BT-Drucksache 18/8836

Streitigkeiten und Spannungen im Rahmen von Militärmissionen der Europäischen Union und der NATO im Mittelmeer

Vom 9. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8836
18. Wahlperiode 09.06.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz,
Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke, Dr. Alexander S. Neu und der
Fraktion DIE LINKE.

Streitigkeiten und Spannungen im Rahmen von Militärmissionen der
Europäischen Union und der NATO im Mittelmeer

Laut Medienberichten strebt die Regierung der Türkei ein Ende der NATO-Mili-
tärmission in der Ägäis an (Onlineausgabe Hürriyet Daily News vom 2. Juni
2016). Hintergrund seien Streitigkeiten der türkischen und griechischen Regie-
rung im Rahmen des Einsatzes des stehenden NATO-Verbandes im Mittelmeer
(SNMG2) zur Verfolgung profitorientierter Fluchthelfer. Die beiden Regierungen
sind demnach uneinig über Patrouillen der sieben NATO-Schiffe in umstrittenen
Seegebieten, die außer ihren eigenen Einheiten aus Deutschland, Kanada, Groß-
britannien, den Niederlanden entsandt wurden. Auch seien Überflüge bzw. Lan-
dungen von Helikoptern auf bestimmten Inseln gegenseitig untersagt. Die Bun-
desregierung hatte die Spannungen zwischen der Türkei und Griechenland hin-
sichtlich ihrer strittigen Seegrenzen bestätigt (Plenarprotokoll 18/166 und Ant-
wort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion die LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/8248). Demnach seien die Gewässer um die Inseln Sa-
mos, Ikaria und Patmos sowie um die Inselgruppe der Dodekanes derzeit für die
Mission nicht befahrbar. Das NATO-Hauptquartier will sich darüber jedoch hin-
wegsetzen. Die SNMG2-Mission könnte nun auf dem kommenden NATO-Gipfel
am 8. und 9. Juli 2016 neu verhandelt oder eingestellt werden.
Auch die Militärmission der Europäischen Union EUNAVFOR MED vor der
Küste Nordafrikas sorgt für Spannungen in der Region. Zuletzt hatte der Bot-
schafter der neu eingesetzten Einheitsregierung in Rom erklärt, eine Ausweitung
auf libysche Hoheitsgewässer könnte die Stabilität des Landes ernsthaft gefähr-
den (Reuters vom 31. Mai 2016). Würden die Kriegsschiffe in Sichtweite der li-
byschen Küste kreuzen, könnte dies die Anstrengungen der Einheitsregierung zur
Machtausübung über die Behörden des gesamten Landes unterlaufen. Die Tripo-
lis-Regierung kontrolliert beispielsweise lediglich wenige Küstenabschnitte, in
denen ansonsten auch die Tobruk-Regierung und Milizen aus Misrata patrouillie-
ren. Der Bundesregierung ist dies nicht bekannt, mitgeteilt wird lediglich, dass in
„einigen Häfen“ der sechs Sektoren Zuwara, Tripolis, Misrata, Benghazi, Derna
und Tobruk Milizen „Einfluss ausüben“ (Schriftliche Fragen 12 und 13 der Ab-
geordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/8659). Die konkurrierende
Tobruk-Regierung verfügt über das Kommando beträchtlicher Armee-Einheiten,
darunter vermutlich auch der Marine. Des Weiteren betreibt die Tobruk-Regie-
rung eine eigene Zentralbank, eine Ölgesellschaft und hat eine Investitionsbe-
hörde gegründet. Der Genral Haftar, dem große Teile der schwer bewaffneten
Armee unterstehen, läßt eigens mehrere Milliarden Euro in einer neuen Währung
für die Tobruk-Regierung drucken (Libya Herald vom 25. Mai 2016).

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Dessen ungeachtet wurde das Mandat der eigentlich gegen „Migrantenschmug-
gel“ ausgerichteten Mission EUNAVFOR MED auf „Waffenschmuggel“ und
„Terrorismusbekämpfung“ ausgeweitet. Geplant ist die Ausbildung und Unter-
stützung libyscher Militärs. Dies könnte laut dem italienischen Admiral Enrico
Crendendino noch im Sommer 2016 beginnen und möglicherweise auf den
Kriegsschiffen von EUNAVFOR MED durchgeführt werden (Reuters vom
25. Mai 2016).
Aus Sicht der Fragestellerinnen und -steller droht dadurch eine weitere Militari-
sierung der afrikanischen Mittelmeerküste. Auch die Bundesregierung bietet Li-
byen „konkrete Maßnahmen zur Beratung und zum Kapazitätsäufbau in den Be-
reichen Polizei, Strafjustiz, Terrorismusbekämpfung, Grenzmanagement und
Migration“ an (Bundestagsdrucksache 18/8358). Zu den Prioritäten der Bundes-
regierung in Libyen gehören „Grenz- und Küstenschutz“. Aus dem EU-Paket zur
„Soforthilfe für Libyen“ (100 Mio. Euro) werden ebenfalls Maßnahmen zu Mi-
gration, militärische Küstenwache und Strafjustiz finanziert.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was ist der Bundesregierung über die Haltung der griechischen und türki-

schen Regierung zur Fortsetzung der NATO-Militärmission durch den
NATO-Verband Standing NATO Maritime Group 2 (SNMG 2) in der Ägäis
bekannt?

2. Sofern Spannungen oder Streitigkeiten (etwa zum unklaren Verlauf der See-
grenzen zwischen der Türkei und Griechenlands) bestehen, was war der ge-
naue Gegenstand, wo wurden diese Anliegen vorgetragen, und mit welchem
Ergebnis wurden diese behandelt?

3. In welchen genauen Seegebieten („Area of Activity“) erfolgt die Seeraum-
überwachung durch den NATO-Verband derzeit gegen Fluchthelfer in der
östlichen Ägäis, um welche internationale oder Hoheitsgewässer handelt es
sich dabei, und inwiefern hat die Einteilung in vier „Focus Areas“ weiterhin
Bestand (Plenarprotokoll 18/166)?

4. Was ergab die Abstimmung auf der Ebene des NATO-Hauptquartiers mit
den Anrainerstaaten Griechenland und Türkei zum Befahren der strittigen
„Focus Areas“?
a) In welchen Seegebieten sind gemeinsame oder getrennte Patrouillen wei-

ter strittig?
b) Auf welchen Inseln sind Überflüge bzw. Landungen von Helikoptern wel-

cher Nationen weiter strittig?
5. Wie viele verdächtige Schiffsbewegungen wurden seit Bestehen der NATO-

Mission in jedem Monat an die zuständigen griechischen und türkischen Be-
hörden (mutmaßlich die Küstenwachen) gemeldet?

6. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Regierungen die Zu-
kunft der Standing NATO Maritime Group 2 in der Ägäis auf dem kommen-
den NATO-Gipfel thematisieren wollen, und welche Forderungen oder Vor-
schläge sind dazu bereits bekannt?

7. In welchen der oben genannten Seegebieten („Area of Activity“) und „Focus
Areas“ ist die Bundespolizei aktiv, und welche Einschränkungen existieren
bei der Befahrung oder dem Anflug mit Helikoptern?

8. Wie viele Bootsbewegungen mit mutmaßlichem Bezug zu illegaler Migra-
tion wurden vom NATO-Verband seit Bestehen der Mission an die Küsten-
wachen Griechenlands und der Türkei und die EU-Grenzschutzagentur
Frontex weitergemeldet (bitte, sofern unterschiedlich, die Zahlen nach den
drei Adressaten aufschlüsseln)?

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9. Was ist der Bundesregierung über Äußerungen der libyschen Einheitsregie-
rung bekannt, wonach eine Ausweitung der Militärmission der Europäischen
Union EUNAVFOR MED auf die libyschen Hoheitsgewässer für Spannun-
gen in der Region sorgen könnte?
a) Auf welche Weise wurde diese Möglichkeit nach Kenntnis der Bundesre-

gierung beim Beschluss der Ausweitung durch den Rat der Europäischen
Union berücksichtigt?

b) Inwieweit würden Kriegsschiffe, die in Sichtweite der libyschen Küste
kreuzen, auch aus Sicht der Bundesregierung die Anstrengungen der Ein-
heitsregierung zur Machtausübung über die Behörden des gesamten Lan-
des unterlaufen?

c) Sofern auch die Bundesregierung entsprechende Bedenken hegt oder die
Äußerungen des Botschafters der libyschen Einheitsregierung teilt, wie
könnte diesen aus ihrer Sicht begegnet werden?

10. In welchen „einigen Häfen“ der sechs Sektoren Zuwara, Tripolis, Misrata,
Benghazi, Derna und Tobruk üben welche konkreten Milizen nach heutiger
Kenntnis der Bundesregierung Einfluss aus (Schriftliche Fragen 12 und 13
der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/8659)?

11. Inwiefern geht auch die Bundesregierung davon aus, dass also die Tobruk-
Regierung, Milizen in Misrata oder auch der Islamische Staat faktisch über
die Kontrolle der betreffenden Küstenabschnitte verfügt, diese also nicht in
den Händen der Einheitsregierung liegt?

12. Welche Regierungen welcher Länder haben nach Kenntnis der Bundesregie-
rung die Tobruk-Regierung anerkannt, und welche dieser Länder arbeiten
mit der dortigen Zentralbank, der Ölgesellschaft und der Investitionsbehörde
zusammen?
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass die Tobruk-Regierung

bzw. der dort residierende General Chalifa Haftar, dem große Teile der
schwer bewaffneten Armee unterstehen, mehrere Milliarden Euro in einer
neuen Währung für die Tobruk-Regierung drucken lässt (Libya Herald
vom 25. Mai 2016)?

b) Welche Risiken ergeben sich dadurch für die Stabilität der Region, und
wie könnte diesen begegnet werden?

c) Wann und wo wurden dies bereits auf Ebene multinationaler Organisati-
onen (etwa NATO, EU, Vereinte Nationen) thematisiert, und welche Ver-
abredungen zu einem gemeinsamen Vorgehen existieren hierzu?

13. Wann könnte die Ausbildung und Unterstützung libyscher Militärs durch
Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen von EUNAVFOR MED aus Sicht der
Bundesregierung beginnen?

14. Was ist der Bundesregierung zu Plänen bekannt, diese Maßnahmen auf den
Kriegsschiffen von EUNAVFOR MED durchzuführen, und um welche
Schiffe (etwa den Flugzeugträger „Cavour“) handelt es sich dabei (Reuters
vom 25. Mai 2016)?

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15. Auf welche Weise und mit welchem Inhalt wurden die von der Bundesregie-
rung priorisierten Bereiche „Grenz- und Küstenschutz“ und die hierzu ange-
botenen „konkrete[n] Maßnahmen zur Beratung und zum Kapazitätsaufbau
in den Bereichen Polizei, Strafjustiz, Terrorismusbekämpfung, Grenzma-
nagement und Migration inzwischen konkretisiert (Bundestagsdrucksache
18/8358)?

16. Was ist der Bundesregierung mittlerweile dazu bekannt, welche konkreten
Maßnahmen zu Migration, militärische Küstenwache und Strafjustiz aus
dem EU-Paket zur „Soforthilfe für Libyen“ (100 Mio. Euro) finanziert wer-
den sollen, und wer führt diese durch?

17. Inwiefern sollen die Anstrengungen zur Ausbildung der libyschen Küsten-
wache nach Kenntnis der Bundesregierung auch dazu dienen, dass diese ih-
ren Verpflichtungen zu Einsätzen in den „Maritime Search and Rescue Re-
gions“ nachkommt (Schriftliche Fragen 12 und 13 der Abgeordneten Inge
Höger auf Bundestagsdrucksache 18/8659)?
a) Auf welche Weise üben die Bundesregierung oder die Europäische Union

nach Kenntnis der Bundesregierung Druck auf die neue libysche Einheits-
regierung aus, den Verpflichtungen des internationalen Übereinkommens
über den Such- und Rettungsdienst auf See von 1979 (SAR („Search And
Rescue“) Convention 79) nachkommt?

b) Inwiefern wird dabei auch darauf gedrungen, eine zuständige und verant-
wortliche Rettungsleitstelle (Rescue Coordination Centre – RCC) einzu-
richten oder eine bestehende Stelle zu benennen?

c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Stelle zur Meeres-
überwachung oder Seenotrettung in Libyen derzeit als Ansprechpartner
für die Frontex-Mission „Triton“, Kräfte von EUNAVFOR MED oder
auch die in Rom befindliche Leitstelle zur Seenotrettung (MRCC) fun-
giert?

d) Inwiefern können über diese libysche Zentralstelle lediglich die Küsten-
wache in Tripolis oder auch sämtliche acht Basen der sechs Sektoren Zu-
wara, Tripolis, Misrata, Benghazi, Derna und Tobruk angesprochen wer-
den?

18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das MRCC in Rom
mithilfe anderer italienischer Einrichtungen und Dienste ein Informations-
system an den Küsten Libyens wie auch Ägyptens aufgebaut hat, wodurch
zuverlässige Meldungen über die Abfahrtzeiten und -orte von Flüchtlings-
booten generiert oder verteilt werden (Il Fatto Quotidiano vom 1. Juni 2016)?

19. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die libysche Küs-
tenwache zwar außerhalb ihres Hoheitsgebietes keine Maßnahmen zur See-
notrettung unternimmt, jedoch (wie im bereits bekannten Fall des Schiffes
„Seatwatch“ sogar unter Abgabe von Schüssen) wegen der Verfolgung von
„illegalen Fischereiaktivitäten“ verdächtige Boote auch außerhalb der
Zwölf-Meilen-Zone aufbringt?

20. Inwiefern wurden die Erfahrungen aus zivilen und militärischen Einsätzen
sowohl der EU als auch der NATO im Mittelmeer inzwischen ausgewertet,
um daraus „Schlussfolgerungen“ für die „Entwicklung von Fähigkeiten“ zu
ziehen“ (Bundestagsdrucksache 18/6760)?

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21. Inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile ein instituti-
onalisierter Informationsaustausch zwischen der Operation EUNAVFOR MED
und der Operation ACTIVE ENDEAVOUR begonnen oder entsprechende
Planungen konkretisiert?
a) In welchen bereits existierenden Zusammenarbeitsformen können unter

den beiden Missionen bereits Informationen getauscht werden, etwa um
den Einsatz der Seestreitkräfte in beiden Operationen zu optimieren?

b) Inwiefern und mit welchem Ergebnis haben sich die Militärs der 22 Staa-
ten, die EU und NATO angehören, diesbezüglich in der „EU-NATO-Fä-
higkeitengruppe“ ausgetauscht?

22. Inwiefern könnten die Spannungen und Streitgkeiten bzw. Störungen, die
von der Mission des NATO-Verbandes in der östlichen Ägäis sowie bei einer
Ausweitung von EUNAVFOR MED entstanden oder entstehen könnten, aus
Sicht der Bundesregierung im Rahmen der „Shared Awareness and Decon-
fliction in the Mediterranean“ (SHADE MED) gelöst werden (Schriftliche
Frage 14 des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke auf Bundestagsdrucksache
18/8523)?
a) Inwiefern wurde dies bereits auf dem Treffen des SHADE MED auf Ein-

ladung Italiens am 12. und 13. Mai 2016 in Rom thematisiert?
b) Welche weiteren Treffen von SHADE MED sind nach Kenntnis der Bun-

desregierung geplant, wer nimmt daran teil, und welche Themen werden
behandelt?

23. Inwiefern wäre der SHADE MED-Mechanismus aus Sicht der Bundesregie-
rung auch geeignet, die Nichterfüllung von Einsätzen in den „Maritime Se-
arch and Rescue Regions“ durch die libysche Küstenwache zu oder auch die
Behinderung von Einsätzen der privaten Seenotretter zu thematisieren
(Schriftliche Fragen 12 und 13 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundes-
tagsdrucksache 18/8659)?

24. Welche weiteren Fälle sind der Bundesregierung bekannt geworden, in de-
nen Privatinitiativen zur zivilen Seenotrettung von Flüchtenden vor der liby-
schen Küste durch uniformierte Bewaffnete mit Booten, die ein Hoheitszei-
chen der libyschen Küstenwache führten, zum Stoppen oder sogar Unterlas-
sen von Rettungsmaßnahmen aufgefordert wurden (Schriftliche Fragen 12
und 13 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/8659)?
a) Inwiefern ereigneten sich die Fälle innerhalb oder außerhalb der Zwölf-

Meilen-Zone?
b) Welchen Regierungen können die Angehörigen der Küstenwache bzw.

Milizen zugeordnet werden, die sich auf den Booten befanden?

Berlin, den 8. Juni 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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