BT-Drucksache 18/8969

Paramilitärische Verbände zur Sicherung westlicher Ölanlagen in Libyen

Vom 24. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8969
18. Wahlperiode 24.06.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Frank Tempel,
Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth,
Heike Hänsel, Inge Höger, Jan Korte, Katrin Kunert, Niema Movassat,
Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.

Paramilitärische Verbände zur Sicherung westlicher Ölanlagen in Libyen

In einer zivil-militärischen Unterstützungsmission hat die Europäische Union
nach dem Sturz von Muammar al-Gaddafi versucht, Militär und Polizei bei der
Überwachung und Sicherung der Land- und Seegrenzen zu unterstützen. Mehr
als 20 000 ehemalige Kämpfer der Rebellenarmee waren im Rahmen von
EUBAM Libyen (EUBAM: EU Border Assistance Mission) für eine neue Gen-
darmerie unter dem Kommando des Verteidigungsministeriums vorgesehen
(Bundestagsdrucksache 18/626). Für die gemeinsame Migrationskontrolle hatten
libysche Militärs, Polizisten und Grenzpolizisten seit dem Jahr 2012 mehrmals
die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX in Warschau besucht. Die damals amtie-
rende Übergangsregierung beantragte, zur Überwachung der Küsten an Systeme
der Europäischen Union angeschlossen zu werden (Bundestagsdrucksache
18/3515). Dafür sollten satellitengestützte Anlagen genutzt werden, die der itali-
enische Rüstungsgigant Leonardo-Finmeccanica S. p. A. noch unter Muammar
al-Gaddafi für mehrere 100 Mio. Euro an Libyen verkaufte („Fatale Allianz: Zur
Kooperation der Europäischen Union mit Libyen bei der Flucht- und Migrations-
verhinderung“, PRO ASYL vom September 2010).
Neben der Abschottung von Migration ging es bei der damaligen Unterstützungs-
mission auch ums Öl. Die geplante, neue Gendarmerie war laut einem EU-Pla-
nungspapier für die Bewachung sogenannter kritischer Infrastrukturen vorgese-
hen (Ratsdokument 8182/4/13). Hierzu gehören auch Ölanlagen. Die libyschen
Ölvorkommen und Ölförderstätten befinden sich weitab von der Küste und wer-
den vor allem vom italienischen Konzern Eni S. p. A. ausgebeutet. Auch die deut-
sche Tochter der BASF SE, die Wintershall Holding GmbH, betreibt rund
1 000 Kilometer südöstlich der Hauptstadt Tripolis acht Ölfelder (www.
wintershall.com/de/weltweit/libyen.html). Sie werden von einer paramilitäri-
schen „Garde zum Schutz der Ölanlagen“ („Petroleum Facilities Guard“, PFG)
bewacht.
Wie in Libyen üblich setzen sich auch diese Einheiten aus bewaffneten Gruppen
zusammen, die je nach Region unterschiedlichen Autoritäten unterstehen. Die Öl-
Garde im Osten ist loyal gegenüber der ehemaligen Regierung in Tobruk und
empfängt Befehle vom General Khalifa Haftar, der als machthungriger Allein-
gänger gilt und große Teile der Armee kommandiert (DIE WELT vom 4. Februar
2015). Andere PFG-Milizen im Westen und Südwesten werden von lokalen
Machthabern kontrolliert (Schriftliche Frage 23 auf Bundestagsdrucksache

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18/8815). Nur die Öl-Garde in Zentrallibyen, wo sich viele Förderstätten europä-
ischer Konzerne befinden, hat ihre Loyalität zur Regierung der Nationalen Ein-
heit in Tripolis erklärt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche See-, Luft- und Landgrenzen werden nach Kenntnis der Bundesre-

gierung derzeit von Behörden bzw. Ministerien verschiedener libyscher Re-
gierungen offiziell kontrolliert, und welche befinden sich weiterhin außer-
halb staatlicher Kontrolle?

2. Wie viele verschiedene Milizen sind nach Kenntnissen bzw. Schätzungen der
Bundesregierung aktiv, und über wie viele Kämpfer verfügen diese insge-
samt?
a) Welche dieser Milizen übernehmen in welchen Regionen wesentliche

Grenzschutzaufgaben?
b) Welche dieser Milizen betreiben in welchen Orten Haftanstalten oder La-

ger für Geflüchtete?
3. Inwiefern hat sich die Einschätzung der Bundesregierung zu Loyalitäten ein-

zelner Verbände der libyschen PFG mittlerweile verändert, bzw. welche wei-
teren Details sind ihr zu diesen Loyalitäten bekannt (Schriftliche Frage 23
auf Bundestagsdrucksache 18/8815)?
a) Über welche zahlenmäßigen Kräfte verfügen die „unabhängig voneinan-

der agierenden PFG-Milizen“ (bitte nach den einzelnen bewaffneten Ver-
bänden aufschlüsseln)?

b) Welche der Truppen verfügen außer über schwere Waffen auch über mi-
litärisches Gerät, worum handelt es sich dabei, und wo ist dieses vermut-
lich stationiert?

c) Welche der PFG-Milizen sind nach Kenntnis der Bundesregierung unter-
einander verfeindet oder haben sogar in der jüngeren Vergangenheit ge-
geneinander gekämpft?

4. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welchen „Persönlichkeiten
der ehemaligen Regierung in Tobruk bzw. der sogenannten Libyschen Nati-
onalarmee“ die PFG-Milizen im Osten des Landes nahestehen?

5. Welche Verbindungen unterhalten die PFG-Milizen im Osten des Landes
zum dem General Khalifa Haftar in Tobruk?

6. Über welches militärische Gerät (etwa Kampfflugzeuge und -helikopter,
Schiffe, Geschütze) verfügt die Libysche Nationalarmee nach Kenntnis der
Bundesregierung unter General Khalifa Haftar in Tobruk (Schriftliche Frage
15 auf Bundestagsdrucksache 18/8523; bitte nach Teilstreitkräften auf-
schlüsseln)?

7. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die Tobruk-
Regierung bzw. General Khalifa Haftar aus Ägypten militärisch unterstützt
wird?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8969
 

8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Unternehmen aus wel-
chen Ländern zu den hauptsächlichen Betreibern von Förderstätten, Raffine-
rien oder anderen Anlagen zur Verarbeitung von Öl und Gas in Libyen ver-
fügen, und wo befinden sich die hierzu wichtigsten Infrastrukturen?
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern einzelne PFG-

Milizen von privaten Unternehmen, die in Libyen Öl- und Gasanlagen
betreiben, unterstützt oder finanziert wurden?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern einzelne PFG-
Milizen von Regierungen unterstützt oder finanziert wurden, und um wel-
che handelt es sich dabei?

9. Welche Förderstätten bzw. sonstigen wichtigen Infrastrukturen deutscher
Unternehmen zur Verarbeitung von Öl und Gas sind der Bundesregierung
bekannt, und von wem werden diese gesichert?

10. Welche der deutschen Unternehmen verfügen nach Kenntnis der Bundesre-
gierung noch über eigenes Personal zum Betrieb oder zur Bewachung der
Anlagen in Libyen, und inwiefern werden diese Aufgaben mittlerweile von
libyschen Subunternehmern übernommen?

11. Welche Verträge mit den verschiedenen libyschen Regierungen sind der
Bundesregierung zur Übernahme von Sicherheitsaufgaben für westliche Öl-
anlagen bekannt?

12. Auf welche Weise hat sich die neue Einheitsregierung nach Kenntnis der
Bundesregierung zur Frage geäußert, welche Aufgaben oder Maßnahmen zur
Sicherung westlicher Ölanlagen von dieser übernommen werden sollen?

13. Auf welche Polizei-, Grenzpolizei-, Zoll- und Marine-Einheiten stützt sich
der Präsidialrat unter Leitung des Präsidenten Fayez al-Sarraj nach Kenntnis
der Bundesregierung in Tripolis und Umgebung?

14. Welche Häfen werden von der Einheitsregierung bzw. dem Präsidialrat kon-
trolliert?

15. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die sich im Stadt-
gebiet von Tripolis loyal oder neutral verhaltenden Milizen Deterrence
Force, Nawasi Brigade, Janzour Knights und Tripoli Revolutionaries Bri-
gade im Rahmen der EU-Mission EUBAM Libyen ausgebildet oder unter-
stützt wurden?

16. Inwiefern verfügt die Bundesregierung mittlerweile über Kenntnisse, aus
welchen Milizen oder Verbänden sich die neue „Präsidentengarde“ zusam-
mensetzt, und inwiefern werden diese von Verteidigungsministerien der EU-
Mitgliedstaaten unterstützt (Libya Herald vom 9. Mai 2016)?

17. Was ist der Bundesregierung über den Stand der Prüfungen (oder Planungen)
bekannt, auf welche Weise die EU-Mission EUBAM Libyen die libysche
Einheitsregierung zukünftig in den Bereichen Polizei, Terrorismusbekämp-
fung, Strafjustiz, Grenz- und Migrationsmanagement unterstützen könnte?

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18. Was kann die Bundesregierung zum gegenwärtigen Stand von Planungen für
Maßnahmen mitteilen, libysche Militärs bzw. Teile der zur Marine gehören-
den Küstenwache in Libyen zu unterstützen (Bundestagsdrucksache
18/7724, Reuters vom 25. Mai 2016, Schriftliche Frage 16 auf Bundestags-
drucksache 18/8815)?
a) Inwiefern wurde der „gegenwärtige Stand der Planungen für eine mögli-

che Ausbildung der libyschen Küstenwache“ mit Ausbildungsmaßnah-
men auf einem Schiff der EU-Operation EUNAVFOR MED oder an Land
in einem Drittstaat oder Mitgliedstaat der Europäischen Union inzwischen
konkretisiert?

b) Wer soll diese Maßnahmen durchführen, und welche Verbände werden
davon adressiert?

c) Inwiefern wurden auch die Planungen für eine „begleitende Unterstüt-
zung der libyschen Küstenwache“ konkretisiert, und welche Details sind
der Bundesregierung hierzu bekannt?

d) Bis zu welcher Entfernung ist die Küstenwache auch in landeinwärts ge-
legenem Grenzgebiet für Sicherheitsaufgaben zuständig?

19. Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, hinsichtlich wel-
cher Unterstützungsformen die libysche Einheitsregierung bereits über „kon-
krete Anträge“ zur Beratung und Unterstützung und zum Kapazitätsaufbau
in den Bereichen Polizei, Strafjustiz, Terrorismusbekämpfung, Grenzma-
nagement und Migration nachdenkt bzw. berät oder diese geäußert hat (Bun-
destagsdrucksache 18/8593, Schriftliche Fragen 14 und 15 auf Bundestags-
drucksache 18/8766)?
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern finanzielle Un-

terstützungsmaßnahmen oder Vorhaben zum Kapazitätsaufbau aus
Deutschland, der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen auch
Mittel für libysche Haft- und Verwahranstalten für Flüchtlinge umfassen?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern finanzielle Un-
terstützungsmaßnahmen oder Vorhaben zum Kapazitätsaufbau aus
Deutschland, der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen auch
Maßnahmen zur Unterstützung der Polizei, der Grenzpolizei, des Zolls,
der maritimen Zolleinheit oder der Hafenbehörde umfassen?

20. Was ist der Bundesregierung über einen von den verschiedenen Regierungen
Libyens geplanten technischen und organisatorischen Ausbau von Grenz-
überwachungs- oder -kontrollsystemen an den See- und Landgrenzen be-
kannt?
a) Welche Regierungen welcher Länder haben hierzu Unterstützung signa-

lisiert?
b) Welche Anlagen welcher Hersteller könnten dazu beschafft werden?

21. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung zu Vereinbarungen li-
byscher Regierungen mit Tunesien, Algerien oder Ägypten zur gemeinsa-
men Grenzsicherung und zu entsprechender technischer Aufrüstung?
a) Inwiefern hat die ägyptische Regierung mittlerweile auf deutsche Ange-

bote reagiert, bei der „Sicherung ihrer Grenzen nach Libyen“ zu helfen
(Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/8815)?

b) Inwiefern könnte die in Aussicht gestellte Zusammenarbeit auf ägypti-
scher Seite Aufgabenbereiche von Teilstreitkräften des Militärs, der Küs-
tenwache, des Inlandsgeheimdienstes NSS oder der Polizei betreffen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8969
 

22. Was ist der Bundesregierung über den konkreten Stand der Verhandlungen
über Arbeitsabkommen zwischen der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX
und Tunesien, Marokko, Libyen und Ägypten bekannt?

23. Was ist der Bundesregierung bekannt, auf welche Weise FRONTEX an der
Unterstützung oder dem Kapazitätsaufbau von Sicherheitsbehörden (auch
durch Beteiligung an „Erkundungsmissionen“; Bundestagsdrucksache
18/626) in Libyen beteiligt ist?

24. Welche Kosten entstehen durch die deutsche Schenkung von 60 Grenzüber-
wachungssystemen an das tunesische Verteidigungsministerium, die im Rah-
men einer „Ertüchtigungsinitiative“ vereinbart wurde und die vom Unterneh-
men Airbus Defence and Space S. A. S. für die Installation an der Grenze zu
Libyen geliefert werden (Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache
18/8815)?
a) Wann, wo genau, und von wem werden die Anlagen installiert?
b) Inwieweit wurde eine von den tunesischen Streitkräften schriftlich erbe-

tene „Unterstützung bei der Ausbildungsevaluierung im Bereich erweiter-
ter Grundbefähigung“ mittlerweile geprüft, und wie ggf. umgesetzt?

25. Welche weiteren Schenkungen oder sonstigen Unterstützungsmaßnahmen
der Grenzsicherung zu Libyen, Algerien oder auf dem Mittelmeer sind von
Deutschland und anderen EU- bzw. NATO-Mitgliedstaaten gegenüber Tu-
nesien geplant?

26. Für welche Beschaffungen haben welche Behörden der Bundesregierung den
Bereich „Border Security“ im Airbus-Konzern in den letzten zwei Jahren
(auch für Schenkungen an andere Streitkräfte oder Grenzpolizeibehörden)
mandatiert, und wem wurde die Technik geliefert (FAZ vom 17. Feb-
ruar 2016)?

Berlin, den 23. Juni 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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