BT-Drucksache 18/8995

Bioenergie im Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2016

Vom 22. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8995
18. Wahlperiode 22.06.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Dr. Julia Verlinden,
Steffi Lemke, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Sylvia Kotting-Uhl,
Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Matthias Gastel und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bioenergie im Erneuerbare-Energien-Gesetz

Im aktuellen Entwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG 2016) ist für die Jahre 2017 bis 2022 ein Ausbaupfad von 150 Megawatt
installierter Leitung (brutto) bzw. von 200 Megawatt (2020 bis 2022) vorgesehen.
Die vorgesehenen Regelungen bieten den meisten Bestandsanlagen, deren EEG-
Vergütung in dieser Zeit ausläuft, eine Anschlussperspektive. Dennoch gibt es
Kritik von Branchen- und Umweltverbänden, dass einerseits keine Anschlussre-
gelung für Anlagen mit einer installierten Leistung von unter 150 kW geplant ist
(De-minimis-Regel), andererseits auch keine Differenzierung der Vergütung
(z. B. in Abhängigkeit von der Anlagenleistung und/oder Einsatzstoffen) vorge-
sehen ist. Damit wurde aus Sicht der Fragesteller auch die Chance verpasst, über
das EEG einerseits kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben eine wei-
tere Einkommensperspektive und damit betriebswirtschaftliche Diversifizierung
in Zeiten extrem volatiler Preise auf den Agrarmärkten zu bieten. Andererseits
wurde versäumt, über eine Differenzierung nach Einsatzstoffen den ökologisch
negativen Entwicklungen der letzten Jahre, wie z. B. dem großflächigen Maisan-
bau in einigen Regionen, entgegen zu steuern.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich die Bioenergie in den letzten zehn Jahren in Deutschland ent-

wickelt (Zahl der Anlagen, installierte Leistung und Menge der Stromerzeu-
gung in Gigawattstunden – GWh)?

2. Welche Treibhausgas-Einsparungen (in CO2eq) sind nach Kenntnis der Bun-
desregierung durch die Nutzung nachwachsender, heimischer Bioenergie seit
Einstieg in die Förderung durch das EEG jährlich erzielt worden (bitte nach
Jahren)?

3. Wie wird sich die Treibhausgas-Einsparung (in CO2eq) aus nachwachsender,
heimischer Bioenergie in den kommenden Jahren nach Auffassung der Bun-
desregierung mit dem im Gesetzentwurf zum EEG geplanten Ausbaupfad
entwickeln, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen,
um eventuell eine sinkende Treibausgas-Einsparwirkung zu vermeiden?

4. Wie wird sich die Stromerzeugung (in GWh) aus Biomasse nach Auffassung
der Bundesregierung mit dem in der Novelle 2016 geplanten Ausbaupfad in
den nächsten 20 Jahren entwickeln?

Drucksache 18/8995 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Treibhausgasminde-
rungspotenzial unterschiedlicher Bioenergie-Arten, und welche Konsequen-
zen zieht sie daraus mit Blick auf die zukünftige Förderung?

6. Zu welchem Anteil werden Bioenergieanlagen nach Inkrafttreten der Neure-
gelungen des EEG 2016 und des Strommarktgesetzes voraussichtlich nach
Bedarf gefahren werden, und inwiefern wird ein Umstieg in die Bioenergie-
erzeugung als Ausgleich für ertragsschwache Zeiten bei Wind und Photovol-
taik systematisch eingeleitet und finanziell ausreichend angereizt?

7. Welche Veränderungen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren bei den Anlagekonzepten und Akteuren gegeben (z. B. in
Bezug auf Größenklassen, landwirtschaftliche versus industrielle Anlagen)?
Waren diese politisch intendiert, und durch jeweils welche Änderungen im
EEG wurden sie hervorgerufen (bitte begründen)?

8. Misst die Bundesregierung den von Landwirten betriebenen, kleinen und
mittelständischen Anlagen eine besondere Bedeutung für die Energiewende
und die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu?
Wenn ja, mit welchen Bestimmungen in der aktuellen EEG-Novelle plant
sie, den Bestand ebendieser Anlagen zu sichern?

9. Wie viele Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 150 Ki-
lowatt sind derzeit in der EEG-Finanzierung, und welche Anschlussregelung
ist im Rahmen der aktuellen EEG-Novelle für diese Anlagen geplant?
Wenn keine, warum nicht?

10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Transportaufkom-
men bei den Gärsubstraten bei Anlagen verschiedener Größenklassen (ge-
fahrene Kilometer/Stromertrag)?

11. Ist aus Sicht der Bundesregierung die Vermeidung langer Transportwege bei
den Substraten ein wichtiges Kriterium, und wenn ja, wie findet dies in der
geplanten EEG-Novelle seinen Niederschlag?

12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
der Flächenbedarf in Deutschland für den Anbau von nachwachsenden Roh-
stoffen (NaWaRos) für die Stromerzeugung (absolut und in Prozent an der
gesamten Ackerfläche) entwickelt?

13. Wie stellt sich die Entwicklung bei den eingesetzten Substraten nach Kennt-
nis der Bundesregierung dar (Reststoffe, Gülle, nachwachsende Rohstoffe
etc.), und welche Regelungen plant sie, um den Anteil der NaWaRos zu sen-
ken bzw. so gering wie möglich zu halten?

14. Zu welchem Anteil (an den eingesetzten NaWaRos) wird Mais nach Kennt-
nis der Bundesregierung als Substrat eingesetzt, und hält es die Bundesregie-
rung für wünschenswert (aus Gründen des Biodiversitäts- und Erosions-
schutzes, auch Schutz vor Überschwemmungen), diesen Anteil sowohl bei
Neuanlagen als auch bei Bestandsanlagen zu senken?

15. Wie stellt sich aktuell die regionale Verteilung von Biogasanlagen nach
Kenntnis der Bundesregierung dar (bitte getrennt nach installierter Leis-
tung/Bundesland und Anlagenzahl/Bundesland), und welche Regelungen
plant die Bundesregierung, um regionale Benachteiligungen durch das Aus-
schreibungssystem zu verhindern?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8995
 

16. Wie lauten die Erkenntnisse der Bundesregierung über Auswirkungen der
Biomasseförderung im EEG auf die Pachtpreise?
Welches Zusammenspiel aus welchen Faktoren ist nach Kenntnis der Bun-
desregierung in welchen Regionen für durchschnittlich welche Steigerungs-
raten bei den Pachtpreisen ausschlaggebend?

17. Welcher Stromertrag wurde in den vergangenen zehn Jahren aus Bioabfall-
vergärungsanlagen erzielt, und welche Regelungen plant die Bundesregie-
rung hierzu im EEG 2016?
Falls keine Anschlussförderung geplant ist, warum nicht?

18. Welcher Stromertrag wurde in den vergangenen zehn Jahren aus Altholzan-
lagen erzielt, und von welcher Entwicklung der Anlagen und welchem zu-
künftigen Stromertrag in diesem Segment geht die Bundesregierung – vor
dem Hintergrund, dass die Bundesregierung keine Anschlussfinanzierung
plant – in Zukunft aus?

19. In welchen Sektoren (Strom, Wärme, Verkehr etc.) wird Bioenergie nach
Kenntnis der Bundesregierung zu welchen Anteilen eingesetzt?
Wie haben sich diese Anteile in den letzten zehn Jahren verändert (bitte nach
Jahren und Sektor aufschlüsseln)?

Berlin, den 22. Juni 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.