten-
denzen in ländlichen Räumen entgegen zu wirken und so die Agrarstruktur weiter zu verbessern. Die vorgesehene

Drucksache 18/9074 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Erweiterung des GAK-Förderspektrums um Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete wird
einen positiven Beitrag zu den Nummern 7 „Wirtschaftliche Zukunftsvorsorge“, 10 “Wirtschaftliche Leistungs-
fähigkeit“ und 16a „Beschäftigung“ der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung leisten.“

Demzufolge ist für ihn die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung plausibel und eine Prüfbitte daher nicht erfor-
derlich.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

1. Öffentliche Anhörung

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat in seiner 60. Sitzung am 5. Juli 2016 zu den Auswirkungen
zum Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/8578 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Dazu
wurden sieben Sachverständige eingeladen.

Folgende Interessenvertreter und Institutionen sowie Einzelsachverständige hatten Gelegenheit zur Stellung-
nahme in der öffentlichen Anhörung:

Interessenvertreter und Institutionen

– Deutscher Bauernverband (DBV), Udo Hemmerling

– Deutscher Landkreistag e.V., Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günther Henneke

– Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Dana Awe

– Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Dr. Frank Augsten

Einzelsachverständige

– Timm Fuchs, Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)

– Prof. Dr. Claudia Neu, Hochschule Niederrhein, Fachbereich Oecotrophologie

– Prof. Dr. Peter Weingarten, Leiter des Instituts für ländliche Entwicklung am Johann Heinrich von Thünen-
Institut (Braunschweig).

Die Sachverständigen bewerteten den Gesetzentwurf der Bundesregierung unterschiedlich.

Die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung vom 5. Juli 2016 sind in die Beratungen des Ausschusses eingegangen.
Das Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung – nach dessen Fertigstellung – sowie der Videomitschnitt des Par-
lamentsfernsehens von der Anhörung sind der Öffentlichkeit über die Webseite des Deutschen Bundestages
(www.bundestag.de) zugänglich. Zudem wurden an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft im Zusam-
menhang mit der Beratung des Gesetzentwurfs mehrere schriftliche Stellungnahmen unaufgefordert übermittelt.

2. Abschließende Beratung

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen
18/8578, 18/8958 in seiner 61. Sitzung am 6. Juli 2016 abschließend beraten.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD brachten zum Gesetzentwurf der Bundesregierung einen Änderungsan-
trag auf Ausschussdrucksache 18(10)436 ein. Zudem brachten sie zum Gesetzentwurf der Bundesregierung einen
Entschließungsantrag auf Ausschussdrucksache 18(10)437 ein.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, die gesetzliche Novellierung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sei der Einstieg in einen Paradigmenwechsel und ein großer
Schritt nach vorn bei der Unterstützung der ländlichen Räume in Deutschland. Die bisher ausschließliche Förde-
rung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes in Deutschland im Rahmen der GAK werde von den Fraktionen
der CDU/CSU und SPD zu einer Förderung des ländlichen Raumes weiterentwickelt. Die Kritik der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an der Novelle sei nicht zielführend, da zum Beispiel explizit in
§ 1 des GAK-Gesetzes die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen in ländlichen Gebieten aufgenommen werde.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9074
Die Erweiterung des Förderspektrums der GAK werde zudem mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 30 Millionen
Euro aus dem aktuellen Bundeshaushalt 2016 unterlegt, mit der Perspektive weiterer Mittel in den Folgejahren.

Die Fraktion der SPD äußerte, mit dem Gesetzentwurf sei es unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gelungen, eine wirkungsvolle Novelle der GAK ohne eine Änderung des
Grundgesetzes auf den Weg zu bringen. Mit der novellierten GAK werde in Deutschland die regionale Entwick-
lung weiter gestärkt werden. Zusammen mit dem zu beschließenden Entwurf eines Integrationsgesetzes der Bun-
desregierung werde die neue GAK Perspektiven für die ländlichen Regionen schaffen und dabei mithelfen, den
demografischen Wandel positiv zu gestalten. Da die ländlichen Räume selber unterschiedlich entwickelt seien,
sollte keine Förderung nach dem „Gießkannenprinzip“ betrieben werden. Aus diesem Grund solle mit der novel-
lierten GAK die Förderung der Infrastruktur der ländlichen Gebiete nur in den von den Ländern definierten Ge-
bieten zur Umsetzung der sog. ELER-Verordnung der EU erfolgen sowie Maßnahmen, die für die Daseinsvor-
sorge von Bedeutung seien, dann durchgeführt werden, wenn besondere Anstrengungen der Daseinsvorsorge er-
forderlich seien.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte, mit dem Gesetzentwurf setzten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD
den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD in Bezug auf die ursprünglich geplante Neugestaltung der
GAK nur unzureichend um. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD hätten nicht den Mut besessen, die Förderung
der ländlichen Räume in Artikel 91 des Grundgesetzes grundlegend neu zu formulieren, obwohl sie über eine
entsprechende parlamentarische Mehrheit verfügt hätten und zudem von Seiten ihrer Fraktion Zustimmung für
eine solche Änderung signalisiert worden sei. Neben den Bundesländern halte auch der das BMEL beratende
Sachverständigenrat „Ländliche Entwicklung“ den Gesetzentwurf in der Frage der Gebietskulisse sowie der Höhe
der vorgesehenen Mitteln angesichts der Herausforderungen, vor denen die ländlichen Räume stehen, als völlig
unzureichend. Diese Novelle der GAK werde aufgrund ihrer vielen Unklarheiten bei den möglichen Fördermaß-
nahmen sowie der nur geringen Mitteleinstellung in den Bundeshaushalt keine wirkungsvolle Förderung der länd-
lichen Räume in Deutschland voranbringen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bemerkte, in Bezug auf die Novellierung GAK sei sie offen für eine
Grundgesetzänderung gewesen, aber unverständlicherweise hätten sich die Fraktionen der CDU/CSU und SPD
dieser Notwendigkeit verweigert. Die Aufnahme des Vertragsnaturschutzes als Ziel in die GAK sei zwar ein
Schritt in die richtige Richtung, wünschenswert wäre jedoch gewesen, wenn der Naturschutz nicht nur im Rahmen
landwirtschaftlicher Tätigkeiten förderungswürdig würde. Der Gesetzentwurf werde trotz einiger positiver Ele-
mente insgesamt abgelehnt, weil er nur das beinhalte, was er im Titel trage. Wie bisher stehe bei der GAK nur die
Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes im Vordergrund, anstatt die angekündigte Förderung der
ländlichen Entwicklung in die Tat umzusetzen und die GAK zu einer Strategie für den ländlichen Raum weiter-
zuentwickeln. Bedauerlich sei, dass von Seiten der Fraktionen der CDU/CSU und SPD eine große Chance für die
Förderung der ländlichen Räume vertan worden sei.

Die Bundesregierung legte dar, im Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU
und SPD sei das Ziel gesetzt worden, ländlichen Räumen ebenso wie städtischen Gebieten einen Anspruch auf
gute Entwicklungschancen einzuräumen. Mit dem Gesetzentwurf werde diesem Ziel ein gutes Stück nähergekom-
men, indem die GAK weiterentwickelt werde. Die wichtigste Änderung sei die vorgesehene Förderung der Infra-
struktur ländlicher Gebiete im Rahmen der GAK. Damit könnten zukünftig Investitionen in nichtlandwirtschaft-
liche Kleinstbetriebe und in kleine Infrastrukturen und Basisdienstleistungen (z. B. Nahversorgung mit Gütern
und Dienstleistungen) sowie zur Umnutzung auch nicht landwirtschaftlicher, dörflicher Bausubstanz zugunsten
des ländlichen Tourismus sowie zugunsten des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern und ländlichen
Gebieten im Rahmen der GAK gefördert werden. Diese neuen Maßnahmen sollten dort durchgeführt werden, wo
besondere Anstrengungen zur Daseinsvorsorge für die ländliche Bevölkerung erforderlich seien.

3. Abstimmungsergebnisse

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE., den Änderungsantrag der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 18(10)436 anzunehmen.

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE

Drucksache 18/9074 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
LINKE., dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksachen 18/8578,18/8958 in ge-
änderter Fassung anzunehmen.

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE., den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 18(10)437
anzunehmen.

B. Besonderer Teil
Im Folgenden werden lediglich die vom Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft empfohlenen Änderungen
gegenüber der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs erläutert.

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1 Buchstabe a (§ 1 Absatz 1 Nummer 2)

Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes und zur Landschaftspflege tragen zur Bewältigung der Auswirkungen des
Klimawandels auf die Agrarlandschaften und Wälder und zur Erhaltung genetischer Ressourcen der Landwirt-
schaft bei. Die landwirtschaftlichen Erzeugungsbedingungen werden somit verbessert. Ebenso wird das natürliche
Erbe der ländlichen Räume bewahrt, welches ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität darstellt und unverzicht-
bare Grundlage des ländlichen Tourismus ist.

Zu Nummer 1 Buchstabe b (§ 1 Absatz 1 Nummer 7)

Um die maximale Hebelwirkung der ELER-Mittel zu sichern, ist eine umfassende Nutzung der entsprechenden
Fördermöglichkeiten in der GAK erforderlich. Die in der Begründung des Regierungsentwurfs beschriebene Ziel-
setzung, der Land- und Forstwirtschaft die nötige Infrastruktur im Sinne eines gesellschaftlich attraktiven und
wirtschaftlich leistungsfähigen ländlichen Gebietes zu sichern, wird durch die ausdrückliche Nennung verschie-
dener Infrastrukturmaßnahmen verdeutlicht. Auch die für die Innenentwicklung von Gemeinden bedeutsame Um-
nutzung vorhandener dörflicher Bausubstanz wird benannt. Um den zunehmenden negativen Entwicklungsten-
denzen im ländlichen Raum zu begegnen, müssen leer stehende Gebäude, soweit sie für die Infrastruktur im o. g.
Sinne bedeutsam sind, in eine weitere Nutzung überführt werden können. Es werden somit die Rahmenbedingun-
gen geschaffen, entsprechend den lokalen Anforderungen neue Nutzungen für gewerbliche, Wohn-, soziale und
kulturelle Zwecke zu ermöglichen. Zudem wird mit dieser Maßnahme auch die Flächeninanspruchnahme im
Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie vermindert. Dies erhöht die Attraktivität des ländlichen Raums und verhindert
Folgekosten. Mit der Beschränkung auf die Umnutzung dörflicher Bausubstanz in den ELER-Fördergebieten wird
eine generelle Wohnraumförderung ausgeschlossen.

Zu Nummer 2 (§ 2 Absatz 2)

Da die Länder die Umsetzung der ELER-Maßnahmen über die eigenen Landesentwicklungsprogramme vorneh-
men, muss die Praktikabilität gewahrt bleiben. Der bisher vorgesehene Begriff der geografischen Abgelegenheit
ist nicht genau definiert. Die von den Ländern schon genutzten ELER-Fördergebiete sind bereits durch die Kom-
mission der Europäischen Union (Kommission) im Rahmen der Entwicklungsprogramme für den ländlichen
Raum (EPLR) der Länder genehmigt worden. „In diesen prüfen die Länder bei Maßnahmen der Buchstaben a bis
c, ob sie zur Sicherung der Daseinsvorsorge erforderlich sind und gehen damit auf die regionalen Herausforde-
rungen ein“. Diesen Rahmen zu nutzen, schafft eine höhere Kompatibilität mit dem ELER, verringert den Ver-
waltungsaufwand bei der Umsetzung der Fördermaßnahmen und baut keine neuen Fördergebiete auf. Gleichwohl
erfolgt eine Förderung nur dort, wo die Maßnahmen zur Absicherung der Daseinsvorsorge erforderlich sind. Dies
sichert eine Förderung nach den Bedarfen innerhalb der Regionen ab.

Zu Nummer 3 (§ 7)

Die Nationale Rahmenregelung (NRR) ist ein von Ländern, Bund und Kommission abgestimmter und genehmig-
ter Programmbestandteil der EPLR. In den EPLR haben die Länder die Bedeutung und Notwendigkeit der För-
dermaßnahmen hinreichend erklärt und die Kommission hat diese Entwicklungspläne der Länder jeweils geneh-
migt. Damit ist es unter Verwaltungsvereinfachungsaspekten sinnvoll, dass die von den Ländern bis zum 30.
September jedes Jahres beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft anzumeldenden Maßnahmen

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9074
dann nicht begründet werden müssen, wenn es sich um überjährige Maßnahmen handelt, die bereits in den Vor-
jahren angemeldet, begründet und zur Durchführung beschlossen wurden.

Berlin, den 6. Juli 2016

Hans-Georg von der Marwitz
Berichterstatter

Willi Brase
Berichterstatter

Heidrun Bluhm
Berichterstatterin

Markus Tressel
Berichterstatter

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