BT-Drucksache 18/9057

Mehr Transparenz bei vegetarischen und veganen Produkten schaffen

Vom 6. Juli 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9057
18. Wahlperiode 06.07.2016
Antrag
der Abgeordneten Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Harald Ebner,
Markus Tressel, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia
Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Christian Kühn
(Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Dr. Valerie Wilms
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mehr Transparenz bei vegetarischen und veganen Produkten schaffen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Anzahl der Menschen, die sich vegetarisch und vegan ernähren oder ihren Kon-
sum tierischer Produkte bewusst reduzieren wollen, nimmt in Deutschland seit eini-
gen Jahren stetig zu. Hersteller und Handel reagieren darauf und bieten zunehmend
pflanzliche Alternativen an. Nicht nur bei Lebensmitteln, auch bei pflanzlicher Kos-
metik und tierfreier Mode wächst das Angebot.
Doch nach wie vor sind die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ nicht rechtsverbind-
lich definiert, was zum Teil zu Unsicherheit bei Verbrauchern, Herstellern und
Händlern führt. Bereits seit 2011 ist die EU-Kommission durch die EU-Lebensmit-
tel-Informationsverordnung (Verordnung (EU) 1169/2011; Art. 36 Abs. 3) ver-
pflichtet, per Durchführungsrechtsakt Kriterien für die freiwillige Kennzeichnung
von veganen und vegetarischen Lebensmitteln zu erlassen.
Da diese Umsetzung nach wie vor aussteht, haben die Verbraucherministerinnen und
-minister der Länder gemeinsam mit der Lebensmittelwirtschaft und Verbänden De-
finitionen für beide Begriffe erarbeitet und im April 2016 verabschiedet. Dies be-
grüßen wir. Ebenso, dass diese Definitionen zukünftig von den Lebensmittelüber-
wachungsbehörden bei der Beurteilung der Kennzeichnung von Lebensmitteln an-
gewandt werden. Doch weiterhin muss sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für
den zügigen Erlass des Durchführungsrechtsaktes einsetzen, um eine einheitliche
Regelung für ganz Europa zu schaffen. Auch hierfür sollten die von der Verbrau-
cherschutzministerkonferenz beschlossenen Definitionen die Basis sein.
Darüber hinaus muss bei allen Lebensmitteln klar erkenntlich gemacht werden,
wenn tierische Produkte bei der Herstellung oder Verarbeitung verwendet wurden.
Wenn beispielsweise Gelatine zur Klärung von Saft, Fischblasen zur Klärung von
Wein oder Kälberlab bei der Herstellung von Käse eingesetzt wird, muss das auch
auf dem Produkt angegeben werden. Wer sich bewusst gegen tierische Produkte ent-
scheiden möchte, soll dazu die Möglichkeit haben.

Drucksache 18/9057 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Weiterhin werden Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Aufmachung von
Lebensmitteln mitunter bewusst in die Irre geführt. Auf Lebensmittelverpackungen
und in der Werbung wird Bauernhof-Idylle mit freilaufenden Tieren suggeriert, ob-
wohl industrielle Massentierhaltung drinsteckt und die Tiere nie das Sonnenlicht se-
hen. Mit dieser Verbrauchertäuschung muss endlich Schluss sein.
Die Gemeinschaftsverpflegung in Schulen, Kitas und Kantinen ist ein Schlüssel zu
mehr Ernährungsvielfalt: Gutes vegetarisches und veganes Essen sollte daher zum
alltäglichen Angebot gehören.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– sich auf EU-Ebene für mehr Klarheit und Verlässlichkeit bei der Kennzeichnung
veganer und vegetarischer Produkte einzusetzen und hierzu bei der EU-Kommis-
sion auf einen zügigen Erlass des Durchführungsrechtsakts gemäß der EU-Le-
bensmittel-Informationsverordnung – auf Basis der durch die Verbraucherminis-
ter beschlossenen Definitionen der Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ – hinzu-
wirken;

– dafür zu sorgen, dass erkennbar gemacht werden muss, wenn Zutaten oder Ver-
arbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs in Lebensmitteln enthalten sind oder
bei deren Herstellung eingesetzt wurden;

– Werbung und Produktaufmachungen, die kleinbäuerliche, tier- und artgerechte
Tierhaltung vorgaukeln, obwohl es sich um Produkte aus industrieller Massen-
tierhaltung handelt, wirkungsvoll zu unterbinden;

– sich für mehr Ernährungsvielfalt und Wahlmöglichkeiten auch in öffentlichen
Kantinen, Schulen und Kitas einzusetzen, indem das Essensangebot vegetari-
scher und veganer Gerichte gestärkt wird;

– die unterschiedliche Besteuerung von bestimmen vegetarischen und veganen Le-
bensmitteln (wie z. B. Soja-, Reis- oder Haferdrinks) gegenüber anderen Lebens-
mitteln aufzuheben, so dass vegetarische und vegane Produkte umsatzsteuerlich
nicht schlechter gestellt werden.

Berlin, den 5. Juli 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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