BT-Drucksache 18/8777

Umweltauswirkungen und Kosten des Straßenneubauvorhabens Gesamtumfahrung B 29 Aufhausen, Bopfingen, Trochtelfingen und Pflaumloch

Vom 8. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8777
18. Wahlperiode 08.06.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner,
Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umweltauswirkungen und Kosten des Straßenneubauvorhabens
Gesamtumfahrung B 29 Aufhausen, Bopfingen, Trochtelfingen und Pflaumloch

Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) enthält Straßenvorhaben, die ur-
sprünglich nicht zur Überprüfung im Rahmen der Aufstellung des BVWP ange-
meldet wurden. Darunter befindet sich der Neubau einer Gesamtumfahrung um
Aufhausen, Bopfingen, Trochtelfingen und Pflaumloch im Zuge der B 29. Im
Entwurf des BVWP wird die Ortsumfahrung als B 29 n Röttingen – Nördlingen
bezeichnet.
Im aktuell gültigen BVWP ist der Straßenneubau bisher nicht enthalten. Ein Pla-
nungsbeginn hat daher noch nicht stattgefunden. Entgegen der üblichen Vorge-
hensweise forderte das BMVI die für die Überprüfung erforderlichen Unterlagen
nicht von der zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württem-
berg an, sondern verließ sich bei der Bewertung und Alternativenprüfung des über
100 Mio. Euro teuren Straßenneubaus auf eine Machbarkeitsstudie, die durch das
Landratsamt des Ostalbkreises erstellt wurde (Bundestagsdrucksache 18/7013).
Bereits im Vorfeld stellten Umweltverbände und Bürgerinitiativen die niedrigen
Kostenberechnungen der Machbarkeitsstudie infrage und kritisierten die fehlende
Berücksichtigung von Natur- und Umweltauswirkungen, die Vorfestlegungen bei
der Trassenauswahl sowie die mangelhafte Dialogbereitschaft der Ersteller
(www.bund-ostwuerttemberg.de/themen-projekte/b29-ausbau/das-buendnis/).
Im Projektdossier des Vorhabens im Projektinformationssystem PRINS wurde
daher bei der Darstellung mehrmals auf die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
des Kreises verwiesen. Die Studie selbst wurde dort jedoch nicht veröffentlicht.
Eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Strategischen Um-
weltprüfung (SUP) wurde somit deutlich erschwert.
Das Land Baden-Württemberg hat zur Entlastung der Ortschaften im Zuge der
B 29 die Maßnahmen Ortsumfahrung Trochtelfingen und Ortsumfahrung
Pflaumloch angemeldet und auf die Anmeldung der Gesamtumfahrung verzichtet
(https://mvi.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/
PDF/BVWP/BVWP_Priorisierungsliste.pdf).
Der Bau ist mit einer hohen Betroffenheit für Umwelt und Natur verbunden.
Die Gesamtumfahrung würde ein streng geschütztes EU-Naturschutzgebiet
(Flora-Fauna-Habitat-Gebiet) innerhalb eines ausgedehnten Waldes erheblich
beeinträchtigen, ein Überschwemmungs- sowie ein Wasserschutzgebiet durchfah-
ren und bisher unzerschnittene Räume zerschneiden (www.bvwp-projekte.de/
strasse/B29n-G50-BW-BY/B29n-G50-BW-BY.html). Aufgrund des hohen

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Flächenverbrauchs und der massiven Nachteile für den Naturschutz schlägt
das Umweltbundesamt (UBA) vor, das Vorhaben ganz aus dem Ent-
wurf zu streichen (www.umweltbundesamt.de/presse/presseinformationen/
bundesverkehrswegeplan-besteht-eigene).
Gemäß der BVWP-Bewertung handelt es sich bei der Gesamtumfahrung nicht
um ein großräumig bedeutsames Vorhaben (Verbindungsfunktionsstufe nicht
0 oder 1). Dennoch hat das BMVI das Vorhaben im BVWP-Entwurf in den
„Vordringlichen Bedarf“ aufgenommen.
Bei Kritikern des Projektes besteht der Verdacht, dass das Vorhaben nicht auf-
grund seiner verkehrlichen Bedeutung, sondern aufgrund regionaler Interessen in
den BVWP aufgenommen wurde (vgl. www.schwaebische.de/region_artikel,-
Gruener-Gastel-haelt-B-29-Vorhaben-fuer-unserioes-_arid,10362145_toid,284.
html). Auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte
die Bundesregierung, dass „bezüglich des Straßenvorhabens wiederholt Gesprä-
che mit Mandatsträgern und Vertretern der Region“ stattfanden. Zudem wurde in
der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage bestätigt, dass es sich
bei den zur Bewertung verwendeten Unterlagen um die Studie handelte, die Ver-
treter des Ostalbkreises am 17. März 2015 an das BMVI übergaben. Den Vertre-
tern wurde daraufhin eine Überprüfung des Vorhabens in Aussicht gestellt (Bun-
destagsdrucksache 18/7013).
Bei der Aufstellung des BVWP bewertet der Bund, ob ein erwogenes Projekt ge-
samtwirtschaftlich sinnvoll und notwendig ist (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/
Artikel/G/BVWP/bundesverkehrswegeplanung-hintergrund-und-ziele.html). So-
wohl mit Blick auf das Anmeldeverfahren als auch die übergeordneten Ziele des
BVWP wirft die Aufnahme der Gesamtumfahrung im Zuge der B 29 in den
BVWP-Entwurf Fragen auf.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass eine durch einen Land-

kreis erstellte Studie und die darin enthaltenen Ergebnisse, insbesondere hin-
sichtlich der Planungstiefe, ausreichen, um den Bedarf für ein Vorhaben im
Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung festzustellen?

2. Hat die Bundesregierung eine eigene Alternativenprüfung durchgeführt?
Wenn ja, warum wird im Projektinformationssystem PRINS nur auf die Er-
gebnisse des Erläuterungsberichtes zur Machbarkeitsstudie des Ostalbkreises
verwiesen (www.bvwp-projekte.de/strasse/B29n-G50-BW-BY/B29n-G50-
BW-BY.html)?
Wenn nein, warum nicht?

3. Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass die Prüfung der ver-
schiedenen Alternativen in der durch den Ostalbkreis erstellten Studie neut-
ral und ergebnisoffen durchgeführt wurde?

4. Inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen der SUP ausrei-
chend, dass bei dem Punkt Alternativenprüfung im Projektinformationssys-
tem PRINS zur Begründung der gewählten Alternative ausschließlich auf
die Ergebnisse des Erläuterungsberichtes der Machbarkeitsstudie verwiesen
wird (www.bvwp-projekte.de/strasse/B29n-G50-BW-BY/B29n-G50-BW-
BY.html)?

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5. Inwiefern steht die Aufnahme des Neubauvorhabens, das eine hohe Umwelt-
betroffenheit ausweist und vom Land nicht angemeldet wurde, im Wider-
spruch zu der Vorgehensweise der Bundesregierung, sich bei der Alterna-
tivenprüfung „aufgrund der Vielzahl von Projekten und der vorrangigen Pla-
nungskompetenzen bei den Ländern“ auf die Alternativenprüfung der Länder
zu verlassen (Grundkonzeption für den BVWP 2015, S. 58 f.)?

6. Inwiefern ist diese Machbarkeitsstudie aus Sicht der Bundesregierung für
Bürgerinnen und Bürger notwendig, um die Entscheidung für die ausge-
wählte Gesamtumfahrungsvariante und gegen mögliche Alternativen nach-
zuvollziehen, und wieso ist diese im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
nicht durch das BMVI offen zugänglich gemacht worden?

7. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligung ausreichend informiert, um die Entscheidung
zu den einzelnen Ortsumfahrungen, insbesondere mit Blick auf die Umwelt-
auswirkungen der Einzelprojekte auf den Gesamtplan, nachzuvollziehen,
wenn nur auf eine Machbarkeitsstudie eines Landkreises verwiesen wird, die
jedoch nicht im PRINS dargestellt wurde?

8. Inwiefern berücksichtigt der genannte Erläuterungsbericht der Machbar-
keitsstudie bei dem Vergleich der genannten Alternativen die bei der Auf-
stellung des BVWP verwendete Methodik?

9. Inwiefern berücksichtigt die Machbarkeitsstudie des Ostalbkreises die um-
welt- und naturschutzfachlichen Auswirkungen der Gesamtumfahrung sowie
der dort bewerteten Alternativen?

10. Wieso wurden die Projektdetails und Bewertungsergebnisse der vom Land
angemeldeten B-29-Ortsumfahrungen Trochtelfingen und Pflaumloch nicht
im PRINS dargestellt?

11. Wurden die vom Land gemeldeten Ortsumfahrungen Trochtelfingen und
Pflaumloch auch als Einzelprojekte im Rahmen der BVWP-Methodik unter-
sucht?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen (bitte jeweils Nutzen-Kosten-Verhältnis,
umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung, raumordnerische Beurtei-
lung und städtebauliche Beurteilung angeben)?
Wenn ja, wieso sind Details und Ergebnisse nicht im PRINS dargestellt?
Wenn nein, warum nicht, und inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung
mit der Grundkonzeption für den BVWP 2015 vereinbar, sich bei der Alter-
nativenprüfung allein auf eine externe Machbarkeitsstudie zu stützen?

12. Welche Auswirkung hat die mit „hoch“ angegebene umwelt- und natur-
schutzfachliche Beurteilung auf die Einstufung des Vorhabens B 29 n Röt-
tingen – Nördlingen in den „Vordringlichen Bedarf“ des BVWP-Entwurfs
unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Vorhaben gemäß der Grund-
konzeption für den BVWP 2015 für eine Einstufung in den Vordringlichen
Bedarf Plus bzw. den Vordringlichen Bedarf Engpassbeseitigung aufgrund
der fehlenden überregionalen Bedeutung nicht infrage kommt (Grundkon-
zeption für den BVWP 2015, S. 70)?

13. Inwiefern ist die Entscheidung für die Gesamtumfahrung im Zuge der B 29
und gegen die angemeldeten Ortsumfahrungen trotz hoher Umweltbetroffen-
heit und einem Flächenverbrauch von mindestens 85,7 ha (vgl. Umweltbe-
richt Anlage 1) mit den übergeordneten Zielen des BVWP und den geltenden
Zielen des Umweltschutzes (Umweltbericht zum BVWP, S. 13) vereinbar?

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14. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Umweltbetroffenheit, u. a. die Zer-

schneidung eines Flora-Fauna-Habitat-Gebietes innerhalb eines ausgedehn-
ten Waldes auf 1,5 km, in der Bewertung, Einstufung und Alternativenprü-
fung ausreichend berücksichtigt?

15. Wieso wurde ein dreistreifiger Ausbau gewählt, obwohl die durchschnittli-
che tägliche Verkehrsbelastung der Gesamtumfahrung im Planfall 2030 nur
mit 10 000 Kfz angegeben wird?

16. Wieso wurde ein dreistreifiger Ausbau gewählt, obwohl das Vorhaben keine
Verbindungsfunktionsstufe von 0 oder 1 aufweist, also im Sinne der BVWP-
Methodik kein großräumig bedeutsames Projekt darstellt (BVWP-Entwurf,
März 2015, S. V)?

17. Inwiefern leistet das Neubauprojekt „mit dem Ausbau einen Beitrag
zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit“ (vgl.
www.bvwp-projekte.de/strasse/B29n-G50-BW-BY/B29n-G50-BW-BY.
html#h1_alternativenpruefung), der eine Einstufung in den Vordring-
lichen Bedarf rechtfertigt, und auf welcher Grundlage stuft die Bundes-
regierung diesen Beitrag der Gesamtumfahrung höher ein als den Beitrag
der durch das Land angemeldeten kleineren Ortsumfahrungen?

18. Inwiefern leistet das Neubauprojekt einen Beitrag zur Erhöhung der Ver-
kehrssicherheit, wie es von der Bundesregierung als Ziel für die Gesamtum-
gehung ausgegeben wurde (Bundestagsdrucksache 18/7013) vor dem Hin-
tergrund, dass der Bundesregierung im bayerischen Abschnitt keine Un-
fallschwerpunkte bekannt sind (Schriftliche Frage 56 des Abgeordneten
Matthias Gastel auf Bundestagsdrucksache 18/7181) und sich das Unfallge-
schehen auf baden-württembergischer Seite „weitgehend unauffällig“ ver-
hält (Auswertung der Landespolizei von Dezember 2015)?

19. a) Inwiefern handelt es sich bei der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie
für die Gesamtumfahrung aus Sicht der Bundesregierung um belastbare
Angaben?

b) Gab es im Rahmen des im Zuge der BVWP-Aufstellung durchgeführten
und vom Bundesrechnungshof stark kritisierten Verfahrens zur Plausibi-
lisierung der Investitionskosten Unstimmigkeiten bzw. Rotschaltungen in
Bezug auf das Projekt B 29 n Röttingen – Nördlingen?

c) Hat die Plausibilisierung der Kosten des Vorhabens vor oder nach Absen-
kung der Kostenuntergrenze im Plausibilisierungsvorgang stattgefunden
(vgl. Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 88 Absatz 2 [der Bundes-
haushaltsordnung] BHO über die Plausibilisierung der Investitionskosten
von Straßenbauprojekten zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans
2030)?

20. Wie setzen sich die Kosten von 105,5 Mio. Euro für das Vorhaben zusammen
(bitte Kostenpunkte einzeln auflisten)?

21. a) Wie viel Fläche wird nach jetzigem Planungstand im Zuge des dreistreifi-
gen Neubaus versiegelt bzw. dauerhaft beansprucht?

b) Wie viel Fläche wird insgesamt für den Bau der Trasse inklusive Baufeld
benötigt?

c) Wie viel Fläche wird für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur
Erstaufforstung benötigt?

d) Wie hoch ist die Gesamtflächeninanspruchnahme (Erwerb und Beschrän-
kung sowie öffentliche Flächen)?

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22. a) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der Bau-

fläche inklusive Baufeld?
b) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der Fläche

für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur Erstaufforstung?
c) Mit welchem Betrag sind die Grunderwerbskosten in die Nutzen-Kosten-

Analyse zum BVWP 2030 eingerechnet worden (bitte mit Angabe des
Preisstandes)?

23. a) Inwiefern plant die Bundesregierung den Bau von Grünbrücken?
b) Mit welchen Kosten rechnet sie für den Bau von Grünbrücken, und inwie-

fern wurden diese Kosten bereits in die Bewertung einbezogen?
24. Inwiefern dient nach Einschätzung der Bundesregierung die Gesamtumfah-

rung als Teil der geplanten Verbindung zwischen dem mittleren Neckartal
mit der Landeshauptstadt Stuttgart (Nordostring), dem Ostalbkreis sowie
der Landesgrenze zu Bayern und einem Autobahnzubringer zur A 7, Flens-
burg – Würzburg – Ulm (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8584, Antwort zu
Frage 8) der Entlastung der Ortsdurchfahrten von Aufhausen, Pflaumloch
oder Trochtelfingen, und inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen,
dass die neue Verbindung neuen Straßenverkehr induziert?

25. Basieren die Bewertungen der Machbarkeitsstudie des Ostalbkreises auf der
gleichzeitigen Umsetzung des Autobahnzubringers A 7 Anschlussstelle
Aalen/Oberkochen, der nach Aussage des BMVI nicht Teil des BVWP sein
wird (Bundestagsdrucksache 18/7013)?
Wenn ja, sind die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie auch ohne den Auto-
bahnzubringer belastbar, und ein gesamtwirtschaftlicher Bedarf gegeben?

26. Inwiefern kann das BMVI ausschließen, dass es bei einer Realisierung der
Gesamtumfahrung zu einer höheren Belastung bzw. zu Engpässen in den
nachfolgenden Orten im Zuge der B 29 in Baden-Württemberg kommen
wird, u. a. in Riffingen, Hohenlohe, Elchingen?

27. Inwiefern ist die Gesamtumfahrung für „die Funktionsfähigkeit des Bundes-
fernstraßennetzes im Lichte einer Gesamtnetzbetrachtung von Bedeutung“,
und eine Überprüfung und Aufnahme entgegen der fachlichen Einschätzung
des Landes somit begründet (Bundestagsdrucksache 18/6516), obwohl das
Vorhaben gemäß der BVWP-Methodik keine großräumige Bedeutsamkeit
aufweist, da es nicht mit der Verbindungsfunktionsstufe 0 oder 1 bewertet
wurde?

Berlin, den 8. Juni 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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