BT-Drucksache 18/889

Geheimdienstliche Zusammenarbeit mit sogenannten Partnerdiensten

Vom 20. März 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/889
18. Wahlperiode 20.03.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke,
Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Geheimdienstliche Zusammenarbeit mit sogenannten Partnerdiensten

In offiziellen Dokumenten, wie Verfassungsschutzberichten oder dem Ab-
schlussbericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus, gebrauchen
die Bundesregierung bzw. ihr nachgeordnete Behörden regelmäßig die Begriffe
„Partnerdienste“ oder „befreundete Partnerdienste“. Um welche Dienste es
dabei im Einzelnen geht, seit wann eine Partnerschaft besteht, anhand welcher
Kriterien die Bundesregierung diese Dienste als solche qualifiziert und wie eng
jeweils die Zusammenarbeit ist, erfährt die Öffentlichkeit aus den offiziellen
Dokumenten jedoch nicht. Während das Bundesamt für Verfassungsschutz
(BfV) immerhin auf seiner Webpräsenz zu einer Auswahl seiner Partnerdienste
in der Europäischen Union (EU) und der NATO verlinkt, schweigt der Bundes-
nachrichtendienst zu seinen Kooperationspartnern.
In ihrer Antwort auf eine Schriftliche Frage des Abgeordneten Jan Korte (Frak-
tion DIE LINKE.), anhand welcher Kriterien die Bundesregierung ausländische
Dienste als „Partnerdienste“ oder „befreundete Partnerdienste“ qualifiziere und
welche Verfahren und Praktiken jeweils zu einer solchen Einstufung führten, er-
klärte die Bundesregierung, dass sie „keine derartige Qualifizierung ausländi-
scher Dienste, die mit einer Einstufung verbunden sind“, vornehme (vgl. Ant-
wort auf die Schriftliche Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/729). Es scheint
sich hier also um eine vollkommen selbständige Klassifizierung von Nachrich-
tendiensten aller Welt zu handeln, die die deutschen Dienste vornehmen können,
ohne dass sich die Bundesregierung die Sprachregelung und die damit verbun-
dene Praxis zu eigen machen will.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Nachrichtendienste welcher Staaten gelten nach Kenntnis der

Bundesregierung für die deutschen Dienste nicht als „Partnerdienste“ (bitte
nach BfV, Militärischem Abschirmdienst – MAD – und Bundesnachrichten-
dienst – BND – getrennt aufführen)?

2. Überlässt die Bundesregierung den deutschen Diensten die Einstufung aus-
ländischer Geheimdienste als Partnerdienste bzw. die Qualifizierung?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, wer unternimmt die Qualifizierung ausländischer Dienste?

3. Anhand welcher Kriterien qualifizieren nach Kenntnis der Bundesregierung
die deutschen Dienste ausländische Geheimdienste als „Partnerdienste“ oder
„befreundete Partnerdienste“, und wann wurde welchem solchermaßen ein-

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gestuften Dienst das Prädikat „Partner“ jeweils aus welchem Grund ent-
zogen?

4. Inwieweit übt die Bundesregierung in der Frage einer Qualifizierung und
Einstufung ausländischer Geheimdienste als „Partnerdienste“ oder „befreun-
dete Partnerdienste“ die Aufsicht und Kontrolle der deutschen Nachrichten-
dienste aus?

5. Welche ausländischen Dienste fallen aktuell unter die in offiziellen Doku-
menten, wie Verfassungsschutzberichten oder dem Abschlussbericht der
Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus, gebrauchten Begriffe „Part-
nerdienste“ oder „befreundete Partnerdienste“ (bitte Dienste, jeweiligen
Staat und Beginn der jeweiligen Partnerschaft mit dem entsprechenden deut-
schen Dienst aufführen)?

6. Mit welchen ausländischen Nachrichtendiensten pflegte der BND bzw. seine
Vorgängerorganisation Organisation Gehlen seit dem Jahr 1946 solche part-
nerschaftlichen Beziehungen (bitte Dienste, jeweiligen Staat, Dauer und Art
der jeweiligen Partnerschaft aufführen)?

7. Mit welchen ausländischen Nachrichtendiensten pflegte das BfV seit seiner
Gründung im Jahr 1950 partnerschaftliche Beziehungen (bitte Dienste, je-
weiligen Staat, Dauer und Art der jeweiligen Partnerschaft aufführen)?

8. Welche Formen der Zusammenarbeit und des Austausches werden aktuell
jeweils mit welcher Gruppe bzw. Kategorie von ausländischen Diensten ge-
pflegt (bitte entsprechend aufschlüsseln)?

9. In welchen bi- und multinationalen Abkommen, Verträgen und Vereinba-
rungen der Bundesrepublik Deutschland wurde seit dem Jahr 2000 die Zu-
sammenarbeit der Dienste der jeweils beteiligten Staaten vereinbart oder
geregelt (bitte entsprechend aufschlüsseln)?

Berlin, den 19. März 2014

Dr. Gregor Gysi und der Fraktion

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