BT-Drucksache 18/8789

Maßnahmen der Bundesregierung zur dauerhaften Sicherung der Konformität typgenehmigter und in Betrieb befindlicher Pkw in Deutschland

Vom 2. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8789
18. Wahlperiode 02.06.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, Dr. Valerie Wilms,
Matthias Gastel, Tabea Rößner, Markus Tressel und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Maßnahmen der Bundesregierung zur dauerhaften Sicherung der Konformität
typgenehmigter und in Betrieb befindlicher Pkw in Deutschland

Als Konsequenz aus dem Abgasskandal wurden durch den Bundesminister für
Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, verschiedene Maßnah-
men angekündigt. So sollen insbesondere die Motorensoftware beim Typgeneh-
migungsverfahren offengelegt, staatliche Prüfeinrichtungen eingerichtet und un-
angemeldete Abgaskontrollen (sogenannte Schadstoff-Anti-Doping-Tests)
durchgeführt werden. Offen blieb bisher, wie und in welchem Zeitraum diese
Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Dies gilt ebenso für Zuständigkeiten, per-
sonelle und technische Voraussetzungen sowie deren Finanzierung.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum wurde die in den europäischen Vorschriften verankerte Möglichkeit,

im Rahmen der Typgenehmigung auf begründete Nachfrage eine Offen-
legung der Motorensoftware von den Automobilherstellern einzufordern, nie
vom Kraftfahrt-Bundesamt in Anspruch genommen (vgl. die Antwort der
Bundesregierung auf die Mündliche Frage 12 auf Plenarprotokoll 18/126,
S. 12231; www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article149920336/Autobauer-
sollen-Motor-Software-offenlegen.html)?

2. Wie genau soll künftig die vom Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt
angeordnete Offenlegung der Motorensoftware im Rahmen des Typgeneh-
migungsverfahrens aussehen?

3. Sollen dabei die tatsächlichen technischen Spezifikationen der Motorensoft-
ware (Source Code mit Dokumentation) herausgegeben werden, oder soll
sich das Kraftfahrt-Bundesamt auf allgemeine Beschreibungen der Automo-
bilhersteller verlassen?

4. Wie sollen die Angaben der Automobilhersteller zur Motorensoftware im
Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens durch das Kraftfahrt-Bundesamt
fachlich bewertet und überprüft werden?

5. Welche technischen und personellen Voraussetzungen sollen dafür in der Be-
hörde geschaffen werden?

6. Wie soll dabei sichergestellt werden, dass bei Software-Updates bei der Mo-
torensteuerung die typgenehmigte Konformität erhalten bleibt?

Drucksache 18/8789 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

7. Ist es beabsichtigt, dass Automobilhersteller künftig Software-Updates bei
der Motorensteuerung dem Kraftfahrt-Bundesamt melden und ggf. genehmi-
gen lassen müssen?

8. Ist es beabsichtigt, dass die in den Fahrzeugen vorhandenen Software-Iden-
tifikationsnummern, wie z. B. Versionsnummer (CALID) und Prüfsumme
(CVN), in den Beschreibungsbogen für die Typgenehmigung aufgenommen
werden?

9. Beinhaltet die künftige Verpflichtung zur Offenlegung der Motorensoftware
im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens auch die Offenlegung der Soft-
ware anderer abgasrelevanter Steuergeräte (Getriebe, SCR – Selektive Kata-
lytische Reduktion usw.) und des On-Board-Diagnose-Systems?
Wenn nein, warum nicht?

10. In welchem Umfang sollen beim Kraftfahrt-Bundesamt eigene Rollenprüf-
stände aufgebaut werden?
Wann sollen diese zum Einsatz kommen?

11. In welchem Umfang ist die Einrichtung staatlicher Prüfeinrichtungen (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 32 des Abgeordneten
Stephan Kühn (Dresden) auf Plenarprotokoll 18/154, Anlage 22, S. 15195)
vorgesehen?
Welche Aufgaben sollen sie erhalten, und wann sollen sie die Arbeit aufneh-
men?
Welche materiellen und personellen Voraussetzungen werden dafür geschaf-
fen?

12. Wie soll konkret die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt ange-
kündigte Rotation der technischen Prüfdienste (vgl. BILD am SONNTAG
vom 13. Dezember 2015) aussehen?

13. Wo soll die Rotation der technischen Prüfdienste zum Tragen kommen –
beim Typgenehmigungsverfahren, bei der Marktüberwachung und/oder bei
der Feldüberwachung?
Wann soll damit begonnen werden?

14. In welchem Umfang sollen beim Kraftfahrt-Bundesamt für die RDE-Prüfun-
gen (Emissionsmessungen im praktischen Fahrbetrieb) die materiellen Vo-
raussetzungen, insbesondere die Beschaffung von PEMS-Messgeräten, ge-
schaffen werden?

15. In welchem Umfang sollen beim Kraftfahrt-Bundesamt für die Durchfüh-
rung der RDE-Prüfungen zusätzliche Personalstellen geschaffen werden?

16. Ist mit den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt angekündigten
Schadstoff-Anti-Doping-Tests (vgl. BILD am SONNTAG vom 13. Dezem-
ber 2015) eine kontinuierliche Feldüberwachung von im Verkehr befindli-
chen Fahrzeugen gemeint?

17. Welche Messungen sollen im Rahmen des Schadstoff-Anti-Doping-Tests
über Messungen auf der Straße mit PEMS-Messgeräten (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Erkenntnisse des Berichts der Un-
tersuchungskommission ‚Volkswagen‘“, auf Bundestagsdrucksache 18/8652)
durchgeführt werden?

18. Werden die Schadstoff-Anti-Doping-Tests eine Überprüfung der On-Board-
Diagnose-Systeme hinsichtlich möglicher Manipulationen beinhalten?
Wenn ja, wie genau soll geprüft werden?
Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8789
 

19. Wie soll künftig die Feldüberwachung von Katalysatoren und Dieselparti-
kelfiltern in Fahrzeugen aussehen, und wie soll sichergestellt werden, dass
der Einsatz mangelhafter Katalysatoren und Dieselpartikelfilter vermieden
werden kann?

20. Welche Bundesbehörde wird die Schadstoff-Anti-Doping-Tests durchführen
bzw. die fachliche Aufsicht innehaben?
Welche personellen und materiellen Voraussetzungen werden dafür geschaf-
fen?

21. In welchem Umfang (Anzahl der Stichproben u. a.) sollen jährlich Schad-
stoff-Anti-Doping-Tests durchgeführt werden?
Nach welchem Verfahren soll dabei die Auswahl der Fahrzeuge erfolgen?

22. Wer trägt die Kosten für die Schadstoff-Anti-Doping-Tests?
Werden den Verbraucherinnen und Verbrauchern dadurch nach Einschät-
zung der Bundesregierung Kosten entstehen?

23. Wird sichergestellt, dass die Zuständigkeit für die Typgenehmigung von
Fahrzeugen und die Feldüberwachung von Fahrzeugen in unterschiedlichen
Behörden liegt?

24. Wie genau werden Ordnungswidrigkeiten gegen die EG-Fahrzeuggenehmi-
gungsverordnung sanktioniert?
Wie kamen diese Sanktionsmöglichkeiten bisher zur Anwendung (bitte ein-
zeln aufschlüsseln)?

25. Hält die Bundesregierung die bestehenden Regelungen in der EG-Fahrzeug-
genehmigungsverordnung angesichts der Ergebnisse der Untersuchungs-
kommission „Volkswagen“ noch für ausreichend?
Wenn ja, warum?

26. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Zuge der Ergebnisse der Untersu-
chungskommission „Volkswagen“, gemäß Artikel 46 der Rahmenrichtlinie
2007/46/EG zusätzliche Sanktionsmaßnahmen für Verstöße gegen die Richt-
linie im deutschen Recht zu verankern?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche?

Berlin, den 2. Juni 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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