BT-Drucksache 18/8768

zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Kordula Schulz-Asche, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/8082 - Gewässer vor Medikamentenrückständen schützen

Vom 10. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8768
18. Wahlperiode 10.06.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Kordula Schulz-Asche, Annalena
Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8082 –

Gewässer vor Medikamentenrückständen schützen

A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundes-
tag die Bundesregierung auffordern soll, im Einzelnen genannte, konkrete Maß-
nahmen zum Schutz von Gewässern vor Medikamentenrückständen auf Bundes-
ebene zu ergreifen und sich für weitere Maßnahmen auf europäischer Ebene ein-
zusetzen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/8768 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/8082 abzulehnen.

Berlin, den 8. Juni 2016

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Karsten Möring
Berichterstatter

Hiltrud Lotze
Berichterstatterin

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Peter Meiwald
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8768
Bericht der Abgeordneten Karsten Möring, Hiltrud Lotze, Ralph Lenkert und Peter
Meiwald

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/8082 wurde in der 164. Sitzung des Deutschen Bundestages am 14. April 2016
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und zur Mit-
beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordern soll,

• sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Hersteller und Inverkehrbringer von Arzneimitteln bzw. Arzneimit-
telwirkstoffen mit möglicher Umweltrelevanz verpflichtet werden, sämtliche Informationen bzgl. der absoluten
Einsatzmenge, des Umweltverhaltens, der Toxizität sowie zur Entfernbarkeit in der Abwasserreinigung und
zur Wasseraufbereitung den Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen,

• die EU-Kommission um Mitteilung des Sachstands zu deren Auftrag aus dem Erwägungsgrund 6 Satz 3 der
Richtlinie 2010/84/EU zu bitten, anhand der von der Europäischen Arzneimittelagentur, der Europäischen Um-
weltagentur und von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten einen Bericht über das Ausmaß der Verunreini-
gung von Gewässern und Böden mit Arzneimittelrückständen erstellen zu lassen und in diesem Zusammenhang
auch die Notwendigkeit von Änderungen des Arzneimittelrechts der Europäischen Union oder anderer ein-
schlägiger Rechtsvorschriften der Europäischen Union zu bewerten,

• neben der Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung auch den Einsatz frei verkäuflicher
Medikamente in der Tierhaltung mengenmäßig und bezüglich ihrer potentiellen Umweltauswirkungen zu erfas-
sen und weitestgehend zu reduzieren,

• sicherzustellen, dass auf den Verpackungen für Arzneimittel der Hinweis auf unter Umweltgesichtspunkten un-
bedenkliche Entsorgungsmöglichkeiten, wie es bereits durch § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 des Arzneimit-
telgesetzes geregelt ist, regelmäßig aufgenommen wird,

• dafür zu sorgen, dass auf den Verpackungen für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich erkennbar ange-
geben sein muss, dass Reste von Arzneimitteln entweder an einer dafür vorgesehenen Rücknahmestelle abge-
geben oder aber über den Restmüll gewässerschonend entsorgt werden müssen,

• gemeinsam mit den Bundes- sowie Landesärztekammern und den Apothekerverbänden darauf hinzuwirken,
dass die Aufklärung und die Information über Entsorgungsmöglichkeiten von Arzneimitteln für Patientinnen
und Patienten ausgebaut wird,

• einen bundesweiten Bedarfsatlas zu erstellen, der das regionale Ausmaß der Verunreinigung von Oberflächen-
gewässern mit Arzneimittelrückständen ermittelt,

• aufbauend auf dieser Bedarfsermittlung gemeinsam mit Bundesländern, Kommunen, Kläranlagenbetreibern,
Herstellern und Inverkehrbringern von Arzneimitteln bzw. Arzneimittelwirkstoffen unter Bezug auf Erwä-
gungsgrund 38 der Wasserrahmenrichtlinie ein Finanzierungskonzept zur Entfernung problematischer Stoffe
aus der aquatischen Umwelt vorzulegen.

Drucksache 18/8768 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 79. Sitzung am 8. Juni 2016 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/8082 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Antrag auf Drucksache 18/8082 in
seiner 86. Sitzung am 8. Juni 2016 abschließend beraten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf hin, dass der zunehmende Eintrag von Medikamenten-
rückständen in Gewässer einen erheblichen negativen Einfluss auf das aquatische Leben habe. Es gehe nicht da-
rum, den Verbrauch von Medikamenten zu verringern. Es handele sich nicht um einen reinen Verbotsantrag. Es
gehe darum, die durch Medikamentenrückstände verursachten Kosten sichtbarer zu machen. Dies betreffe auch
den Medikamenteneinsatz in der Tierzucht, über den man viel zu wenig wisse. Es solle aufgezeigt werden, wo
Handlungsbedarf bestehe. Dazu sei Transparenz nötig, unter anderem bei der Beschriftung von Medikamenten
durch die Hersteller. Am ehesten könne eine Verbesserung erreicht werden, indem die unsachgemäße Entsorgung
von Medikamenten reduziert werde. Dafür seien Aufklärungskampagnen notwendig. Auch ein bundesweiter Be-
darfsatlas sei erforderlich, um die größten Probleme zu identifizieren und einen Bedarfsplan erstellen zu können.
Das Verursacherprinzip sollte in ein Finanzierungskonzept einfließen. Die kommunalen Klärwerksbetreiber dürf-
ten mit dem Problem nicht alleine gelassen werden.

Die Fraktion der CDU/CSU stimmte der Zielsetzung des Antrags zu, machte aber darauf aufmerksam, dass vie-
les, was im Antrag gefordert werde, bereits auf verschiedenen Ebenen umgesetzt werde. Insbesondere auf EU-
Ebene gebe es dazu Initiativen. In Deutschland laufe derzeit eine Datenerhebung, deren Ergebnisse Anfang 2017
erwartet würden. Bei der korrekten Entsorgung von Medikamenten seien Apotheken sehr aktiv. Hinweise auf die
Verpackungen zu drucken, würde alleine nicht helfen. Das Thema bleibe aber wichtig und werde weiter zu bear-
beiten sein.

Die Fraktion der SPD betonte, das Problem der Medikamentenrückstände sei sowohl bei der Humanmedizin als
auch bei der Nutztierhaltung bereits erkannt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Re-
aktorsicherheit arbeite an Lösungen. Derzeit werde eine Mikroschadstoffstrategie vorbereitet. Es gehe nicht nur
darum, mit den vorhandenen Schadstoffen umzugehen, sondern auch darum, Belastungen so weit wie möglich zu
vermeiden beziehungsweise zu verringern, bevor sie entstünden. Dazu würden alle Beteiligten wie Umweltver-
bände, Hersteller, Abwasserbeseitigungspflichtigen und die betroffenen Ministerien gehört und in einen Dialog-
prozess gemeinsam mit den Bundesländern eingebunden. Dieser Partizipationsprozess sei ein effizienter Weg,
das Problem anzugehen. Im Sommer 2017 solle die Strategie beschlossen werden.

Die Fraktion DIE LINKE. vertrat die Auffassung, dass es über den Antrag hinausgehend noch sinnvoller sei,
im Arzneimittelgesetz verbindliche Regelungen zu treffen und nicht nur auf EU-Ebene ein Monitoring anzuregen.
Hersteller sollten verpflichtet werden, Informationen über schädliche Auswirkungen ihrer Produkte zu veröffent-
lichen. Es sei sinnvoll und zumutbar, den vorgesehenen Entsorgungsweg auf den Umverpackungen, den Verpa-
ckungen und den Beipackzetteln anzugeben. Weiterhin müsse man an der Quelle ansetzen, sonst laufe es darauf
hinaus, in allen Kläranlagen eine vierte oder sogar fünfte Reinigungsstufe zusätzlich einzuführen. 70 Prozent der
Medikamentenrückstände stammten aus sogenannten Hotspots; das seien Krankenhäuser, Altersheime und Pfle-
geheime. An dieser Stelle könne man kurzfristig lokal mit speziellen Kläranlagen ansetzen. Zumindest bei Neu-
bauten könnten solche Anlagen vorgeschrieben werden.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wies darauf hin, dass das Mi-
nisterium an der Mikroschadstoffstrategie arbeite und bis Mitte 2017 konkrete strategische Vorschläge erarbeiten
werde, wie dem Problem entgegengewirkt werden könne. Bei den Tierarzneimitteln nehme das Ministerium Ein-
fluss auf das EU-Zulassungsrecht, um Verbesserungen zu erreichen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8768
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der Frakti-
onen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE. zu empfehlen, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksa-
che 18/8082 abzulehnen.
Berlin, den 8. Juni 2016

Karsten Möring
Berichterstatter

Hiltrud Lotze
Berichterstatterin

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Peter Meiwald
Berichterstatter

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