BT-Drucksache 18/8770

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Bärbel Höhn, Annalena Baerbock, Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/1612 - Entwurf eines Gesetzes zur Festlegung nationaler Klimaschutzziele und zur Förderung des Klimaschutzes (Klimaschutzgesetz - KlimaSchG)

Vom 10. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8770
18. Wahlperiode 10.06.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Bärbel Höhn, Annalena Baerbock, Sylvia
Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1612 –

Entwurf eines Gesetzes zur Festlegung nationaler Klimaschutzziele
und zur Förderung des Klimaschutzes
(Klimaschutzgesetz – KlimaSchG)

A. Problem
Die Initianten haben einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem nationale Klima-
schutzziele bis zum Jahr 2050 rechtsverbindlich festgelegt werden sollen. Auf
Grundlage des Klimaschutzgesetzes würde die Bundesregierung sektorale Klima-
ziele und detaillierte Klimaschutzprogramme beschließen. Die Umsetzung der
Programme und die Erreichung der Klimaschutzziele sollen durch den Deutschen
Bundestag und durch eine unabhängige Klimaschutzkommission anhand regel-
mäßiger Berichte überprüft werden.

B. Lösung
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Gesetzentwurfs.

D. Weitere Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/8770 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/1612 abzulehnen.

Berlin, den 8. Juni 2016

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Dr. Anja Weisgerber
Berichterstatterin

Dr. Matthias Miersch
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Annalena Baerbock
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8770
Bericht der Abgeordneten Dr. Anja Weisgerber, Dr. Matthias Miersch, Ralph Lenkert
und Annalena Baerbock

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/1612 wurde in der 39. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. Ju-
ni 2014 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und
zur Mitberatung an den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie,
den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie
den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die nationalen Klimaschutzziele sollen in einem Klimaschutzgesetz bis zum Jahr 2050 rechtsverbindlich festge-
legt werden. Auf Grundlage des Gesetzes würde die Bundesregierung sektorale Klimaziele und detaillierte Kli-
maschutzprogramme sowie weitere Ziele mit Bedeutung für den Klimaschutz beschließen. Die Umsetzung der
Programme und die Erreichung der Klimaschutzziele sollen durch den Deutschen Bundestag und durch eine un-
abhängige Klimaschutzkommission anhand regelmäßiger Berichte überprüft werden, sodass bei Zielverfehlungen
frühzeitig gegengesteuert werden könnte. Ein nationaler CO2-Mindestpreis soll extremen Schwankungen des
CO2-Preises vorbeugen. Darüber hinaus enthielte das Klimaschutzgesetz Vorgaben für vorbildlichen Klimaschutz
im Bereich der Bundesverwaltung. Auf diese Weise würde das Klimaschutzgesetz für Transparenz über Ziele und
Maßnahmen der Klimaschutzpolitik sorgen und langfristige Planungssicherheit für Investitionen in innovative
Klimaschutztechnologien, Energieeffizienz und erneuerbare Energien schaffen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Finanzausschuss hat in seiner 81. Sitzung am 8. Juni 2016 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Gesetzentwurf auf Drucksache 18/1612 abzulehnen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 26. Sitzung am 16. Oktober 2014 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/1612 abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 80. Sitzung am 8. Juni 2016 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/1612 abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat in seiner 58. Sitzung am 8. Juni 2016 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/1612 abzulehnen.

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat in seiner 69. Sitzung am 8. Juni 2016 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/1612 abzulehnen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 60. Sitzung am 8. Ju-
ni 2016 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/1612 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksa-
che 18/1612 in seiner 86. Sitzung am 8. Juni 2016 abschließend beraten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, der Gesetzentwurf diene der nationalen Umsetzung der
Klimaschutzziele des Pariser Abkommens. Es sei notwendig, dass Deutschland in diesem Bereich eine Führungs-
rolle einnehme. Ein Klimaschutzplan, wie ihn die Bundesregierung vorbereite, sei jedoch zu unverbindlich. Es
seien verbindliche Vorgaben erforderlich, die sich nur mit einem Klimaschutzgesetz erreichen ließen. Dadurch

Drucksache 18/8770 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
entstünde die benötigte rechtsverbindliche Verlässlichkeit für Investitionen. Die Ziele und Zwischenziele seien
detailliert aufgelistet und würden um Sektorziele ergänzt werden, damit in allen Sektoren gleichzeitig Fortschritte
erzielt werden könnten. Jährliche Berichte seien zur Überprüfung der Zielerreichung vorgesehen.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, beim Ziel sei man sich einig, aber bei den Maßnahmen nicht. Es gehe
zunächst um konkrete Umsetzungsmaßnahmen wie das Klimaaktionsprogramm 2020 und den Klimaschutzplan
2050. Die Verabschiedung eines Klimaschutzgesetzes würde viel Zeit kosten, die besser genutzt werden könne.
Überambitionierte Zwischenziele zu formulieren, wie sie der vorliegende Entwurf enthalte, sei unklug. Eine jähr-
liche Überprüfung sei zu aufwändig und würde bei Korrekturmaßnahmen die Verlässlichkeit wieder einschrän-
ken. Die vorgeschlagene Steuer sei schädlich für den Wettbewerb, weil sie zu unterschiedlichen Belastungen in
verschiedenen Staaten führen würde. Besser sei eine Reform des Emissionshandels mit einem sinnvollen Mecha-
nismus zur Vermeidung von carbon leakage mit Ausnahmen für energieintensive Betriebe, um Arbeitsplatzver-
lagerungen zu verhindern.

Die Fraktion der SPD befürwortete prinzipiell ein Klimaschutzgesetz. In der großen Koalition habe man sich
aber zunächst auf einen alternativen Weg geeinigt. Mit dem kurzfristigen Aktionsprogramm Klimaschutz 2020
und dem längerfristigen Klimaschutzplan 2050 würden notwendige Maßnahmen umgesetzt. Im Aktionspro-
gramm Klimaschutz 2020 sei zum ersten Mal auch ein Monitoringprozess enthalten. In den Klimaschutzplan 2050
müssten als nächstes sektorenübergreifend alle Ministerien eingebunden werden. Sollten sich die darin enthalte-
nen Maßnahmen als unzureichend erweisen, sei ein Klimaschutzgesetz zu einem späteren Zeitpunkt denkbar.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, die bisherige Freiwilligkeit habe nicht genug Wirkung entfaltet. Die Kluft
zwischen Ziel und Realisierung nehme zu. Die Bundesregierung ergreife zu wenig konkrete Maßnahmen, um dem
entgegenzuwirken. Einzelne Punkte des Gesetzentwurfs, wie der Emissionshandel, seien kritisch zu bewerten, die
Regierung biete aber keine Alternativen zum Gesetzentwurf an. Wenn Freiwilligkeit nicht ausreiche, müsse künf-
tig das Ordnungsrecht greifen. Auf jeden Fall müsse verhindert werden, dass Schadstoffausstoß ins Ausland ver-
lagert und dies dann in der nationalen Betrachtung als Reduzierung gewertet werde.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wies darauf hin, dass es sinn-
voll sei, zunächst einen Plan aufzustellen, dem später ein Gesetz folgen könne. Mit dem Klimaschutzplan 2050
würden realistische, erreichbare Ziele für alle Sektoren erarbeitet. Damit werde eine Debatte über die richtigen
Instrumente verbunden sein, deren Ergebnisse in die Praxis umgesetzt werden müssten.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zu empfehlen, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/1612
abzulehnen.

Berlin, den 8. Juni 2016

Dr. Anja Weisgerber
Berichterstatterin

Dr. Matthias Miersch
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Annalena Baerbock
Berichterstatterin

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.