BT-Drucksache 18/8778

Straßenprojekte in Baden-Württemberg im Bundesverkehrswegeplan

Vom 8. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8778
18. Wahlperiode 08.06.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn (Dresden),
Tabea Rößner, Markus Tressel, Harald Ebner, Christian Kühn (Tübingen) und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Straßenprojekte in Baden-Württemberg im Bundesverkehrswegeplan

Der vorliegende Entwurf für einen neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ent-
spricht aus Sicht der Fragesteller nicht den Anforderungen an eine zukunftsfähige
Verkehrswegeplanung. Weder sind alle Projekte des Vordringlichen Bedarfs bis
zum Jahr 2030 zu finanzieren, noch trägt der Plan zur Minderung klimaschädli-
cher Treibhausgase bei. Schäden für Natur und Umwelt werden zwar dokumen-
tiert, nach den vorliegenden Bewertungen ist jedoch nicht erkennbar, dass eine
hohe Umweltbetroffenheit auch Auswirkungen auf die geplante Umsetzung hat.
Bis zum Jahr 2030 sollen mindestens 55 Prozent der Investitionen in den Neu-
und Ausbau von Straßen fließen und nur 40 Prozent in neue Schienenprojekte.
Damit bleibt der BVWP die Antwort schuldig, wie die in Paris vereinbarten Kli-
maschutzziele für den Verkehrssektor erreicht werden können. Der Bundesrech-
nungshof hat erhebliche Mängel in der Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnis-
ses als zentraler Bewertungsgrundlage der Verkehrsprojekte festgestellt (vgl.
www.tagesschau.de/inland/bundesverkehrswegeplan-101.html). Es besteht daher
Grund zur Sorge, dass Vorhaben positiver bewertet wurden als angemessen und
die öffentliche Hand Fehlinvestitionen tätigen wird.
Die vorliegende Kleine Anfrage stellt die vorgeschlagene Priorisierung von Stra-
ßenprojekten in Baden-Württemberg auf den Prüfstand. Die Fragesteller möchten
wissen, auf welcher fachlichen Grundlage die Bundesregierung zu ihren Einstu-
fungsvorschlägen gelangte. Außerdem soll offengelegt werden, welche Alterna-
tiven die Bundesregierung insbesondere zu Straßenneubauten geprüft hat.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus der Empfehlung des Umwelt-

bundesamtes (UBA), den Neubau der B 31 zwischen Breisach und Freiburg
(B31-G30-BW) aufgrund der hohen Umweltbetroffenheit aus dem Vordring-
lichen Bedarf zu streichen (vgl. Presseerklärung „Bundesverkehrswegeplan
besteht eigene Umweltprüfung nicht“ des UBA, Nr. 18/2016)?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, weshalb nicht, und wie gedenkt die Bundesregierung, den Plan
anderweitig zu überarbeiten, um die geltenden Ziele des Umweltschutzes
(Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan, S. 13) zu erreichen?

Drucksache 18/8778 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus der Empfehlung des UBA, den
Neu-/Ausbau der B 31 zwischen Überlingen und Immenstaad (B31-G10-
BW) aufgrund der hohen Umweltbetroffenheit, u. a. durch die hohe Flächen-
inanspruchnahme von deutlich über 100 Hektar und der Gefährdung von bis
zu fünf Natura-2000-Flächen, aus dem Vordringlichen Bedarf zu streichen
(vgl. Presseerklärung „Bundesverkehrswegeplan besteht eigene Umweltprü-
fung nicht“ des UBA, Nr. 18/2016) oder aber die Einstufung in den Vor-
dringlichen Bedarf auf die Abschnitte mit besonders hoher Verkehrsbelas-
tung, insbesondere den Abschnitt bis Oberuhldingen und den Abschnitt
zwischen Meersburg und Meersburg bis Stetten, zu beschränken (vgl.
https://mvi.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/
PDF/BVWP/BVWP_Priorisierungsliste.pdf)?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, weshalb nicht, und wie gedenkt die Bundesregierung, den Plan
anderweitig zu überarbeiten, um die geltenden Ziele des Umweltschutzes
(Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan, S. 13) zu erreichen?

3. Hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die bei-
den Ortsumfahrungen Amstetten (B10-G80-BW-T3-BW) und Urspring
(B10-G80-BW-T4-BW) an der B 10 zusammenhängend untersucht?
Wenn ja, wie begründet sie die vorgeschlagenen unterschiedlichen Einstu-
fungen in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht sowie in den Vordringli-
chen Bedarf aus verkehrlicher Sicht?
Wenn nein, weshalb nicht?

4. Welchen Sinn im Hinblick auf eine Verkehrsentlastung der Gesamtstadt
Geislingen macht es aus Sicht der Bundesregierung, den Ausbau der B 10 im
Filstal nur für den Abschnitt Gingen-Ost bis Geislingen-Mitte (B10-G80-
BW-T1-BW) für den Vordringlichen Bedarf im neuen Bundesverkehrswege-
plan vorzuschlagen und damit in der Stadtmitte enden zu lassen?

5. Inwieweit trifft es zu, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis für die B 10, Geis-
lingen/Mitte bis Geislingen/Ost, ohne den Abschnitt Gingen/Ost bis Geislin-
gen/Mitte ermittelt wurde und damit nicht, wie in anderen Fällen, für das
Gesamtprojekt (vgl. Stellungnahme des Landes Baden-Württemberg zum
Entwurf des BVWP, S. 40)?

6. Wie soll aus Sicht der Bundesregierung der sechsstreifige Ausbau der B 10
zwischen Stuttgart-Neckarpark und Plochinger Dreieck (B10-G60-BW) vor
dem Hintergrund der engen und dicht bebauten Lage zwischen Neckar und
den steilen Berghängen baulich umgesetzt werden?

7. Welche Bedeutung für die Priorisierung eines Projektes hat die Kennzeich-
nung „Engpassbeseitigung“ bei Straßenprojekten auf Bundesstraßen im
BVWP, die keine hohe Umweltbetroffenheit aufweisen und nicht der Kate-
gorie VB-E zugeordnet sind?

8. Weshalb ist aus Sicht des Bundesverkehrsministeriums für die Leistungser-
höhung der A 98 Rheinfelden-Schwörstadt (A98-G100-BW-T1-BW) nicht
auch ein dreistreifiger Querschnitt ausreichend?

9. Welche Alternativen für die Ortsumfahrung Haslach (B33-G40-BW) hat die
Bundesregierung untersucht, und weshalb schlägt sie die sog. Bündeltrasse
und keine der Alternativen vor?

10. Hat die Bundesregierung zum Projekt B311n-B313-G50-BW bei Sigmarin-
gen Alternativen wie eine Ortsumfahrung für Krauchenwies geprüft?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8778

11. Wie erklärt es das Bundesverkehrsministerium aus verkehrlicher Betrach-

tung, dass es den Tunnel in Freudenstadt (B 462) vom Vordringlichen Bedarf
im BVWP 2003 auf den Weiteren Bedarf abstufen möchte?

12. Weshalb hat die Bundesregierung die Ortsumfahrung Villingen-Schwennin-
gen (B523-G10-BW) als vordringlich priorisiert, obwohl drei Viertel der
Trasse innerhalb eines Naturparks liegen, die Trasse fast auf gesamter Stre-
cke ein Vogelschutzgebiet durchquert und ein Kernraum für Feuchtlebens-
räume innerhalb der Wirkzone des Projektes liegt (vgl. www.bvwp-
projekte.de/strasse/B523-G10-BW/B523-G10-BW.html)?

Berlin, den 8. Juni 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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