BT-Drucksache 18/901

Eigenstromprivileg und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Vom 21. März 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/901
18. Wahlperiode 21.03.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen),
Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Peter Meiwald
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Eigenstromprivileg und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Energieerzeugungsanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die gleichzei-
tig sowohl Strom als auch Wärme produzieren, sind besonders energieeffizient
und damit ressourcen- und klimaschonend. Insbesondere in Industrieprozessen
mit Bedarf an Prozesswärme wird KWK eingesetzt, da hier Strom und Wärme
gleichermaßen zum Einsatz kommen können. Aber auch für die Wärmeversor-
gung von Wohngebäuden sowie für die Versorgung von Nah- und Fernwärme-
netzen werden KWK-Anlagen genutzt.
Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der KWK an der Nettostromerzeu-
gung in Deutschland auf einen Wert von 25 Prozent bis zum Jahr 2020 zu erhö-
hen. Um die Nutzung der KWK zu fördern, ist bisher der selbstgenutzte Strom
aus einer entsprechenden Anlage von der Umlage nach dem Erneuerbare-Ener-
gien-Gesetz (EEG) befreit. Nun will die Bundesregierung mit der anstehenden
Novelle des EEG diese Befreiung für alle KWK-Anlagen aufheben – unabhän-
gig davon, mit welchem Brennstoff sie betrieben werden.
Als Begründung führt die Bundesregierung an, dass immer mehr Unternehmen
durch die Eigenstromproduktion aus dem EEG-Umlagesystem ausscheren und
so zu höheren Belastungen der verbleibenden, nicht privilegierten Stromver-
braucher beitragen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele KWK-Anlagen sind nach Informationen der Bundesregierung seit

dem Jahr 2009 in Betrieb gegangen (bitte nach Jahren, Anzahl, Energieträ-
gern und elektrischer Leistung aufschlüsseln)?

2. Wie hat sich nach Informationen der Bundesregierung die Menge des selbst-
verbrauchten Stroms aus KWK, der von der EEG-Umlage befreit ist, durch
Industrieunternehmen und private Verbraucher in diesem Zeitraum auf-
geschlüsselt nach Jahren entwickelt (bitte in Kilowattstunden und mit dem
eingesparten Betrag in Euro angeben und nach Unternehmen und privaten
Verbrauchern aufschlüsseln)?

3. Wie hat sich nach Informationen der Bundesregierung die Menge der selbst-
verbrauchten Wärme aus KWK durch Industrieunternehmen und private Ver-
braucher seit dem Jahr 2009 entwickelt (bitte in Kilowattstunden pro Qua-
dratmeter und Jahr angeben und nach Unternehmen und privaten Verbrauchern
aufschlüsseln)?

4. Wie hat sich nach Informationen der Bundesregierung die Menge des insge-
samt von der EEG-Umlage befreiten Stroms, also des privilegierten Letztver-

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brauchs, seit dem Jahr 2009 nach Jahren aufgeschlüsselt entwickelt (bitte in
Kilowattstunden und mit dem eingesparten Betrag in Euro angeben)?

5. Welche konkreten Auswirkungen auf die Höhe der EEG-Umlage wird nach
Informationen der Bundesregierung die Belastung des Eigenstromver-
brauchs mit der EEG-Umlage, wie im Eckpunktepapier zur EEG-Reform
vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, vorgese-
hen, haben, und welche Auswirkungen haben alternative von der Bundesre-
gierung geplante Szenarien für die Belastung des Eigenstromverbrauchs
mit der EEG-Umlage auf die Höhe der EEG-Umlage (bitte nach Alt- und
Neuanlagen, Größenklassen, fossiler Stromerzeugung ohne KWK, KWK
und erneuerbare Energien aufschlüsseln)?

6. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den Entwicklungen beim selbstgenutzten Strom aus KWK und bei der
insgesamt privilegierten Strommenge im Hinblick auf die EEG-Umlage
und im Hinblick auf die Ziele des Klimaschutzes?

7. Welche konkreten Auswirkungen auf den Ausbau der KWK erwartet die
Bundesregierung durch die geplante Belastung des selbstgenutzten Stroms
aus KWK-Anlagen mit einer anteiligen EEG-Umlage, und auf welche An-
gaben stützt sie sich bei dieser Einschätzung?

8. Welche Auswirkung hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Strei-
chung des Eigenstromprivilegs von KWK-Anlagen auf die Wärmeversor-
gung in Quartieren mit bestehenden und geplanten KWK-Anlagen?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die rechtliche Zulässigkeit für die Teil-
belastung von Eigenstrom aus KWK- und anderen Anlagen zur Strom-
erzeugung mit der EEG-Umlage?

10. Hält die Bundesregierung, wie im Eckpunktepapier vom Bundeswirtschafts-
minister Sigmar Gabriel angekündigt, an der Einführung einer Bagatell-
grenze in Höhe von 10 Kilowatt fest, und wenn ja, auf welcher wissen-
schaftlichen Grundlage plant die Bundesregierung eine Bagatellgrenze aus-
gerechnet in dieser Höhe einzuführen?
Wenn nein, welche Bagatellgrenze plant die Bundesregierung für die Be-
freiung des Eigenstromverbrauchs von der EEG-Umlage einzuführen?

11. Hält die Bundesregierung an ihrem Ziel fest, den Anteil der KWK an der
Nettostromerzeugung in Deutschland auf einen Wert von 25 Prozent bis
zum Jahr 2020 zu erhöhen, und wenn ja, mit welchen Mitteln will die
Bundesregierung dieses Ziel erreichen?

12. Welche konkreten Änderungen am Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
(KWKG) wären nach Informationen der Bundesregierung notwendig, da-
mit das Ziel von 25 Prozent KWK im Jahr 2020 trotz der von der Bundes-
regierung geplanten Belastung des Eigenstromverbrauchs mit der EEG-
Umlage erreicht wird, und welche konkreten Änderungen an den KWK-
Zuschlägen plant die Bundesregierung vorzunehmen, wenn eine Belastung
des Eigenstromverbrauchs mit der EEG-Umlage eingeführt wird (bitte nach
Größenklassen aufschlüsseln)?

13. Wie sieht der konkrete Zeitplan der Bundesregierung für die nach
§ 12 KWKG vorgesehene Zwischenüberprüfung des KWKG aus, und wel-
che Aufträge für wissenschaftliche Gutachten wurden für diese Zwischen-
überprüfung bereits vergeben (bitte nach Auftragnehmer, Budget und Zeit-
plan aufschlüsseln)?

Berlin, den 21. März 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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