BT-Drucksache 18/8837

Zeitliche Bedürfnisse junger Familien

Vom 10. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8837
18. Wahlperiode 10.06.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Ulle Schauws,
Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Elisabeth Scharfenberg, Kai Gehring,
Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zeitliche Bedürfnisse junger Familien

Mit der Geburt eines Kindes ändern sich die Zeitbedarfe der Familien – und sie
sind nach dem 1. Geburtstag des Kindes keineswegs verschwunden. Viele Eltern
beklagen die schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die derzeitige Rea-
lität in den meisten Familien sieht so aus, dass nach der Elternzeit der Elternteil
mit dem höheren Einkommen (also meist der Vater) seiner Erwerbstätigkeit in
vollem Umfang nachgeht, während das Elternteil mit dem geringen Einkommen
(meistens die Mutter) mit verringerter Stundenzahl oder sogar gar nicht in den
Beruf zurückkehrt. Außerdem übernehmen Frauen vielfach immer noch deutlich
mehr Stunden an unbezahlter Arbeit, etwa im Haushalt oder in der Kindererzie-
hung, als Männer. Viele Frauen wünschen sich mehr Zeit für ihren Beruf, viele
Männer mehr Zeit für ihre Kinder. Viele Väter wollen weniger, viele Mütter wol-
len mehr arbeiten. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen reichen aus Sicht der
Fragesteller nicht aus, um eine partnerschaftliche und an den Zeitbedürfnissen
junger Familien ausgerichtete Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewähr-
leisten.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Eltern gehen nach Kenntnis der Bundesregierung einer Erwerbstä-

tigkeit folgenden Umfangs nach (bitte nach Geschlecht der Eltern und Le-
bensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und
Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)
a) Vollzeiterwerbstätigkeit
b) Erwerbstätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens

35 Wochenstunden
c) Erwerbstätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 bis 35 Stun-

den
d) Erwerbstätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als

Hälfte der tarifvertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit?
2. In wie vielen Familien arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung beide

Elternteile gleich viele Wochenarbeitsstunden (bitte nach Wochenarbeits-
stunden, Geschlecht der Eltern und Lebensalter der Kinder – Unterdreijäh-
rige, Drei- bis Unterachtjährige und Acht- bis Untervierzehnjährige auflis-
ten)?

Drucksache 18/8837 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

3. In wie vielen Familien arbeitet nach Kenntnis der Bundesregierung ein El-
ternteil in Vollzeit und ein Elternteil Teilzeit (bitte nach Geschlecht der El-
tern, wöchentliche Arbeitszeit des teilzeitarbeitenden Elternteils und Lebens-
alter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und Acht- bis
Untervierzehnjährige auflisten)?

4. In wie vielen Familien geht nach Kenntnis der Bundesregierung nur ein El-
ternteil einer Erwerbstätigkeit nach (bitte nach Geschlecht der Eltern und Le-
bensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und
Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)?

5. In wie vielen Familien arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung beide
Elternteile 25 bis 30 Wochenstunden (bitte nach Geschlecht der Eltern und
Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und
Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)?

6. In wie vielen Familien arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung beide
Elternteile mindestens 15 und höchstens 30 Wochenstunden (bitte nach Ge-
schlecht der Eltern und Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis
Unterachtjährige und Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)?

7. Wie viele Alleinerziehende arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in
Vollzeit (bitte nach Geschlecht des Elternteils und Lebensalter der Kinder –
Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und Acht- bis Untervierzehnjäh-
rige auflisten)?

8. Wie viele Alleinerziehende arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung
Halbtags (bitte nach Geschlecht des Elternteils und Lebensalter der Kinder –
Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und Acht- bis Untervierzehnjäh-
rige auflisten)?

9. Wie viele Alleinerziehende arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung 25
bis 30 Wochenstunden (bitte nach Geschlecht des Elternteils und Lebensalter
der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und Acht- bis Un-
tervierzehnjährige auflisten)?

10. Wie viele Alleinerziehende arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung
mindestens 15 und höchstens 30 Wochenstunden (bitte nach Geschlecht der
Eltern und Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis Unteracht-
jährige und Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)?

11. Wie viele Familien in Deutschland wünschen sich nach Kenntnis der Bun-
desregierung eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familien-
arbeit (bitte nach Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis Unter-
achtjährige und Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)?

12. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe, die eine partner-
schaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit erschweren bzw. be-
hindern?

13. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um den Wünschen der
Eltern nach einer partnerschaftlichen Aufteilung der Erwerbs- und Familien-
arbeit gerecht zu werden?

14. Wie viele Eltern wünschen sich nach Kenntnis der Bundesregierung eine Re-
duzierung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit, um mehr Zeit mit der Familie zu
verbringen (bitte nach Geschlecht, tatsächlicher und gewünschter wöchent-
licher Arbeitszeit und Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis
Unterachtjährige und Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)?

15. Wie viele Eltern würden ihre Wochenarbeitszeit nach Kenntnis der Bundes-
regierung gerne erhöhen (bitte nach Geschlecht, tatsächlicher und gewünsch-
ter wöchentlicher Arbeitszeit und Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige,
Drei- bis Unterachtjährige und Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8837
 

16. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe, die eine Änderung
der Wochenarbeitszeit verhindern?

17. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um den Wünschen der
Eltern hinsichtlich ihrer gewünschten Wochenarbeitszeit gerecht zu werden?

18. Welchen zeitlichen Bedarf im Hinblick auf Vereinbarkeit von Familie und
Beruf haben, nach Kenntnis der Bundesregierungen, Alleinerziehende?

19. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um den Wünschen Al-
leinerziehender hinsichtlich der gewünschten Wochenarbeitszeit gerecht zu
werden?

20. Wie viele Eltern haben bisher ElterngeldPlus beantragt (bitte nach Ge-
schlecht auflisten)?

21. Wie viele Monate ElterngeldPlus haben die Eltern beantragt (bitte nach Ge-
schlecht und Anzahl der Monate auflisten)?

22. In wie vielen Familien beziehen beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld-
Plus, und wie lange beträgt die individuelle Wochenarbeitszeit (bitte nach
Geschlecht und wöchentlicher Arbeitszeit aufschlüsseln)?

23. Wie viele Eltern nutzen den Partnerschaftsbonus?
24. Wie viele Alleinerziehende nutzen den Partnerschaftsbonus?
25. Wie viele Eltern arbeiten während des Bezugs des Elterngeldes unter 20 Wo-

chenstunden (bitte nach Geschlecht, wöchentlicher Arbeitszeit und Lebens-
alter des Kindes auflisten)?

26. Wie viele Eltern arbeiten während des Bezugs des Elterngeldes 20 bis
30 Wochenstunden (bitte nach Geschlecht, wöchentlicher Arbeitszeit und
Lebensalter des Kindes auflisten)?

27. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine Verlän-
gerung, Flexibilisierung und Ausweitung des Bezugszeitraums des Elternge-
ldes zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zu einer
partnerschaftlicheren Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit beitragen
würde?

28. Welche Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Ver-
längerung, Flexibilisierung und Ausweitung des Bezugszeitraums des El-
terngeldes auf die finanzielle Situation von Alleinerziehenden?

29. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine Verlän-
gerung, Flexibilisierung und Ausweitung des Bezugszeitraums des Elternge-
ldes ein wichtiger Baustein sein könnte, um das Armutsrisiko für Kinder von
Alleinerziehenden zu senken?

Berlin, den 10. Juni 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.